Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit, mit der Ausbildungsvorschriften für den Lehrberuf Hotel- und Gastgewerbeassistent/Hotel- und Gastgewerbeassistentin erlassen werden
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 8 des Berufsausbildungsgesetzes, BGBl. Nr. 142/1969, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 79/2003, wird verordnet:
Lehrberuf Hotel- und Gastgewerbeassistent/Hotel- undGastgewerbeassistentin
§ 1. Der Lehrberuf Hotel- und Gastgewerbeassistent/Hotel- und Gastgewerbeassistentin ist mit einer Lehrzeit von drei Jahren eingerichtet.
Berufsprofil
§ 2. Durch die Berufsausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule soll der ausgebildete Lehrling befähigt werden, die nachfolgenden Tätigkeiten fachgerecht, selbstständig und eigenverantwortlich auszuführen:
Gäste empfangen, beraten, verabschieden,
Reservierungen, Stornierungen annehmen und Zimmerbelegung planen,
Telefongespräche, Korrespondenz , und Benachrichtigung der Gäste weiterleiten,
Reklamationen entgegennehmen und bearbeiten,
einschlägige Formulare ausfüllen und Hotelrechnungen erstellen,
Abrechnungen mit Reiseveranstaltern erstellen, und beim Abrechnen von Schecks, Kreditkarten sowie beim Ab- und Umrechnen von fremden Währungen mitwirken,
beim Führen der Kasse mitwirken,
bei Bestellungen sowohl des Waren- als auch des Dienstleistungsbereiches mitwirken,
Liefertermine überwachen und Maßnahmen bei Verzug ergreifen,
bei der Erstellung und Kalkulation der Tages-, Speise- und Getränkekarte mitwirken,
Administrative Arbeiten mit Hilfe der betrieblichen Informations- und Kommunikationssysteme durchführen,
an der betrieblichen Buchführung und Kostenrechnung mitwirken,
Statistiken, Dateien und Karteien anlegen, warten und auswerten.
Berufsbild
§ 3. (1) Für die Ausbildung wird folgendes Berufsbild festgelegt. Die angeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sind spätestens in dem jeweils angeführten Lehrjahr beginnend derart zu vermitteln, dass der Lehrling zur Ausübung qualifizierter Tätigkeiten im Sinne des Berufsprofils befähigt wird, die insbesondere selbstständiges Planen, Durchführen, Kontrollieren und Optimieren einschließt.
```
```
Pos. 1. Lehrjahr 2. Lehrjahr 3. Lehrjahr
```
```
1 Der Lehrbetrieb
```
```
1.1 Wirtschaftliche Stellung des Lehrbetriebes
```
```
1.1.1 Grundkenntnisse
über die
Organisation, die
Kommunikation, Kenntnis der Organisation, der
die Aufgaben und Kommunikation, der Aufgaben und des
das Leistungsangebotes, die sich
Leistungsangebot, aus der Stellung des Betriebes
die sich aus der im jeweiligen
Stellung des Wirtschaftsbereich ergeben
Betriebes im
jeweiligen
Wirtschaftsbereich
ergeben
```
```
1.1.2 Grundkenntnisse - -
über die
Branchenstellung
und ihre
Beziehungen zur
übrigen Wirtschaft
```
```
1.1.3 Kenntnis der Marktposition, der
betriebsspezifischen Kontakte zu den
- jeweiligen Auftraggebern, Auftragnehmern,
Kunden, Parteien, Patienten oder
Klienten und deren Verhalten
```
```
1.1.4 - Kenntnis der für den Betrieb maßgeblichen
Standorteinflüsse und des
Kundenverhaltens
```
```
1.1.5 - Kenntnis der Rechtsform und
Grundkenntnisse über die spezifischen
Rechtsvorschriften, sowie über die sich
daraus ergebenden Aufgaben des
Lehrbetriebs
```
```
1.2 Einrichtungen, Arbeitssicherheit, Unfallverhütung und
Umweltschutz
```
```
1.2.1 Kenntnis und funktionsgerechte Anwendung der betrieblichen
Einrichtungen und der technischen Betriebsmittel und
Hilfsmittel
```
```
1.2.2 Kenntnis der Unfallgefahren, über Erste-Hilfe-Maßnahmen,
sowie der einschlägigen Sicherheitsvorschriften und der
sonstigen in Betracht kommenden Vorschriften zum Schutze des
Lebens und der Gesundheit
```
```
1.2.3 Grundkenntnisse der behördlichen Aufsichtsorgane,
Sozialversicherungen und Interessenvertretungen, sowie der
aushangpflichtigen arbeitsrechtlichen Vorschriften
```
```
1.2.4 Kenntnis der ergonomischen Gestaltung des Arbeitsplatzes
```
```
1.2.5 Kenntnis der Vermeidung, umweltgerechten Trennung und
Entsorgung von im Betrieb anfallenden Abfall- und
Reststoffen
```
```
1.2.6 Kenntnis und
Anwendung der
betrieblichen - -
Vorschriften über
Hygiene und
Brandverhütung
```
```
1.3 Ausbildung im dualen System
```
```
1.3.1 Kenntnis der sich aus dem Lehrvertrag ergebenden
Verpflichtungen (§§ 9 und 10 des Berufsausbildungsgesetzes)
```
```
1.3.2 Kenntnis über Inhalt und Ziel der Ausbildung sowie über
wesentliche einschlägige Weiterbildungsmöglichkeiten
```
```
2 Verwaltung, Organisation, Kommunikation und EDV
```
```
2.1 Verwaltung
```
```
2.1.1 Kenntnis des organisatorischen Aufbaus, der Aufgaben,
Zuständigkeiten und Zusammenhänge der einzelnen
Betriebsbereiche und der Beziehungen zu außerbetrieblichen
einschlägigen Unternehmen
```
```
2.1.2 Kenntnis der betrieblichen Arbeitsabläufe
```
```
2.1.3 Anlegen, Führen und Archivieren von Dateien, Statistiken,
Karteien und Akten
```
```
2.1.4 - Auswerten von betriebsspezifischen
Statistiken und Berichten und
entscheidungsorientierte Bewertung der
Ergebnisse
```
```
2.2 Organisation und Qualität
```
```
2.2.1 Fach- und funktionsgerechte Verwendung und Pflege der
betrieblichen, bürotechnischen Organisations-, Arbeits- und
Kommunikationsmittel
```
```
2.2.2 - - Kenntnis der Risken,
die sich aus dem
Arbeitsumfeld
ergeben, deren
Versicherungs-
möglichkeiten sowie
Verhalten im
Schadensfall
```
```
2.2.3 - Kenntnis der Mitwirken beim
betriebsüblichen Behandeln von
Behandlung und des Reklamationen
Verhaltens bei oder
Reklamationen oder Beschwerden
Beschwerden
```
```
2.2.4 - Grundkenntnisse über das Leistungsangebot
von Bahn, Post, anderen Verkehrsträgern
und Kommunikationseinrichtungen
```
```
2.2.5 Administration und Organisation von Terminen und/oder
Dienstreisen sowie Vor- und Nachbereiten von Verhandlungen
und Besprechungen
```
```
2.2.6 Grundkenntnisse
des Kenntnis des betriebsüblichen
Qualitätswesens Qualitätsmanagements
```
```
2.2.7 Kenntnis über Arbeitsorganisation -
und Arbeitsgestaltung
```
```
2.3 Kommunikation
```
```
2.3.1 Schreiben nach konkreter Vorgabe und allgemeinen Angaben,
Schreiben von Standardbriefen
```
```
2.3.2 Arbeiten mit Formularen und Vordrucken
```
```
2.3.3 Sprach- und fachgerechte Ausdrucksweise (deutsch- und
fremdsprachig)
```
```
2.3.4 Führen von zielgerichteten Gesprächen (deutsch- und
fremdsprachig)
```
```
2.3.5 Kunden-, Patienten- und mitarbeiterorientierte Kommunikation
```
```
2.3.6 Kenntnis des fachgerechten Verhaltens gegenüber
Auftraggebern, Auftragnehmern, Kunden, Parteien, Klienten
oder Lieferanten
```
```
2.3.7 Einschlägige Schriftverkehrsarbeiten, Arbeiten bei Postein-
und -ausgang, Ablage, Evidenz und Registratur
```
```
2.3.8 - Kenntnis der facheinschlägigen
fremdsprachigen Fachausdrücke
```
```
2.3.9 Grundkenntnisse Kenntnis der
über die branchen- branchen- und
und betriebsüblichen
betriebsüblichen Mittel und
- Mittel und Möglichkeiten von
Möglichkeiten von Marketing,
Marketing, Werbung und
Werbung und Öffentlichkeits-
Öffentlichkeits- arbeit
arbeit
```
```
2.3.10 - Mitwirken bei der Betreuung und Beratung
von Kunden, Klienten, Patienten oder
Parteien
```
```
2.4 EDV
```
```
2.4.1 Grundkenntnisse Kenntnis der
über die Struktur Struktur der
der betrieblichen betrieblichen
EDV (Anwendung EDV (Anwendung und
und Aufgabe der Aufgabe der EDV
EDV in der in der -
Betriebs- Betriebs-
organisation wie organisatio
Textverarbeitung, wie
Kalkulation, Textverarbeitung,
Bestellwesen, Kalkulation,
Buchhaltung und Bestellwesen,
Lagerhaltung) Buchhaltung und
Lagerhaltung)
```
```
2.4.2 - Kenntnis und Anwendung der betrieblichen
Einrichtungen der EDV (Hardware, Software
und Betriebssysteme)
```
```
2.4.3 - Durchführen arbeitsplatzspezifischer
EDV-Anwendungen (wie Textverarbeitung,
Kalkulation, Internet, e-mail,
Buchhaltung, Terminüberwachung und
Ablage)
```
```
2.4.4 Grundkenntnisse über den Stand und die Entwicklung neuer
arbeitsplatzspezifischer Anwendungen der EDV
```
```
2.4.5 Grundkenntnisse über den Datenschutz
```
```
2.4.6 Erstellen und Warten von Textbausteinen und Adressdateien
```
```
3 Beschaffung und Angebot (Arbeitsmittel, Material, Waren,
Dienstleistungen)
```
```
3.1 Beschaffung
```
```
3.1.1 Grundkenntnisse Kenntnis der
über die branchen- und
branchen- und betriebs-
betriebs- spezifischen
spezifischen Beschaffungs- -
Beschaffungs- möglichkeiten
möglichkeiten und und der
über die organisatorischen
Ermittlung des Durchführung der
Bedarfs Beschaffung
```
```
3.1.2 - - Mitwirken bei der
Ermittlung des
Bedarfs
```
```
3.1.3 - Vorbereitung von Durchführen von
und Mitwirken bei Bestellungen
Bestellungen
```
```
3.1.4 - Einholen, Bearbeiten und Prüfen von
Angeboten, Prüfen von
Auftragsbestätigungen
```
```
3.1.5 - Überwachen der Maßnahmen bei
Liefertermine Lieferverzug
```
```
3.2 Anbot
```
```
3.2.1 Kenntnis der betrieblichen Leistungen (Waren, Produkte,
Dienstleistungen)
```
```
3.2.2 Kenntnis der branchenspezifischen Warenkennzeichnung, Normen
und Produktdeklaration und/oder Rahmenbedingungen für die
betriebliche Leistung
```
```
3.2.3 - Mitwirken bei der Erstellung von Anboten
und/oder Informationen über die
betrieblichen Leistungen
```
```
4 Betriebliches Rechnungswesen
```
```
4.1 Kostenrechnung und Kalkulation
```
```
4.1.1 Grundkenntnisse über die betrieblichen
- Kosten, deren Beeinflussbarkeit und deren
Auswirkung auf die Rentabilität und/oder
Effizienz
```
```
4.1.2 Grundkenntnisse
- über die -
Kostenrechnung,
Kalkulation
und/oder
Budgeterstellung
```
```
4.1.3 - Mitwirken bei Kalkulationsarbeiten
und/oder Budgeterstellung
```
```
4.2 Steuern, Abgaben und Lohnverrechnung
```
```
4.2.1 - Grundkenntnisse über die
betriebsspezifischen Steuern und Abgaben
```
```
4.2.2 - Grundkenntnisse über die Information der
Lohn- und Gehaltsverrechnung
```
```
4.3 Rechnungswesen
```
```
4.3.1 Grundkenntnisse
über Aufgaben und
Funktion des Kenntnis der Aufgaben und Funktion
betrieblichen des betrieblichen Rechnungswesens
Rechnungswesens
```
```
4.3.2 - Grundkenntnisse Kenntnis der
über rechnergestützten
rechnergestützte Abläufe im
Abläufe im betrieblichen
betrieblichen Rechnungswesen
Rechnungswesen
```
```
4.3.3 - Grundkenntnisse über Bedeutung und
Aufgabe der Inventur und Bestandsaufnahme
```
```
4.3.4 - Mitarbeit bei der Inventur oder
Bestandsaufnahme
```
```
4.3.5 Durchführen von betrieblichen Rechnungsarten, Erfassen,
Prüfen und Kontrollieren von Daten
```
```
4.3.6 Vorbereiten von Unterlagen für die -
Verrechnung
```
```
4.4 Zahlungsverkehr
```
```
4.4.1 Grundkenntnisse
über den Kenntnis des betriebsspezifischen
Zahlungsverkehr Zahlungsverkehrs mit Lieferanten,
mit Lieferanten, Kunden, Behörden, Post,
Kunden, Behörden, Geld- und Kreditinstituten
Post, Geld- und
Kreditinstituten
```
```
4.4.2 Grundkenntnisse
über Kassaführung Kenntnis der Kassaführung
und Kassabuch
```
```
4.4.3 - - Mitwirken beim
Zahlungsverkehr
```
```
4.4.4 - - Kenntnis des
betriebsüblichen
Verfahrens bei
Zahlungsverzug,
Mahnwesen
```
```
4.5 Buchführung
```
```
4.5.1 Grundkenntnisse - -
über die
betriebliche
Buchführung und
die
betrieblichen
Buchungsunterlagen
```
```
4.5.2 Grundkenntnisse
über Buchungen
und Kontierungen; Betriebliche Buchungsarbeiten und
Durchführen Erstellen von Auswertungen und
einfacher, Statistiken
einschlägiger
Arbeiten
```
```
4.5.3 - Kenntnis des Einheitskontenrahmens
```
```
5 Erweiterte Kenntnisse
```
```
5.1 Grundkenntnisse Waren annehmen, Arbeitsplatz-
über das auf Gewicht, bezogenen
betriebliche Menge und Warenbedarf
Waren- sichtbare ermitteln
wirtschafts- Schäden prüfen
system, die und
Warenbeschaffung betriebliche
und das Maßnahmen
Einkaufssystem einleiten
```
```
5.2 Kenntnis des organisatorischen und wirtschaftlichen
Zusammenwirkens der Beherbergung mit der gastronomischen
Funktion des Betriebes
```
```
5.3 Kenntnis und Anwendung der Vorschriften zur Personal- und
Betriebshygiene (HACCP)
```
```
5.4 - Kenntnis über Reservierungs- und
Hotelsysteme
```
```
5.5 - Kenntnis über wichtige Vereinbarungen im
Zusammenhang mit der Beschaffung wie
Einkaufskonditionen, Liefer- und
Zahlungsbedingungen
```
```
5.6 - Grundkenntnisse über die
betriebsspezifischen einkaufsbezogenen,
rechtlichen Bestimmungen
```
```
5.7 - Kenntnis der spezifischen
Qualitätsmerkmale für Beschaffung von
Nahrungsmitteln, Getränken, Wäsche- und
Gebrauchsmittel der Etage und sonstigen
Vorräten
```
```
5.8 - Mitwirken bei der Bestätigung und
Abwicklung von Aufträgen
```
```
5.9 Grundkenntnisse
über die
betriebs-
spezifischen - -
verkaufsbezogenen
rechtlichen
Bestimmungen
```
```
5.10 Kenntnis der
- - betriebsspezifischen
Kostenrechnung und
Kalkulation
```
```
5.11 - Fakturieren
```
```
6 Besondere Leistungen des Betriebes
```
```
6.1 Kenntnis des betrieblichen Leistungssortiments und der
hierfür maßgebenden Faktoren, die sich aus Standort,
Gästekreis, Wettbewerbssituation, Auslastung,
Preisgestaltung sowie Beschaffungs- und Absatzmöglichkeiten
ergeben
```
```
6.2 Kenntnis über
Aufbau und Führen des Hoteljournals unter Anwendung
Funktion des von EDV-Programmen
Hoteljournals
```
```
6.3 Zimmervermietung, Kalkulation des Zimmerpreises
```
```
6.4 Grundkenntnisse über die Etage -
```
```
6.5 - Grundkenntnisse über die nationalen
Bestimmungen sowie die internationalen
Abkommen im Reiseverkehr und in der
Beherbergung
```
```
6.6 - Grundkenntnisse des Melderechts, Kenntnis
der für die Beherbergung zutreffenden
rechtlichen Bestimmungen
```
```
6.7 Kenntnis über den Aufbau der
Tageskarte, der Speisen- und -
Getränkekarte
```
```
6.8 - Mitwirken bei der Erstellung und der
Kalkulation der Tageskarte, der Speisen-
und Getränkekarte
```
```
6.9 Kenntnis über das Herstellen und Servieren von einfachen
Speisen
```
```
6.10 Kenntnis über das Vorbereiten -
und Servieren von Getränken
```
```
6.11 Grundkenntnisse über die Getränke- und Barkunde
```
```
6.12 Grundkenntnisse über die klassische Speisenfolge
```
```
6.13 Kenntnis über gastronomische
Veranstaltungen, Mitwirken bei der
- Erstellung von Vorschlägen für
gastronomische Veranstaltungen und
Mitwirken bei deren Abwicklung
```
```
6.14 - Kenntnis der einschlägigen
abgabenrechtlichen Bestimmungen
```
```
6.15 - Kenntnis der einschlägigen Vorschriften,
insbesondere des Lebensmittelrechts
```
```
7 Gästebetreuung und Werbung
```
```
7.1 - Empfang der Gäste
```
```
7.2 - Fachgerechte Auskunftserteilung über
lokale Kulturangebote, Freizeitangebote,
Einkaufsmöglichkeiten und touristische
Attraktionen
```
```
7.3 - Zielgerichtete Vermittlung von
Zusatzleistungen
```
```
7.4 Ausfertigung von Buchungsscheinen,
- Belegen und Rechnungen unter Anwendung
der betrieblichen EDV-Systeme sowie
Ausrechnen der Umsatzsteuer
```
```
7.5 - Abwicklung von Barzahlung, unbarer
Zahlung sowie Zahlung in Fremdwährung,
Bedienen an der Kassa
```
```
8 Lagerwirtschaft/Lagerhaltung
```
```
8.1 Durchführen von
Mengen- und Zustandskontrollen bei eingegangenen Waren
```
```
8.2 Grundkenntnisse über die Lagerung
von frischen und konservierten
Lebensmitteln, Getränken und -
sonstigen Vorräten, insbesondere
der Lagertemperaturen für Speisen
und Getränke (ununterbrochene
Kühlkette, HCCP)
```
```
8.3 Entgegennehmen und Identifizieren von Waren
```
```
8.4 Einlagern von Waren am richtigen Lagerort aufgrund
spezifischer Eigenschaften
```
```
8.5 Kenntnis der
- betriebsüblichen -
Warenannahme und
Warenübernahme
```
```
8.6 - Warenannahme, Vergleichen der gelieferten
Waren mit Lieferpapieren, Arbeiten bei
der Behandlung der Wareneingangsbelege
```
```
8.7 - Feststellen von Ergreifen von
Mängeln und Maßnahmen bei
Schäden bei Waren Mängeln und Schäden
und Verpackung bei Waren und
Verpackung
```
```
8.8 - Grundkenntnisse über die
Gewährleistung
```
```
(2) Bei der Ausbildung in den fachlichen Kenntnissen und Fertigkeiten ist ( unter besonderer Beachtung der betrieblichen Erfordernisse und Vorgaben ( auf die Persönlichkeitsbildung des Lehrlings zu achten, um ihm die für eine Fachkraft erforderlichen Schlüsselqualifikationen bezüglich Sozialkompetenz (wie Offenheit, Teamfähigkeit, Konfliktfähigkeit), Selbstkompetenz (wie Selbsteinschätzung, Selbstvertrauen, Eigenständigkeit, Belastbarkeit), Methodenkompetenz (wie Präsentationsfähigkeit, Rhetorik in deutscher Sprache, Verständigungsfähigkeit in den Grundzügen der englischen Sprache) und Kompetenz für das selbstgesteuerte Lernen (wie Bereitschaft, Kenntnis über Methoden, Fähigkeit zur Auswahl geeigneter Medien und Materialien) zu vermitteln.
In-Kraft-Treten
§ 4. Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2004 in Kraft. Übergangsbestimmungen
§ 5. (1) Die Hotel- und Gastgewerbeassistent-Ausbildungsordnung, BGBl. Nr. 1089/1994, tritt unbeschadet der Bestimmungen über die Prüfungsvorschriften mit Ablauf des 31. Dezember 2003 außer Kraft.
(2) Lehrlinge, die am 31. Dezember 2003 im Lehrberuf Hotel- und Gastgewerbeassistent ausgebildet werden, können entsprechend der in Abs. 1 angeführten Ausbildungsordnung weiter ausgebildet werden.
(3) Die Lehrzeiten, die im Lehrberuf Hotel- und Gastgewerbeassistent entsprechend der in Abs. 1 angeführten Ausbildungsordnung zurückgelegt wurden, sind auf die Lehrzeit im Lehrberuf Hotel- und Gastgewerbeassistent/Hotel- und Gastgewerbeassistentin voll anzurechnen.