Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit, mit der Ausbildungsvorschriften für den Lehrberuf Immobilienkaufmann/Immobilienkauffrau erlassen werden
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 8 des Berufsausbildungsgesetzes, BGBl. Nr. 142/1969, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 79/2003, wird verordnet:
Lehrberuf Immobilienkaufmann/Immobilienkauffrau
§ 1. Der Lehrberuf Immobilienkaufmann/Immobilienkauffrau ist mit einer Lehrzeit von drei Jahren eingerichtet.
Berufsprofil
§ 2. Durch die Berufsausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule soll der ausgebildete Lehrling befähigt werden, die nachfolgenden Tätigkeiten fachgerecht, selbstständig und eigenverantwortlich auszuführen:
Kunden betreuen, insbesondere Anfragen und Aufträge bearbeiten und bei der Vereinbarung von Geschäftsbedingungen mitwirken,
Arbeiten im Posteingang und Postausgang erledigen,
Immobilien nach innerbetrieblichen Vorgaben verwalten und Arbeiten in der Bestandspflege organisieren,
Analysen und Bewertungen von Immobilienobjekten sowie Verwertungskonzepten vorbereiten
Vertragsabschlüsse vorbereiten und bei Abwicklung des Kaufs, Verkaufs, der Vermietung und der Verpachtung von Immobilienobjekten mitwirken,
Sanierungsmaßnahmen vorbereiten und organisieren,
die Erstellung von Finanzierungskonzepten vorbereiten,
Versicherungs-, Bank- und Behördenangelegenheiten erledigen und Arbeiten im Zahlungsverkehr durchführen,
an der Lohnverrechnung mitwirken,
Administrative Arbeiten mit Hilfe der betrieblichen Informations- und Kommunikationssysteme durchführen,
an der betrieblichen Buchführung und Kostenrechnung mitwirken,
Statistiken, Dateien und Karteien anlegen, warten und auswerten.
Berufsbild
§ 3. (1) Für die Ausbildung wird folgendes Berufsbild festgelegt. Die angeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sind spätestens in dem jeweils angeführten Lehrjahr beginnend derart zu vermitteln, dass der Lehrling zur Ausübung qualifizierter Tätigkeiten im Sinne des Berufsprofils befähigt wird, die insbesondere selbstständiges Planen, Durchführen, Kontrollieren und Optimieren einschließt.
```
```
Pos. 1. Lehrjahr 2. Lehrjahr 3. Lehrjahr
```
```
1 Der Lehrbetrieb
```
```
1.1 Wirtschaftliche Stellung des Lehrbetriebes
```
```
1.1.1 Grundkenntnisse
über die
Organisation, die
Kommunikation, die Kenntnis der Organisation, der
Aufgaben und das Kommunikation, der Aufgaben und des
Leistungsangebot, Leistungsangebotes, die sich aus
die sich aus der der Stellung des Betriebes im
Stellung des jeweiligen Wirtschaftsbereich ergeben
Betriebes im
jeweiligen
Wirtschaftsbereich
ergeben
```
```
1.1.2 Grundkenntnisse
über die
Branchenstellung - -
und ihre
Beziehungen zur
übrigen Wirtschaft
```
```
1.1.3 Kenntnis der Marktposition, der
betriebsspezifischen Kontakte zu den
- jeweiligen Auftraggebern,
Auftragnehmern, Kunden, Parteien,
Patienten oder Klienten und deren
Verhalten
```
```
1.1.4 Kenntnis der für den Betrieb
- maßgeblichen Standorteinflüsse und des
Kundenverhaltens
```
```
1.1.5 Kenntnis der Rechtsform und
Grundkenntnisse über die spezifischen
- Rechtsvorschriften, sowie über die sich
daraus ergebenden Aufgaben des
Lehrbetriebs
```
```
1.2 Einrichtungen, Arbeitssicherheit, Unfallverhütung und
Umweltschutz
```
```
1.2.1 Kenntnis und funktionsgerechte Anwendung der betrieblichen
Einrichtungen und der technischen Betriebsmittel und
Hilfsmittel
```
```
1.2.2 Kenntnis der Unfallgefahren, über Erste-Hilfe-Maßnahmen,
sowie der einschlägigen Sicherheitsvorschriften und der
sonstigen in Betracht kommenden Vorschriften zum Schutze
des Lebens und der Gesundheit
```
```
1.2.3 Grundkenntnisse der behördlichen Aufsichtsorgane,
Sozialversicherungen und Interessenvertretungen, sowie der
aushangpflichtigen arbeitsrechtlichen Vorschriften
```
```
1.2.4 Kenntnis der ergonomischen Gestaltung des Arbeitsplatzes
```
```
1.2.5 Kenntnis der Vermeidung, umweltgerechten Trennung und
Entsorgung von im Betrieb anfallenden Abfall- und
Reststoffen
```
```
1.2.6 Kenntnis und
Anwendung der
betrieblichen - -
Vorschriften über
Hygiene und
Brandverhütung
```
```
1.3 Ausbildung im dualen System
```
```
1.3.1 Kenntnis der sich aus dem Lehrvertrag ergebenden
Verpflichtungen (§§ 9 und 10 des Berufsausbildungsgesetzes)
```
```
1.3.2 Kenntnis über Inhalt und Ziel der Ausbildung sowie über
wesentliche einschlägige Weiterbildungsmöglichkeiten
```
```
2 Verwaltung, Organisation, Kommunikation und EDV
```
```
2.1 Verwaltung
```
```
2.1.1 Kenntnis des organisatorischen Aufbaus, der Aufgaben,
Zuständigkeiten und Zusammenhänge der einzelnen
Betriebsbereiche und der Beziehungen zu außerbetrieblichen
einschlägigen Unternehmen
```
```
2.1.2 Kenntnis der betrieblichen Arbeitsabläufe
```
```
2.1.3 Anlegen, Führen und Archivieren von Dateien, Statistiken,
Karteien und Akten
```
```
2.1.4 Auswerten von betriebsspezifischen
- Statistiken und Berichten und
entscheidungsorientierte Bewertung der
Ergebnisse
```
```
2.2 Organisation und Qualität
```
```
2.2.1 Fach- und funktionsgerechte Verwendung und Pflege der
betrieblichen, bürotechnischen Organisations-, Arbeits- und
Kommunikationsmittel
```
```
2.2.2 Kenntnis der
Risken, die sich
aus dem
Arbeitsumfeld
- - ergeben, deren
Versicherungsmög-
lichkeiten sowie
Verhalten im
Schadensfall
```
```
2.2.3 Kenntnis der Mitwirken beim
betriebsüblichen Behandeln von
- Behandlung und des Reklamationen oder
Verhaltens bei Beschwerden
Reklamationen oder
Beschwerden
```
```
2.2.4 Grundkenntnisse über das
- Leistungsangebot von Bahn, Post,
anderen Verkehrsträgern und
Kommunikationseinrichtungen
```
```
2.2.5 Administration und Organisation von Terminen und/oder
Dienstreisen sowie Vor- und Nachbereiten von Verhandlungen
und Besprechungen
```
```
2.2.6 Grundkenntnisse
des Kenntnis des betriebsüblichen
Qualitätswesens Qualitätsmanagements
```
```
2.2.7 Kenntnis über Arbeitsorganisation und
Arbeitsgestaltung -
```
```
2.3 Kommunikation
```
```
2.3.1 Schreiben nach konkreter Vorgabe und allgemeinen Angaben,
Schreiben von Standardbriefen
```
```
2.3.2 Arbeiten mit Formularen und Vordrucken
```
```
2.3.3 Sprach- und fachgerechte Ausdrucksweise (deutsch- und
fremdsprachig)
```
```
2.3.4 Führen von zielgerichteten Gesprächen (deutsch- und
fremdsprachig)
```
```
2.3.5 Kunden-, Patienten- und mitarbeiterorientierte
Kommunikation
```
```
2.3.6 Kenntnis des fachgerechten Verhaltens gegenüber
Auftraggebern, Auftragnehmern, Kunden, Parteien, Klienten
oder Lieferanten
```
```
2.3.7 Einschlägige Schriftverkehrsarbeiten, Arbeiten bei Postein-
und -ausgang, Ablage, Evidenz und Registratur
```
```
2.3.8 Kenntnis der facheinschlägigen
- fremdsprachigen Fachausdrücke
```
```
2.3.9 Grundkenntnisse Kenntnis der
über die branchen- branchen- und
und betriebsüblichen
betriebsüblichen Mittel und
Mittel und Möglichkeiten von
Möglichkeiten von Marketing, Werbung
Marketing, Werbung und Öffentlich-
und Öffentlich- keitsarbeit
keitsarbeit
```
```
2.3.10 Mitwirken bei der Betreuung und
- Beratung von Kunden, Klienten,
Patienten oder Parteien
```
```
2.4 EDV
```
```
2.4.1 Grundkenntnisse Kenntnis der
über die Struktur Struktur der
der betrieblichen betrieblichen EDV
EDV (Anwendung und (Anwendung und
Aufgabe der EDV in Aufgabe der EDV in
der Betriebs- der Betriebs- -
organisation wie organisation wie
Textverarbeitung, Textverarbeitung,
Kalkulation, Kalkulation,
Bestellwesen, Bestellwesen,
Buchhaltung und Buchhaltung und
Lagerhaltung) Lagerhaltung)
```
```
2.4.2 Kenntnis und Anwendung der
- betrieblichen Einrichtungen der EDV
(Hardware, Software und
Betriebssysteme)
```
```
2.4.3 Durchführen arbeitsplatzspezifischer
EDV-Anwendungen (wie Textverarbeitung,
- Kalkulation, Internet, e-mail,
Buchhaltung, Terminüberwachung und
Ablage)
```
```
2.4.4 Grundkenntnisse über den Stand und die Entwicklung neuer
arbeitsplatzspezifischer Anwendungen der EDV
```
```
2.4.5 Grundkenntnisse über den Datenschutz
```
```
2.4.6 Erstellen und Warten von Textbausteinen und Adressdateien
```
```
3 Beschaffung und Angebot (Arbeitsmittel, Material, Waren,
Dienstleistungen)
```
```
3.1 Beschaffung
```
```
3.1.1 Grundkenntnisse Kenntnis der
über die branchen- branchen- und
und betriebs- betriebsspezifi-
spezifischen schen Beschaf-
Beschaffungs- fungsmöglichkeiten -
möglichkeiten und und der
über die organisatorischen
Ermittlung des Durchführung der
Bedarfs Beschaffung
```
```
3.1.2 Mitwirken bei der
- - Ermittlung des
Bedarfs
```
```
3.1.3 Vorbereitung von Durchführen von
- und Mitwirken bei Bestellungen
Bestellungen
```
```
3.1.4 Einholen, Bearbeiten und Prüfen von
- Angeboten, Prüfen von
Auftragsbestätigungen
```
```
3.1.5 Überwachen der Maßnahmen bei
- Liefertermine Lieferverzug
```
```
3.2 Anbot
```
```
3.2.1 Kenntnis der betrieblichen Leistungen (Waren, Produkte,
Dienstleistungen)
```
```
3.2.2 Kenntnis der branchenspezifischen Warenkennzeichnung,
Normen und Produktdeklaration und/oder Rahmenbedingungen
für die betriebliche Leistung
```
```
3.2.3 Mitwirken bei der Erstellung von
- Anboten und/oder Informationen über die
betrieblichen Leistungen
```
```
4 Betriebliches Rechnungswesen
```
```
4.1 Kostenrechnung und Kalkulation
```
```
4.1.1 Grundkenntnisse über die betrieblichen
- Kosten, deren Beeinflussbarkeit und
deren Auswirkung auf die Rentabilität
und/oder Effizienz
```
```
4.1.2 Grundkenntnisse
über die
- Kostenrechnung, -
Kalkulation
und/oder
Budgeterstellung
```
```
4.1.3 Mitwirken bei Kalkulationsarbeiten
- und/oder Budgeterstellung
```
```
4.2 Steuern, Abgaben und Lohnverrechnung
```
```
4.2.1 Grundkenntnisse über die
- betriebsspezifischen Steuern und
Abgaben
```
```
4.2.2 Grundkenntnisse über die Information
- der Lohn- und Gehaltsverrechnung
```
```
4.3 Rechnungswesen
```
```
4.3.1 Grundkenntnisse
über Aufgaben und Kenntnis der Aufgaben und Funktion
Funktion des des betrieblichen Rechnungswesens
betrieblichen
Rechnungswesens
```
```
4.3.2 Grundkenntnisse Kenntnis der
über rechnergestützten
- rechnergestützte Abläufe im
Abläufe im betrieblichen
betrieblichen Rechnungswesen
Rechnungswesen
```
```
4.3.3 Grundkenntnisse über Bedeutung und
- Aufgabe der Inventur und
Bestandsaufnahme
```
```
4.3.4 Mitarbeit bei der Inventur oder
- Bestandsaufnahme
```
```
4.3.5 Durchführen von betrieblichen Rechnungsarten, Erfassen,
Prüfen und Kontrollieren von Daten
```
```
4.3.6 Vorbereiten von Unterlagen für die
Verrechnung -
```
```
4.4 Zahlungsverkehr
```
```
4.4.1 Grundkenntnisse
über den Kenntnis des betriebsspezifischen
Zahlungsverkehr Zahlungsverkehrs mit Lieferanten,
mit Lieferanten, Kunden, Behörden, Post, Geld- und
Kunden, Behörden, Kreditinstituten
Post, Geld- und
Kreditinstituten
```
```
4.4.2 Grundkenntnisse
über Kassaführung Kenntnis der Kassaführung
und Kassabuch
```
```
4.4.3 Mitwirken beim
- - Zahlungsverkehr
```
```
4.4.4 Kenntnis des
betriebsüblichen
- - Verfahrens bei
Zahlungsverzug,
Mahnwesen
```
```
4.5 Buchführung
```
```
4.5.1 Grundkenntnisse
über die
betriebliche - -
Buchführung und
die betrieblichen
Buchungsunterlagen
```
```
4.5.2 Grundkenntnisse Betriebliche Buchungsarbeiten und
über Buchungen und Erstellen von Auswertungen und
Kontierungen; Statistiken
Durchführen
einfacher,
einschlägiger
Arbeiten
```
```
4.5.3 - Kenntnis des Einheitskontenrahmens
```
```
5 Erweiterte Grundkenntnisse
```
```
5.1 Kenntnis der
betriebs-
- - spezifischen
Kostenrechnung und
Kalkulation
```
```
6 Buchhaltung und Personalverrechnung
```
```
6.1 Ermitteln des handelsrechtlichen
- Erfolgs
```
```
6.2 Vorbereiten und Erstellen von
Inventuren und Inventarien
```
```
6.3 Grundkenntnisse der
- - Finanzierung
```
```
6.4 Grundkenntnisse der
- - Rohbilanz
```
```
6.5 Kenntnis der Lohn-
und Mitwirken bei der Lohn- und
Gehaltsverrechnung Gehaltsverrechnung
```
```
6.6 Erfassen, Prüfen, Kontrollieren und Ablegen von Daten für
die Lohn- und Gehaltsverrechnung
```
```
6.7 Mitwirken bei der Abrechnung mit
Sozialversicherung und Finanzamt
```
```
6.8 Kenntnis der für die Lohn- und Gehaltsverrechnung
relevanten Regelungen und Bestimmungen (insbesondere
Kollektivverträge und Regelungen und Bestimmungen
betreffend Personaleinstellung, Dienstverträge, Lehrlinge,
Jugendliche, Arbeiter, Angestellte, Kündigungen,
Entlassungen, einvernehmliche Lösungen,
Betriebsvereinbarungen, Arbeitszeit, Urlaub, Krankenstand,
Mutterschutz, Behinderteneinstellung, Sozialrecht,
Sonderzahlungen, Lohnpfändungen, Steuern und
Sozialversicherung)
```
```
7 Verwaltung und Bestandspflege und Immobilien
```
```
7.1 Grundkenntnisse Kenntnis über die Mitwirken bei der
über die Betreuung Betreuung und Betreuung und
und Verwaltung von Verwaltung von Verwaltung von
Immobilienobjekten Immobilienobjekten Immobilienobjekten
(Miete, Pacht, (Miete, Pacht, (Miete, Pacht,
Eigentum, Eigentum und Eigentum und
Wohnungseigentum) Wohnungseigentum) Wohnungseigentum)
```
```
7.2 Kenntnis über die
Führung von
Grundstücks-, Mitwirken bei der Führung von
Gebäude-, Grundstücks-, Gebäude-, Wohnungs-,
Wohnungs-, Miet- Miet- und Pachtakten
und Pachtakten
```
```
7.3 Kenntnis über den Mitwirken beim
Abschluß von Abschluß von
Bestands-, Bestands-,
Eigentums- und Eigentums- und
Wohnungseigen- Wohnungseigen-
tumsverträgen; tumsverträgen;
- Kenntnis über die Mitwirken bei der
Beendigung von Beendigung von
Bestandsverhält- Bestandsverhält-
nissen und über nissen und bei
die Veranlassungen Veranlassungen bei
bei Eigentümerwechsel
Eigentümerwechsel
```
```
7.4 Kenntnis über Abrechnungen bei Mitwirken an der
Bestandsverhältnissen und Abrechnung bei
Wohnungseigentum (insbesondere Bestandsverhält-
Betriebskostenabrechnungen, nissen und
Hauptmietzinsabrechnungen) Wohnungseigentum
(insbesondere
Betriebskosten-
abrechnungen,
Hauptmietzins-
abrechnungen)
```
```
7.5 Kenntnis über Mietzinsveränderungen und
- Pachtpreisveränderungen und deren
Umsetzbarkeit (wie Indexanpassung)
```
```
7.6 Kenntnis über das Mitwirken bei
Mahnwesen, sowie Erbringung von
- über Leistungs- Leistungs- u.
und Räumungsklagen Räumungsklagen,
Durchführen von
Mahnungen
```
```
7.7 Kenntnis über die
Erstellung von Mitwirken bei der Erstellung von
Immobilienannoncen Immobilienannoncen
```
```
7.8 Grundkenntnisse
der Gebäudetechnik - -
```
```
7.9 Bearbeiten von
Reparatur-
meldungen,
Vorbereitung
erforderlicher Veranlassen von Wartungsaufträgen und
Aufträge und Instandhaltungsaufträgen
Prüfung von
Wartungs- und
Instandhaltungs-
aufträgen
```
```
7.10 Kenntnis über
betriebliche
- - Abläufe bei der
Ausschreibung,
Vergabe und Abnahme
von Bauleistungen
```
```
7.11 Kenntnis über
umweltschonende und
- - energiesparende
bauliche Maßnahmen
```
```
7.12 Kenntnis über die Mitwirken bei der
- Führung von Führung von
Bauakten Bauakten
```
```
7.13 Kenntnis über Kenntnis über die Überwachen der
einschlägige Schadensmeldung Schadens-
Versicherungs- und Schadens- regulierung
möglichkeiten regulierung
```
```
7.14 Kenntnis über die
Möglichkeiten der
Bewertung von
- - Immobilien nach
Lage, Art,
Beschaffenheit,
Nutzungsmöglich-
keiten und Ertrag
```
```
7.15 Kenntnis über
Grundbuch,
- - Beschaffen von
Grundbuchauszügen
und Urkunden
```
```
7.16 Kenntnis über die rechtlichen
- Grundlagen von Kauf-, Verkauf-, Miet-,
Pachtverträgen, Maklervertrags-
bedingungen
```
```
7.17 Kenntnis über Mitwirkung bei
individuelle Beratung von Kunden
Beratung von und
- Kunden u. Berücksichtigung
Berücksichtigung von Finanzierungs-
von Finanzierungs- möglichkeiten
möglichkeiten
```
```
7.18 Mitwirken bei der
Kenntnis über Bestands- und Erstellung von
Kaufverträge Bestands- und
Kaufverträgen
```
```
7.19 Kenntnis über die Rechte und Pflichten
- des Bestandnehmers und Eigentümers
```
```
7.20 Überwachen und Verbuchen von
- Zahlungseingängen und
Zahlungsausgängen; Darlehensabwicklung
```
```
7.21 Kenntnis über
Planarten Planlesen
```
```
7.22 Kenntnis über die Mitwirken an der
Voraussetzung von Entwicklung von
- Sanierungs- und Sanierungskonzepten
Entwicklungsmaß-
nahmen sowie über
deren Auswirkung
```
```
7.23 Kenntnis über
Folgewirkungen der
- - Flächenwidmungs-
pläne und über
Erschließungs-
möglichkeiten
```
```
7.24 Kenntnis über Einholen von
Darlehensangebote, Darlehensangeboten,
- Konditionen und Vergleich von
alternative Finan- Konditionen
zierungskonzepte
```
```
7.25 Kenntnis der Prüfen der
Voraussetzungen Voraussetzungen von
für Förderungs- Förderungsmaßnahmen
maßnahmen und und Vorbereiten von
- Vorbereiten von Anträgen auf
Anträgen auf Gewährung von
Gewährung von Förderungsmaßnahmen
Förderungs-
maßnahmen
```
```
7.26 Kenntnis über Mitwirken an der
Vor- und Zwischen- Durchführung von
finanzierung und Vor- und Zwischen-
Möglichkeiten der finanzierung sowie
Umfinanzierung bei Prüfung der
Möglichkeit der
Umfinanzierung
```
```
(2) Bei der Ausbildung in den fachlichen Kenntnissen und Fertigkeiten ist (unter besonderer Beachtung der betrieblichen Erfordernisse und Vorgaben (auf die Persönlichkeitsbildung des Lehrlings zu achten, um ihm die für eine Fachkraft erforderlichen Schlüsselqualifikationen bezüglich Sozialkompetenz (wie Offenheit, Teamfähigkeit, Konfliktfähigkeit), Selbstkompetenz (wie Selbsteinschätzung, Selbstvertrauen, Eigenständigkeit, Belastbarkeit), Methodenkompetenz (wie Präsentationsfähigkeit, Rhetorik in deutscher Sprache, Verständigungsfähigkeit in den Grundzügen der englischen Sprache) und Kompetenz für das selbstgesteuerte Lernen (wie Bereitschaft, Kenntnis über Methoden, Fähigkeit zur Auswahl geeigneter Medien und Materialien) zu vermitteln.
In-Kraft-Treten
§ 4. Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2004 in Kraft.
Übergangsbestimmungen
§ 5. (1) Die Immobilienkaufmann-Ausbildungsordnung, BGBl. II Nr. 159/1998, tritt unbeschadet der Bestimmungen über die Prüfungsvorschriften mit Ablauf des 31. Dezember 2003 außer Kraft.
(2) Lehrlinge, die am 31. Dezember 2003 im Lehrberuf Immobilienkaufmann ausgebildet werden, können entsprechend der in Abs. 1 angeführten Ausbildungsordnung weiter ausgebildet werden.
(3) Die Lehrzeiten, die im Lehrberuf Immobilienkaufmann entsprechend der in Abs. 1 angeführten Ausbildungsordnung zurückgelegt wurden, sind auf die Lehrzeit im Lehrberuf Immobilienkaufmann/Immobilienkauffrau voll anzurechnen.