Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit, mit der Ausbildungsvorschriften für den Lehrberuf Rechtskanzleiassistent/Rechtskanzleiassistentin erlassen werden
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 8 des Berufsausbildungsgesetzes, BGBl. Nr. 142/1969, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 79/2003, wird verordnet:
Lehrberuf Rechtskanzleiassistent/Rechtskanzleiassistentin
§ 1. Der Lehrberuf Rechtskanzleiassistent/Rechtskanzleiassistentin ist mit einer Lehrzeit von drei Jahren eingerichtet.
Berufsprofil
§ 2. Durch die Berufsausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule soll der ausgebildete Lehrling befähigt werden, die nachfolgenden Tätigkeiten fachgerecht, selbstständig und eigenverantwortlich auszuführen:
Arbeiten im Posteingang und Postausgang erledigen,
Texte und Schriftstücke aufgrund von Vorgaben korrekt und formgerecht erstellen,
Bestände (wie Büromaterial, Dokumente, Büroeinrichtungen) beschaffen und führen,
Arbeiten im Rahmen des Zahlungsverkehrs durchführen,
Arbeiten im Zusammenhang mit Gerichts- und Behördenangelegenheiten, insbesondere Fristlegung von Akten, Schriftstücken und Geschäftsstücken durchführen,
Kurrentien behandeln (Rechtsanwaltskanzlei), im Urkundswesen und in der Beurkundungstätigkeit mitwirken, Führen von Registern (Notariatskanzlei),
Termine koordinieren und überwachen, Verhandlungen und Besprechungen vorbereiten und nachbereiten,
Behörden, Mandanten, Parteien oder Parteienvertreter anmelden, informieren und betreuen,
Administrative Arbeiten mit Hilfe der betrieblichen Informations- und Kommunikationssysteme durchführen,
an der betrieblichen Buchführung und Kostenrechnung mitwirken,
Statistiken, Dateien und Karteien anlegen, warten und auswerten.
Berufsbild
§ 3. (1) Für die Ausbildung wird folgendes Berufsbild festgelegt. Die angeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sind spätestens in dem jeweils angeführten Lehrjahr beginnend derart zu vermitteln, dass der Lehrling zur Ausübung qualifizierter Tätigkeiten im Sinne des Berufsprofils befähigt wird, die insbesondere selbstständiges Planen, Durchführen, Kontrollieren und Optimieren einschließt.
```
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Pos. 1. Lehrjahr 2. Lehrjahr 3. Lehrjahr
```
```
1 Der Lehrbetrieb
```
```
1.1 Wirtschaftliche Stellung des Lehrbetriebes
```
```
1.1.1 Grundkenntnisse
über die
Organisation, die
Kommunikation, die Kenntnis der Organisation, der
Aufgaben und das Kommunikation, der Aufgaben und des
Leistungsangebot, Leistungsangebotes, die sich aus der
die sich aus der Stellung des Betriebes im jeweiligen
Stellung des Wirtschaftsbereich ergeben
Betriebes im
jeweiligen
Wirtschaftsbereich
ergeben
```
```
1.1.2 Grundkenntnisse
über die
Branchenstellung - -
und ihre
Beziehungen zur
übrigen Wirtschaft
```
```
1.1.3 Kenntnis der Marktposition, der
betriebsspezifischen Kontakte zu den
- jeweiligen Auftraggebern,
Auftragnehmern, Kunden, Parteien,
Patienten oder Klienten und deren
Verhalten
```
```
1.1.4 Kenntnis der für den Betrieb
- maßgeblichen Standorteinflüsse und des
Kundenverhaltens
```
```
1.1.5 Kenntnis der Rechtsform und
Grundkenntnisse über die spezifischen
- Rechtsvorschriften, sowie über die sich
daraus ergebenden Aufgaben des
Lehrbetriebs
```
```
1.2 Einrichtungen, Arbeitssicherheit, Unfallverhütung und
Umweltschutz
```
```
1.2.1 Kenntnis und funktionsgerechte Anwendung der betrieblichen
Einrichtungen und der technischen Betriebsmittel und
Hilfsmittel
```
```
1.2.2 Kenntnis der Unfallgefahren, über Erste-Hilfe-Maßnahmen,
sowie der einschlägigen Sicherheitsvorschriften und der
sonstigen in Betracht kommenden Vorschriften zum Schutze
des Lebens und der Gesundheit
```
```
1.2.3 Grundkenntnisse der behördlichen Aufsichtsorgane,
Sozialversicherungen und Interessenvertretungen, sowie der
aushangpflichtigen arbeitsrechtlichen Vorschriften
```
```
1.2.4 Kenntnis der ergonomischen Gestaltung des Arbeitsplatzes
```
```
1.2.5 Kenntnis der Vermeidung, umweltgerechten Trennung und
Entsorgung von im Betrieb anfallenden Abfall- und
Reststoffen
```
```
1.2.6 Kenntnis und
Anwendung der
betrieblichen - -
Vorschriften über
Hygiene und
Brandverhütung
```
```
1.3 Ausbildung im dualen System
```
```
1.3.1 Kenntnis der sich aus dem Lehrvertrag ergebenden
Verpflichtungen (§§ 9 und 10 des Berufsausbildungsgesetzes)
```
```
1.3.2 Kenntnis über Inhalt und Ziel der Ausbildung sowie über
wesentliche einschlägige Weiterbildungsmöglichkeiten
```
```
2 Verwaltung, Organisation, Kommunikation und EDV
```
```
2.1 Verwaltung
```
```
2.1.1 Kenntnis des organisatorischen Aufbaus, der Aufgaben,
Zuständigkeiten und Zusammenhänge der einzelnen
Betriebsbereiche und der Beziehungen zu außerbetrieblichen
einschlägigen Unternehmen
```
```
2.1.2 Kenntnis der betrieblichen Arbeitsabläufe
```
```
2.1.3 Anlegen, Führen und Archivieren von Dateien, Statistiken,
Karteien und Akten
```
```
2.1.4 Auswerten von betriebsspezifischen
- Statistiken und Berichten und
entscheidungsorientierte Bewertung der
Ergebnisse
```
```
2.2 Organisation und Qualität
```
```
2.2.1 Fach- und funktionsgerechte Verwendung und Pflege der
betrieblichen, bürotechnischen Organisations-, Arbeits- und
Kommunikationsmittel
```
```
2.2.2 Kenntnis der
Risken, die sich
aus dem
Arbeitsumfeld
- - ergeben, deren
Versicherungsmög-
lichkeiten sowie
Verhalten im
Schadensfall
```
```
2.2.3 Kenntnis der Mitwirken beim
betriebsüblichen Behandeln von
- Behandlung und des Reklamationen oder
Verhaltens bei Beschwerden
Reklamationen oder
Beschwerden
```
```
2.2.4 Grundkenntnisse über das
- Leistungsangebot von Bahn, Post,
anderen Verkehrsträgern und
Kommunikationseinrichtungen
```
```
2.2.5 Administration und Organisation von Terminen und/oder
Dienstreisen sowie Vor- und Nachbereiten von Verhandlungen
und Besprechungen
```
```
2.2.6 Grundkenntnisse
des Kenntnis des betriebsüblichen
Qualitätswesens Qualitätsmanagements
```
```
2.2.7 Kenntnis über Arbeitsorganisation und
Arbeitsgestaltung -
```
```
2.3 Kommunikation
```
```
2.3.1 Schreiben nach konkreter Vorgabe und allgemeinen Angaben,
Schreiben von Standardbriefen
```
```
2.3.2 Arbeiten mit Formularen und Vordrucken
```
```
2.3.3 Sprach- und fachgerechte Ausdrucksweise (deutsch- und
fremdsprachig)
```
```
2.3.4 Führen von zielgerichteten Gesprächen (deutsch- und
fremdsprachig)
```
```
2.3.5 Kunden-, Patienten- und mitarbeiterorientierte
Kommunikation
```
```
2.3.6 Kenntnis des fachgerechten Verhaltens gegenüber
Auftraggebern, Auftragnehmern, Kunden, Parteien, Klienten
oder Lieferanten
```
```
2.3.7 Einschlägige Schriftverkehrsarbeiten, Arbeiten bei Postein-
und -ausgang, Ablage, Evidenz und Registratur
```
```
2.3.8 Kenntnis der facheinschlägigen
- fremdsprachigen Fachausdrücke
```
```
2.3.9 Grundkenntnisse Kenntnis der
über die branchen- branchen- und
und betriebsüblichen
betriebsüblichen Mittel und
Mittel und Möglichkeiten von
Möglichkeiten von Marketing, Werbung
Marketing, Werbung und Öffentlich-
und Öffentlich- keitsarbeit
keitsarbeit
```
```
2.3.10 Mitwirken bei der Betreuung und
- Beratung von Kunden, Klienten,
Patienten oder Parteien
```
```
2.4 EDV
```
```
2.4.1 Grundkenntnisse Kenntnis der
über die Struktur Struktur der
der betrieblichen betrieblichen EDV
EDV (Anwendung und (Anwendung und
Aufgabe der EDV in Aufgabe der EDV in
der Betriebs- der Betriebs- -
organisation wie organisation wie
Textverarbeitung, Textverarbeitung,
Kalkulation, Kalkulation,
Bestellwesen, Bestellwesen,
Buchhaltung und Buchhaltung und
Lagerhaltung) Lagerhaltung)
```
```
2.4.2 Kenntnis und Anwendung der
- betrieblichen Einrichtungen der EDV
(Hardware, Software und
Betriebssysteme)
```
```
2.4.3 Durchführen arbeitsplatzspezifischer
EDV-Anwendungen (wie Textverarbeitung,
Kalkulation, Internet, e-mail,
Buchhaltung, Terminüberwachung und
Ablage)
```
```
2.4.4 Grundkenntnisse über den Stand und die Entwicklung neuer
arbeitsplatzspezifischer Anwendungen der EDV
```
```
2.4.5 Grundkenntnisse über den Datenschutz
```
```
2.4.6 Erstellen und Warten von Textbausteinen und Adressdateien
```
```
3 Beschaffung und Angebot (Arbeitsmittel, Material, Waren,
Dienstleistungen)
```
```
3.1 Beschaffung
```
```
3.1.1 Grundkenntnisse Kenntnis der
über die branchen- und
branchen- und betriebs-
betriebs- spezifischen
spezifischen Beschaffungs- -
Beschaffungs- möglichkeiten und
möglichkeiten und der
über die organisatorischen
Ermittlung des Durchführung der
Bedarfs Beschaffung
```
```
3.1.2 Mitwirken bei der
- - Ermittlung des
Bedarfs
```
```
3.1.3 Vorbereitung von Durchführen von
- und Mitwirken bei Bestellungen
Bestellungen
```
```
3.1.4 Einholen, Bearbeiten und Prüfen von
- Angeboten, Prüfen von
Auftragsbestätigungen
```
```
3.1.5 Überwachen der Maßnahmen bei
- Liefertermine Lieferverzug
```
```
3.2 Anbot
```
```
3.2.1 Kenntnis der betrieblichen Leistungen (Waren, Produkte,
Dienstleistungen)
```
```
3.2.2 Kenntnis der branchenspezifischen Warenkennzeichnung,
Normen und Produktdeklaration und/oder Rahmenbedingungen
für die betriebliche Leistung
```
```
3.2.3 Mitwirken bei der Erstellung von
- Anboten und/oder Informationen über die
betrieblichen Leistungen
```
```
4 Betriebliches Rechnungswesen
```
```
4.1 Kostenrechnung und Kalkulation
```
```
4.1.1 Grundkenntnisse über die betrieblichen
- Kosten, deren Beeinflussbarkeit und
deren Auswirkung auf die Rentabilität
und/oder Effizienz
```
```
4.1.2 Grundkenntnisse
über die
- Kostenrechnung, -
Kalkulation
und/oder
Budgeterstellung
```
```
4.1.3 Mitwirken bei Kalkulationsarbeiten
- und/oder Budgeterstellung
```
```
4.2 Steuern, Abgaben und Lohnverrechnung
```
```
4.2.1 Grundkenntnisse über die
- betriebsspezifischen Steuern und
Abgaben
```
```
4.2.2 Grundkenntnisse über die Information
der Lohn- und Gehaltsverrechnung
```
```
4.3 Rechnungswesen
```
```
4.3.1 Grundkenntnisse
über Aufgaben und Kenntnis der Aufgaben und Funktion des
Funktion des betrieblichen Rechnungswesens
betrieblichen
Rechnungswesens
```
```
4.3.2 Grundkenntnisse Kenntnis der
über rechnergestützten
rechnergestützte Abläufe im
Abläufe im betrieblichen
betrieblichen Rechnungswesen
Rechnungswesen
```
```
4.3.3 Grundkenntnisse über Bedeutung und
- Aufgabe der Inventur und
Bestandsaufnahme
```
```
4.3.4 Mitarbeit bei der Inventur oder
- Bestandsaufnahme
```
```
4.3.5 Durchführen von betrieblichen Rechnungsarten, Erfassen,
Prüfen und Kontrollieren von Daten
```
```
4.3.6 Vorbereiten von Unterlagen für die
Verrechnung -
```
```
4.4 Zahlungsverkehr
```
```
4.4.1 Grundkenntnisse
über den Kenntnis des betriebsspezifischen
Zahlungsverkehr Zahlungsverkehrs mit Lieferanten,
mit Lieferanten, Kunden, Behörden, Post, Geld- und
Kunden, Behörden, Kreditinstituten
Post, Geld- und
Kreditinstituten
```
```
4.4.2 Grundkenntnisse
über Kassaführung Kenntnis der Kassaführung
und Kassabuch
```
```
4.4.3 Mitwirken beim
- - Zahlungsverkehr
```
```
4.4.4 Kenntnis des
betriebsüblichen
- - Verfahrens bei
Zahlungsverzug,
Mahnwesen
```
```
4.5 Buchführung
```
```
4.5.1 Grundkenntnisse
über die
betriebliche - -
Buchführung und
die betrieblichen
Buchungsunterlagen
```
```
4.5.2 Grundkenntnisse Betriebliche Buchungsarbeiten und
über Buchungen und Erstellen von Auswertungen und
Kontierungen; Statistiken
Durchführen
einfacher,
einschlägiger
Arbeiten
```
```
4.5.3 - Kenntnis des Einheitskontenrahmens
```
```
5 Erweiterte Grundkenntnisse
```
```
5.1 Grundkenntnis über die österreichische
Rechtsordnung; Aufbau der Behörden- -
und Gerichtsstruktur
```
```
5.2 Kenntnis über Aufgaben und Aufbau der
- Rechtspflege und der einschlägigen
Gerichtszweige
```
```
5.3 Kenntnis über Art
- - und Umfang der
Beglaubigungs-
urkunde
```
```
5.4 Ordnungsgemäße Übernahme von
- Schriftstücken unter Beachtung
besonderer Fristenläufe
```
```
5.5 Kenntnis über
Urkundswesen
und/oder die Mitarbeit im Urkundswesen und/oder
einschlägigen in der Beurkundungstätigkeit
Beurkundungs-
tätigkeiten
```
```
5.6 Kenntnis der Mitarbeit bei der Erstellen und
Kurrentien und Erstellung und Verwalten von
Arbeitsabläufe Verwaltung von Kurrentien
Kurrentien
```
```
5.7 Kenntnis der Mitarbeit bei der Verwalten von
Termin- und Termin- und Terminen und
Fristverwaltung Fristverwaltung Fristen
```
```
5.8 Kenntnis über wichtige Vereinbarungen
- im Zusammenhang mit der Beschaffung wie
Einkaufskonditionen, Liefer- und
Zahlungsbedingungen
```
```
5.9 Grundkenntnisse über die
- betriebsspezifischen einkaufsbezogenen,
rechtlichen Bestimmungen
```
```
5.10 Kenntnis und Anwendung der
- einschlägigen Tarife
```
```
6 Spezifische Kenntnisse in Rechtsanwalts- und
Notariatskanzleien
```
```
6.1 Empfangen von Mandanten und Parteien und Parteienvertretern
```
```
6.2 Zielgerichtete Auskunft an Mandanten, andere Parteien oder
Parteienvertreter unter Ausschluss von Rechtsauskünften
```
```
6.3 Kommunikation mit Gerichten, Behörden, Mandanten, anderen
Parteien oder Parteienvertretern
```
```
6.4 Fachgerechte Auskunftserteilung über
- den Aufgabenbereich der jeweiligen
Kanzlei
```
```
6.5 Kenntnis über
rechnergestützte Abfragen von rechnergestützten
öffentliche öffentlichen Registern
Register
```
```
6.6 Kenntnis über die
in den
Aufgabenbereich - -
der jeweiligen
Kanzlei fallenden
Leistungen
```
```
(2) Bei der Ausbildung in den fachlichen Kenntnissen und Fertigkeiten ist ( unter besonderer Beachtung der betrieblichen Erfordernisse und Vorgaben ( auf die Persönlichkeitsbildung des Lehrlings zu achten, um ihm die für eine Fachkraft erforderlichen Schlüsselqualifikationen bezüglich Sozialkompetenz (wie Offenheit, Teamfähigkeit, Konfliktfähigkeit), Selbstkompetenz (wie Selbsteinschätzung, Selbstvertrauen, Eigenständigkeit, Belastbarkeit), Methodenkompetenz (wie Präsentationsfähigkeit, Rhetorik in deutscher Sprache, Verständigungsfähigkeit in den Grundzügen der englischen Sprache) und Kompetenz für das selbstgesteuerte Lernen (wie Bereitschaft, Kenntnis über Methoden, Fähigkeit zur Auswahl geeigneter Medien und Materialien) zu vermitteln.
In-Kraft-Treten
§ 4. Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2004 in Kraft.
Übergangsbestimmungen
§ 5. (1) Die Rechtskanzleiassistent-Ausbildungsordnung, BGBl. II Nr. 291/1998, tritt unbeschadet der Bestimmungen über die Prüfungsvorschriften mit Ablauf des 31. Dezember 2003 außer Kraft.
(2) Lehrlinge, die am 31. Dezember 2003 im Lehrberuf Kanzleiassistent-Notariat oder Kanzleiassistent-Rechtsanwaltskanzlei ausgebildet werden, können entsprechend der in Abs. 1 angeführten Ausbildungsordnung weiter ausgebildet werden.
(3) Die Lehrzeiten, die im Lehrberuf Kanzleiassistent-Notariat oder Kanzleiassistent-Rechtsanwaltskanzlei entsprechend der in Abs. 1 angeführten Ausbildungsordnung zurückgelegt wurden, sind auf die Lehrzeit im Lehrberuf
Rechtskanzleiassistent/Rechtskanzleiassistentin voll anzurechnen.