Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit, mit der Ausbildungsvorschriften für den Lehrberuf Reisebüroassistent/Reisebüroassistentin erlassen werden
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 8 des Berufsausbildungsgesetzes, BGBl. Nr. 142/1969, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 79/2003, wird verordnet:
Lehrberuf Reisebüroassistent/Reisebüroassistentin
§ 1. Der Lehrberuf Reisebüroassistent/Reisebüroassistentin ist mit einer Lehrzeit von drei Jahren eingerichtet.
Berufsprofil
§ 2. Durch die Berufsausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule soll der ausgebildete Lehrling befähigt werden, die nachfolgenden Tätigkeiten fachgerecht, selbstständig und eigenverantwortlich auszuführen:
Reiseleistungen und Nebenleistungen des Reisebüros und der Leistungsträger anbieten, verkaufen bzw. vermitteln, organisieren, reservieren und abwickeln,
Kunden über verschiedene Destinationen, Transportmittel und deren Tarife, Reiseversicherungen, länderspezifische Erfordernisse und Bedingungen beraten, auch in einer Fremdsprache,
Kunden- und Verkaufsgespräche führen, Verkaufsabschluss unter Berücksichtigung der rechtlichen Vorschriften,
Reklamationen entgegennehmen und bearbeiten,
den einschlägigen Schriftverkehr führen, auch in Englisch,
Fahrausweise und Reiseunterlagen (Gutscheinen) sowie einschlägige Bestätigungen und Rechnungen ausstellen, Formulare ausfüllen sowie Arbeiten im Zahlungsverkehr durchführen (auch Umrechnung von Fremdwährungen),
bei der Planung und Durchführung von Werbemaßnahmen sowie bei der Erstellung von Reisekatalogen und Prospekten mitwirken,
Administrative Arbeiten mit Hilfe der betrieblichen Informations- und Kommunikationssysteme durchführen,
an der betrieblichen Buchführung und Kostenrechnung mitwirken,
Statistiken, Dateien und Karteien anlegen, warten und auswerten.
Berufsbild
§ 3. (1) Für die Ausbildung wird folgendes Berufsbild festgelegt. Die angeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sind spätestens in dem jeweils angeführten Lehrjahr beginnend derart zu vermitteln, dass der Lehrling zur Ausübung qualifizierter Tätigkeiten im Sinne des Berufsprofils befähigt wird, die insbesondere selbstständiges Planen, Durchführen, Kontrollieren und Optimieren einschließt.
```
```
Pos. 1. Lehrjahr 2. Lehrjahr 3. Lehrjahr
```
```
1 Der Lehrbetrieb
```
```
1.1 Wirtschaftliche Stellung des Lehrbetriebes
```
```
1.1.1 Grundkenntnisse
über die
Organisation, die
Kommunikation, Kenntnis der Organisation, der
die Aufgaben und Kommunikation, der Aufgaben und des
das Leistungsangebotes, die sich
Leistungsangebot, aus der Stellung des Betriebes
die sich aus der im jeweiligen
Stellung des Wirtschaftsbereich ergeben
Betriebes im
jeweiligen
Wirtschaftsbereich
ergeben
```
```
1.1.2 Grundkenntnisse - -
über die
Branchenstellung
und ihre
Beziehungen zur
übrigen Wirtschaft
```
```
1.1.3 Kenntnis der Marktposition, der
betriebsspezifischen Kontakte zu den
- jeweiligen Auftraggebern, Auftragnehmern,
Kunden, Parteien, Patienten oder
Klienten und deren Verhalten
```
```
1.1.4 - Kenntnis der für den Betrieb maßgeblichen
Standorteinflüsse und des
Kundenverhaltens
```
```
1.1.5 - Kenntnis der Rechtsform und
Grundkenntnisse über die spezifischen
Rechtsvorschriften, sowie über die sich
daraus ergebenden Aufgaben des
Lehrbetriebs
```
```
1.2 Einrichtungen, Arbeitssicherheit, Unfallverhütung und
Umweltschutz
```
```
1.2.1 Kenntnis und funktionsgerechte Anwendung der betrieblichen
Einrichtungen und der technischen Betriebsmittel und
Hilfsmittel
```
```
1.2.2 Kenntnis der Unfallgefahren, über Erste-Hilfe-Maßnahmen,
sowie der einschlägigen Sicherheitsvorschriften und der
sonstigen in Betracht kommenden Vorschriften zum Schutze des
Lebens und der Gesundheit
```
```
1.2.3 Grundkenntnisse der behördlichen Aufsichtsorgane,
Sozialversicherungen und Interessenvertretungen, sowie der
aushangpflichtigen arbeitsrechtlichen Vorschriften
```
```
1.2.4 Kenntnis der ergonomischen Gestaltung des Arbeitsplatzes
```
```
1.2.5 Kenntnis der Vermeidung, umweltgerechten Trennung und
Entsorgung von im Betrieb anfallenden Abfall- und
Reststoffen
```
```
1.2.6 Kenntnis und
Anwendung der
betrieblichen - -
Vorschriften über
Hygiene und
Brandverhütung
```
```
1.3 Ausbildung im dualen System
```
```
1.3.1 Kenntnis der sich aus dem Lehrvertrag ergebenden
Verpflichtungen (§§ 9 und 10 des Berufsausbildungsgesetzes)
```
```
1.3.2 Kenntnis über Inhalt und Ziel der Ausbildung sowie über
wesentliche einschlägige Weiterbildungsmöglichkeiten
```
```
2 Verwaltung, Organisation, Kommunikation und EDV
```
```
2.1 Verwaltung
```
```
2.1.1 Kenntnis des organisatorischen Aufbaus, der Aufgaben,
Zuständigkeiten und Zusammenhänge der einzelnen
Betriebsbereiche und der Beziehungen zu außerbetrieblichen
einschlägigen Unternehmen
```
```
2.1.2 Kenntnis der betrieblichen Arbeitsabläufe
```
```
2.1.3 Anlegen, Führen und Archivieren von Dateien, Statistiken,
Karteien und Akten
```
```
2.1.4 - Auswerten von betriebsspezifischen
Statistiken und Berichten und
entscheidungsorientierte Bewertung der
Ergebnisse
```
```
2.2 Organisation und Qualität
```
```
2.2.1 Fach- und funktionsgerechte Verwendung und Pflege der
betrieblichen, bürotechnischen Organisations-, Arbeits- und
Kommunikationsmittel
```
```
2.2.2 - - Kenntnis der Risken,
die sich aus dem
Arbeitsumfeld
ergeben, deren
Versicherungs-
möglichkeiten sowie
Verhalten im
Schadensfall
```
```
2.2.3 - Kenntnis der Mitwirken beim
betriebsüblichen Behandeln von
Behandlung und des Reklamationen
Verhaltens bei oder
Reklamationen oder Beschwerden
Beschwerden
```
```
2.2.4 - Grundkenntnisse über das Leistungsangebot
von Bahn, Post, anderen Verkehrsträgern
und Kommunikationseinrichtungen
```
```
2.2.5 Administration und Organisation von Terminen und/oder
Dienstreisen sowie Vor- und Nachbereiten von Verhandlungen
und Besprechungen
```
```
2.2.6 Grundkenntnisse
des Kenntnis des betriebsüblichen
Qualitätswesens Qualitätsmanagements
```
```
2.2.7 Kenntnis über Arbeitsorganisation -
und Arbeitsgestaltung
```
```
2.3 Kommunikation
```
```
2.3.1 Schreiben nach konkreter Vorgabe und allgemeinen Angaben,
Schreiben von Standardbriefen
```
```
2.3.2 Arbeiten mit Formularen und Vordrucken
```
```
2.3.3 Sprach- und fachgerechte Ausdrucksweise (deutsch- und
fremdsprachig)
```
```
2.3.4 Führen von zielgerichteten Gesprächen (deutsch- und
fremdsprachig)
```
```
2.3.5 Kunden-, Patienten- und mitarbeiterorientierte Kommunikation
```
```
2.3.6 Kenntnis des fachgerechten Verhaltens gegenüber
Auftraggebern, Auftragnehmern, Kunden, Parteien, Klienten
oder Lieferanten
```
```
2.3.7 Einschlägige Schriftverkehrsarbeiten, Arbeiten bei Postein-
und -ausgang, Ablage, Evidenz und Registratur
```
```
2.3.8 - Kenntnis der facheinschlägigen
fremdsprachigen Fachausdrücke
```
```
2.3.9 Grundkenntnisse Kenntnis der
über die branchen- branchen- und
und betriebsüblichen
betriebsüblichen Mittel und
- Mittel und Möglichkeiten von
Möglichkeiten von Marketing,
Marketing, Werbung und
Werbung und Öffentlichkeits-
Öffentlichkeits- arbeit
arbeit
```
```
2.3.10 - Mitwirken bei der Betreuung und Beratung
von Kunden, Klienten, Patienten oder
Parteien
```
```
2.4 EDV
```
```
2.4.1 Grundkenntnisse Kenntnis der
über die Struktur Struktur der
der betrieblichen betrieblichen
EDV (Anwendung EDV (Anwendung und
und Aufgabe der Aufgabe der EDV
EDV in der in der -
Betriebs- Betriebs-
organisation wie organisatio
Textverarbeitung, wie
Kalkulation, Textverarbeitung,
Bestellwesen, Kalkulation,
Buchhaltung und Bestellwesen,
Lagerhaltung) Buchhaltung und
Lagerhaltung)
```
```
2.4.2 - Kenntnis und Anwendung der betrieblichen
Einrichtungen der EDV (Hardware, Software
und Betriebssysteme)
```
```
2.4.3 - Durchführen arbeitsplatzspezifischer
EDV-Anwendungen (wie Textverarbeitung,
Kalkulation, Internet, e-mail,
Buchhaltung, Terminüberwachung und
Ablage)
```
```
2.4.4 Grundkenntnisse über den Stand und die Entwicklung neuer
arbeitsplatzspezifischer Anwendungen der EDV
```
```
2.4.5 Grundkenntnisse über den Datenschutz
```
```
2.4.6 Erstellen und Warten von Textbausteinen und Adressdateien
```
```
3 Beschaffung und Angebot (Arbeitsmittel, Material, Waren,
Dienstleistungen)
```
```
3.1 Beschaffung
```
```
3.1.1 Grundkenntnisse Kenntnis der
über die branchen- und
branchen- und betriebs-
betriebs- spezifischen
spezifischen Beschaffungs- -
Beschaffungs- möglichkeiten
möglichkeiten und und der
über die organisatorischen
Ermittlung des Durchführung der
Bedarfs Beschaffung
```
```
3.1.2 - - Mitwirken bei der
Ermittlung des
Bedarfs
```
```
3.1.3 - Vorbereitung von Durchführen von
und Mitwirken bei Bestellungen
Bestellungen
```
```
3.1.4 - Einholen, Bearbeiten und Prüfen von
Angeboten, Prüfen von
Auftragsbestätigungen
```
```
3.1.5 - Überwachen der Maßnahmen bei
Liefertermine Lieferverzug
```
```
3.2 Anbot
```
```
3.2.1 Kenntnis der betrieblichen Leistungen (Waren, Produkte,
Dienstleistungen)
```
```
3.2.2 Kenntnis der branchenspezifischen Warenkennzeichnung, Normen
und Produktdeklaration und/oder Rahmenbedingungen für die
betriebliche Leistung
```
```
3.2.3 - Mitwirken bei der Erstellung von Anboten
und/oder Informationen über die
betrieblichen Leistungen
```
```
4 Betriebliches Rechnungswesen
```
```
4.1 Kostenrechnung und Kalkulation
```
```
4.1.1 Grundkenntnisse über die betrieblichen
- Kosten, deren Beeinflussbarkeit und deren
Auswirkung auf die Rentabilität und/oder
Effizienz
```
```
4.1.2 Grundkenntnisse
- über die -
Kostenrechnung,
Kalkulation
und/oder
Budgeterstellung
```
```
4.1.3 - Mitwirken bei Kalkulationsarbeiten
und/oder Budgeterstellung
```
```
4.2 Steuern, Abgaben und Lohnverrechnung
```
```
4.2.1 - Grundkenntnisse über die
betriebsspezifischen Steuern und Abgaben
```
```
4.2.2 - Grundkenntnisse über die Information der
Lohn- und Gehaltsverrechnung
```
```
4.3 Rechnungswesen
```
```
4.3.1 Grundkenntnisse
über Aufgaben und
Funktion des Kenntnis der Aufgaben und Funktion
betrieblichen des betrieblichen Rechnungswesens
Rechnungswesens
```
```
4.3.2 - Grundkenntnisse Kenntnis der
über rechnergestützten
rechnergestützte Abläufe im
Abläufe im betrieblichen
betrieblichen Rechnungswesen
Rechnungswesen
```
```
4.3.3 - Grundkenntnisse über Bedeutung und
Aufgabe der Inventur und Bestandsaufnahme
```
```
4.3.4 - Mitarbeit bei der Inventur oder
Bestandsaufnahme
```
```
4.3.5 Durchführen von betrieblichen Rechnungsarten, Erfassen,
Prüfen und Kontrollieren von Daten
```
```
4.3.6 Vorbereiten von Unterlagen für die -
Verrechnung
```
```
4.4 Zahlungsverkehr
```
```
4.4.1 Grundkenntnisse
über den Kenntnis des betriebsspezifischen
Zahlungsverkehr Zahlungsverkehrs mit Lieferanten,
mit Lieferanten, Kunden, Behörden, Post,
Kunden, Behörden, Geld- und Kreditinstituten
Post, Geld- und
Kreditinstituten
```
```
4.4.2 Grundkenntnisse
über Kassaführung Kenntnis der Kassaführung
und Kassabuch
```
```
4.4.3 - - Mitwirken beim
Zahlungsverkehr
```
```
4.4.4 Kenntnis des
betriebsüblichen
- - Verfahrens bei
Zahlungsverzug,
Mahnwesen
```
```
4.5 Buchführung
```
```
4.5.1 Grundkenntnisse - -
über die
betriebliche
Buchführung und
die
betrieblichen
Buchungsunterlagen
```
```
4.5.2 Grundkenntnisse
über Buchungen
und Kontierungen; Betriebliche Buchungsarbeiten und
Durchführen Erstellen von Auswertungen und
einfacher, Statistiken
einschlägiger
Arbeiten
```
```
4.5.3 - Kenntnis des Einheitskontenrahmens
```
```
5 Erweiterte Kenntnisse
```
```
5.1 - Kenntnis der betriebs- und
branchenspezifischen Produktionsverfahren
und Vertriebsorganisation
```
```
5.2 Führen von Verkaufsgesprächen: Bedarf und Wünsche der Kunden
ermitteln, Verkaufsargumente ableiten, Fragen und Einwände
der Kunden berücksichtigen
```
```
5.3 - Kenntnis über wichtige Vereinbarungen im
Zusammenhang mit der Beschaffung wie
Einkaufskonditionen, Liefer- und
Zahlungsbedingungen
```
```
5.4 - Grundkenntnisse über die
betriebsspezifischen einkaufsbezogenen,
rechtlichen Bestimmungen
```
```
5.5 - Mitwirken bei der Bestätigung und
Abwicklung von Aufträgen
```
```
5.6 Grundkenntnisse
über die
betriebs-
spezifischen - -
verkaufs-
bezogenen
rechtlichen
Bestimmungen
```
```
5.7 Kenntnis der
- - betriebsspezifischen
Kostenrechnung und
Kalkulation
```
```
5.8 - Fakturieren
```
```
6 Besondere Leistungen des Betriebes
```
```
6.1 Grundkenntnisse
über die für den
Verkauf von Kenntnis über die für den Verkauf von in-
Fahrausweisen und ausländischen Fahrausweisen
erforderlichen erforderlichen Tarife, Fahrpläne und
Tarife, Kursbücher
Fahrpläne und
Kursbücher
```
```
6.2 Grundkenntnisse
über die Arten
der Reisen Kenntnis über die Arten der Reisen
entsprechend entsprechend den Beförderungsmitteln,
den Organisationsformen und Zwecken
Beförderungs-
mitteln,
Organisations-
formen und
Zwecken
```
```
6.3 - Kenntnis der in- und ausländischen
Reisebüroorganisationen und
Vertragspartner
```
```
6.4 Grundkenntnis Kenntnis der wichtigen
Verkehrsverbindungen,
über wichtigste klimatischen und politischen
Verkehrs- Gegebenheiten, Verkehrsbehinderungen
verbindungen, sowie über die Saisonzeiten in den
Klimazonen, bedeutendsten in- und
Verkehrs- ausländischen Fremdenverkehrsgebieten
behinderungen und in den dem Leistungsangebot
und Saisonzeiten entsprechenden in- und ausländischen
der bedeutendsten Gebieten und Reisedestinationen
Fremdenverkehrs-
gebiete
```
```
6.5 - Grundkenntnisse über die nationalen
Bestimmungen sowie die internationalen
Abkommen im Reiseverkehr und in der
Beherbergung
```
```
6.6 Mitarbeit beim Buchen und Ausfertigen
von Fahr- und Beförderungsausweisen,
Passagedokumenten und
Platzreservierungen und bei deren -
Reservierung, auch unter
Berücksichtigung der betrieblichen
rechnergestützten Systeme
```
```
6.7 Buchen, Ausfertigen und Reservieren von
Fahr- und Beförderungsausweisen,
Passagedokumenten und
Platzreservierungen, auch unter
Berücksichtigung der betrieblichen
rechnergestützten Systeme
```
```
6.8 Mitarbeit beim Buchen und Ausfertigen
von Gutscheinen (Vouchers) für die
Beherbergung und sonstige -
Zusatzleistungen, auch unter
Berücksichtigung der betrieblichen
rechnergestützten Systeme
```
```
6.9 Buchen und Ausfertigen von Gutscheinen
(Vouchers) für die Beherbergung und für
- sonstige Zusatzleistungen, auch unter
Berücksichtigung der betrieblichen
rechnergestützten Systeme
```
```
6.10 Mitarbeit bei der Abrechnung von
Fahr- und Beförderungsausweisen,
Passagedokumenten,
Platzreservierungen und Gutscheinen -
(Vouchers), auch unter
Berücksichtigung der betrieblichen
rechnergestützten Systeme
```
```
6.11 Abrechnung von Fahr-
und Be-
förderungsausweisen,
Passagedokumenten,
Platzreservierungen
- - und Gutscheinen
(Vouchers), auch
unter
Berücksichtigung der
betrieblichen
rechnergestützten
Systeme
```
```
6.12 - Mitarbeit beim Abschluss und bei der
Abrechnung von branchenspezifischen
Versicherungen
```
```
6.13 Grundkenntnisse
über die
wichtigsten
Pass-, Visa-, Kenntnis über wichtige Pass-, Visa-,
Devisen-, Devisen-, Zoll- und
Zoll- und gesundheitspolizeiliche Vorschriften
gesundheits-
polizeilichen
Vorschriften
```
```
6.14 Grundkenntnisse
über die
Allgemeinen
Reisebedingungen, Kenntnis über die Allgemeinen
Ausübungs- Reisebedingungen, Ausübungsvorschriften
vorschriften und und die einschlägigen Bestimmungen
die des Konsumentenschutzes
einschlägigen
Bestimmungen des
Konsumenten-
schutzes
```
```
6.15 Grundkenntnisse
über die
wesentlichsten Kenntnis über die wesentlichen Be-
Bestandteile der standteile der Verträge mit
Verträge mit Leistungsträgern im Beherbergungswesen
Leistungsträgern und Transportwesen im nationalen und
im Beherbergungs- internationalen Bereich
wesen und
Transportwesen
```
```
6.16 Grundkenntnisse
über die Kenntnis über die Reisevermittlung und
Reisevermittlung Reiseveranstaltung
und
Reise-
veranstaltung
```
```
6.17 - Kenntnis über die Aufgaben der
Reisebetreuer
```
```
7 Gästebetreuung und Werbung
```
```
7.1 Ausfertigung von Buchungsscheinen,
Belegen und Rechnungen
- unter Anwendung der betrieblichen
EDV-Systeme sowie Ausrechnen der
Umsatzsteuer
```
```
7.2 Abwicklung von Barzahlung, unbarer
Zahlung sowie Zahlung in Fremdwährung,
- Bedienen an der Kassa
```
```
8 Kundenbetreuung und Werbung
```
```
8.1 - Zielgerichtetes Anbieten von
Zusatzleistungen
```
```
8.2 - Mitwirken bei der Erstellung von
Katalogen und Prospekten
```
```
8.3 Mitwirken bei der Planung, Organisation
- und Durchführung von Werbe- und
verkaufsfördernden Maßnahmen
```
```
8.4 Grundkenntnisse
über die
wichtigsten
Reiseziele, Kenntnis der wichtigsten Reiseziele,
Verkehrs- Verkehrsverbindungen und Klimazonen
verbindungen und
Klimazonen
```
```
8.5 Grundkenntnisse
über die
wichtigsten Kenntnis der wichtigsten Destinationen
Destinationen und und kulturellen Gegebenheiten
kulturellen
Gegebenheiten
```
```
8.6 Länderkunde, Verständnis der wirtschaftlichen, sozialen und
ökologischen Zusammenhänge
```
```
8.7 Kenntnis der Topographie unter Verwendung von Landkarten und
sonstigen Informationsquellen
```
```
(2) Bei der Ausbildung in den fachlichen Kenntnissen und Fertigkeiten ist - unter besonderer Beachtung der betrieblichen Erfordernisse und Vorgaben - auf die Persönlichkeitsbildung des Lehrlings zu achten, um ihm die für eine Fachkraft erforderlichen Schlüsselqualifikationen bezüglich Sozialkompetenz (wie Offenheit, Teamfähigkeit, Konfliktfähigkeit), Selbstkompetenz (wie Selbsteinschätzung, Selbstvertrauen, Eigenständigkeit, Belastbarkeit), Methodenkompetenz (wie Präsentationsfähigkeit, Rhetorik in deutscher Sprache, Verständigungsfähigkeit in den Grundzügen der englischen Sprache) und Kompetenz für das selbstgesteuerte Lernen (wie Bereitschaft, Kenntnis über Methoden, Fähigkeit zur Auswahl geeigneter Medien und Materialien) zu vermitteln.
In-Kraft-Treten
§ 4. Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2004 in Kraft.
Übergangsbestimmungen
§ 5. (1) Die Reisebüroassistent-Ausbildungsvorschriften, BGBl. II Nr. 317/1991, tritt Ablauf des 31. Dezember 2003 außer Kraft.
(2) Lehrlinge, die am 31. Dezember 2003 im Lehrberuf Reisebüroassistent ausgebildet werden, können entsprechend der in Abs. 1 angeführten Ausbildungsordnung weiter ausgebildet werden.
(3) Die Lehrzeiten, die im Lehrberuf Reisebüroassistent entsprechend der in Abs. 1 angeführten Ausbildungsordnung zurückgelegt wurden, sind auf die Lehrzeit im Lehrberuf Reisebüroassistent/Reisebüroassistentin voll anzurechnen.