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Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit, mit der Ausbildungsvorschriften für den Lehrberuf Reisebüroassistent/Reisebüroassistentin erlassen werden

Geltender Text a fecha 2003-12-31

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 8 des Berufsausbildungsgesetzes, BGBl. Nr. 142/1969, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 79/2003, wird verordnet:

Lehrberuf Reisebüroassistent/Reisebüroassistentin

§ 1. Der Lehrberuf Reisebüroassistent/Reisebüroassistentin ist mit einer Lehrzeit von drei Jahren eingerichtet.

Berufsprofil

§ 2. Durch die Berufsausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule soll der ausgebildete Lehrling befähigt werden, die nachfolgenden Tätigkeiten fachgerecht, selbstständig und eigenverantwortlich auszuführen:

1.

Reiseleistungen und Nebenleistungen des Reisebüros und der Leistungsträger anbieten, verkaufen bzw. vermitteln, organisieren, reservieren und abwickeln,

2.

Kunden über verschiedene Destinationen, Transportmittel und deren Tarife, Reiseversicherungen, länderspezifische Erfordernisse und Bedingungen beraten, auch in einer Fremdsprache,

3.

Kunden- und Verkaufsgespräche führen, Verkaufsabschluss unter Berücksichtigung der rechtlichen Vorschriften,

4.

Reklamationen entgegennehmen und bearbeiten,

5.

den einschlägigen Schriftverkehr führen, auch in Englisch,

6.

Fahrausweise und Reiseunterlagen (Gutscheinen) sowie einschlägige Bestätigungen und Rechnungen ausstellen, Formulare ausfüllen sowie Arbeiten im Zahlungsverkehr durchführen (auch Umrechnung von Fremdwährungen),

7.

bei der Planung und Durchführung von Werbemaßnahmen sowie bei der Erstellung von Reisekatalogen und Prospekten mitwirken,

8.

Administrative Arbeiten mit Hilfe der betrieblichen Informations- und Kommunikationssysteme durchführen,

9.

an der betrieblichen Buchführung und Kostenrechnung mitwirken,

10.

Statistiken, Dateien und Karteien anlegen, warten und auswerten.

Berufsbild

§ 3. (1) Für die Ausbildung wird folgendes Berufsbild festgelegt. Die angeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sind spätestens in dem jeweils angeführten Lehrjahr beginnend derart zu vermitteln, dass der Lehrling zur Ausübung qualifizierter Tätigkeiten im Sinne des Berufsprofils befähigt wird, die insbesondere selbstständiges Planen, Durchführen, Kontrollieren und Optimieren einschließt.

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Pos. 1. Lehrjahr 2. Lehrjahr 3. Lehrjahr

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1 Der Lehrbetrieb

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1.1 Wirtschaftliche Stellung des Lehrbetriebes

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1.1.1 Grundkenntnisse

über die

Organisation, die

Kommunikation, Kenntnis der Organisation, der

die Aufgaben und Kommunikation, der Aufgaben und des

das Leistungsangebotes, die sich

Leistungsangebot, aus der Stellung des Betriebes

die sich aus der im jeweiligen

Stellung des Wirtschaftsbereich ergeben

Betriebes im

jeweiligen

Wirtschaftsbereich

ergeben

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```

1.1.2 Grundkenntnisse - -

über die

Branchenstellung

und ihre

Beziehungen zur

übrigen Wirtschaft

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```

1.1.3 Kenntnis der Marktposition, der

betriebsspezifischen Kontakte zu den

- jeweiligen Auftraggebern, Auftragnehmern,

Kunden, Parteien, Patienten oder

Klienten und deren Verhalten

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1.1.4 - Kenntnis der für den Betrieb maßgeblichen

Standorteinflüsse und des

Kundenverhaltens

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```

1.1.5 - Kenntnis der Rechtsform und

Grundkenntnisse über die spezifischen

Rechtsvorschriften, sowie über die sich

daraus ergebenden Aufgaben des

Lehrbetriebs

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1.2 Einrichtungen, Arbeitssicherheit, Unfallverhütung und

Umweltschutz

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```

1.2.1 Kenntnis und funktionsgerechte Anwendung der betrieblichen

Einrichtungen und der technischen Betriebsmittel und

Hilfsmittel

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1.2.2 Kenntnis der Unfallgefahren, über Erste-Hilfe-Maßnahmen,

sowie der einschlägigen Sicherheitsvorschriften und der

sonstigen in Betracht kommenden Vorschriften zum Schutze des

Lebens und der Gesundheit

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```

1.2.3 Grundkenntnisse der behördlichen Aufsichtsorgane,

Sozialversicherungen und Interessenvertretungen, sowie der

aushangpflichtigen arbeitsrechtlichen Vorschriften

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```

1.2.4 Kenntnis der ergonomischen Gestaltung des Arbeitsplatzes

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```

1.2.5 Kenntnis der Vermeidung, umweltgerechten Trennung und

Entsorgung von im Betrieb anfallenden Abfall- und

Reststoffen

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```

1.2.6 Kenntnis und

Anwendung der

betrieblichen - -

Vorschriften über

Hygiene und

Brandverhütung

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1.3 Ausbildung im dualen System

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```

1.3.1 Kenntnis der sich aus dem Lehrvertrag ergebenden

Verpflichtungen (§§ 9 und 10 des Berufsausbildungsgesetzes)

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1.3.2 Kenntnis über Inhalt und Ziel der Ausbildung sowie über

wesentliche einschlägige Weiterbildungsmöglichkeiten

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2 Verwaltung, Organisation, Kommunikation und EDV

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2.1 Verwaltung

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2.1.1 Kenntnis des organisatorischen Aufbaus, der Aufgaben,

Zuständigkeiten und Zusammenhänge der einzelnen

Betriebsbereiche und der Beziehungen zu außerbetrieblichen

einschlägigen Unternehmen

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2.1.2 Kenntnis der betrieblichen Arbeitsabläufe

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```

2.1.3 Anlegen, Führen und Archivieren von Dateien, Statistiken,

Karteien und Akten

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2.1.4 - Auswerten von betriebsspezifischen

Statistiken und Berichten und

entscheidungsorientierte Bewertung der

Ergebnisse

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2.2 Organisation und Qualität

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2.2.1 Fach- und funktionsgerechte Verwendung und Pflege der

betrieblichen, bürotechnischen Organisations-, Arbeits- und

Kommunikationsmittel

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2.2.2 - - Kenntnis der Risken,

die sich aus dem

Arbeitsumfeld

ergeben, deren

Versicherungs-

möglichkeiten sowie

Verhalten im

Schadensfall

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```

2.2.3 - Kenntnis der Mitwirken beim

betriebsüblichen Behandeln von

Behandlung und des Reklamationen

Verhaltens bei oder

Reklamationen oder Beschwerden

Beschwerden

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```

2.2.4 - Grundkenntnisse über das Leistungsangebot

von Bahn, Post, anderen Verkehrsträgern

und Kommunikationseinrichtungen

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```

2.2.5 Administration und Organisation von Terminen und/oder

Dienstreisen sowie Vor- und Nachbereiten von Verhandlungen

und Besprechungen

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```

2.2.6 Grundkenntnisse

des Kenntnis des betriebsüblichen

Qualitätswesens Qualitätsmanagements

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```

2.2.7 Kenntnis über Arbeitsorganisation -

und Arbeitsgestaltung

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2.3 Kommunikation

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2.3.1 Schreiben nach konkreter Vorgabe und allgemeinen Angaben,

Schreiben von Standardbriefen

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2.3.2 Arbeiten mit Formularen und Vordrucken

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2.3.3 Sprach- und fachgerechte Ausdrucksweise (deutsch- und

fremdsprachig)

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2.3.4 Führen von zielgerichteten Gesprächen (deutsch- und

fremdsprachig)

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2.3.5 Kunden-, Patienten- und mitarbeiterorientierte Kommunikation

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2.3.6 Kenntnis des fachgerechten Verhaltens gegenüber

Auftraggebern, Auftragnehmern, Kunden, Parteien, Klienten

oder Lieferanten

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2.3.7 Einschlägige Schriftverkehrsarbeiten, Arbeiten bei Postein-

und -ausgang, Ablage, Evidenz und Registratur

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2.3.8 - Kenntnis der facheinschlägigen

fremdsprachigen Fachausdrücke

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```

2.3.9 Grundkenntnisse Kenntnis der

über die branchen- branchen- und

und betriebsüblichen

betriebsüblichen Mittel und

- Mittel und Möglichkeiten von

Möglichkeiten von Marketing,

Marketing, Werbung und

Werbung und Öffentlichkeits-

Öffentlichkeits- arbeit

arbeit

```


```

2.3.10 - Mitwirken bei der Betreuung und Beratung

von Kunden, Klienten, Patienten oder

Parteien

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2.4 EDV

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```

2.4.1 Grundkenntnisse Kenntnis der

über die Struktur Struktur der

der betrieblichen betrieblichen

EDV (Anwendung EDV (Anwendung und

und Aufgabe der Aufgabe der EDV

EDV in der in der -

Betriebs- Betriebs-

organisation wie organisatio

Textverarbeitung, wie

Kalkulation, Textverarbeitung,

Bestellwesen, Kalkulation,

Buchhaltung und Bestellwesen,

Lagerhaltung) Buchhaltung und

Lagerhaltung)

```


```

2.4.2 - Kenntnis und Anwendung der betrieblichen

Einrichtungen der EDV (Hardware, Software

und Betriebssysteme)

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```

2.4.3 - Durchführen arbeitsplatzspezifischer

EDV-Anwendungen (wie Textverarbeitung,

Kalkulation, Internet, e-mail,

Buchhaltung, Terminüberwachung und

Ablage)

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```

2.4.4 Grundkenntnisse über den Stand und die Entwicklung neuer

arbeitsplatzspezifischer Anwendungen der EDV

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```

2.4.5 Grundkenntnisse über den Datenschutz

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```

2.4.6 Erstellen und Warten von Textbausteinen und Adressdateien

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```

3 Beschaffung und Angebot (Arbeitsmittel, Material, Waren,

Dienstleistungen)

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3.1 Beschaffung

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```

3.1.1 Grundkenntnisse Kenntnis der

über die branchen- und

branchen- und betriebs-

betriebs- spezifischen

spezifischen Beschaffungs- -

Beschaffungs- möglichkeiten

möglichkeiten und und der

über die organisatorischen

Ermittlung des Durchführung der

Bedarfs Beschaffung

```


```

3.1.2 - - Mitwirken bei der

Ermittlung des

Bedarfs

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```

3.1.3 - Vorbereitung von Durchführen von

und Mitwirken bei Bestellungen

Bestellungen

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```

3.1.4 - Einholen, Bearbeiten und Prüfen von

Angeboten, Prüfen von

Auftragsbestätigungen

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```

3.1.5 - Überwachen der Maßnahmen bei

Liefertermine Lieferverzug

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```

3.2 Anbot

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```

3.2.1 Kenntnis der betrieblichen Leistungen (Waren, Produkte,

Dienstleistungen)

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```

3.2.2 Kenntnis der branchenspezifischen Warenkennzeichnung, Normen

und Produktdeklaration und/oder Rahmenbedingungen für die

betriebliche Leistung

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```

3.2.3 - Mitwirken bei der Erstellung von Anboten

und/oder Informationen über die

betrieblichen Leistungen

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```

4 Betriebliches Rechnungswesen

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```

4.1 Kostenrechnung und Kalkulation

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```

4.1.1 Grundkenntnisse über die betrieblichen

- Kosten, deren Beeinflussbarkeit und deren

Auswirkung auf die Rentabilität und/oder

Effizienz

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```

4.1.2 Grundkenntnisse

- über die -

Kostenrechnung,

Kalkulation

und/oder

Budgeterstellung

```


```

4.1.3 - Mitwirken bei Kalkulationsarbeiten

und/oder Budgeterstellung

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```

4.2 Steuern, Abgaben und Lohnverrechnung

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4.2.1 - Grundkenntnisse über die

betriebsspezifischen Steuern und Abgaben

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```

4.2.2 - Grundkenntnisse über die Information der

Lohn- und Gehaltsverrechnung

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```

4.3 Rechnungswesen

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```

4.3.1 Grundkenntnisse

über Aufgaben und

Funktion des Kenntnis der Aufgaben und Funktion

betrieblichen des betrieblichen Rechnungswesens

Rechnungswesens

```


```

4.3.2 - Grundkenntnisse Kenntnis der

über rechnergestützten

rechnergestützte Abläufe im

Abläufe im betrieblichen

betrieblichen Rechnungswesen

Rechnungswesen

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```

4.3.3 - Grundkenntnisse über Bedeutung und

Aufgabe der Inventur und Bestandsaufnahme

```


```

4.3.4 - Mitarbeit bei der Inventur oder

Bestandsaufnahme

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```

4.3.5 Durchführen von betrieblichen Rechnungsarten, Erfassen,

Prüfen und Kontrollieren von Daten

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```

4.3.6 Vorbereiten von Unterlagen für die -

Verrechnung

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```

4.4 Zahlungsverkehr

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```

4.4.1 Grundkenntnisse

über den Kenntnis des betriebsspezifischen

Zahlungsverkehr Zahlungsverkehrs mit Lieferanten,

mit Lieferanten, Kunden, Behörden, Post,

Kunden, Behörden, Geld- und Kreditinstituten

Post, Geld- und

Kreditinstituten

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```

4.4.2 Grundkenntnisse

über Kassaführung Kenntnis der Kassaführung

und Kassabuch

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```

4.4.3 - - Mitwirken beim

Zahlungsverkehr

```


```

4.4.4 Kenntnis des

betriebsüblichen

- - Verfahrens bei

Zahlungsverzug,

Mahnwesen

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```

4.5 Buchführung

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```

4.5.1 Grundkenntnisse - -

über die

betriebliche

Buchführung und

die

betrieblichen

Buchungsunterlagen

```


```

4.5.2 Grundkenntnisse

über Buchungen

und Kontierungen; Betriebliche Buchungsarbeiten und

Durchführen Erstellen von Auswertungen und

einfacher, Statistiken

einschlägiger

Arbeiten

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```

4.5.3 - Kenntnis des Einheitskontenrahmens

```


```

5 Erweiterte Kenntnisse

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```

5.1 - Kenntnis der betriebs- und

branchenspezifischen Produktionsverfahren

und Vertriebsorganisation

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```

5.2 Führen von Verkaufsgesprächen: Bedarf und Wünsche der Kunden

ermitteln, Verkaufsargumente ableiten, Fragen und Einwände

der Kunden berücksichtigen

```


```

5.3 - Kenntnis über wichtige Vereinbarungen im

Zusammenhang mit der Beschaffung wie

Einkaufskonditionen, Liefer- und

Zahlungsbedingungen

```


```

5.4 - Grundkenntnisse über die

betriebsspezifischen einkaufsbezogenen,

rechtlichen Bestimmungen

```


```

5.5 - Mitwirken bei der Bestätigung und

Abwicklung von Aufträgen

```


```

5.6 Grundkenntnisse

über die

betriebs-

spezifischen - -

verkaufs-

bezogenen

rechtlichen

Bestimmungen

```


```

5.7 Kenntnis der

- - betriebsspezifischen

Kostenrechnung und

Kalkulation

```


```

5.8 - Fakturieren

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```

6 Besondere Leistungen des Betriebes

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6.1 Grundkenntnisse

über die für den

Verkauf von Kenntnis über die für den Verkauf von in-

Fahrausweisen und ausländischen Fahrausweisen

erforderlichen erforderlichen Tarife, Fahrpläne und

Tarife, Kursbücher

Fahrpläne und

Kursbücher

```


```

6.2 Grundkenntnisse

über die Arten

der Reisen Kenntnis über die Arten der Reisen

entsprechend entsprechend den Beförderungsmitteln,

den Organisationsformen und Zwecken

Beförderungs-

mitteln,

Organisations-

formen und

Zwecken

```


```

6.3 - Kenntnis der in- und ausländischen

Reisebüroorganisationen und

Vertragspartner

```


```

6.4 Grundkenntnis Kenntnis der wichtigen

Verkehrsverbindungen,

über wichtigste klimatischen und politischen

Verkehrs- Gegebenheiten, Verkehrsbehinderungen

verbindungen, sowie über die Saisonzeiten in den

Klimazonen, bedeutendsten in- und

Verkehrs- ausländischen Fremdenverkehrsgebieten

behinderungen und in den dem Leistungsangebot

und Saisonzeiten entsprechenden in- und ausländischen

der bedeutendsten Gebieten und Reisedestinationen

Fremdenverkehrs-

gebiete

```


```

6.5 - Grundkenntnisse über die nationalen

Bestimmungen sowie die internationalen

Abkommen im Reiseverkehr und in der

Beherbergung

```


```

6.6 Mitarbeit beim Buchen und Ausfertigen

von Fahr- und Beförderungsausweisen,

Passagedokumenten und

Platzreservierungen und bei deren -

Reservierung, auch unter

Berücksichtigung der betrieblichen

rechnergestützten Systeme

```


```

6.7 Buchen, Ausfertigen und Reservieren von

Fahr- und Beförderungsausweisen,

Passagedokumenten und

Platzreservierungen, auch unter

Berücksichtigung der betrieblichen

rechnergestützten Systeme

```


```

6.8 Mitarbeit beim Buchen und Ausfertigen

von Gutscheinen (Vouchers) für die

Beherbergung und sonstige -

Zusatzleistungen, auch unter

Berücksichtigung der betrieblichen

rechnergestützten Systeme

```


```

6.9 Buchen und Ausfertigen von Gutscheinen

(Vouchers) für die Beherbergung und für

- sonstige Zusatzleistungen, auch unter

Berücksichtigung der betrieblichen

rechnergestützten Systeme

```


```

6.10 Mitarbeit bei der Abrechnung von

Fahr- und Beförderungsausweisen,

Passagedokumenten,

Platzreservierungen und Gutscheinen -

(Vouchers), auch unter

Berücksichtigung der betrieblichen

rechnergestützten Systeme

```


```

6.11 Abrechnung von Fahr-

und Be-

förderungsausweisen,

Passagedokumenten,

Platzreservierungen

- - und Gutscheinen

(Vouchers), auch

unter

Berücksichtigung der

betrieblichen

rechnergestützten

Systeme

```


```

6.12 - Mitarbeit beim Abschluss und bei der

Abrechnung von branchenspezifischen

Versicherungen

```


```

6.13 Grundkenntnisse

über die

wichtigsten

Pass-, Visa-, Kenntnis über wichtige Pass-, Visa-,

Devisen-, Devisen-, Zoll- und

Zoll- und gesundheitspolizeiliche Vorschriften

gesundheits-

polizeilichen

Vorschriften

```


```

6.14 Grundkenntnisse

über die

Allgemeinen

Reisebedingungen, Kenntnis über die Allgemeinen

Ausübungs- Reisebedingungen, Ausübungsvorschriften

vorschriften und und die einschlägigen Bestimmungen

die des Konsumentenschutzes

einschlägigen

Bestimmungen des

Konsumenten-

schutzes

```


```

6.15 Grundkenntnisse

über die

wesentlichsten Kenntnis über die wesentlichen Be-

Bestandteile der standteile der Verträge mit

Verträge mit Leistungsträgern im Beherbergungswesen

Leistungsträgern und Transportwesen im nationalen und

im Beherbergungs- internationalen Bereich

wesen und

Transportwesen

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```

6.16 Grundkenntnisse

über die Kenntnis über die Reisevermittlung und

Reisevermittlung Reiseveranstaltung

und

Reise-

veranstaltung

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```

6.17 - Kenntnis über die Aufgaben der

Reisebetreuer

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```

7 Gästebetreuung und Werbung

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```

7.1 Ausfertigung von Buchungsscheinen,

Belegen und Rechnungen

- unter Anwendung der betrieblichen

EDV-Systeme sowie Ausrechnen der

Umsatzsteuer

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```

7.2 Abwicklung von Barzahlung, unbarer

Zahlung sowie Zahlung in Fremdwährung,

- Bedienen an der Kassa

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8 Kundenbetreuung und Werbung

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8.1 - Zielgerichtetes Anbieten von

Zusatzleistungen

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8.2 - Mitwirken bei der Erstellung von

Katalogen und Prospekten

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8.3 Mitwirken bei der Planung, Organisation

- und Durchführung von Werbe- und

verkaufsfördernden Maßnahmen

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```

8.4 Grundkenntnisse

über die

wichtigsten

Reiseziele, Kenntnis der wichtigsten Reiseziele,

Verkehrs- Verkehrsverbindungen und Klimazonen

verbindungen und

Klimazonen

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8.5 Grundkenntnisse

über die

wichtigsten Kenntnis der wichtigsten Destinationen

Destinationen und und kulturellen Gegebenheiten

kulturellen

Gegebenheiten

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8.6 Länderkunde, Verständnis der wirtschaftlichen, sozialen und

ökologischen Zusammenhänge

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```

8.7 Kenntnis der Topographie unter Verwendung von Landkarten und

sonstigen Informationsquellen

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(2) Bei der Ausbildung in den fachlichen Kenntnissen und Fertigkeiten ist - unter besonderer Beachtung der betrieblichen Erfordernisse und Vorgaben - auf die Persönlichkeitsbildung des Lehrlings zu achten, um ihm die für eine Fachkraft erforderlichen Schlüsselqualifikationen bezüglich Sozialkompetenz (wie Offenheit, Teamfähigkeit, Konfliktfähigkeit), Selbstkompetenz (wie Selbsteinschätzung, Selbstvertrauen, Eigenständigkeit, Belastbarkeit), Methodenkompetenz (wie Präsentationsfähigkeit, Rhetorik in deutscher Sprache, Verständigungsfähigkeit in den Grundzügen der englischen Sprache) und Kompetenz für das selbstgesteuerte Lernen (wie Bereitschaft, Kenntnis über Methoden, Fähigkeit zur Auswahl geeigneter Medien und Materialien) zu vermitteln.

In-Kraft-Treten

§ 4. Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2004 in Kraft.

Übergangsbestimmungen

§ 5. (1) Die Reisebüroassistent-Ausbildungsvorschriften, BGBl. II Nr. 317/1991, tritt Ablauf des 31. Dezember 2003 außer Kraft.

(2) Lehrlinge, die am 31. Dezember 2003 im Lehrberuf Reisebüroassistent ausgebildet werden, können entsprechend der in Abs. 1 angeführten Ausbildungsordnung weiter ausgebildet werden.

(3) Die Lehrzeiten, die im Lehrberuf Reisebüroassistent entsprechend der in Abs. 1 angeführten Ausbildungsordnung zurückgelegt wurden, sind auf die Lehrzeit im Lehrberuf Reisebüroassistent/Reisebüroassistentin voll anzurechnen.