Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit, mit der Ausbildungsvorschriften für den Lehrberuf Speditionskaufmann/Speditionskauffrau erlassen werden
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 8 des Berufsausbildungsgesetzes, BGBl. Nr. 142/1969, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 79/2003, wird verordnet:
Lehrberuf Speditionskaufmann/Speditionskauffrau
§ 1. Der Lehrberuf Speditionskaufmann/Speditionskauffrau ist mit einer Lehrzeit von drei Jahren eingerichtet.
Berufsprofil
§ 2. Durch die Berufsausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule soll der ausgebildete Lehrling befähigt werden, die nachfolgenden Tätigkeiten fachgerecht, selbstständig und eigenverantwortlich auszuführen:
Transportleistungen, Lagerleistungen und speditionelle Nebenleistungen anbieten, organisieren und abwickeln,
die jeweils optimalen Verkehrsträger und Hauptverkehrsrouten auswählen und disponieren,
speditionelle Leistungen (Verkehrsträger, Zoll, Lager, Versicherung) kalkulieren,
facheinschlägige Arbeiten im Rechnungswesen (Kostenrechnung, Kalkulation und Controlling) durchführen,
Zollmodalitäten im globalen Wirtschaftsverkehr abwickeln,
den Warenverkehr im EU-Binnenmarkt organisieren und durchführen,
Arbeiten in der Lagerbewirtschaftung und logistischen Prozesssteuerung organisieren und durchführen,
Kunden betreuen und beraten,
Betriebliche Einrichtungen der Informations- und Telekommunikationstechnik anwenden, mit Personalcomputern und Netzwerken arbeiten,
Arbeiten unter Berücksichtigung der facheinschlägigen rechtlichen Bestimmungen (Versicherung, Haftung, Verkehrsträger) durchführen,
Arbeitsabläufe planen und steuern, erbrachte Leistungen beurteilen und dokumentieren, Qualitätsmanagementsysteme anwenden,
bei einfachen Arbeiten im Logistikmanagement mitwirken.
Administrative Arbeiten mit Hilfe der betrieblichen Informations- und Kommunikationssysteme durchführen,
an der betrieblichen Buchführung und Kostenrechnung mitwirken,
Statistiken, Dateien und Karteien anlegen, warten und auswerten.
Berufsbild
§ 3. (1) Für die Ausbildung wird folgendes Berufsbild festgelegt. Die angeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sind spätestens in dem jeweils angeführten Lehrjahr beginnend derart zu vermitteln, dass der Lehrling zur Ausübung qualifizierter Tätigkeiten im Sinne des Berufsprofils befähigt wird, die insbesondere selbstständiges Planen, Durchführen, Kontrollieren und Optimieren einschließt.
```
```
Pos. 1. Lehrjahr 2. Lehrjahr 3. Lehrjahr
```
```
1 Der Lehrbetrieb
```
```
1.1 Wirtschaftliche Stellung des Lehrbetriebes
```
```
1.1.1 Grundkenntnisse
über die
Organisation, die
Kommunikation, die Kenntnis der Organisation, der
Aufgaben und das Kommunikation, der Aufgaben und des
Leistungsangebot, Leistungsangebotes, die sich aus
die sich aus der der Stellung des Betriebes im
Stellung des jeweiligen Wirtschaftsbereich ergeben
Betriebes im
jeweiligen
Wirtschaftsbereich
ergeben
```
```
1.1.2 Grundkenntnisse
über die
Branchenstellung - -
und ihre
Beziehungen zur
übrigen Wirtschaft
```
```
1.1.3 Kenntnis der Marktposition, der
betriebsspezifischen Kontakte zu den
- jeweiligen Auftraggebern,
Auftragnehmern, Kunden, Parteien,
Patienten oder Klienten und deren
Verhalten
```
```
1.1.4 Kenntnis der für den Betrieb
- maßgeblichen Standorteinflüsse und des
Kundenverhaltens
```
```
1.1.5 Kenntnis der Rechtsform und
Grundkenntnisse über die spezifischen
- Rechtsvorschriften, sowie über die sich
daraus ergebenden Aufgaben des
Lehrbetriebs
```
```
1.2 Einrichtungen, Arbeitssicherheit, Unfallverhütung und
Umweltschutz
```
```
1.2.1 Kenntnis und funktionsgerechte Anwendung der betrieblichen
Einrichtungen und der technischen Betriebsmittel und
Hilfsmittel
```
```
1.2.2 Kenntnis der Unfallgefahren, über Erste-Hilfe-Maßnahmen,
sowie der einschlägigen Sicherheitsvorschriften und der
sonstigen in Betracht kommenden Vorschriften zum Schutze
des Lebens und der Gesundheit
```
```
1.2.3 Grundkenntnisse der behördlichen Aufsichtsorgane,
Sozialversicherungen und Interessenvertretungen, sowie der
aushangpflichtigen arbeitsrechtlichen Vorschriften
```
```
1.2.4 Kenntnis der ergonomischen Gestaltung des Arbeitsplatzes
```
```
1.2.5 Kenntnis der Vermeidung, umweltgerechten Trennung und
Entsorgung von im Betrieb anfallenden Abfall- und
Reststoffen
```
```
1.2.6 Kenntnis und
Anwendung der
betrieblichen - -
Vorschriften über
Hygiene und
Brandverhütung
```
```
1.3 Ausbildung im dualen System
```
```
1.3.1 Kenntnis der sich aus dem Lehrvertrag ergebenden
Verpflichtungen (§§ 9 und 10 des Berufsausbildungsgesetzes)
```
```
1.3.2 Kenntnis über Inhalt und Ziel der Ausbildung sowie über
wesentliche einschlägige Weiterbildungsmöglichkeiten
```
```
2 Verwaltung, Organisation, Kommunikation und EDV
```
```
2.1 Verwaltung
```
```
2.1.1 Kenntnis des organisatorischen Aufbaus, der Aufgaben,
Zuständigkeiten und Zusammenhänge der einzelnen
Betriebsbereiche und der Beziehungen zu außerbetrieblichen
einschlägigen Unternehmen
```
```
2.1.2 Kenntnis der betrieblichen Arbeitsabläufe
```
```
2.1.3 Anlegen, Führen und Archivieren von Dateien, Statistiken,
Karteien und Akten
```
```
2.1.4 Auswerten von betriebsspezifischen
- Statistiken und Berichten und
entscheidungsorientierte Bewertung der
Ergebnisse
```
```
2.2 Organisation und Qualität
```
```
2.2.1 Fach- und funktionsgerechte Verwendung und Pflege der
betrieblichen, bürotechnischen Organisations-, Arbeits- und
Kommunikationsmittel
```
```
2.2.2 Kenntnis der
Risken, die sich
aus dem
Arbeitsumfeld
- - ergeben, deren
Versicherungs-
möglichkeiten sowie
Verhalten im
Schadensfall
```
```
2.2.3 Kenntnis der Mitwirken beim
betriebsüblichen Behandeln von
- Behandlung und des Reklamationen oder
Verhaltens bei Beschwerden
Reklamationen oder
Beschwerden
```
```
2.2.4 Grundkenntnisse über das
Leistungsangebot von Bahn, Post,
anderen Verkehrsträgern und
Kommunikationseinrichtungen
```
```
2.2.5 Administration und Organisation von Terminen und/oder
Dienstreisen sowie Vor- und Nachbereiten von Verhandlungen
und Besprechungen
```
```
2.2.6 Grundkenntnisse Kenntnis des betriebsüblichen
des Qualitätswesens Qualitätsmanagements
```
```
2.2.7 Kenntnis über Arbeitsorganisation und
Arbeitsgestaltung -
```
```
2.3 Kommunikation
```
```
2.3.1 Schreiben nach konkreter Vorgabe und allgemeinen Angaben,
Schreiben von Standardbriefen
```
```
2.3.2 Arbeiten mit Formularen und Vordrucken
```
```
2.3.3 Sprach- und fachgerechte Ausdrucksweise (deutsch- und
fremdsprachig)
```
```
2.3.4 Führen von zielgerichteten Gesprächen (deutsch- und
fremdsprachig)
```
```
2.3.5 Kunden-, Patienten- und mitarbeiterorientierte
Kommunikation
```
```
2.3.6 Kenntnis des fachgerechten Verhaltens gegenüber
Auftraggebern, Auftragnehmern, Kunden, Parteien, Klienten
oder Lieferanten
```
```
2.3.7 Einschlägige Schriftverkehrsarbeiten, Arbeiten bei Postein-
und -ausgang, Ablage, Evidenz und Registratur
```
```
2.3.8 Kenntnis der facheinschlägigen
- fremdsprachigen Fachausdrücke
```
```
2.3.9 Grundkenntnisse Kenntnis der
über die branchen- und
branchen- und betriebsüblichen
betriebsüblichen Mittel und
- Mittel und Möglichkeiten von
Möglichkeiten von Marketing, Werbung
Marketing, Werbung und Öffentlich-
und Öffentlich- keitsarbeit
keitsarbeit
```
```
2.3.10 Mitwirken bei der Betreuung und
- Beratung von Kunden, Klienten,
Patienten oder Parteien
```
```
2.4 EDV
```
```
2.4.1 Grundkenntnisse Kenntnis der
über die Struktur Struktur der
der betrieblichen betrieblichen EDV
EDV (Anwendung und (Anwendung und
Aufgabe der EDV in Aufgabe der EDV
der Betriebs- in der Betriebs- -
organisation wie organisation wie
Textverarbeitung, Textverarbeitung,
Kalkulation, Kalkulation,
Bestellwesen, Bestellwesen,
Buchhaltung und Buchhaltung und
Lagerhaltung) Lagerhaltung)
```
```
2.4.2 Kenntnis und Anwendung der
- betrieblichen Einrichtungen der EDV
(Hardware, Software und
Betriebssysteme)
```
```
2.4.3 Durchführen arbeitsplatzspezifischer
EDV-Anwendungen (wie Textverarbeitung,
- Kalkulation, Internet, e-mail,
Buchhaltung, Terminüberwachung und
Ablage)
```
```
2.4.4 Grundkenntnisse über den Stand und die Entwicklung neuer
arbeitsplatzspezifischer Anwendungen der EDV
```
```
2.4.5 Grundkenntnisse über den Datenschutz
```
```
2.4.6 Erstellen und Warten von Textbausteinen und Adressdateien
```
```
3 Beschaffung und Angebot (Arbeitsmittel, Material, Waren,
Dienstleistungen)
```
```
3.1 Beschaffung
```
```
3.1.1 Grundkenntnisse Kenntnis der
über die branchen- branchen- und
und betriebs- betriebsspezifi-
spezifischen schen Beschaf-
Beschaffungsmög- fungsmöglichkeiten -
lichkeiten und und der
über die organisatorischen
Ermittlung des Durchführung der
Bedarfs Beschaffung
```
```
3.1.2 Mitwirken bei der
- - Ermittlung des
Bedarfs
```
```
3.1.3 Vorbereitung von Durchführen von
- und Mitwirken bei Bestellungen
Bestellungen
```
```
3.1.4 Einholen, Bearbeiten und Prüfen von
- Angeboten, Prüfen von
Auftragsbestätigungen
```
```
3.1.5 Überwachen der Maßnahmen bei
- Liefertermine Lieferverzug
```
```
3.2 Anbot
```
```
3.2.1 Kenntnis der betrieblichen Leistungen (Waren, Produkte,
Dienstleistungen)
```
```
3.2.2 Kenntnis der branchenspezifischen Warenkennzeichnung,
Normen und Produktdeklaration und/oder Rahmenbedingungen
für die betriebliche Leistung
```
```
3.2.3 Mitwirken bei der Erstellung von
- Anboten und/oder Informationen über die
betrieblichen Leistungen
```
```
4 Betriebliches Rechnungswesen
```
```
4.1 Kostenrechnung und Kalkulation
```
```
4.1.1 Grundkenntnisse über die betrieblichen
- Kosten, deren Beeinflussbarkeit und
deren Auswirkung auf die Rentabilität
und/oder Effizienz
```
```
4.1.2 Grundkenntnisse
über die
- Kostenrechnung, -
Kalkulation
und/oder
Budgeterstellung
```
```
4.1.3 Mitwirken bei Kalkulationsarbeiten
- und/oder Budgeterstellung
```
```
4.2 Steuern, Abgaben und Lohnverrechnung
```
```
4.2.1 Grundkenntnisse über die
- betriebsspezifischen Steuern und
Abgaben
```
```
4.2.2 Grundkenntnisse über die Information
- der Lohn- und Gehaltsverrechnung
```
```
4.3 Rechnungswesen
```
```
4.3.1 Grundkenntnisse
über Aufgaben und Kenntnis der Aufgaben und
Funktion des Funktion des betrieblichen
betrieblichen Rechnungswesens
Rechnungswesens
```
```
4.3.2 Grundkenntnisse Kenntnis der
über rechnergestützten
rechnergestützte Abläufe im
Abläufe im betrieblichen
betrieblichen Rechnungswesen
Rechnungswesen
```
```
4.3.3 Grundkenntnisse über Bedeutung und
Aufgabe der Inventur und
Bestandsaufnahme
```
```
4.3.4 Mitarbeit bei der Inventur oder
Bestandsaufnahme
```
```
4.3.5 Durchführen von betrieblichen Rechnungsarten, Erfassen,
Prüfen und Kontrollieren von Daten
```
```
4.3.6 Vorbereiten von Unterlagen für die
Verrechnung -
```
```
4.4 Zahlungsverkehr
```
```
4.4.1 Grundkenntnisse
über den Kenntnis des betriebsspezifischen
Zahlungsverkehr Zahlungsverkehrs mit Lieferanten,
mit Lieferanten, Kunden, Behörden, Post, Geld- und
Kunden, Behörden, Kreditinstituten
Post, Geld- und
Kreditinstituten
```
```
4.4.2 Grundkenntnisse
über Kassaführung Kenntnis der Kassaführung
und Kassabuch
```
```
4.4.3 Mitwirken beim
- - Zahlungsverkehr
```
```
4.4.4 Kenntnis des
betriebsüblichen
- - Verfahrens bei
Zahlungsverzug,
Mahnwesen
```
```
4.5 Buchführung
```
```
4.5.1 Grundkenntnisse
über die
betriebliche - -
Buchführung und
die betrieblichen
Buchungsunterlagen
```
```
4.5.2 Grundkenntnisse
über Buchungen und
Kontierungen; Betriebliche Buchungsarbeiten und
Durchführen Erstellen von Auswertungen und
einfacher, Statistiken
einschlägiger
Arbeiten
```
```
4.5.3 - Kenntnis des Einheitskontenrahmens
```
```
5 Erweiterte Grundkenntnisse
```
```
5.1 Führen von Verkaufsgesprächen: Bedarf und Wünsche der
Kunden ermitteln, Verkaufsargumente ableiten, Fragen und
Einwände der Kunden berücksichtigen
```
```
5.2 Kenntnis über wichtige Vereinbarungen
- im Zusammenhang mit der Beschaffung wie
Einkaufskonditionen, Liefer- und
Zahlungsbedingungen
```
```
5.3 Grundkenntnisse über die
- betriebsspezifischen,
einkaufsbezogenen, rechtlichen
Bestimmungen
```
```
5.4 Kenntnis der verschiedenen
- Transportarten und deren technischer
Bedingungen
```
```
5.5 Mitwirken bei der Bestätigung und
- Abwicklung von Aufträgen
```
```
5.6 Grundkenntnisse
über die betriebs-
spezifischen, - -
verkaufsbezogenen,
rechtlichen
Bestimmungen
```
```
5.7 Kenntnis branchen- und
betriebsspezifischer Möglichkeiten der
- Beschaffung von Transportleistungen,
Lagerleistungen und speditioneller
Nebenleistungen; Kenntnis über deren
organisatorische Durchführung
```
```
5.8 Kenntnis der
betriebs-
- - spezifischen
Kostenrechnung und
Kalkulation
```
```
5.9 Kenntnis über die Mitwirken an der
laufende Kontrolle laufenden Kontrolle
- der der
Wirtschaftlichkeit Wirtschaftlichkeit
der betrieblichen der betrieblichen
Leistung Leistung
```
```
5.10 - Grundkenntnisse über das Controlling
```
```
5.11 - Fakturieren
```
```
6 Besondere Leistungen des Betriebes
```
```
6.1 Kenntnis der wichtigsten nationalen und internationalen
Verkehrswege
```
```
6.2 Kenntnis der Beförderungsbedingungen,
Beförderungsmittel und
- Beförderungsmöglichkeiten der
verschiedenen Verkehrsträger inkl.
multimodaler Möglichkeiten
```
```
6.3 Kenntnis der betriebsspezifischen Abwicklung des Verkaufs
der Speditionsleistungen
```
```
6.4 Führen von Aufzeichnungen über Speditionsaufträge und über
die Auftragsabwicklung
```
```
6.5 Kenntnis und Ausfertigung der Fracht- und Begleitpapiere
für die verschiedenen Verkehrsträger; Kenntnis der
Einsatzmöglichkeiten (wie Sendungsverfolgung)
```
```
6.6 Kenntnis der Zollpapiere und Mitarbeit
- beim Ausfertigen, Mitarbeit bei
Zollabfertigungsarbeiten und bei der
Zollbeschau
```
```
6.7 Ermitteln der zweckentsprechenden
Verkehrsträger, Transportarten und
- Frachtwege (einschließlich des
Sammelgutverkehrs und kombinierter
Verkehre)
```
```
6.8 Frachtberechnung für die vom Betrieb
- eingesetzten Verkehrsträger
```
```
6.9 Handhabung der Tarife und Kenntnis des Tarifwesens
```
```
6.10 Mitarbeit beim Abschluss und bei der
Abrechnung von branchenspezifischen
- Versicherungen (Transportversicherung,
Lagerversicherung,
Haftpflichtversicherung,
Frachtführerversicherung)
```
```
6.11 Mitarbeit beim Disponieren von
Fahrzeugen und technischen Geräten
- unter Beachtung der Be- und
Entladezeiten sowie der gesetzlichen
Vorschriften
```
```
6.12 Grundkenntnisse über die wichtigsten
einschlägigen Bestimmungen des
Handelsrechts, Gewerberechts, -
Verkehrsrechts, Transportrechts und
Versicherungsrechts
```
```
6.13 Kenntnis der wichtigsten einschlägigen
Vorschriften des Zollrechts,
- Außenhandelsrechts und Arbeitsrechts
einschließlich der dazugehörigen
Warenkunde
```
```
6.14 Grundkenntnisse
über die
Allgemeinen Kenntnis der Allgemeinen
Österreichischen Österreichischen Spediteurbedingungen
Spediteur- (AÖSp) und der
bedingungen (AÖSp) Speditionsversicherung (SVS)
und über die
Speditions-
versicherung (SVS)
```
```
6.15 Kenntnis der wichtigsten Liefer- und
Zahlungsklauseln im Handelsverkehr in
- Bezug auf die Warenlieferung und auf
die Abwicklung von
Beförderungsgeschäften
```
```
7 Lagerwirtschaft/Lagerhaltung
```
```
7.1 Grundkenntnisse
über die
- Zusammenhänge im -
überbetrieblichen
Warenfluss
```
```
7.2 Kenntnis der branchen-, betriebs- und produktspezifischen
Lagerungsvorschriften
```
```
7.3 Grundkenntnisse
über die
betriebliche
Lagerorganisation - -
und die sachgemäße
Lagerung von
Gütern
```
```
7.4 Kenntnis der einschlägigen Vorschriften
- über Lagerung, Handhabung und Transport
von gefährlichen Gütern
```
```
7.5 Grundkenntnisse
über die Handhabung
- - von temperatur-
empfindlichen
Gütern bei Lagerung
und Transport
```
```
7.6 Grundkenntnisse über die Handhabung von Gütern und deren
Lademittel bei Lagerung und Transport einschließlich der
dazugehörigen Warenkunde
```
```
7.7 Grundkenntnisse
über besondere
Beförderungsarten
- und -bedingungen -
(z. B. Möbel- und
Umzugstransport,
Kunsttransport,
Schwertransport)
```
```
(2) Bei der Ausbildung in den fachlichen Kenntnissen und Fertigkeiten ist ( unter besonderer Beachtung der betrieblichen Erfordernisse und Vorgaben ( auf die Persönlichkeitsbildung des Lehrlings zu achten, um ihm die für eine Fachkraft erforderlichen Schlüsselqualifikationen bezüglich Sozialkompetenz (wie Offenheit, Teamfähigkeit, Konfliktfähigkeit), Selbstkompetenz (wie Selbsteinschätzung, Selbstvertrauen, Eigenständigkeit, Belastbarkeit), Methodenkompetenz (wie Präsentationsfähigkeit, Rhetorik in deutscher Sprache, Verständigungsfähigkeit in den Grundzügen der englischen Sprache) und Kompetenz für das selbstgesteuerte Lernen (wie Bereitschaft, Kenntnis über Methoden, Fähigkeit zur Auswahl geeigneter Medien und Materialien) zu vermitteln.
In-Kraft-Treten
§ 4. Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2004 in Kraft.
Übergangsbestimmungen
§ 5. (1) Die Speditionskaufmann-Ausbildungsordnung, BGBl. II Nr. 161/1998, tritt unbeschadet der Bestimmungen über die Prüfungsvorschriften mit Ablauf des 31. Dezember 2003 außer Kraft.
(2) Lehrlinge, die am 31. Dezember 2003 im Lehrberuf Speditionskaufmann ausgebildet werden, können entsprechend der in Abs. 1 angeführten Ausbildungsordnung weiter ausgebildet werden.
(3) Die Lehrzeiten, die im Lehrberuf Speditionskaufmann entsprechend der in Abs. 1 angeführten Ausbildungsordnung zurückgelegt wurden, sind auf die Lehrzeit im Lehrberuf Speditionskaufmann/Speditionskauffrau voll anzurechnen.