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Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit, mit der Ausbildungsvorschriften für den Lehrberuf Buchhaltung erlassen werden

Geltender Text a fecha 2003-12-31

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 8 des Berufsausbildungsgesetzes, BGBl. Nr. 142/1969, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 79/2003, wird verordnet:

Lehrberuf Buchhaltung

§ 1. Der Lehrberuf Buchhaltung ist mit einer Lehrzeit von drei Jahren eingerichtet.

Berufsprofil

§ 2. Durch die Berufsausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule soll der ausgebildete Lehrling befähigt werden, die nachfolgenden Tätigkeiten fachgerecht, selbstständig und eigenverantwortlich auszuführen.

1.

Daten für die Buchführung erfassen und kontrollieren,

2.

Buchführungsarbeiten durchführen und ablegen,

3.

Inventuren vorbereiten und erstellen,

4.

Daten für die Lohn- und Gehaltsverrechnung erfassen, prüfen und kontrollieren,

5.

Lohn- und Gehaltsverrechnungen durchführen und ablegen,

6.

Abrechnungen mit Sozialversicherungsanstalten und Steuerbehörden durchführen,

7.

Personalkarteien führen,

8.

Administrative Arbeiten mit Hilfe der betrieblichen Informations- und Kommunikationssysteme durchführen,

9.

an der betrieblichen Buchführung und Kostenrechnung mitwirken,

10.

Statistiken, Dateien und Karteien anlegen, warten und auswerten.

Berufsbild

§ 3. (1) Für die Ausbildung wird folgendes Berufsbild festgelegt. Die angeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sind spätestens in dem jeweils angeführten Lehrjahr beginnend derart zu vermitteln, dass der Lehrling zur Ausübung qualifizierter Tätigkeiten im Sinne des Berufsprofils befähigt wird, die insbesondere selbstständiges Planen, Durchführen, Kontrollieren und Optimieren einschließt.

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Pos. 1. Lehrjahr 2. Lehrjahr 3. Lehrjahr

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1 Der Lehrbetrieb

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1.1 Wirtschaftliche Stellung des Lehrbetriebes

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1.1.1 Grundkenntnisse

über die

Organisation, die

Kommunikation, die Kenntnis der Organisation, der

Aufgaben und das Kommunikation, der Aufgaben und des

Leistungsangebot, Leistungsangebotes, die sich aus der

die sich aus der Stellung des Betriebes im jeweiligen

Stellung des Wirtschaftsbereich ergeben

Betriebes im

jeweiligen

Wirtschaftsbereich

ergeben

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1.1.2 Grundkenntnisse

über die

Branchenstellung - -

und ihre

Beziehungen zur

übrigen Wirtschaft

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```

1.1.3 Kenntnis der Marktposition, der

betriebsspezifischen Kontakte zu den

- jeweiligen Auftraggebern,

Auftragnehmern, Kunden, Parteien,

Patienten oder Klienten und deren

Verhalten

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1.1.4 Kenntnis der für den Betrieb

- maßgeblichen Standorteinflüsse und des

Kundenverhaltens

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1.1.5 Kenntnis der Rechtsform und

Grundkenntnisse über die spezifischen

- Rechtsvorschriften, sowie über die sich

daraus ergebenden Aufgaben des

Lehrbetriebs

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1.2 Einrichtungen, Arbeitssicherheit, Unfallverhütung und

Umweltschutz

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```

1.2.1 Kenntnis und funktionsgerechte Anwendung der betrieblichen

Einrichtungen und der technischen Betriebsmittel und

Hilfsmittel

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1.2.2 Kenntnis der Unfallgefahren, über Erste-Hilfe-Maßnahmen,

sowie der einschlägigen Sicherheitsvorschriften und der

sonstigen in Betracht kommenden Vorschriften zum Schutze

des Lebens und der Gesundheit

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```

1.2.3 Grundkenntnisse der behördlichen Aufsichtsorgane,

Sozialversicherungen und Interessenvertretungen, sowie der

aushangpflichtigen arbeitsrechtlichen Vorschriften

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1.2.4 Kenntnis der ergonomischen Gestaltung des Arbeitsplatzes

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1.2.5 Kenntnis der Vermeidung, umweltgerechten Trennung und

Entsorgung von im Betrieb anfallenden Abfall- und

Reststoffen

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1.2.6 Kenntnis und

Anwendung der

betrieblichen - -

Vorschriften über

Hygiene und

Brandverhütung

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1.3 Ausbildung im dualen System

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1.3.1 Kenntnis der sich aus dem Lehrvertrag ergebenden

Verpflichtungen (§§ 9 und 10 des Berufsausbildungsgesetzes)

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1.3.2 Kenntnis über Inhalt und Ziel der Ausbildung sowie über

wesentliche einschlägige Weiterbildungsmöglichkeiten

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2 Verwaltung, Organisation, Kommunikation und EDV

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2.1 Verwaltung

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2.1.1 Kenntnis des organisatorischen Aufbaus, der Aufgaben,

Zuständigkeiten und Zusammenhänge der einzelnen

Betriebsbereiche und der Beziehungen zu außerbetrieblichen

einschlägigen Unternehmen

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2.1.2 Kenntnis der betrieblichen Arbeitsabläufe

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2.1.3 Anlegen, Führen und Archivieren von Dateien, Statistiken,

Karteien und Akten

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2.1.4 Auswerten von betriebsspezifischen

- Statistiken und Berichten und

entscheidungsorientierte Bewertung der

Ergebnisse

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2.2 Organisation und Qualität

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2.2.1 Fach- und funktionsgerechte Verwendung und Pflege der

betrieblichen, bürotechnischen Organisations-, Arbeits- und

Kommunikationsmittel

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2.2.2 Kenntnis der

Risken, die sich

aus dem

Arbeitsumfeld

- - ergeben, deren

Versicherungsmög-

lichkeiten sowie

Verhalten im

Schadensfall

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```

2.2.3 Kenntnis der Mitwirken beim

betriebsüblichen Behandeln von

- Behandlung und des Reklamationen oder

Verhaltens bei Beschwerden

Reklamationen oder

Beschwerden

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```

2.2.4 Grundkenntnisse über das

- Leistungsangebot von Bahn, Post,

anderen Verkehrsträgern und

Kommunikationseinrichtungen

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```

2.2.5 Administration und Organisation von Terminen und/oder

Dienstreisen sowie Vor- und Nachbereiten von Verhandlungen

und Besprechungen

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2.2.6 Grundkenntnisse

des Kenntnis des betriebsüblichen

Qualitätswesens Qualitätsmanagements

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```

2.2.7 Kenntnis über Arbeitsorganisation und

Arbeitsgestaltung -

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2.3 Kommunikation

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2.3.1 Schreiben nach konkreter Vorgabe und allgemeinen Angaben,

Schreiben von Standardbriefen

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2.3.2 Arbeiten mit Formularen und Vordrucken

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2.3.3 Sprach- und fachgerechte Ausdrucksweise (deutsch- und

fremdsprachig)

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2.3.4 Führen von zielgerichteten Gesprächen (deutsch- und

fremdsprachig)

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2.3.5 Kunden-, Patienten- und mitarbeiterorientierte

Kommunikation

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```

2.3.6 Kenntnis des fachgerechten Verhaltens gegenüber

Auftraggebern, Auftragnehmern, Kunden, Parteien, Klienten

oder Lieferanten

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```

2.3.7 Einschlägige Schriftverkehrsarbeiten, Arbeiten bei Postein-

und -ausgang, Ablage, Evidenz und Registratur

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2.3.8 Kenntnis der facheinschlägigen

- fremdsprachigen Fachausdrücke

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```

2.3.9 Grundkenntnisse Kenntnis der

über die branchen- branchen- und

und betriebsüblichen

betriebsüblichen Mittel und

- Mittel und Möglichkeiten von

Möglichkeiten von Marketing, Werbung

Marketing, Werbung und Öffentlich-

und Öffentlich- keitsarbeit

keitsarbeit

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```

2.3.10 Mitwirken bei der Betreuung und

- Beratung von Kunden, Klienten,

Patienten oder Parteien

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2.4 EDV

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2.4.1 Grundkenntnisse Kenntnis der

über die Struktur Struktur der

der betrieblichen betrieblichen EDV

EDV (Anwendung und (Anwendung und

Aufgabe der EDV in Aufgabe der EDV in

der Betriebs- der Betriebs- -

organisation wie organisation wie

Textverarbeitung, Textverarbeitung,

Kalkulation, Kalkulation,

Bestellwesen, Bestellwesen,

Buchhaltung und Buchhaltung und

Lagerhaltung) Lagerhaltung)

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```

2.4.2 Kenntnis und Anwendung der

- betrieblichen Einrichtungen der EDV

(Hardware, Software und

Betriebssysteme)

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```

2.4.3 Durchführen arbeitsplatzspezifischer

EDV-Anwendungen (wie Textverarbeitung,

- Kalkulation, Internet, e-mail,

Buchhaltung, Terminüberwachung und

Ablage)

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```

2.4.4 Grundkenntnisse über den Stand und die Entwicklung neuer

arbeitsplatzspezifischer Anwendungen der EDV

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2.4.5 Grundkenntnisse über den Datenschutz

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```

2.4.6 Erstellen und Warten von Textbausteinen und Adressdateien

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3 Beschaffung und Angebot (Arbeitsmittel, Material, Waren,

Dienstleistungen)

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3.1 Beschaffung

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```

3.1.1 Grundkenntnisse Kenntnis der

über die branchen- branchen- und

und betriebs- betriebsspezifi-

spezifischen schen Beschaf-

Beschaffungsmög- fungsmöglichkeiten -

lichkeiten und und der

über die organisatorischen

Ermittlung des Durchführung der

Bedarfs Beschaffung

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```

3.1.2 Mitwirken bei der

- - Ermittlung des

Bedarfs

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```

3.1.3 Vorbereitung von Durchführen von

- und Mitwirken bei Bestellungen

Bestellungen

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3.1.4 Einholen, Bearbeiten und Prüfen von

- Angeboten, Prüfen von

Auftragsbestätigungen

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```

3.1.5 Überwachen der Maßnahmen bei

- Liefertermine Lieferverzug

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```

3.2 Anbot

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3.2.1 Kenntnis der betrieblichen Leistungen (Waren, Produkte,

Dienstleistungen)

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3.2.2 Kenntnis der branchenspezifischen Warenkennzeichnung,

Normen und Produktdeklaration und/oder Rahmenbedingungen

für die betriebliche Leistung

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```

3.2.3 Mitwirken bei der Erstellung von

- Anboten und/oder Informationen über

die betrieblichen Leistungen

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4 Betriebliches Rechnungswesen

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4.1 Kostenrechnung und Kalkulation

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4.1.1 Grundkenntnisse über die betrieblichen

- Kosten, deren Beeinflussbarkeit und

deren Auswirkung auf die Rentabilität

und/oder Effizienz

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```

4.1.2 Grundkenntnisse

über die

- Kostenrechnung, -

Kalkulation

und/oder

Budgeterstellung

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```

4.1.3 Mitwirken bei Kalkulationsarbeiten

- und/oder Budgeterstellung

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```

4.2 Steuern, Abgaben und Lohnverrechnung

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4.2.1 Grundkenntnisse über die

- betriebsspezifischen Steuern und

Abgaben

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4.2.2 Grundkenntnisse über die Information

- der Lohn- und Gehaltsverrechnung

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```

4.3 Rechnungswesen

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```

4.3.1 Grundkenntnisse

über Aufgaben und Kenntnis der Aufgaben und Funktion des

Funktion des betrieblichen Rechnungswesens

betrieblichen

Rechnungswesens

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```

4.3.2 Grundkenntnisse Kenntnis der

über rechnergestützten

- rechnergestützte Abläufe im

Abläufe im betrieblichen

betrieblichen Rechnungswesen

Rechnungswesen

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```

4.3.3 Grundkenntnisse über Bedeutung und

- Aufgabe der Inventur und

Bestandsaufnahme

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```

4.3.4 Mitarbeit bei der Inventur oder

- Bestandsaufnahme

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4.3.5 Durchführen von betrieblichen Rechnungsarten, Erfassen,

Prüfen und Kontrollieren von Daten

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```

4.3.6 Vorbereiten von Unterlagen für die

Verrechnung -

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```

4.4 Zahlungsverkehr

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```

4.4.1 Grundkenntnisse

über den Kenntnis des betriebsspezifischen

Zahlungsverkehr Zahlungsverkehrs mit Lieferanten,

mit Lieferanten, Kunden, Behörden, Post, Geld- und

Kunden, Behörden, Kreditinstituten

Post, Geld- und

Kreditinstituten

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```

4.4.2 Grundkenntnisse

über Kassaführung Kenntnis der Kassaführung

und Kassabuch

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```

4.4.3 Mitwirken beim

- - Zahlungsverkehr

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```

4.4.4 Kenntnis des

betriebsüblichen

- - Verfahrens bei

Zahlungsverzug,

Mahnwesen

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4.5 Buchführung

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4.5.1 Grundkenntnisse

über die

betriebliche - -

Buchführung und

die betrieblichen

Buchungsunterlagen

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```

4.5.2 Grundkenntnisse

über Buchungen und

Kontierungen; Betriebliche Buchungsarbeiten und

Durchführen Erstellen von Auswertungen und

einfacher, Statistiken

einschlägiger

Arbeiten

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```

4.5.3 - Kenntnis des Einheitskontenrahmens

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5 Erweiterte Grundkenntnisse

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5.1 Kenntnis der be-

- - triebsspezifischen

Kostenrechnung und

Kalkulation

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```

5.2 Kenntnis der

betrieblichen

Kosten, deren

- - Beeinflussbarkeit

und deren

Auswirkung auf die

Rentabilität

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5.3 - Grundkenntnisse über das Controlling

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```

5.4 Grundkenntnisse über die betriebliche

Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung -

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```

6 Buchhaltung und Personalverrechnung

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6.1 Kenntnis der Grundsätze

ordnungsgemäßer Buchhaltung -

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```

6.2 Kenntnis der

Einnahmen-Ausgabenrechnung (laufende -

Geschäftsfälle, Erfolgsermittlung),

Pauschalierung

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```

6.3 Kenntnis der doppelten Buchhaltung (Belegwesen, Journal,

Hauptbuch, Führen von Nebenbüchern)

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```

6.4 Erfassen, Prüfen, Kontrollieren und Ablegen von Daten für

die Buchführung

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6.5 Kontieren

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6.6 Ermitteln des handelsrechtlichen

- Erfolgs

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```

6.7 Vorbereiten und Erstellen von

- Inventuren und Inventarien

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6.8 Grundkenntnisse der

- - Finanzierung

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```

6.9 Grundkenntnisse der

- - Rohbilanz

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6.10 Kenntnis der Lohn-

und Mitwirken bei der Lohn- und

Gehaltsverrechnung Gehaltsverrechnung

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```

6.11 Erfassen, Prüfen, Kontrollieren und Ablegen von Daten für

die Lohn- und Gehaltsverrechnung

```


```

6.12 Mitwirken bei der Abrechnung mit

- Sozialversicherung und Finanzamt

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```

6.13 Kenntnis der für die Lohn- und Gehaltsverrechnung

relevanten Regelungen und Bestimmungen (insbesondere

Kollektivverträge und Regelungen und Bestimmungen

betreffend Personaleinstellung, Dienstverträge, Lehrlinge,

Jugendliche, Arbeiter, Angestellte, Kündigungen,

Entlassungen, einvernehmliche Lösungen,

Betriebsvereinbarungen, Arbeitszeit, Urlaub, Krankenstand,

Mutterschutz, Behinderteneinstellung, Sozialrecht,

Sonderzahlungen, Lohnpfändungen, Steuern und

Sozialversicherung)

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(2) Bei der Ausbildung in den fachlichen Kenntnissen und Fertigkeiten ist ( unter besonderer Beachtung der betrieblichen Erfordernisse und Vorgaben ( auf die Persönlichkeitsbildung des Lehrlings zu achten, um ihm die für eine Fachkraft erforderlichen Schlüsselqualifikationen bezüglich Sozialkompetenz (wie Offenheit, Teamfähigkeit, Konfliktfähigkeit), Selbstkompetenz (wie Selbsteinschätzung, Selbstvertrauen, Eigenständigkeit, Belastbarkeit), Methodenkompetenz (wie Präsentationsfähigkeit, Rhetorik in deutscher Sprache, Verständigungsfähigkeit in den Grundzügen der englischen Sprache) und Kompetenz für das selbstgesteuerte Lernen (wie Bereitschaft, Kenntnis über Methoden, Fähigkeit zur Auswahl geeigneter Medien und Materialien) zu vermitteln.

In-Kraft-Treten

§ 4. Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2004 in Kraft.

Übergangsbestimmungen

§ 5. (1) Die Buchhaltung-Ausbildungsordnung, BGBl. II Nr. 304/2000, tritt unbeschadet der Bestimmungen über die Prüfungsvorschriften mit Ablauf des 31. Dezember 2003 außer Kraft.

(2) Lehrlinge, die am 31. Dezember 2003 im Lehrberuf Buchhaltung ausgebildet werden, können entsprechend der in Abs. 1 angeführten Ausbildungsordnung weiter ausgebildet werden.

(3) Die Lehrzeiten, die im Lehrberuf Buchhaltung entsprechend der in Abs. 1 angeführten Ausbildungsordnung zurückgelegt wurden, sind auf die Lehrzeit im Lehrberuf Buchhaltung gemäß dieser Verordnung voll anzurechnen.