Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit, mit der Ausbildungsvorschriften für den Lehrberuf Speditionslogistik erlassen werden
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 8 des Berufsausbildungsgesetzes, BGBl. Nr. 142/1969, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 79/2003, wird verordnet:
Lehrberuf Speditionslogistik
§ 1. (1) Der Lehrberuf Speditionslogistik ist mit einer Lehrzeit von drei Jahren eingerichtet.
(2) In den Lehrverträgen, Lehrzeugnissen, Lehrabschlussprüfungszeugnissen und Lehrbriefen ist der Lehrberuf in der dem Geschlecht des Lehrlings entsprechenden Form (Speditionslogistiker oder Speditionslogistikerin) zu bezeichnen.
Berufsprofil
§ 2. Durch die Berufsausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule soll der ausgebildete Lehrling befähigt werden, die nachfolgenden Tätigkeiten fachgerecht, selbstständig und eigenverantwortlich auszuführen:
Arbeiten im Logistikmanagement durchführen,
Logistikkonzepte erarbeiten,
logistische Dienstleistungen kalkulieren,
facheinschlägige Arbeiten im Rechnungswesen durchführen,
Analysemethoden im Logistikmanagement anwenden,
Präsentationen durchführen, Grundlagen der Rhetorik und Methodik (wie Zeitmanagement, Projektmanagement und Riskmanagement) anwenden,
Arbeiten in der Lagerbewirtschaftung und logistischen Prozesssteuerung organisieren und durchführen,
Kunden betreuen und beraten,
betriebliche Einrichtungen der Informations- und Telekommunikationstechnik anwenden, mit Personalcomputern und Netzwerken arbeiten,
Arbeiten unter Berücksichtigung der facheinschlägigen rechtlichen Bestimmungen durchführen,
Arbeitsabläufe planen und steuern, erbrachte Leistungen beurteilen und dokumentieren, Qualitätsmanagementsysteme anwenden,
einfache Arbeiten im Logistikcontrolling durchführen,
administrative Arbeiten mit Hilfe der betrieblichen Informations- und Kommunikationssysteme durchführen,
an der betrieblichen Buchführung und Kostenrechnung mitwirken,
Statistiken, Dateien und Karteien anlegen, warten und auswerten.
Berufsbild
§ 3. (1) Für die Ausbildung wird folgendes Berufsbild festgelegt. Die angeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sind spätestens in dem jeweils angeführten Lehrjahr beginnend derart zu vermitteln, dass der Lehrling zur Ausübung qualifizierter Tätigkeiten im Sinne des Berufsprofils befähigt wird, die insbesondere selbstständiges Planen, Durchführen, Kontrollieren und Optimieren einschließt.
```
```
Pos. 1. Lehrjahr 2. Lehrjahr 3. Lehrjahr
```
```
1 Der Lehrbetrieb
```
```
1.1 Wirtschaftliche Stellung des Lehrbetriebes
```
```
1.1.1 Grundkenntnisse
über die
Organisation, die
Kommunikation, die Kenntnis der Organisation, der
Aufgaben und das Kommunikation, der Aufgaben und des
Leistungsangebot, Leistungsangebotes, die sich aus der
die sich aus der Stellung des Betriebes im jeweiligen
Stellung des Wirtschaftsbereich ergeben
Betriebes im
jeweiligen
Wirtschaftsbereich
ergeben
```
```
1.1.2 Grundkenntnisse
über die
Branchenstellung - -
und ihre
Beziehungen zur
übrigen Wirtschaft
```
```
1.1.3 Kenntnis der Marktposition, der
betriebsspezifischen Kontakte zu den
- jeweiligen Auftraggebern,
Auftragnehmern, Kunden, Parteien,
Patienten oder Klienten und deren
Verhalten
```
```
1.1.4 Kenntnis der für den Betrieb
- maßgeblichen Standorteinflüsse und des
Kundenverhaltens
```
```
1.1.5 Kenntnis der Rechtsform und
Grundkenntnisse über die spezifischen
- Rechtsvorschriften, sowie über die sich
daraus ergebenden Aufgaben des
Lehrbetriebs
```
```
1.2 Einrichtungen, Arbeitssicherheit, Unfallverhütung und
Umweltschutz
```
```
1.2.1 Kenntnis und funktionsgerechte Anwendung der betrieblichen
Einrichtungen und der technischen Betriebsmittel und
Hilfsmittel
```
```
1.2.2 Kenntnis der Unfallgefahren, über Erste-Hilfe-Maßnahmen
sowie der einschlägigen Sicherheitsvorschriften und der
sonstigen in Betracht kommenden Vorschriften zum Schutze
des Lebens und der Gesundheit
```
```
1.2.3 Kenntnis der behördlichen Aufsichtsorgane,
Sozialversicherungen und Interessenvertretungen sowie der
aushangpflichtigen arbeitsrechtlichen Vorschriften
```
```
1.2.4 Kenntnis der ergonomischen Gestaltung des Arbeitsplatzes
```
```
1.2.5 Kenntnis der Vermeidung, umweltgerechten Trennung und
Entsorgung von im Betrieb anfallenden Abfall- und
Reststoffen
```
```
1.2.6 Kenntnis und
Anwendung der
betrieblichen - -
Vorschriften über
Hygiene und
Brandverhütung
```
```
1.3 Ausbildung im dualen System
```
```
1.3.1 Kenntnis der sich aus dem Lehrvertrag ergebenden
Verpflichtungen (§§ 9 und 10 des Berufsausbildungsgesetzes)
```
```
1.3.2 Kenntnis über Inhalt und Ziel der Ausbildung sowie über
wesentliche einschlägige Weiterbildungsmöglichkeiten
```
```
2 Verwaltung, Organisation, Kommunikation und EDV
```
```
2.1 Verwaltung
```
```
2.1.1 Kenntnis des organisatorischen Aufbaus, der Aufgaben,
Zuständigkeiten und Zusammenhänge der einzelnen
Betriebsbereiche und der Beziehungen zu außerbetrieblichen
einschlägigen Unternehmen
```
```
2.1.2 Kenntnis der betrieblichen Arbeitsabläufe
```
```
2.1.3 Anlegen, Führen und Archivieren von Dateien, Statistiken,
Karteien und Akten
```
```
2.1.4 Auswerten von betriebsspezifischen
- Statistiken und Berichten und
entscheidungsorientierte Bewertung
der Ergebnisse
```
```
2.2 Organisation und Qualität
```
```
2.2.1 Fach- und funktionsgerechte Verwendung und Pflege der
betrieblichen, bürotechnischen Organisations-, Arbeits- und
Kommunikationsmittel
```
```
2.2.2 Kenntnis der
Risken, die sich
aus dem
Arbeitsumfeld
- - ergeben, deren
Versicherungsmög-
lichkeiten sowie
Verhalten im
Schadensfall
```
```
2.2.3 Kenntnis der Mitwirken beim
betriebsüblichen Behandeln von
- Behandlung und des Reklamationen oder
Verhaltens bei Beschwerden
Reklamationen oder
Beschwerden
```
```
2.2.4 Grundkenntnisse über das
- Leistungsangebot von Bahn, Post,
anderen Verkehrsträgern und
Kommunikationseinrichtungen
```
```
2.2.5 Administration und Organisation von Terminen und/oder
Dienstreisen sowie Vor- und Nachbereiten von Verhandlungen
und Besprechungen
```
```
2.2.6 Grundkenntnisse
des Kenntnis des betriebsüblichen
Qualitätswesens Qualitätsmanagements
```
```
2.2.7 Kenntnis über Arbeitsorganisation und
Arbeitsgestaltung -
```
```
2.3 Kommunikation
```
```
2.3.1 Schreiben nach konkreter Vorgabe und allgemeinen Angaben,
Schreiben von Standardbriefen
```
```
2.3.2 Arbeiten mit Formularen und Vordrucken
```
```
2.3.3 Sprach- und fachgerechte Ausdrucksweise (deutsch- und
fremdsprachig)
```
```
2.3.4 Führen von zielgerichteten Gesprächen (deutsch- und
fremdsprachig)
```
```
2.3.5 Kunden-, Patienten- und mitarbeiterorientierte
Kommunikation
```
```
2.3.6 Kenntnis des fachgerechten Verhaltens gegenüber
Auftraggebern, Auftragnehmern, Kunden, Parteien, Klienten
oder Lieferanten
```
```
2.3.7 Einschlägige Schriftverkehrsarbeiten, Arbeiten bei Postein-
und -ausgang, Ablage, Evidenz und Registratur
```
```
2.3.8 Kenntnis der facheinschlägigen
- fremdsprachigen Fachausdrücke
```
```
2.3.9 Grundkenntnisse Kenntnis der
über die branchen- branchen- und
und betriebsüblichen
betriebsüblichen Mittel und
- Mittel und Möglichkeiten von
Möglichkeiten von Marketing, Werbung
Marketing, Werbung und Öffentlich-
und Öffentlich- keitsarbeit
keitsarbeit
```
```
2.3.10 Mitwirken bei der Betreuung und
- Beratung von Kunden, Klienten,
Patienten oder Parteien
```
```
2.4 EDV
```
```
2.4.1 Grundkenntnisse Kenntnis der
über die Struktur Struktur der
der betrieblichen betrieblichen EDV
EDV (Anwendung und (Anwendung und
Aufgabe der EDV in Aufgabe der EDV in
der Betriebs- der Betriebs- -
organisation wie organisation wie
Textverarbeitung, Textverarbeitung,
Kalkulation, Kalkulation,
Bestellwesen, Bestellwesen,
Buchhaltung und Buchhaltung und
Lagerhaltung) Lagerhaltung)
```
```
2.4.2 Kenntnis und Anwendung der
- betrieblichen Einrichtungen der EDV
(Hardware, Software und
Betriebssysteme)
```
```
2.4.3 Durchführen arbeitsplatzspezifischer
EDV-Anwendungen (wie Textverarbeitung,
- Kalkulation, Internet, e-mail,
Buchhaltung, Terminüberwachung und
Ablage)
```
```
2.4.4 Grundkenntnisse über den Stand und die Entwicklung neuer
arbeitsplatzspezifischer Anwendungen der EDV
```
```
2.4.5 Grundkenntnisse über den Datenschutz
```
```
2.4.6 Erstellen und Warten von Textbausteinen und Adressdateien
```
```
3 Beschaffung und Angebot (Arbeitsmittel, Material, Waren,
Dienstleistungen)
```
```
3.1 Beschaffung
```
```
3.1.1 Grundkenntnisse Kenntnis der
über die branchen- branchen- und
und betriebs- betriebsspezi-
spezifischen fischen Beschaf-
Beschaffungsmög- fungsmöglichkeiten -
lichkeiten und und der
über die organisatorischen
Ermittlung des Durchführung der
Bedarfs Beschaffung
```
```
3.1.2 Mitwirken bei der
- - Ermittlung des
Bedarfs
```
```
3.1.3 Vorbereitung von Durchführen von
- und Mitwirken bei Bestellungen
Bestellungen
```
```
3.1.4 Einholen, Bearbeiten und Prüfen von
- Angeboten, Prüfen von
Auftragsbestätigungen
```
```
3.1.5 Überwachen der Maßnahmen bei
- Liefertermine Lieferverzug
```
```
3.2 Anbot
```
```
3.2.1 Kenntnis der betrieblichen Leistungen (Waren, Produkte,
Dienstleistungen)
```
```
3.2.2 Kenntnis der branchenspezifischen Warenkennzeichnung,
Normen und Produktdeklaration und/oder Rahmenbedingungen
für die betriebliche Leistung
```
```
3.2.3 Mitwirken bei der Erstellung von
- Anboten und/oder Informationen über die
betrieblichen Leistungen
```
```
4 Betriebliches Rechnungswesen
```
```
4.1 Kostenrechnung und Kalkulation
```
```
4.1.1 Grundkenntnisse über die betrieblichen
- Kosten, deren Beeinflussbarkeit und
deren Auswirkung auf die Rentabilität
und/oder Effizienz
```
```
4.1.2 Grundkenntnisse
über die
- Kostenrechnung, -
Kalkulation
und/oder
Budgeterstellung
```
```
4.1.3 Mitwirken bei Kalkulationsarbeiten
- und/oder Budgeterstellung
```
```
4.2 Steuern, Abgaben und Lohnverrechnung
```
```
4.2.1 Grundkenntnisse über die
- betriebsspezifischen Steuern und
Abgaben
```
```
4.2.2 Grundkenntnisse über die Information
- der Lohn- und Gehaltsverrechnung
```
```
4.3 Rechnungswesen
```
```
4.3.1 Grundkenntnisse
über Aufgaben und Kenntnis der Aufgaben und Funktion
Funktion des des betrieblichen Rechnungswesens
betrieblichen
Rechnungswesens
```
```
4.3.2 Grundkenntnisse Kenntnis der
über rechnergestützten
- rechnergestützte Abläufe im
Abläufe im betrieblichen
betrieblichen Rechnungswesen
Rechnungswesen
```
```
4.3.3 Grundkenntnisse über Bedeutung und
- Aufgabe der Inventur und
Bestandsaufnahme
```
```
4.3.4 Mitarbeit bei der Inventur oder
- Bestandsaufnahme
```
```
4.3.5 Durchführen von betrieblichen Rechnungsarten, Erfassen,
Prüfen und Kontrollieren von Daten
```
```
4.3.6 Vorbereiten von Unterlagen für die
Verrechnung -
```
```
4.4 Zahlungsverkehr
```
```
4.4.1 Grundkenntnisse
über den Kenntnis des betriebsspezifischen
Zahlungsverkehr Zahlungsverkehrs mit Lieferanten,
mit Lieferanten, Kunden, Behörden, Post, Geld- und
Kunden, Behörden, Kreditinstituten
Post, Geld- und
Kreditinstituten
```
```
4.4.2 Grundkenntnisse
über Kassaführung Kenntnis der Kassaführung
und Kassabuch
```
```
4.4.3 Mitwirken beim
- - Zahlungsverkehr
```
```
4.4.4 Kenntnis des
betriebsüblichen
- - Verfahrens bei
Zahlungsverzug,
Mahnwesen
```
```
4.5 Buchführung
```
```
4.5.1 Grundkenntnisse
über die
betriebliche - -
Buchführung und
die betrieblichen
Buchungsunterlagen
```
```
4.5.2 Grundkenntnisse
über Buchungen und
Kontierungen; Betriebliche Buchungsarbeiten und
Durchführen Erstellen von Auswertungen und
einfacher, Statistiken
einschlägiger
Arbeiten
```
```
5 Erweiterte Grundkenntnisse
```
```
5.1 Führen von Verkaufsgesprächen: Bedarf und Wünsche der
Kunden ermitteln, Verkaufsargumente ableiten, Fragen und
Einwände der Kunden berücksichtigen
```
```
5.2 Kenntnis über wichtige Vereinbarungen
- im Zusammenhang mit der Beschaffung wie
Einkaufskonditionen, Liefer- und
Zahlungsbedingungen
```
```
5.3 Grundkenntnisse über die
- betriebsspezifischen einkaufsbezogenen,
rechtlichen Bestimmungen
```
```
5.4 Kenntnis der verschiedenen Transportarten und deren
technischer Bedingungen
```
```
5.5 Mitwirken bei der Bestätigung und
- Abwicklung von Aufträgen
```
```
5.6 Grundkenntnisse
über die betriebs-
spezifischen - -
verkaufsbezogenen
rechtlichen
Bestimmungen
```
```
5.7 Kenntnis branchen- und
betriebsspezifischer Möglichkeiten der
- Beschaffung von Transportleistungen,
Lagerleistungen und speditioneller
Nebenleistungen; Kenntnis über deren
organisatorische Durchführung
```
```
5.8 Kenntnis der be-
- - triebsspezifischen
Kostenrechnung und
Kalkulation
```
```
5.9 Kenntnis über die Mitwirken an der
laufende Kontrolle laufenden Kontrolle
- der der
Wirtschaftlichkeit Wirtschaftlichkeit
der betrieblichen der betrieblichen
Leistung Leistung
```
```
5.10 - Grundkenntnisse über das Controlling
```
```
5.11 - Fakturieren
```
```
Besondere Leistungen des Betriebes
```
```
6.1 Kenntnis der wichtigsten nationalen und internationalen
Verkehrswege
```
```
6.2 Kenntnis der betriebsspezifischen Abwicklung des Verkaufs
der Speditionsleistungen
```
```
6.3 Frachtberechnung für die vom Betrieb
- eingesetzten Verkehrsträger
```
```
6.4 Handhabung der Tarife und Kenntnis des Tarifwesens
```
```
6.5 Mitarbeit beim Abschluss und bei der
Abrechnung von branchenspezifischen
- Versicherungen (Transportversicherung,
Lagerversicherung,
Haftpflichtversicherung,
Frachtführerversicherung)
```
```
6.6 Grundkenntnisse über die wichtigsten
einschlägigen Bestimmungen des
Handelsrechts, Gewerberechts, -
Verkehrsrechts, Transportrechts und
Versicherungsrechts
```
```
6.7 Kenntnis der wichtigsten einschlägigen
Vorschriften des Zollrechts,
- Außenhandelsrechts und Arbeitsrechts
einschließlich der dazugehörigen
Warenkunde
```
```
6.8 Grundkenntnisse
über die
Allgemeinen Kenntnis der Allgemeinen
Österreichischen Österreichischen Spediteurbedingungen
Spediteur- (AÖSp) und der Speditionsversicherung
bedingungen (AÖSp) (SVS)
und über die
Speditions-
versicherung (SVS)
```
```
6.9 Kenntnis der wichtigsten Liefer- und
Zahlungsklauseln im Handelsverkehr in
- Bezug auf die Warenlieferung und auf
die Abwicklung von
Beförderungsgeschäften
```
```
7 Lagerwirtschaft/Lagerhaltung
```
```
7.1 Kenntnis des
Lagerlogistikkonzeptes, der -
Lagerorganisation und des Warenflusses
im Betrieb
```
```
7.2 Grundkenntnisse
über die
- Zusammenhänge im -
überbetrieblichen
Warenfluss
```
```
7.3 Kenntnis über und Mitarbeit bei der
- Entwicklung von Lagerlogistikkonzepten
```
```
7.4 Kenntnis der branchen-, betriebs- und produktspezifischen
Lagerungsvorschriften
```
```
7.5 Durchführen von Mengen- und Zustandskontrollen bei
eingegangenen Waren
```
```
7.6 Grundkenntnisse Kenntnis der
über Waren-, Verwaltung und -
Beleg- und Kontrolle von
Wertefluss Lagerbeständen
```
```
7.7 Mitwirken bei der Verwaltung und
Kontrolle von Lagerbeständen,
- Ermittlung des Lagerbedarfes und
Überwachung des Lagerbestandes, unter
Verwendung betrieblicher EDV Systeme
```
```
7.8 Grundkenntnisse
über die
betriebliche
Lagerorganisation - -
und die sachgemäße
Lagerung von
Gütern
```
```
7.9 Kenntnis der einschlägigen Vorschriften
- über Lagerung, Handhabung und Transport
von gefährlichen Gütern
```
```
7.10 Grundkenntnisse
über die Handhabung
- - von temperatur-
empfindlichen
Gütern bei Lagerung
und Transport
```
```
7.11 Grundkenntnisse über die Handhabung
von Gütern und deren Lademittel bei -
Lagerung und Transport einschließlich
der dazugehörigen Warenkunde
```
```
7.12 Grundkenntnisse
über besondere
Beförderungsarten
- und -bedingungen -
(z. B. Möbel- und
Umzugstransport,
Kunsttransport,
Schwertransport)
```
```
8 Kundenbetreuung und Werbung
```
```
8.1 Kenntnis logistischer Abläufe und von
Logistiksystemen -
```
```
8.2 Kenntnis der Prozessgestaltung
logistischer Dienstleistungen -
```
```
8.3 Kenntnis btriebsübergreifender
logistischer Zusammenhänge -
```
```
8.4 Kenntnis und Anwendung von
- Analysemethoden
```
```
8.5 Mitarbeit bei der Durchführung von
- Logistikprojekten
```
```
8.6 Erarbeiten von Kennzahlen, Messung und
- Überwachung der Produktivität
```
```
8.7 Kenntnis und
Anwendung von
Managementtechniken
(z. B.
- - Zeitmanagement,
Projektmanagement,
Risikomanagement
etc.)
```
```
8.8 Präsentationen vor
Kunden mit Hilfe
- - informations-
technischer
Hilfsmittel
durchführen
```
```
8.9 Kenntnis der zur Erfüllung logistischer Aufgaben
notwendigen Grundlagen, wie Beförderungswege,
Beförderungsbedingungen, Beförderungsmöglichkeiten der
verschiedenen Verkehrsträger
```
```
8.10 Kenntnis der Möglichkeiten zur
- Beschaffung von logistischen Leistungen
```
```
8.11 Kenntnis und Anwendung
beschaffungslogistischer Maßnahmen
- einschließlich entsprechender
informationstechnischer Hilfsmittel
(wie Internet)
```
```
8.12 Kenntnis logistischer Lösungen für
- Waren-, Informations- und Geldflüsse
bei der Beschaffung
```
```
8.13 Kenntnis btriebsübergreifender
logistischer Zusammenhänge -
```
```
8.14 Kenntnis der Entwicklung von Entwicklung von
Logistikkonzepten Logistikkonzepten
```
```
8.15 Kenntnis der betriebsspezifischen logistischen
Dienstleistungen und deren Stellung in der logistischen
Kette
```
```
8.16 Grundkenntnisse
über das Erstellen
- - von Verträgen für
logistische
Dienstleistungen
```
```
(2) Bei der Ausbildung in den fachlichen Kenntnissen und Fertigkeiten ist - unter besonderer Beachtung der betrieblichen Erfordernisse und Vorgaben - auf die Persönlichkeitsbildung des Lehrlings zu achten, um ihm die für eine Fachkraft erforderlichen Schlüsselqualifikationen bezüglich Sozialkompetenz (wie Offenheit, Teamfähigkeit, Konfliktfähigkeit), Selbstkompetenz (wie Selbsteinschätzung, Selbstvertrauen, Eigenständigkeit, Belastbarkeit), Methodenkompetenz (wie Präsentationsfähigkeit, Rhetorik in deutscher Sprache, Verständigungsfähigkeit in den Grundzügen der englischen Sprache) und Kompetenz für das selbstgesteuerte Lernen (wie Bereitschaft, Kenntnis über Methoden, Fähigkeit zur Auswahl geeigneter Medien und Materialien) zu vermitteln.
Übergangsbestimmungen
§ 4. (1) Die Ausbildungsvorschriften für den Lehrberuf Speditionslogistik, BGBl. II Nr. 376/2003, treten mit Ablauf des 31. Dezember 2003 außer Kraft.
(2) Lehrzeiten, die im Lehrberuf Speditionslogistik entsprechend den Ausbildungsvorschriften BGBl. II Nr. 376/2003 zurückgelegt wurden, sind auf die Ausbildung im Lehrberuf Speditionslogistik gemäß dieser Verordnung voll anzurechnen.
In Kraft treten
§ 5. Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2004 in Kraft.