Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über Förderungsstipendien für das Kalenderjahr 2004
Präambel/Promulgationsklausel
Gemäß § 64 Abs. 1 und 2 des Studienförderungsgesetzes 1992, BGBl. Nr. 305, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 75/2003, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet:
§ 1. Die für Förderungsstipendien zur Verfügung stehenden Budgetmittel im Gesamtbetrag von 1 688 224,77 Euro werden für das Kalenderjahr 2004 nach der Zahl der im Studienjahr 2002/2003 erfolgten Studienabschlüsse österreichischer Staatsbürger auf die nachstehend angeführten Einrichtungen wie folgt aufgeteilt:
Universität Wien EUR 388.350,--
Medizinische Universität Wien EUR 92.250,--
Universität Graz EUR 230.270,--
Medizinische Universität Graz EUR 37.240,--
Universität Innsbruck EUR 154.010,--
Medizinische Universität Innsbruck EUR 25.430,--
Universität Salzburg EUR 137.030,--
Technische Universität Wien EUR 104.360,--
Technische Universität Graz EUR 88.180,--
Montanuniversität Leoben EUR 19.760,--
Universität für Bodenkultur Wien EUR 50.550,--
Veterinärmedizinische Universität Wien EUR 21.950,--
Wirtschaftsuniversität Wien EUR 126.710,--
Universität Linz EUR 99.800,--
Universität Klagenfurt EUR 51.140,--
Akademie der bildenden Künste Wien EUR 8.350,--
Universität für angewandte Kunst Wien EUR 9.140,--
Universität für Musik und darstellende Kunst Wien EUR 14.200,--
Universität Mozarteum Salzburg EUR 8.640,--
Universität für Musik und darstellende Kunst Graz EUR 11.620,--
Universität für künstlerische und industrielle
Gestaltung Linz EUR 6.760,--
Katholisch-Theologische Privatuniversität Linz EUR 1.490,--
Philosophisch-Theologische Hochschule der Diözese
St.Pölten EUR 700,--
§ 2. Die Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über Förderungsstipendien für das Kalenderjahr 2003, BGBl. II Nr. 220/2003, tritt außer Kraft.
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