(ÜBERSETZUNG)Multilaterale Vereinbarung RID 5/2003 nach Artikel 1.5.1 des RID und Artikel 6 § 12 der Richtlinie 96/49/EG betreffend einer Änderung im Zusammenhang mit der Sondervorschrift 640

Typ Staatsvertrag
Veröffentlichung 2004-04-23
Status Aufgehoben · 2004-12-31
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Änderungshistorie JSON API

Ratifikationstext

Die Vereinbarung wurde von Österreich am 16. Dezember 2003 unterzeichnet.

Weiters haben nachstehende RID-Vertragsparteien diese Vereinbarung unterzeichnet:

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RID-Vertragsparteien: Datum der Unterzeichnung:

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Deutschland 6. November 2003

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Niederlande 28. Oktober 2003

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Norwegen 28. November 2003

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Belgien 3. Dezember 2003

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Schweden 9. Dezember 2003

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Vereinigtes Königreich 11. Februar 2004

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Kroatien 8. März 2004

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Tschechische Republik 9. März 2004

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Abweichend von den Vorschriften der Sondervorschrift 640 des Abschnittes 3.3.1 des RID darf der folgende Text angewendet werden:

640 Die in Kapitel 3.2 Tabelle A Spalte 2 angeführten

physikalischen und technischen Eigenschaften führen bei der Beförderung des Stoffes in RID-Tanks zu unterschiedlichen Tankcodierungen für ein und dieselbe Verpackungsgruppe. Zur Identifizierung dieser physikalischen und technischen Eigenschaften des in einem Tank beförderten Stoffes ist nur bei der Beförderung in RID-Tanks zu den im Beförderungspapier vorgeschriebenen Angaben folgende Angabe hinzuzufügen:

"Sondervorschrift 640X", wobei "X" der anzuwendende Großbuchstabe ist, der in Kapitel 3.2 Tabelle A Spalte 6 aufscheint.

Diese Angaben können bei der Beförderung in einem Tanktyp, der für eine bestimmte Verpackungsgruppe einer bestimmten UN-Nummer den höchsten Anforderungen entspricht, weggelassen werden.

Diese Vereinbarung gilt bis 31. Dezember 2004 für Beförderungen in den Hoheitsgebieten der COTIF-Mitgliedstaaten, die diese Vereinbarung unterzeichnet haben. Wird sie vorher von einem der Unterzeichner widerrufen, gilt sie in diesem Fall bis zum vorgenannten Zeitpunkt nur noch für Beförderungen in den Hoheitsgebieten der COTIF-Mitgliedstaaten, die diese Vereinbarung unterzeichnet und nicht widerrufen haben.

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