Verordnung des Bundesministers für Justiz betreffend die Errichtung einer zweiten Notarstelle in Mattighofen
Geltender Text a fecha 2004-05-03
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 9 Notariatsordnung wird verordnet:
Im Sprengel des Landesgerichtes Ried im Innkreis wird mit Wirksamkeit vom 1. Oktober 2004 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Mattighofen errichtet.