Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung betreffend die Aufhebung des Gefährdungsbereiches des Munitionslagers Unterlaa

Typ Verordnung
Veröffentlichung 2004-06-01
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 2
Änderungshistorie JSON API

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der §§ 6 und 19 des Munitionslagergesetzes 2003, BGBl. I Nr. 9, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 137/2003 wird verordnet:

§ 1. Der Gefährdungsbereich des Munitionslagers Unterlaa wird aufgehoben.

§ 2. Diese Verordnung tritt mit 1. Juni 2004 in Kraft.

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