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Vertrag zwischen dem Königreich Belgien, dem Königreich Dänemark, der Bundesrepublik Deutschland, der Hellenischen Republik, dem Königreich Spanien, der Französischen Republik, Irland, der Italienischen Republik, dem Großherzogtum Luxemburg, dem Königreich der Niederlande, der Republik Österreich, der Portugiesischen Republik, der Republik Finnland, dem Königreich Schweden, dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland (Mitgliedstaaten der Europäischen Union) und der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien, der Slowakischen Republik über den Beitritt der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik zur Europäischen Union samt Schlussakte

Geltender Text a fecha 2004-04-30

Unterzeichnungsdatum

Sprachen

Dänisch, Deutsch, Englisch, Estnisch, Finnisch, Französisch, Griechisch, Irisch, Italienisch, Lettisch, Litauisch, Maltesisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Schwedisch, Slowakisch, Slowenisch, Spanisch, Tschechisch, Ungarisch

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

1.

Der Abschluss des nachstehenden Staatsvertrages samt Schlussakte wird genehmigt.

2.

Gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG hat die Kundmachung dieses Staatsvertrages in dänischer, englischer, estnischer, finnischer, französischer, griechischer, irischer, italienischer, lettischer, litauischer, maltesischer, niederländischer, polnischer, portugiesischer, schwedischer, slowakischer, slowenischer, spanischer, tschechischer und ungarischer Sprache durch Auflage im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten zu erfolgen.

Ratifikationstext

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 23. Dezember 2003 bei der Regierung der italienischen Republik hinterlegt. Nach Mitteilung der Regierung der Italienischen Republik tritt der Vertrag gemäß seinem Artikel 2 Absatz 2 mit 1. Mai 2004 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

A. Vertrag zwischen dem Königreich Belgien, dem Königreich Dänemark, der Bundesrepublik Deutschland, der Hellenischen Republik, dem Königreich Spanien, der Französischen Republik, Irland, der Italienischen Republik, dem Großherzogtum Luxemburg, dem Königreich der Niederlande, der Republik Österreich, der Portugiesischen Republik, der Republik Finnland, dem Königreich Schweden, dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland (Mitgliedstaaten Der Europäischen Union) und der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien, der Slowakischen Republik über den Beitritt der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik zur Europäischen Union 1
B. Akte über die Bedingungen des Beitritts der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik und die Anpassungen der die Europäische Union begründenden Verträge 1
Erster Teil: Grundsätze 2
Zweiter Teil: Anpassung der Verträge 14
Titel I: Institutionelle Bestimmungen 14
Kapitel 1: Das Europäische Parlament 14
Kapitel 2 Der Rat 16
Kapitel 3: Der Gerichtshof 20
Kapitel 4: Der Wirtschafts- und Sozialausschuss 21
Kapitel 5: Der Ausschuss der Regionen 23
Kapitel 6: Der Ausschuss für Wissenschaft und Technik 24
Kapitel 7: Die Europäische Zentralbank 25
Titel II: Sonstige Anpassungen 26
Dritter Teil: Ständige Bestimmungen 27
Titel I: Anpassungen der Rechtsakte der Organe 27
Titel II: Sonstige Bestimmungen 28
Vierter Teil: Bestimmungen mit begrenzter Geltungsdauer 29
Titel I: Übergangsmaßnahmen 29
Titel II: Sonstige Bestimmungen 48
Fünfter Teil: Bestimmungen über die Durchführung dieser Akte 53
Titel I: Einsetzung der Organe und Gremien 53
Titel II: Anwendbarkeit der Rechtsakte der Organe 59
Titel III: Schlussbestimmungen 62
Anhänge
Anhang I: Verzeichnis der Bestimmungen (nach Artikel 3 der Beitrittsakte) des in den Rahmen der Europäischen Union einbezogenen Schengen-Besitzstandes und der darauf beruhenden oder anderweitig damit zusammenhängenden Rechtsakte, die ab dem Beitritt für die neuen Mitgliedstaaten bindend und in ihnen anzuwenden sind 64
Anhang II: Liste nach Artikel 20 der Beitrittsakte 77
1. Freier Warenverkehr 77
A. Motorfahrzeuge 77
B. Düngemittel . 116
C. Kosmetika 118
D. Gesetzliches Messwesen und Fertigpackungen 119
E. Druckbehälter 123
F. Textilien und Schuhe 124
G. Glas 129
H. Horizontale und verfahrensbezogene Maßnahmen 131
I. Öffentliches Beschaffungswesen 139
J. Lebensmittel 219
K. Chemikalien . 235
2. Freizügigkeit 533
A. Soziale Sicherheit 533
B. Freizügigkeit der Arbeitnehmer 883
C. Gegenseitige Anerkennung beruflicher Qualifikationen 885
I. Allgemeine Regelung 885
II. Rechtsberufe 906
III. Medizinische und paramedizinische Berufe 909
IV. Architektur 1028
D. Staatsbürgerliche Rechte 1044
3. Freier Dienstleistungsverkehr 1049
4. Gesellschaftsrecht 1068
A. Gesellschaftsrecht 1068
B. Bilanzierungsvorschriften 1078
C. Gewerbliche Eigentumsrechte 1087
I. Gemeinschaftsmarke 1087
II. Ergänzende Schutzzertifikate 1090
III. Gemeinschaftsgeschmacksmuster 1098
5. Wettbewerbspolitik 1101
6. Landwirtschaft 1111
A. Rechtsvorschriften im Agrarbereich 1111
B. Veterinär- und Pflanzenschutzrecht 1263
I. Veterinärrecht . 1263
II. Pflanzenschutzrecht 1497
7. Fischerei 1519
8. Verkehrspolitik 1532
A. Landverkehr . 1532
B. Seeverkehr 1538
C. Straßenverkehr 1539
D. Eisenbahnverkehr 1562
E. Binnenschiffsverkehr . 1575
F. Transeuropäisches Verkehrsnetz 1588
G. Luftverkehr 1676
9. Steuerwesen 1682
10. Statistiken 1711
11. Sozialpolitik und Beschäftigung 1785
12. Energie . 1791
A. Allgemeines 1791
B. Energiekennzeichnung 1807
13. Kleine und mittlere Unternehmen 1888
14. Bildung und Ausbildung 1888
15. Regionalpolitik und Koordinierung der strukturellen Instrumente 1892
16. Umwelt . 1922
A. Abfallwirtschaft 1922
B. Wasserqualität 1922
C. Naturschutz 1930
D. Kontrolle der industriellen Umweltbelastung und Risikomanagement 2069
E. Strahlenschutz 2078
F. Chemikalien 2084
17. Verbraucher und Gesundheitsschutz 2086
18. Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres 2086
A. Justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und Handelssachen 2086
B. Visumpolitik . 2116
C. Außengrenzen . 2145
D. Verschiedenes 2288
19. Zollunion 2294
A. Technische Anpassungen des Zollkodex und seiner Durchführungsvorschriften 2294
I. Zollkodex 2294
II. Durchführungsvorschriften 2296
B. Sonstige technische Anpassungen 2361
20. Außenbeziehungen 2368
21. Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik 2464
22. Organe . 2473
Anhang III: Liste nach Artikel 21 der Beitrittsakte 2477
1. Freizügigkeit 2477
2. Landwirtschaft 2480
A. Landwirtschaftsrecht 2480
B. Tier- und Pflanzenschutzrechtliche Vorschriften 2482
I. Tierschutzrechtliche Vorschriften 2482
II. Pflanzenschutzrechtliche Vorschriften 2485
3. Fischerei 2488
4. Statistiken 2493
5. Regionalpolitik und Koordinierung der strukturellen Instrumente 2497
Anhang IV: Liste nach Artikel 22 der Beitrittsakte 2498
1. Freier Kapitalverkehr 2498
2. Gesellschaftsrecht . 2499
3. Wettbewerbspolitik 2500
4. Landwirtschaft 2504
5. Zollunion 2506
Anlage 2520
Anhang V: Liste nach Artikel 24 der Beitrittsakte: Tschechische Republik 2536
1. Freizügigkeit 2536
2. Freier Kapitalverkehr . 2547
3. Landwirtschaft 2549
A. Veterinärrecht 2549
B. Pflanzenschutzrecht 2553
4. Verkehrspolitik 2553
5. Steuerwesen 2556
6. Energie 2560
7. Umwelt 2561
A. Abfallentsorgung 2561
B. Wasserqualität 2561
C. Bekämpfung der industriellen Umweltbelastung und Risikomanagement 2562
Anlage A 2563
Anlage B 2571
Anhang VI: Liste nach Artikel 24 der Beitrittsakte: Estland 2574
1. Freizügigkeit 2574
2. Freier Dienstleistungsverkehr 2585
3. Freier Kapitalverkehr 2587
4. Landwirtschaft 2589
5. Fischerei 2591
6. Verkehrspolitik 2593
7. Steuerwesen 2596
8. Energie 2600
9. Umwelt 2601
A. Luftqualität 2601
B. Abfallentsorgung 2603
C. Wasserqualität 2604
D. Bekämpfung der industriellen Umweltbelastung und Risikomanagement 2606
E. Naturschutz 2607
Anhang VII: Liste nach Artikel 24 der Beitrittsakte: Zypern 2609
1. Freier Warenverkehr 2609
2. Freier Dienstleistungsverkehr 2610
3. Freier Kapitalverkehr 2611
4. Wettbewerbspolitik . 2611
5. Landwirtschaft 2612
A. Landwirtschaftsrecht 2612
B. Veterinär- und Pflanzenschutzrecht 2615
6. Verkehrspolitik 2616
7. Steuerwesen 2617
8. Energie . 2620
9. Umwelt . 2621
A. Luftqualität . 2621
B. Abfallentsorgung 2621
C. Wasserqualität 2622
D. Bekämpfung der industriellen Umweltbelastung und Risikomanagement 2623
Anlage 2625
Anhang VIII: Liste nach Artikel 24 der Beitrittsakte: Lettland 2739
1. Freizügigkeit 2739
2. Freier Dienstleistungsverkehr 2749
3. Freier Kapitalverkehr 2751
4. Landwirtschaft 2752
A. Landwirtschaftsrecht 2752
B. Veterinär- und Pflanzenschutzrecht 2755
I. Veterinärrecht 2755
II. Pflanzenschutzrecht 2760
5. Fischerei . 2761
6. Verkehrspolitik 2762
7. Steuerwesen . 2768
8. Sozialpolitik und Beschäftigung 2770
9. Energie 2772
10. Umwelt . 2774
A. Luftqualität 2774
B. Abfallentsorgung 2776
C. Wasserqualität 2778
D. Bekämpfung der industriellen Umweltbelastung und Risikomanagement 2780
E. nukleare Sicherheit und Strahlenschutz 2782
Anlage A 2783
Anlage B 2799
Anhang IX: Liste nach Artikel 24 der Beitrittsakte: Litauen 2800
1. Freier Warenverkehr 2800
2. Freizügigkeit . 2801
3. Freier Dienstleistungsverkehr 2811
4. Freier Kapitalverkehr 2813
5. Landwirtschaft 2814
A. Landwirtschaftsrecht 2814
B. Veterinär- und Pflanzenschutzrecht 2816
I. Veterinärrecht 2816
II. Pflanzenschutzrecht 2820
6. Fischerei . 2821
7. Verkehrspolitik 2823
8. Steuerwesen . 2828
9. Energie 2830
10. Umwelt 2831
A. Luftqualität 2831
B. Abfallentsorgung 2833
C. Wasserqualität 2833
D. Bekämpfung der industriellen Umweltbelastung und Risikomanagement 2834
Anlage A 2837
Anlage B 3195
Anhang X: Liste nach Artikel 24 der Beitrittsakte: Ungarn 3204
1. Freizügigkeit 3204
2. Freier Dienstleistungsverkehr 3214
3. Freier Kapitalverkehr 3216
4. Wettbewerbspolitik . 3218
5. Landwirtschaft 3224
A. Landwirtschaftsrecht 3224
B. Veterinärrecht . 3226
6. Verkehrspolitik . 3228
7. Steuerwesen 3236
8. Umwelt . 3238
A. Abfallentsorgung 3238
B. Wasserqualität 3239
C. Bekämpfung der industriellen Umweltbelastung und Risikomanagement 3241
9. Zollunion 3246
Anlage A 3248
Anlage B 3254
Anhang XI: Liste nach Artikel 24 der Betrittsakte: Malta 3256
1. Freier Warenverkehr 3256
2. Freizügigkeit . 3257
3. Wettbewerbspolitik 3260
4. Landwirtschaft 3271
A. Landwirtschaftsrecht 3271
B. Veterinär- und Pflanzenschutzrecht 3288
I. Veterinärrecht 3288
II. Pflanzenschutzrecht 3290
5. Fischerei . 3291
6. Verkehrspolitik 3292
7. Steuerwesen 3294
8. Sozialpolitik und Beschäftigung 3296
9. Energie. 3298
10. Umwelt 3299
A. Luftqualität 3299
B. Abfallentsorgung . 3300
C. Wasserqualität 3302
D. Naturschutz 3306
E. Bekämpfung der industriellen Umweltbelastung und Risikomanagement 3308
11. Zollunion 3309
Anlage A 3312
Anlage B 3741
Anlage C 3742
Anhang XII: Liste nach Artikel 24 der Beitrittsakte: Polen 3743
1. Freier Warenverkehr 3743
2. Freizügigkeit 3748
3. Freier Dienstleistungsverkehr 3759
4. Freier Kapitalverkehr 3761
5. Wettbewerbspolitik 3764
6. Landwirtschaft 3774
A. Landwirtschaftsrecht 3774
B. Veterinär- und Pflanzenschutzrecht 3777
I. Veterinärrecht 3777
II. Pflanzenschutzrecht 3786
7. Fischerei . 3792
8. Verkehrspolitik 3793
9. Steuerwesen 3804
10. Sozialpolitik und Beschäftigung 3808
11. Energie 3809
12. Telekommunikation und Informationstechnologie 3810
13. Umwelt 3810
A. Luftqualität 3810
B. Abfallentsorgung 3812
C. Wasserqualität 3819
D. Bekämpfung der industriellen Umweltbelastung und Risikomanagement 3823
E. Nukleare Sicherheit und Strahlenschutz 3844
Anlage A 3845
Anlage B 4346
Anlage C 4461
Anhang XIII: Liste nach Artikel 24 der Beitrittsakte: Slowenien 4466
1. Freier Warenverkehr 4466
2. Freizügigkeit 4467
3. Freier Dienstleistungsverkehr 4477
4. Freier Kapitalverkehr 4479
5. Landwirtschaft 4480
A. Landwirtschaftsrecht 4480
B. Veterinär- und Pflanzenschutzrecht 4483
I. Veterinärrecht 4483
II. Pflanzenschutzrecht 4484
6. Steuerwesen 4485
7. Sozialpolitik und Beschäftigung 4487
8. Energie 4490
10. Umwelt 4491
A. Abfallentsorgung 4491
B. Wasserqualität 4491
C. Bekämpfung der industriellen Umweltbelastung und Risikomanagement 4492
Anlage A 4495
Anlage B 4652
Anhang XIV: Liste nach Artikel 24 der Beitrittsakte: Slowakei . 4654
1. Freizügigkeit 4654
2. Freier Dienstleistungsverkehr 4664
3. Freier Kapitalverkehr 4665
4. Wettbewerbspolitik 4667
5. Landwirtschaft . 4672
A. Landwirtschaftsrecht 4672
B. Veterinärrecht . 4673
6. Verkehrspolitik 4676
7. Steuerwesen 4679
8. Energie . 4682
9. Umwelt 4683
A. Luftqualität 4683
B. Abfallentsorgung 4685
C. Wasserqualität 4686
D. Bekämpfung der industriellen Umweltbelastung und Risikomanagement 4689
Anlage 4692
Anhang XV: Obergrenzen der zusätzlichen Verpflichtungen gemäß Artikel 32 Absatz 1 der Beitrittsakte 4693
Anhang XVI: Liste nach Artikel 52 Absatz 1 der Beitrittsakte 4695
Anhang XVII: Liste nach Artikel 52 Absatz 2 der Beitrittsakte 4709
Anhang XVIII: Liste nach Artikel 52 Absatz 3 der Beitrittsakte 4714
Protokolle
Protokoll Nr. 1 über die Änderungen der Satzung der europäischen Investitionsbank 4716
Protokoll Nr. 2 über die Umstrukturierung der tschechischen Stahlindustrie 4728
Protokoll Nr. 3 über die Hoheitszonen des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland auf Zypern 4745
Protokoll Nr. 4 über das Kernkraftwerk Ignalina in Litauen 4763
Protokoll Nr. 5 über den Transit von Personen auf dem Landweg zwischen dem Kaliningrader Gebiet und den übrigen Teilen der Russischen Föderation 4770
Protokoll Nr. 6 über den Erwerb von Zweitwohnsitzen in Malta 4774
Protokoll Nr. 7 über die Abtreibung in Malta 4776
Protokoll Nr. 8 über die Umstrukturierung der polnischen Stahlindustrie 4778
Protokoll Nr. 9 über die Reaktoren 1 und 2 des Kernkraftwerks Bohunice v1 in der Slowakei 4799
Protokoll Nr. 10 über Zypern 4803
Schlussakte
I. Text der Schlussakte 2
II. Erklärungen der Bevollmächtigten 1
1. Gemeinsame Erklärung: Das Eine Europa 1
2. Gemeinsame Erklärung zum Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften 3
III. Sonstige Erklärungen 3
A. Gemeinsame Erklärungen: Die derzeitigen Mitgliedstaaten/Estland . 11
3. Gemeinsame Erklärung zur Jagd auf Braunbären in Estland 11
B. Gemeinsame Erklärungen: Mehrere derzeitige Mitgliedstaaten/Mehrere neue Mitgliedstaaten 12
4. Gemeinsame Erklärung der Tschechischen Republik und der Republik Österreich zu ihrer bilateralen Vereinbarung über das Kernkraftwerk Temelin 12
C. Gemeinsame Erklärungen der derzeitigen Mitgliedstaaten 13
5. Erklärung zur Entwicklung des ländlichen Raums 13
6. Erklärung zur Freizügigkeit der Arbeitnehmer: Tschechische Republik 14
7. Erklärung zur Freizügigkeit der Arbeitnehmer: Estland 14
8. Erklärung zu Ölschiefer, zum Elektrizitätsbinnenmarkt und zur Richtlinie 96/92/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Dezember 1996 betreffend gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt (Elektrizitätsrichtlinie): Estland 15
9. Erklärung zu den Fischereitätigkeiten Estlands und Litauens im Svalbard-Gebiet 17
10. Erklärung zur Freizügigkeit der Arbeitnehmer: Lettland 17
11. Erklärung zur Freizügigkeit der Arbeitnehmer: Litauen 18
12. Erklärung über den Transit von Personen auf dem Landweg zwischen dem Kaliningrader Gebiet und anderen Teilen der Russischen Föderation 18
13. Erklärung zur Freizügigkeit der Arbeitnehmer: Ungarn 19
14. Erklärung zur Freizügigkeit der Arbeitnehmer: Malta 19
15. Erklärung zur Freizügigkeit der Arbeitnehmer: Polen 20
16. Erklärung zur Freizügigkeit der Arbeitnehmer: Slowenien 20
17. Erklärung zur Entwicklung des Transeuropäischen Netzes in Slowenien 21
18. Erklärung zur Freizügigkeit der Arbeitnehmer: Slowakei 21
D Gemeinsame Erklärungen mehrerer derzeitiger Mitgliedstaaten 22
19. Gemeinsame Erklärung der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich zur Freizügigkeit der Arbeitnehmer: Tschechische Republik, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Polen, Slowenien, Slowakei 22
20. Gemeinsame Erklärung der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich zur Überwachung der nuklearen Sicherheit 22
E. Allgemeine Gemeinsame Erklärung der derzeitigen Mitgliedstaaten 23
21. Allgemeine Gemeinsame Erklärung 23
F. Gemeinsame Erklärungen mehrerer neuer Mitgliedstaaten 24
22. Gemeinsame Erklärung der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Litauen, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik zu Artikel 38 der Beitrittsakte 24
23. Gemeinsame Erklärung der Republik Ungarn und der Republik Slowenien zu Anhang X Kapitel 7 Nummer 1 Buchstabe a Ziffer ii und zu Anhang XIII Kapitel 6 Nummer 1 Buchstabe a Ziffer i der Beitrittsakte 26
G. Erklärungen der Tschechischen Republik 27
24. Erklärung der Tschechischen Republik zur Verkehrspolitik 27
25. Erklärung der Tschechischen Republik zu Arbeitnehmern 28
26. Erklärung der Tschechischen Republik zu Artikel 35 des EU-Vertrags 28
H. Erklärungen der Republik Estland 29
27. Erklärung der Republik Estland zum Stahlsektor 29
28. Erklärung der Republik Estland zur Fischerei 30
29. Erklärung der Republik Estland zur Kommission für die Fischerei im Nordostatlantik (NEAFC) 30
30. Erklärung der Republik Estland zur Lebensmittelsicherheit 31
I. Erklärungen der Republik Lettland 32
31. Erklärung der Republik Lettland zur Stimmengewichtung im Rat 32
32. Erklärung der Republik Lettland zur Fischerei 33
33. Erklärung der Republik Lettland zu Artikel 142a der Verordnung (EG) Nr. 40/94 des Rates vom 20. Dezember 1993 über die Gemeinschaftsmarke 34
J. Erklärungen der Republik Litauen 35
34. Erklärung der Republik Litauen zu den litauischen Fangtätigkeiten im Regelungsbereich der Kommission für die Fischerei im Nordostatlantik (NEAFC) 35
K. Erklärungen der Republik Malta 36
35. Erklärung der Republik Malta zur Neutralität 36
36. Erklärung der Republik Malta zur Inselregion Gozo 37
37. Erklärung der Republik Malta zur Beibehaltung eines Mehrwertsteuersatzes von 0% 39
L. Erklärungen der Republik Polen 40
38. Erklärung der Republik Polen zur Wettbewerbsfähigkeit bestimmter Sektoren der polnischen Obsterzeugung 40
39. Erklärung der Regierung der Republik Polen zur öffentlichen Sittlichkeit 41
40. Erklärung der Regierung Polens zur Auslegung der Befreiung von den Anforderungen der Richtlinien 2001/82/EG und 2001/83/EG 41
M. Erklärungen der Republik Slowenien 42
41. Erklärung über die künftige regionale Gliederung der Republik Slowenien 42
42. Erklärung zur in Slowenien heimischen Bienenart Apis mellifera Carnica (kranjska cebela) 44
N. Erklärungen der Kommission der Europäischen Gemeinschaften 45
43. Erklärung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften zu der allgemeinen wirtschaftlichen Schutzklausel, der Binnenmarkt-Schutzklausel und der Schutzklausel für die Bereiche Justiz und Inneres 45
44. Erklärung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften zu den Schlussfolgerungen der Beitrittskonferenz mit Lettland 46
IV. Briefwechsel
zwischen der Europäischen Union und der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien sowie der Slowakischen Republik über ein Informations- und Konsultationsverfahren für die Annahme bestimmter Beschlüsse und sonstige Maßnahmen in der Zeit vor dem Beitritt 1

Die Bevollmächtigten

SEINE MAJESTÄT DER KÖNIG DER BELGIER,

DER PRÄSIDENT DER TSCHECHISCHEN REPUBLIK,

IHRE MAJESTÄT DIE KÖNIGIN VON DÄNEMARK,

DER PRÄSIDENT DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND,

DER PRÄSIDENT DER REPUBLIK ESTLAND,

DER PRÄSIDENT DER HELLENISCHEN REPUBLIK,

SEINE MAJESTÄT DER KÖNIG VON SPANIEN,

DER PRÄSIDENT DER FRANZÖSISCHEN REPUBLIK,

DIE PRÄSIDENTIN IRLANDS,

DER PRÄSIDENT DER ITALIENISCHEN REPUBLIK,

DER PRÄSIDENT DER REPUBLIK ZYPERN,

DIE PRÄSIDENTIN DER REPUBLIK LETTLAND,

DER PRÄSIDENT DER REPUBLIK LITAUEN,

SEINE KÖNIGLICHE HOHEIT DER GROSSHERZOG VON LUXEMBURG,

DER PRÄSIDENT DER REPUBLIK UNGARN,

DER PRÄSIDENT MALTAS,

IHRE MAJESTÄT DIE KÖNIGIN DER NIEDERLANDE,

DER BUNDESPRÄSIDENT DER REPUBLIK ÖSTERREICH,

DER PRÄSIDENT DER REPUBLIK POLEN,

DER PRÄSIDENT DER PORTUGIESISCHEN REPUBLIK,

DER PRÄSIDENT DER REPUBLIK SLOWENIEN,

DER PRÄSIDENT DER SLOWAKISCHEN REPUBLIK,

DIE PRÄSIDENTIN DER REPUBLIK FINNLAND,

DIE REGIERUNG DES KÖNIGREICHS SCHWEDEN,

IHRE MAJESTÄT DIE KÖNIGIN DES VEREINIGTEN KÖNIGREICHS GROSSBRITANNIEN UND NORDIRLAND –

EINIG in dem Willen, die Verwirklichung der Ziele der die Europäische Union begründenden Verträge fortzuführen,

ENTSCHLOSSEN, im Geiste dieser Verträge auf den bereits geschaffenen Grundlagen einen immer engeren Zusammenschluss der europäischen Völker herbeizuführen,

IN DER ERWÄGUNG, dass Artikel 49 des Vertrags über die Europäische Union den europäischen Staaten die Möglichkeit eröffnet, Mitglieder der Union zu werden,

IN DER ERWÄGUNG, dass die Tschechische Republik, die Republik Estland, die RepublikZypern, die Republik Lettland, die Republik Litauen, die Republik Ungarn, die Republik Malta, die Republik Polen, die Republik Slowenien und die Slowakische Republik beantragt haben, Mitglieder der Europäischen Union zu werden,

IN DER ERWÄGUNG, dass sich der Rat der Europäischen Union nach Einholung der Stellungnahme der Kommission und der Zustimmung des Europäischen Parlaments für die Aufnahme dieser Staaten ausgesprochen hat –

HABEN BESCHLOSSEN, die Aufnahmebedingungen und die Anpassungen der die Europäische Union begründenden Verträge im gegenseitigen Einvernehmen festzulegen; sie haben zu diesem Zweck zu ihren Bevollmächtigten ernannt:

(Anm.: es folgen die Namen der Bevollmächtigten)

DIESE SIND nach Austausch ihrer als gut und gehörig befundenen Vollmachten

WIE FOLGT ÜBEREINGEKOMMEN:

ARTIKEL 1

(1) Die Tschechische Republik, die Republik Estland, die Republik Zypern, die Republik Lettland, die Republik Litauen, die Republik Ungarn, die Republik Malta, die Republik Polen, die Republik Slowenien und die Slowakische Republik werden Mitglieder der Europäischen Union und Vertragsparteien der die Union begründenden Verträge in ihrer jeweiligen geänderten oder ergänzten Fassung.

(2) Die Aufnahmebedingungen und die aufgrund der Aufnahme erforderlichen Anpassungen der die Union begründenden Verträge sind in der diesem Vertrag beigefügten Akte festgelegt. Die Bestimmungen der Akte sind Bestandteil dieses Vertrags.

(3) Die Bestimmungen der in Absatz 1 genannten Verträge über die Rechte und Pflichten der Mitgliedstaaten sowie über die Befugnisse und Zuständigkeiten der Organe der Union gelten auch für diesen Vertrag.

ARTIKEL 2

(1) Dieser Vertrag bedarf der Ratifikation durch die Hohen Vertragsparteien gemäß ihren verfassungsrechtlichen Vorschriften. Die Ratifikationsurkunden werden spätestens am 30. April 2004 bei der Regierung der Italienischen Republik hinterlegt.

(2) Dieser Vertrag tritt am 1. Mai 2004 in Kraft, sofern alle Ratifikationsurkunden vor diesem Tag hinterlegt worden sind. Haben jedoch nicht alle der in Artikel 1 Absatz 1 genannten Staaten ihre Ratifikationsurkunden rechtzeitig hinterlegt, so tritt der Vertrag für diejenigen Staaten in Kraft, die ihre Urkunden hinterlegt haben. In diesem Fall beschließt der Rat der Europäischen Union unverzüglich einstimmig die infolgedessen unerlässlichen Anpassungen des Artikel  3 dieses Vertrags und des Artikels 1, des Artikels 6 Absatz 6, der Artikel 11 bis 15, 18, 19, 25, 26, 29 bis 31, 33 bis 35, 46 bis 49, 58 und 61 der Beitrittsakte, der Anhänge II bis XV, der Akte einschließlich der Anhänge dazu sowie der dieser Akte beigefügten Protokolle 1 bis 10; er kann ferner einstimmig die Bestimmungen der genannten Akte, einschließlich ihrer Anhänge, Anlagen und Protokolle, die sich ausdrücklich auf einen Staat beziehen, der seine Ratifikationsurkunde nicht hinterlegt hat, für hinfällig erklären oder anpassen.

(3) Abweichend von Absatz 2 können die Organe der Union vor dem Beitritt die Maßnahmen erlassen, die in Artikel 6 Absatz 2 Unterabsatz 2, Artikel 6 Absatz 6 Unterabsatz 2, Artikel 6 Absatz 8 Unterabsätze 2 und 3, Artikel 6 Absatz 9 Unterabsatz 3, den Artikeln 21 und 23, Artikel 28 Absatz 1, Artikel 32 Absatz 5, Artikel 33 Absätze 1, 4 und 5, den Artikeln 38, 39, 41, 42 und 55 bis 57 der Beitrittsakte, den Anhängen III bis XIV der Akte, Protokoll 2, Protokoll 3 Artikel 6, Protokoll 4 Artikel 2 Absatz 2, Protokoll 8 sowie Protokoll 10 Artikel 1, 2 und 4 zu dieser Akte vorgesehen sind. Diese Maßnahmen treten nur vorbehaltlich des Inkrafttretens dieses Vertrags und zum Zeitpunkt seines Inkrafttretens in Kraft.

ARTIKEL 3

Dieser Vertrag ist in einer Urschrift in dänischer, deutscher, englischer, estnischer, finnischer, französischer, griechischer, irischer, italienischer, lettischer, litauischer, maltesischer niederländischer, polnischer, portugiesischer, schwedischer, slowakischer, slowenischer, spanischer, tschechischer und ungarischer Sprache abgefasst, wobei der Wortlaut in jeder dieser Sprachen gleichermaßen verbindlich ist; er wird im Archiv der Regierung der Italienischen Republik hinterlegt; diese übermittelt der Regierung jedes anderen Unterzeichnerstaats eine beglaubigte Abschrift.

ZU URKUND DESSEN haben die unterzeichneten Bevollmächtigten ihre Unterschriften unter diesen Vertrag gesetzt.

Der vorstehende Text ist eine beglaubigte Abschrift der Urschrift des am 16. April 2003 in Athen unterzeichneten und im Archiv der Regierung der Italienischen Republik hinterlegten Vertrags über den Beitritt zur Europäischen Union.