Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M147 nach Abschnitt 1.5.1 des ADR über Änderungen im Zusammenhang mit der Sondervorschrift 640
Zwar kein formelles Außerkrafttreten, wird aber gegenstandslos
(vgl. BGBl. III Nr. 7/2004).
Zwar kein formelles Außerkrafttreten, wird aber gegenstandslos
(vgl. BGBl. III Nr. 7/2004).
Die Multilaterale Vereinbarung M147 nach Abschnitt 1.5.1 des ADR über Änderungen im Zusammenhang mit der Sondervorschrift 640 (BGBl. III Nr. 7/2004) wurde von Dänemark am 23. April 2004 und von Portugal am 29. April 2004 unterzeichnet.
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