Verordnung der Bundesministerin für Justiz betreffend die Errichtung einer dritten Notarstelle in Hall in Tirol
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 9 Notariatsordnung wird verordnet:
Im Sprengel des Landesgerichtes Innsbruck wird mit Wirksamkeit vom 1. Oktober 2004 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Hall in Tirol errichtet.
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