Verordnung des Bundesministers für Finanzen zur Durchführung des Einkommensteuergesetzes 1988

Typ Verordnung
Veröffentlichung 2004-07-13
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
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Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 11 Abs. 1 Z 6 des Einkommensteuergesetzes 1988 idF des BGBl. I Nr. 106/1999 wird verordnet:

Der Zinssatz für die Verzinsung des Eigenkapitalzuwachses für alle Wirtschaftsjahre die im Jahr 2004 beginnen beträgt 4,23%.

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