Verordnung des Bundeskanzlers über Standard- und Musteranwendungen nach dem Datenschutzgesetz 2000 (Standard- und Muster-Verordnung 2004 – StMV 2004)

Typ Verordnung
Veröffentlichung 2004-08-01
Status Aufgehoben · 2018-05-24
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 44
Änderungshistorie JSON API

Abkürzung

StMV 2004

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 17 Abs. 2 Z 6 und des § 19 Abs. 2 des Datenschutzgesetzes 2000 (DSG 2000), BGBl. I Nr. 165/1999, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 136/2001, und § 9 Abs. 2 des EGovernment-Gesetzes (E-GovG) BGBl. I Nr. 10/2004, wird verordnet:

Abkürzung

StMV 2004

§ 1. (1) Die in Anlage 1 enthaltenen Datenanwendungen gelten als nicht meldepflichtige Standardanwendungen im Sinne des § 17 Abs. 2 Z 6 DSG 2000.

(2) Die in Anlage 2 enthaltenen Datenanwendungen gelten als gemäß § 19 Abs. 2 DSG 2000 vereinfacht zu meldende Musteranwendungen.

Abkürzung

StMV 2004

§ 2. (1) Die in den Anlagen 1 und 2 enthaltenen Standard- oder Musteranwendungen umfassen auch Datenverwendungen in Form von freien Texten oder maschinlesbaren Bilddateien, also auch die automationsunterstützte Erstellung und Archivierung solcher Textdokumente.

(2) Die in der Anlage 2 für Zwecke der Registrierung allgemein beschriebenen Übermittlungen sind im einzelnen Übermittlungsfall jeweils nur insoweit zulässig, als für diesen Fall eine Rechtsgrundlage gemäß den §§ 6 bis 9 DSG 2000 besteht.

Abkürzung

StMV 2004

§ 3. Bei den in dieser Verordnung verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter.

Abkürzung

StMV 2004

§ 4. Vor In-Kraft-Treten dieser Verordnung als Musteranwendungen registrierte Datenanwendungen gelten weiterhin als registrierte Musteranwendungen, sofern sie nicht gemäß Anlage 3 als Standardanwendung im Sinne des § 1 Abs. 1 übergeleitet und daher nicht mehr Bestandteil des Datenverarbeitungsregisters sind.

Abkürzung

StMV 2004

§ 5. (1) Diese Verordnung tritt mit 1. August 2004 in Kraft.

(2) Mit In-Kraft-Treten dieser Verordnung tritt die Standard-Verordnung, BGBl. II Nr. 201/2000, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 205/2004, außer Kraft.

Anlage 1

Hinweis: Bei den in der Anlage enthaltenen Empfängerkreisen, die mit einem Stern (*) gekennzeichnet sind, ist die Übermittlung und Überlassung auch in Drittstaaten ohne angemessenen Datenschutz (§ 12 Abs. 2 DSG 2000) zulässig. Bei allen anderen Empfängerkreisen ist nur die Übermittlung innerhalb von Österreich, sowie die Übermittlung und Überlassung in Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in Drittstaaten mit angemessenem Datenschutz zulässig.

SA001Rechnungswesen und Logistik

SA002Personalverwaltung für privatrechtliche Dienstverhältnisse

SA003Mitgliederverwaltung

SA004Abgabenverwaltung der Gemeinden und Gemeindeverbände

SA005Haushaltsführung der Gebietskörperschaften und sonstigen juristischen Personen öffentlichen Rechts

SA006Geschworenen- und Schöffenverzeichnisse

SA007Verwaltung von Benutzerkennzeichen

SA008Personenstandsbücher

SA009Staatsbürgerschaftsevidenz

SA010Melderegister

SA01 1Wählerevidenz, Wählerverzeichnisse und Stimmlisten

SA012Europa-Wählerevidenz und Wählerverzeichnisse

SA013Personalverwaltung des Bundes und der bundesnahen Rechtsträger

SA014Inventarverwaltung der öffentlichen Auftraggeber

SA015Personalverwaltung der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände

SA016Mitglieder- und Funktionärsdatenverwaltung der Wirtschaftskammerorganisation

SA017Verwaltung von Entsendungsdaten der Wirtschaftskammerorganisation

SA018Wirtschaftskammerorganisation: Betreuung von Mitgliedern, künftigen Mitgliedern und Interessenten im In- und Ausland

SA019Präsenz- und Zivildienstbefreiungen von Mitarbeitern in Mitgliedsunternehmen der Wirtschaftskammer

SA020Lehrstellenbörse der Wirtschaftskammer

SA021Statistik der Wirtschaftskammerorganisation

SA022Kundenbetreuung und Marketing für eigene Zwecke

SA023KFZ-Zulassung durch Behörden

SA024Patientenverwaltung und Honorarabrechnung

SA025Evidenzen der Schüler sowie Evidenz über den Aufwand für Bildungseinrichtungen

SA026Verrechnung ärztlicher Verschreibungen für Rechnung begünstigter Bezieher durch Apotheken

SA027Verrechnung ärztlich verordneter Heilbehelfe und Hilfsmittel durch Gewerbetreibende

SA028Verrechnung ärztlich verordneter Behandlungen und diagnostischer Leistungen durch freiberuflich tätige Angehörige der medizinisch technischen Dienste, klinischen Psychologen und Psychotherapeuten

SA029 Aktenverwaltung (Büroautomation)

SA030Öffentlichkeitsarbeit und Informationstätigkeit durch öffentliche Funktionsträger und deren Geschäftsapparate

SA031Vereinsregister

SA001 Rechnungswesen und Logistik Zweck der Datenanwendung:

Verarbeitung und Übermittlung von Daten im Rahmen einer Geschäftsbeziehung mit Kunden und Lieferanten, einschließlich automationsunterstützt erstellter und archivierter Textdokumente (wie z.B. Korrespondenz) in diesen Angelegenheiten.

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:

Bis zur Beendigung der Geschäftsbeziehung oder bis zum Ablauf der für den Auftraggeber geltenden Garantie-, Gewährleistungs-, Verjährungs- und gesetzlichen Aufbewahrungsfristen; darüberhinaus bis zur Beendigung von allfälligen Rechtsstreitigkeiten, bei denen die Daten als Beweis benötigt werden.

Betroffene Personengruppen: Nr: Datenarten: Empfängerkreise:
Kunden oder Lieferanten des Auftraggebers (Empfänger und 01 Ordnungsnummer 1 - 11
02 Name (Titel, akad. Grad) bzw. Bezeichnung 1 - 11
03 Anrede/Geschlecht 1 - 11
04 Anschrift 1 - 11
Erbringer von Lieferungen oder Leistungen): 05 Telefon- und Faxnummer und andere zur Adressierung erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben 1 - 11, soweit nicht vom Betroffenen ausdrücklich untersagt
06 Geburtsjahr (soweit zur Identifikation unbedingt notwendig) 1 - 11
07 Geburtstag und -monat (soweit zur Identifikation unbedingt notwendig) 1 - 11
08 Firmenbuchdaten 1 - 11
09 Daten zur Bonität 3, 11
10 Sperrkennzeichen (z.B. Kontaktsperre, Rechnungssperre, Liefersperre, Buchungssperre, Zahlungssperre) 1 - 4, 7, 8, 11
11 Zuordnung zu einer bestimmten Kunden- und Lieferantenkategorie (einschließlich regionale Zuordnung, usw.) 3, 11
12 Kenn-Nummern für Zwecke amtlicher Statistik wie UID-Nummer und Intrastat-Kenn-Nummer 1 - 11
13 Zugehörigkeit zu einem bestimmten Einkaufsverband, Konzern 1 - 11
14 Korrespondenzsprachen, sonstige Vereinbarungen und Schlüssel zum Datenaustausch 1 - 11
15 Gegenstand der Lieferung oder Leistung 1 - 11
16 Bonus-, Provisionsdaten und dgl. 1 - 5, 7, 11
17 Kontaktperson beim Betroffenen zur Abwicklung der Lieferung oder Leistung 1 - 11
18 Bei der Leistungserbringung mitwirkende Dritte einschließlich Angaben über die Art der Mitwirkung 1 - 11
19 Liefer- und Leistungsbedingungen (einschließlich Angaben über den Ort der Lieferung oder Leistung, Verpackung, usw.) 1 - 11
20 Daten zur Verzollung (z.B. Ursprungsland, Zolltarifnummer) und Exportkontrolle 1 - 5, 7 - 9, 11
21 Daten zur Versicherung der Lieferung oder Leistung und zu ihrer Finanzierung 1 - 5, 7 - 9, 11
22 Daten zur Steuerpflicht und Steuerberechnung 2, 3, 5, 7, 8, 11
23 Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen 1 - 11
24 Bankverbindung 1 - 9, 11
25 Kreditkartennummern und -unternehmen 1 - 4
26 Daten zum Kreditmanagement (z.B. Kreditlimit, Wechsellimit) 1 - 4, 7
27 Daten zum Zahlungs- oder Leistungsverhalten des Betroffenen 1 - 4, 6 - 8, 11
28 Mahndaten/Klagsdaten 1 - 7, 11
29 Konto- und Belegdaten 1 - 9, 11
30 Leistungsspezifische Aufwände und Erträge 1 - 5, 8
31 Sonderhauptbuchvorgänge (z.B. Einzelwertberichtigung, Wechselforderung, Anzahlung, Bankgarantie) 3, 5
Sachbearbeiter oder Kontaktperson beim Auftraggeber: 32 Ordnungsnummer 1 - 12
33 Name (Titel, akad. Grad, Anrede/Geschlecht) 1 - 12
34 Zusätzliche Daten zur Adressierung beim Auftraggeber 1 - 12
35 Korrespondenzsprachen, sonstige Vereinbarungen und Schlüssel zum Datenaustausch 1 - 12
36 Funktion des Betroffenen beim Auftraggeber 1 - 12
37 Umfang der Vertretungsbefugnis 1 - 12
38 Vom Betroffenen bearbeitete Geschäftsfälle 1 - 11
An der Geschäftsabwicklung mitwirkende Dritte: 39 Ordnungsnummer 1 - 12
40 Name (Titel, akad. Grad) bzw. Bezeichnung 1 - 12
41 Anrede/Geschlecht 1 - 12
42 Anschrift 1 - 12
43 Telefon- und Faxnummer und andere zur Adressierung erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben 1 - 12, soweit nicht vom Betroffenen ausdrücklich untersagt
44 Geburtsjahr (soweit zur Identifikation unbedingt notwendig) 1 - 12
45 Geburtstag und -monat (soweit zur Identifikation unbedingt notwendig) 1 - 12
46 Firmenbuchdaten 1 - 12
47 Daten zur Bonität 3
48 Sperrkennzeichen (z.B. Kontaktsperre, Rechnungssperre, Liefersperre, Buchungssperre, Zahlungssperre) 1 - 4, 7, 8, 11
49 Zuordnung zu einer bestimmten Kategorie der Leistungserbringer (einschließlich regionale Zuordnung, usw.) 3, 11, 12
50 Kenn-Nummern für Zwecke amtlicher Statistik wie UID-Nummer und Intrastat-Kenn-Nummer 1 - 12
51 Zugehörigkeit zu einem bestimmten Einkaufsverband, Konzern 1 - 12
52 Korrespondenzsprachen, sonstige Vereinbarungen und Schlüssel zum Datenaustausch 1 - 12
53 Gegenstand der Lieferung oder Leistung 1 - 12
54 Bonus-, Provisionsdaten und dgl. 1 - 5, 7, 11
55 Kontaktperson beim Betroffenen zur Abwicklung der Lieferung oder Leistung 1 - 12
56 Liefer- und Leistungsbedingungen (einschließlich Angaben über den Ort der Lieferung oder Leistung, Verpackung, usw. ) 1 - 12
57 Daten zur Verzollung (z.B. Ursprungsland, Zolltarifnummer) und Exportkontrolle 1 - 5, 7 - 9, 12
58 Daten zur Versicherung der Lieferung oder Leistung und zu ihrer Finanzierung 1 - 5, 7 - 9, 12
59 Daten zur Steuerpflicht und Steuerberechnung 2, 3, 5, 7, 8
60 Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen 1 - 10, 12
61 Bankverbindung 1 - 9, 12
62 Kreditkartennummern und -unternehmen 1 - 4, 8
63 Daten zum Kreditmanagement (z.B. Kreditlimit, Wechsellimit) 1 - 4, 7
64 Daten zum Zahlungs- oder Leistungsverhalten des Betroffenen 1 - 4, 6 - 8, 12
65 Mahndaten/Klagsdaten 1 - 7
66 Konto- und Belegdaten 1 - 9
67 Leistungsspezifische Aufwände und Erträge 1 - 5, 8
68 Sonderhauptbuchvorgänge (z.B. Einzelwertberichtigung, Wechselforderung, Anzahlung, Bankgarantie) 3, 5
Kontaktpersonen beim Kunden, Lieferanten oder an der Geschäftsabwicklung mitwirkenden Dritten: 69 Ordnungsnummer 1 - 12
70 Name (Titel, akad. Grad, Anrede/Geschlecht) 1 - 12
71 Zugehöriger Kunde, Lieferant oder Dritter 1 - 12
72 Zusätzliche Daten zur Adressierung beim Kunden, Lieferanten oder Dritten 1 - 12
73 Korrespondenzsprachen, sonstige Vereinbarungen und Schlüssel zum Datenaustausch 1 - 12
74 Funktion des Betroffenen beim Leistungsempfänger oder Leistungserbinger 1 - 12
75 Umfang der Vertretungsbefugnis 1 - 12
76 Vom Betroffenen bearbeitete Geschäftsfälle 1 - 12
Bloße Zustell-, Lieferungs-, Rechnungsadressaten und dgl.: 77 Ordnungsnummer 1 - 9
78 Name (Titel, akad. Grad, Anrede/Geschlecht) oder Bezeichnung 1 - 9
79 Anschrift 1 - 9
80 Telefon- und Faxnummer und andere zur Adressierung erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben 1 - 9, soweit nicht vom Betroffenen ausdrücklich untersagt
81 Korrespondenzsprachen, sonstige Vereinbarungen und Schlüssel zum Datenaustausch 1 - 9
82 Angaben über besondere Bedingungen für die Annahme der Zustellung, Lieferung oder Leistung 1 - 9
Fremdkapitalgeber: 83 Ordnungsnummer 1 - 5, 11
84 Name (Titel, akad. Grad, Anrede/Geschlecht) oder Bezeichnung 1 - 5, 11
85 Anschrift 1 - 5, 11
86 Telefon- und Faxnummer und andere zur Adressierung erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben 1 - 5, 11, soweit nicht vom Betroffenen ausdrücklich untersagt
87 Korrespondenzsprachen, sonstige Vereinbarungen und Schlüssel zum Datenaustausch 1 - 5, 11
88 Bankverbindung 1 - 5, 11
89 Forderungen an den Auftraggeber 1 - 5, 11
90 Gegenforderungen des Auftraggebers 1 - 5, 11
Gesellschafter: 91 Ordnungsnummer 1 - 6, 11
92 Name (Titel, akad. Grad, Anrede/Geschlecht) oder Bezeichnung 1 - 6, 11
93 Anschrift 1 - 6, 11
94 Telefon- und Faxnummer und andere zur Adressierung erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben 1 - 6, 11, soweit nicht vom Betroffenen ausdrücklich untersagt
95 Korrespondenzsprachen, sonstige Vereinbarungen und Schlüssel zum Datenaustausch 1 - 6, 11
96 Bankverbindung 1 - 6, 11
97 Ausstehende Einlagen 1 - 6, 11
98 Sonstige Forderungen des Auftraggebers (z.B. Privatentnahmen) 1 - 6, 11
99 Bezüge 1 - 6, 11
100 Gewinn- und Verlustanteile 1 - 6, 11

Empfängerkreise:

1*Banken zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs;

2*Rechtsvertreter im Geschäftsfall;

3Wirtschaftstreuhänder für Zwecke des Auditing;

4*Gerichte;

5*Zuständige Verwaltungsbehörden, insb. Finanzbehörden;

6*Inkassounternehmen zur Schuldeneintreibung (ins Ausland daher nur, soweit die Schuld im Ausland eingetrieben werden muss);

7*Fremdfinanzierer wie Leasing- oder Factoringunternehmen und Zessionare, sofern die Lieferung oder Leistung auf diese Weise fremdfinanziert ist;

8*Vertrags- oder Geschäftspartner, die an der Lieferung oder Leistung mitwirken bzw. mitwirken sollen;

9*Versicherungen aus Anlass des Abschlusses eines Versicherungsvertrages über die Lieferung/Leistung oder des Eintritts des Versicherungsfalles;

10Bundesanstalt ”Statistik Österreich” für die Erstellung der gesetzlich vorgeschriebenen (amtlichen) Statistiken;

11*Konzernleitung des Auftraggebers, bei Lieferanten sowie gewerblichen Kunden und Großkunden;

12*Kunden (Empfänger von Leistungen).

SA002 Personalverwaltung für privatrechtliche Dienstverhältnisse Zweck der Datenanwendung:

Verarbeitung und Übermittlung von Daten für Lohn-, Gehalts-, Entgeltsverrechnung und Einhaltung von Aufzeichnungs-, Auskunfts- und Meldepflichten, soweit dies auf Grund von Gesetzen oder Normen kollektiver Rechtsgestaltung oder arbeitsvertraglicher Verpflichtungen jeweils erforderlich ist, einschließlich automationsunterstützt erstellter und archivierter Textdokumente (wie z.B. Korrespondenz) in diesen Angelegenheiten. Diese Anwendung kann von jedem Auftraggeber vorgenommen werden, der Arbeitnehmer in privatrechtlichen Dienstverhältnissen beschäftigt, mit Ausnahme der Bediensteten, die unter die speziellen Anwendungen der Dienstgeber des öffentlichen Bereiches fallen.

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:

Bis zur Beendigung der Beziehung mit dem Betroffenen und darüber hinaus solange als gesetzliche Aufbewahrungsfristen bestehen oder solange Rechtsansprüche aus dem Arbeitsverhältnis gegenüber dem Arbeitgeber geltend gemacht werden können.

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