Verordnung des Bundeskanzlers über Standard- und Musteranwendungen nach dem Datenschutzgesetz 2000 (Standard- und Muster-Verordnung 2004 – StMV 2004)

Typ Verordnung
Veröffentlichung 2004-08-01
Letzte Aktualisierung 2017-07-05
Status Aufgehoben · 2018-05-24
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 44
Änderungshistorie JSON API
Betroffene Personengruppen: Nr: Datenarten: Empfängerkreise:
Bezug-/Entgelt- Empfänger; Volontäre und Zivildiener (jeweils ohne Entgeltbezug): Identifikation:
0 Ordnungszahl 1 – 25, 29
0 Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Personalverwaltung (PV) 1 – 27
03 Verschlüsseltes bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Geschäftsführende Bank (soweit eingerichtet) 1
04 Verschlüsseltes bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Sozialversicherung (SV) 4
05 Verschlüsseltes bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Steuern und Abgaben (SA) 5, 12
06 Verschlüsseltes bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Amtliche Statistik (AS) 28
07 Verschlüsseltes bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Personalverwaltung (PV) 28
08 Bereichsspezifisches Personenkennzeichen des Organwalters (§ 13 Abs. 1 E-GovG) 27, 37
09 Name 1 – 19, 21 – 27, 29, 36
10 Frühere Namen (Namensteile) 4, 6, 7, 9, 15, 17, 19, 22, 24, 25, 27
11 Geburtsdatum 3 – 11, 13 19, 22, 24, 27 – 29
12 Geburtsort und -land 4, 6, 7, 9, 14, 15, 19, 22, 24, 27, 28
13 Staatsangehörigkeit 4, 6, 7, 9, 14, 15, 19, 24, 27, 28
14 Geschlecht 4, 6, 7, 9, 11, 15, 19, 22, 24, 27, 28, 36
15 Personenstand 4 – 7, 9, 11, 19, 27, 28
16 Anschrift 3 – 7, 9 – 11, 13, 15, 19, 21, 22, 24, 27, 29
17 Wohnsitz 27 (mangels eines Wohnsitzes die Zustelladresse, die für das Ergänzungsregister angegeben wurde), 28
18 Bei Fremden die Daten des zur Identitätsfeststellung vorgewiesenen Reisedokuments 27
19 Private Telefonnummer/Private E-Mail-Adresse (nach Bekanntgabe des Betroffenen) ---
20 Name, Sozialversicherungsnummer des (Ehe- oder eingetragenen) Partners 4 – 7, 9, 11, 19
21 Staatsangehörigkeit des (Ehe- oder eingetragenen) Partners 4 – 7, 9, 11, 19
22 Name, Sozialversicherungsnummer bzw. Geburtsdatum der Kinder, Unterbringungsort des Kindes 4 – 7, 9, 11, 19
23 Erwerbsminderung (Amtsbescheinigung, Opferausweis und sonstige Bescheinigungen, Leistungsbezug) 6, 7, 9, 13, 14, 19
24 Gesetzlicher Vertreter, Sachwalter ---
Dienstkarte:
25 Dienst- bzw. Personalnummer 20, 21
26 Lichtbild des Betroffenen 20, 21, 23
27 Gültigkeit der Dienstkarte 20, 21
28 Anlass und Datum der Ausfertigung der Dienstkarte oder des Lichtbildes ---
29 (Eingescanntes Bild der) Unterschrift ---
30 Zutrittsberechtigung zu Gebäuden und abgegrenzten Bereichen des Auftraggebers ---
31 Zahlungsfunktion in der Betriebsküche des Auftraggebers ---
Vorbildung:
32 Vorbildung 6, 7, 9, 15, 19
Dienstliche Stellung:
33 Amtstitel und Verwendungs-/Funktionsbezeichnung 6, 7, 9, 14, 15, 19 – 24, 26, 36
34 Auszeichnungen (Berufstitel, Orden, Ehrenzeichen) 6 – 9, 15, 19, 21, 36
35 Vordienstzeiten 6, 7, 9, 15, 19
36 Vorrückungsstichtag, Stichtag zur Erlangung der Dienstalterszulage 6 – 9, 15, 19
37 Urlaubsstichtag 6, 7, 9, 19
38 Basisdatum für Dienstjubiläum 6, 7, 9, 19
39 Beginn und Ende des Beschäftigungsverhältnisses/der Funktion 4, 6 – 9, 11, 13, 14, 19, 29
40 Art der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses/der Funktion 6, 7, 9, 11, 16, 19
41 Daten zum Arbeitsvertrag (insbesondere Befristungen und Probezeit) 6, 7, 9, 11 (soweit zur Abklärung von Beiträgen und Ansprüchen erforderlich), 13, 14, 19
42 Daten der Beschäftigungsbewilligung 9, 16
43 Sonstige Laufbahndaten 6 – 9, 15, 19
44 Art der Verwendung/der Funktion, Vollmachten und Vertretungen 1, 6 – 9, 12, 14 – 19, 26
45 Dienstbehörde (Straße und Hausnummer, Adresse, Postleitzahl, Ort, Ländercode, Land, Verwaltungskennzeichen der zugeordneten Organisationseinheit), Personalstelle, Personalzuständigkeit 1 – 26, 28, 36
46 Weitere Dienstbehörden/Personalstellen 11, 17
47 Ort (Dienststelle) der Verwendung 1 – 24, 26, 36
48 Telefon- und Faxnummer und andere zur Adressierung im Rahmen der Funktion erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben 1 – 24, 26, 36
49 Arbeitsplatzkennzeichnung, Planstelle, Planstellenbereich 6, 7, 9, 19
50 Arbeitsplatzwertigkeit 6, 7, 9, 19
51 Leistungsfeststellung 6, 7, 9, 15, 19
52 Beschäftigungsrelevante Daten gemäß dem BBSG, ASchG, Tuberkulosegesetz und ähnlichen Rechtsvorschriften ---
53 Sicherheitsüberprüfung Verlässlichkeitsprüfung ---
54 Nebentätigkeit 7, 19, 22
55 Nebenbeschäftigung 7, 19, 22
Arbeitszeit:
56 Daten zur Arbeitszeit, „Arbeitszeitmodelle“ (Gleitzeitverwaltung, Zeitausgleich, Teilzeit) 6, 28
57 Arbeitszeiterfassung 6
58 Krankenstände 4, 6, 7, 9, 19
59 Krankenhausaufenthalt (z.B. gemäß § 58 B-KUVG) 30
60 Dienstfreistellungen (z.B. als politischer Funktionär, Gewerkschaftsfunktionär oder Personalvertreter) 6, 7, 9, 19, 24
61 Unentschuldigte Abwesenheiten 6, 7, 9, 19
62 Kuraufenthalte, Pflegefreistellungen, Erholungsurlaube 4, 6, 7, 9, 19
63 Gründe sonstiger Abwesenheiten, wie insbesondere Karenzurlaube, Sonderurlaube, Dienstfreistellungen, Präsenzdienst, Ausbildungsdienst, Zivildienst 4, 6, 7, 9, 11, 19, 24, 28
64 Voraussichtlicher Entbindungstermin 4, 7, 16
65 Dienstliche Aus- und Weiterbildung 6, 7, 9, 19
66 Religionsbekenntnis (zur Abwesenheitsverwaltung), nach Angabe des Betroffenen ---
67 Daten zu Dienstreisen 17
68 Mutterschutz und Beschäftigungsverbot ---
Personalentwicklung:
69 Ausbildungsdaten 6, 7, 9, 15, 17 – 19, 35
Besoldungsrechtliche Stellung:
70 Sozialversicherungsnummer 3 – 7, 9 – 13, 17 – 19, 25, 29, 35
71 Monatsbezug/Monatsentgelt 1 7, 9, 11, 18, 19, 22, 24
72 Bezugszettel(-daten), elektronischer Entgeltnachweis 1 – 3, 11, 19
73 Besoldungsrechtliche Einstufung 6, 7, 9, 15, 19
74 Merkmale für die Sozialversicherungsbeitragsberechnung (z.B. Sozialversicherungsträger, Überweisungsdaten, Krankenversicherungsdaten, Pensionsversicherungsdaten) 4, 6, 7, 10, 11 (soweit zur Abklärung von Beiträgen und Ansprüchen erforderlich), 19
75 Betriebliche Vorsorge:
BVK-Leitzahl 4, 5, 25
BV-Beitragsgrundlage (inklusive Sonderzahlungen) 4, 5, 25
Beitragshöhe gemäß BMSVG (Gruppensumme) 4, 5, 25
Beginn und Ende der BV-Beitragszahlung (Stichtag) 4, 5, 25
Eingezahlter Betrag an BV 4, 5, 25
BV-Beitragszeiten (Beitragsmonat von – bis) 4, 5, 25
Vordienstzeiten (bei Übertritt ins neue Abfertigungsmodell) 25
Übertragungsbetrag an die BVK und Zahlungsmodus 25
Zuordnung zu Dienstgeberkontonummer 25
Abmeldegründe (z.B. Unterbrechung der Beitragszahlungen durch Karenzurlaub) 4, 25
76 Pensionskasse:
Vorsorgemodell und Bedienstetengruppe 11
Beitragsleistung (z.B. Beginn, Ende, Höhe, Arbeitgeberbeiträge, Höhe Eigenbeiträge) 11
Staatliche Prämienförderung (z.B. Antrag, Unterschriftsdatum) 11
Leistungsansprüche gegenüber der Pensionskasse (z.B. Beendigungsgrund, Erfüllung von Anspruchsvoraussetzungen) 11
77 Schwerarbeitszeiten 4
78 Merkmale für die Lohnsteuerberechnung (z.B. Art der Steuerpflicht, Steuerfreibetrag) 4 – 7, 11, 19
79 Weitere Merkmale für die Bezugsberechnung und Abrechnung (z.B. Beschäftigungsausmaß, Sonderzahlung, eventuell Kommunalsteuer, Kammerumlage) 4 – 7, 11, 12, 19
80 Höhe des Gewerkschaftsbeitrages, Bezeichnung und Adresse des Empfängers (nach Bekanntgabe des Betroffenen) 1, 24
81 Forderungen an den Bezugsempfänger, Daten zur Pfändung und Exekution 3, 19
82 Lohnkonto (Lohnzettelwerte) 5, 19, 22
83 Bankverbindung 1, 6, 7, 11, 19
84 Personalkostenzuordnung (Buchungskreise und Kostenstelle) ---
85 Refundierungen (z.B. von ausgegliederten Rechtsträgern), Refundierungsträger 17
86 Bezugsvorschüsse 6, 17
87 Abzüge für Nutzung von Dienstgebereigentum (z.B. Dienstwohnung) 6, 17
88 Daten zur Bezügebegrenzung (gemäß Teilpensionsgesetz; §§ 3, 6, 7 und 32 BPGG; §§ 4, 5, 8 BezBegrBVG) 22
89 Pensionskonto öffentlich-rechtlicher Bediensteter (eingezahlte Beiträge, Teilgutschrift, Gesamtgutschrift) ---
Nebengebühren:
90 Nebengebühren und sonstige Geldleistungen (z.B. Reisegebühren, Jubiläumszuwendungen, Abfertigungen, Pflegegeld, Karenzgeld, Zeitkontingentabgeltungen, Kürzungen des Pflegegeldes wegen Krankenhausaufenthalt, Fahrtkostenzuschuss) 1, 2, 4, 6, 7, 9, 17, 19
Sonstiges:
91 Sonstige persönlich zugewiesene Sachmittel und-behelfe ---
92 Sonstige Daten zu dienstrechtlichen Verfahren 6
93 Sonstige Daten im Rahmen der Zukunftssicherung gemäß § 3 Abs. 1 Z 15 lit. a EStG 1988 (z.B. Art der Versicherung, Versicherungsanstalt, Polizzennummer, Bankverbindung der Versicherungsanstalt, Höhe der Zuwendung) 29 (soweit zum Zweck der Durchführung der Zuwendung für die Zukunftssicherung erforderlich)
94 Disziplinarangelegenheiten (z.B. rechtsfreundliche Vertretung, Disziplinarvorwurf, Mitarbeiterbeurteilung, Zeugen) 31 – 34
95 Kostenstellen- und Produktdaten (Leistungs- und Kostenrechnung) 6, 7
Bewerber: 96 Ordnungszahl(en) 19
97 Name (wenn vom Betroffenen angegeben) 19
98 Geburtsdatum (wenn vom Betroffenen angegeben) 19
99 Staatsbürgerschaft (wenn vom Betroffenen angegeben) 19
100 Geschlecht (wenn vom Betroffenen angegeben) 19
101 Anschrift (wenn vom Betroffenen angegeben) 19
102 Telefonnummer (wenn vom Betroffenen angegeben) 19
103 E-Mail-Adresse (wenn vom Betroffenen angegeben) 19
104 Lichtbild (wenn vom Betroffenen angegeben) 19
105 Ausbildungsdaten (wenn vom Betroffenen angegeben) 19
106 Berufserfahrung und Lebenslauf (wenn vom Betroffenen angegeben) 19
107 Angestrebte Beschäftigung (wenn vom Betroffenen angegeben) 19
108 Beginn der angestrebten Beschäftigung (wenn vom Betroffenen angegeben) 19
109 Sprachkenntnisse 19
110 Spezielle Berufserfordernisse 19
111 Testergebnisse 19

Empfängerkreise:

1 Banken, die mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs für den Auftraggeber insbesondere mit der Auszahlung von Bezügen bzw. mit der Zuleitung von Bezugszetteln an den Betroffenen (auf freiwilliger Basis) betraut sind;
2 Dienststellen zum Zweck der Barauszahlung, Zuleitung der Bezugszettel an den Betroffenen sowie Vorgesetzte im Zusammenhang mit Entscheidungen über Leistungsprämien;
3 Gläubiger des Bezugsempfängers sowie sonstige an der allenfalls damit verbundenen Rechtsverfolgung Beteiligte, auch bei freiwilligen Bezugsabtretungen und Abzugsvereinbarungen;
4 Sozialversicherungsträger und Krankenfürsorgeeinrichtungen;
5 Finanzämter;
6 Übergeordnete Dienstbehörde (falls vorhanden);
7 Dienstbehörden und Dienststellen bei Versetzungen, Dienstzuteilungen usw., Pensionsbehörde beim Eintritt in den Ruhestand;
8 Alle Beamten und Personalvertreter der Dienststelle im Umfang des Personalverzeichnisses;
9 Organe der Personalvertretung, soweit die Zustimmung des Betroffenen und/oder die sonstigen Voraussetzungen des Personalvertretungsrechts vorliegen, sowie Betriebsräte, soweit die Zustimmung des Betroffenen und/oder die sonstigen Voraussetzungen des Arbeitsverfassungsgesetzes, insbesondere §§ 89 und 98 ff., vorliegen;
10 Mitversicherte;
11 Pensionskassen;
12 Gemeinden (bei Kommunalsteuerpflicht);
13 Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen und Dienststellen des Arbeitsmarktservice gemäß § 16 Abs. 2 und 3 BEinstG sowie die dort eingerichteten Behindertenausschüsse gemäß §§ 8 und 8a BEinstG;
14 Wahlausschüsse und Wahlvorstand gemäß § 14 der Betriebsrats-Wahlordnung 1974;
15 Öffentliche Stellen, die an Ernennungs- und Auszeichnungsakten beteiligt sind;
16 Arbeitsinspektorat oder sonst zuständige Behörde gemäß § 3 Abs. 6 MSchG oder vergleichbarer landesrechtlicher Vorschriften;
17 Dienstbehörden und Personalstellen zum Zweck der Anweisung von z.B. Nebentätigkeitsvergütungen, Abgeltung von Lehr- und Prüfungstätigkeiten mittels Fremd-ZVA durch die führende Dienstbehörde/Personalstelle;
18 Gesetzliche Interessenvertretungen im gesetzlich vorgesehenen Umfang (z.B. die Ärztekammer gemäß §§ 41 Abs. 6 und 91 Abs. 6 des Ärztegesetz 1998 (ÄrzteG 1998), BGBl. I Nr. 169, die Kammer für Arbeiter und Angestellte gemäß § 20 Abs. 5 der Arbeiterkammer-Wahlordnung, BGBl. II Nr. 340/1998);
19 Organisationseinheiten, die in dienst- und/oder besoldungsrechtlichen Verfahren kraft gesetzlicher Anordnung mitzuwirken haben (z.B. Begutachtungskommission im Zusammenhang mit Aufnahmen und Bestellungen, Leistungsfeststellungskommission und Disziplinarbehörden);
20 Personen, denen gegenüber sich der Betroffene nicht namentlich zu legitimieren hat;
21 Personen, denen gegenüber sich der Betroffene namentlich zu legitimieren hat;
22 Rechnungshof z.B. gemäß Art. 1 § 8 BezBegrBVG;
23 Veröffentlichung mit ausdrücklicher Zustimmung des Betroffenen;
24 Vom Dienstnehmer angegebene Gewerkschaft, mit Zustimmung des Betroffenen;
25 Betriebliche Vorsorgekasse gemäß § 11 Abs. 2 Z 5 und § 13 BMSVG;
26* Auskunftswerber und Personen, die ein Anliegen im Wirkungsbereich des Auftraggebers vorbringen;
27 Stammzahlenregisterbehörde im Rahmen ihrer Befugnisse nach dem E-Government-Gesetz;
28 Bundesanstalt „Statistik Österreich“;
29 Versicherungsunternehmen auf Grund der Zustimmung des Betroffenen im Rahmen der Zukunftssicherung gemäß § 3 Abs. 1 Z 15 lit. a EStG 1988;
30 Versicherungsanstalt gemäß § 58 B-KUVG;
31 Gerichte (im Rahmen des Disziplinarverfahrens);
32 Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts (im Rahmen des Disziplinarverfahrens);
33 Disziplinaranwalt und -anwältin;
34 Disziplinarbehörden;
35 Gesetzliche Vertreter und Sachwalter;
36 Veröffentlichung im Internet;
37 Auftraggeber des öffentlichen Bereichs, die Datenanwendungen im Portalverbund anbieten.

SA016 Mitglieder- und Funktionärsdatenverwaltung der Wirtschaftskammerorganisation

Zweck der Datenanwendung:

Erfassung, Verwaltung und Verwendung von Mitglieder- und Funktionärsdaten im Sinne des Wirtschaftskammergesetzes und dazu ergangener Verordnungen, einschließlich automationsunterstützt erstellter und archivierter Textdokumente (wie z.B. Korrespondenz) in diesen Angelegenheiten.

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:

Solange die Datenaufbewahrung zur Erfüllung der Aufgaben gemäß Wirtschaftskammergesetz 1998, BGBl. I Nr. 103, und den dazu ergangenen Verordnungen erforderlich ist.

Betroffene Personengruppen: Nr: Datenarten: Empfängerkreise:
Mitglieder und ehemalige Mitglieder: 01 Ordnungsnummer, 1 - 9
02 Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Wirtschaft (WT-WK) 10
03 Daten zur Mitgliedschaft (z.B. Mitgliedsnummer, Mitgliedschaftsbeginn, Zuordnung zu Fachgruppen) 1 - 9
04 Name; Anrede/Geschlecht, Firmenwortlaut, Bezeichnung des Rechtsträgers 1 - 9
05 Staatsbürgerschaft 3 - 5, 7
06 Anschriften 1 - 9
07 Telefon-, Faxnummern und andere zur Adressierung erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben 1 - 9, soweit nicht vom Betroffenen ausdrücklich untersagt
08 Daten des Gewerberegisters und sonstige Berechtigungsdaten 1 - 9
09 Unternehmensdaten, insbesondere gemäß § 70 Abs. 3 WKG bekannt gegebene Daten 1 - 9
10 Firmenbuchdaten 1 - 9
11 Auszeichnungen 1 - 9
12 Veröffentlichte Insolvenzdaten 1 - 9
13 Daten betreffend Umlagen, Eintragungsgebühren und Sonderleistungen einschließlich Berechnungsgrundlage 1, 3, 5, 6
14 Geburts- und Sterbedaten bei natürlichen Personen 1 - 9
15 Bankverbindung 1, 3, 5, 6
16 Mahndaten 1, 3, 5
17 Daten zu den Kammerwahlen (z.B. Stichtage, Wahlberechtigung, Nominierung, Wahlvorschläge) 1, 7
18 Daten über Kontakte mit dem Mitglied 1
19 Daten zur Verwaltung von freiwilligen Unterstützungszahlungen der Kammergliederungen an die Mitglieder bzw. deren Angehörige (z.B. Einkommensverhältnisse, Antragsgründe, Leistungsdaten, Bankverbindung) 1, 3, 4, 5, 6
20 UID-Nummer 1 - 9
21 Korrespondenzsprache 1 - 9
Ansprechpartner beim Mitglied oder ehemaligen Mitglied: 22 Name, Anrede/Geschlecht, Firmenwortlaut 1 - 9
23 Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Wirtschaft (WT-WK) 10
24 Funktion und Aufgabenstellung in der Organisation des Mitglieds 1 - 9
25 Telefon-, Faxnummer und andere zur Adressierung erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben 1 - 9, soweit nicht vom Betroffenen ausdrücklich untersagt
26 Korrespondenzsprache 1 - 9
(gewerberechtlicher) Geschäftsführer, auch Filialgeschäftsführer, nominierte, bestellte und ausgeschiedene Geschäftsführer: 27 Name, Anrede/Geschlecht, Firmenwortlaut, Bezeichnung des Rechtsträgers 1 - 9
28 Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Wirtschaft (WT-WK) 10
29 Staatsbürgerschaft 1 - 9
30 Anschrift 1 - 9
31 Telefon-, Faxnummer und andere zur Adressierung erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben 1 - 9, soweit nicht vom Betroffenen ausdrücklich untersagt
32 Daten des Gewerberegisters und sonstige Berechtigungsdaten 1 - 9
33 Daten zu Insolvenzen des Betroffenen als Unternehmer zur Prüfung, ob der Betroffene als Geschäftsführer bestellt werden darf 1 - 9
34 Geburts- und Sterbedaten 1 - 9
35 Geschäftsführungsdaten (z. B. Nachsicht von Voraussetzungen der Ausübung gemäß §§ 26-28 GewO, Anerkennung gemäß § 373a ff GewO, Stellung im Unternehmen, Datum und Umfang der Vertretungsbefugnis) 1 - 9
36 Auszeichnungen 1 - 9
37 Korrespondenzsprache 1 - 9
Funktionäre und ehemalige Funktionäre: 38 Ordnungsnummer 1 - 9
39 Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Wirtschaft (WT-WK) 10
40 Daten zur Mitgliedschaft (z.B. Mitgliedsnummer, Mitgliedschaftsbeginn, Zuordnung zu Fachgruppen) 1 - 9
41 Name, Anrede/Geschlecht, Firmenwortlaut, Bezeichnung des Rechtsträgers 1 - 9
42 Staatsbürgerschaft 1 - 9
43 Anschriften 1 - 9
44 Telefon-, Faxnummer und andere zur Adressierung erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben 1 - 9, soweit nicht vom Betroffenen ausdrücklich untersagt
45 Daten des Gewerberegisters und sonstige Berechtigungsdaten 1 - 9
46 Unternehmensdaten, insbesondere gemäß § 70 Abs. 3 WKG bekannt gegebene Daten 1 - 9
47 Firmenbuchdaten 1 - 9
48 Auszeichnungen 1 - 9
49 Sozialversicherungsdaten, sofern für die Eigenschaft als Funktionär relevant 1
50 Daten zum Verlust der Funktion gemäß § 53 WKG 1
51 Umlagedaten 1, 3, 5, 6
52 Geburts- und Sterbedaten 1 - 9
53 Bankverbindung 1, 6
54 Mahndaten 1, 3, 5, 6
55 Daten zum Wahlrecht, insbesondere Ausschluss wegen InsolvenZ gemäß §§ 73 WKG 1, 7
56 Daten über Kontakte mit dem Funktionär 1
57 Funktionsdaten 1 - 9
58 Laufbahndaten (als Funktionär) 1 - 9
59 Aufwandsentschädigungen 1, 3 - 6
60 Wählergruppenzugehörigkeit 1 - 4, 7, 9
61 UID-Nummer 1 - 9
62 Korrespondenzsprache 1 - 9
Ansprechpartner beim Funktionär: 63 Name, Anrede/Geschlecht 1 - 9
64 Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Wirtschaft (WT-WK) 10
65 Funktion am ArbeitsplatZ des Funktionärs 1 - 9
66 Telefon-, Faxnummer und andere zur Adressierung erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben 1 - 9, soweit nicht vom Betroffenen ausdrücklich untersagt
67 Korrespondenzsprache 1 - 9

Empfängerkreise:

1 * Organisationen der gewerblichen Wirtschaft, Außenhandelsstellen;

2* Wirtschaftskammermitglieder;

3 Gerichte und Verwaltungsbehörden;

4 Körperschaften öffentlichen Rechts in Erfüllung ihrer Aufgaben (z. B. Sozialversicherungsträger, Interessenvertretungen, Gemeinden);

5* Angehörige rechtsberatender und unterstützender Berufe (z. B. Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftstreuhänder);

6* Geld- und Kreditinstitute zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs;

7 Wirtschaftskammer-Wählergruppen;

8 Vereine und Vereinigungen zur Wahrnehmung wirtschaftlicher Interessen und Ordnung (z. B. Schutzverband gegen unlauteren Wettbewerb);

9* Alle an Mitglieder- und Funktionärsdaten Interessierte, mit Zustimmung des Betroffenen, es sei denn, dass es sich um bereits zulässigerweise veröffentlichte Daten handelt (§ 8 Abs. 2 DSG 2000) oder die Übermittlung der Wirtschaftsförderung dient;

10 Stammzahlenregisterbehörde im Rahmen ihrer Befugnisse nach dem E-Government-Gesetz.

SA017 Verwaltung von Entsendungsdaten der Wirtschaftskammerorganisation

Zweck der Datenanwendung:

Erfassung und Verwaltung von Daten für Zwecke der Entsendung nach landes- oder bundesgesetzlichen Vorschriften sowie für Entsendungen in Vereine, einschließlich automationsunterstützt erstellter und archivierter Textdokumente (wie z.B. Korrespondenz) in diesen Angelegenheiten.

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:

Dauer der Entsendung samt Abrechnung allfälliger Entsendungsentschädigungen.

Betroffene Personengruppen: Nr: Datenarten: Empfängerkreise:
Mitglieder und ehemalige Mitglieder: 01 Ordnungsnummer 1, 2
02 Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Wirtschaft (WT-WK) 3
03 Mitgliedsnummer 1, 2
04 Name, Anrede/Geschlecht, Berufsbezeichnung, Firmenwortlaut/Bezeichnung des Rechtsträgers 1, 2
05 Staatsbürgerschaft 1, 2
06 Geburtsdatum 1, 2
07 Stellung im Unternehmen/Gesellschaft 1, 2
08 Wohnanschrift/Firmensitz 1, 2
09 Ladungsanschrift 1, 2
10 Telefon-, Faxnummer und andere zur Adressierung erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben 1, 2, soweit nicht vom Betroffenen ausdrücklich untersagt
11 Korrespondenzsprache 1, 2
Ansprechpartner beim Mitglied: 12 Ordnungsnummer 1, 2
13 Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Wirtschaft (WT-WK) 3
14 Name, Anrede/Geschlecht, Berufsbezeichnung 1, 2
15 Firmenwortlaut/Bezeichnung des Rechtsträgers als Dienstgeber 1, 2
16 Staatsbürgerschaft 1, 2
17 Geburtsdatum 1, 2
18 Stellung im Unternehmen/Gesellschaft 1, 2
19 Wohnanschrift/Firmensitz 1, 2
20 Ladungsanschrift 1, 2
21 Telefon-, Faxnummer und andere zur Adressierung erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben 1, 2, soweit nicht vom Betroffenen ausdrücklich untersagt
22 Korrespondenzsprache 1, 2
Mitarbeiter der Wirtschaftskammern: 23 Ordnungsnummer 1, 2
24 Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Wirtschaft (WT-WK-PV) 3
25 Name, Anrede/Geschlecht, Berufsbezeichnung 1, 2
26 Bezeichnung des entsendenden Rechtsträgers 1, 2
27 Staatsbürgerschaft 1, 2
28 Geburtsdatum 1, 2
29 Wohnanschrift 1, 2
30 Ladungsanschrift 1, 2
31 Telefon-, Faxnummer und andere zur Adressierung erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben 1, 2, soweit nicht vom Betroffenen ausdrücklich untersagt

Empfängerkreise:

1 Bundes- und landesgesetzlich eingerichtete Beiräte, Behörden und Vereine, in die Mitglieder entsandt werden;

2 Organisationen der gewerblichen Wirtschafts- und Außenhandelsstellen;

3 Stammzahlenregisterbehörde im Rahmen ihrer Befugnisse nach dem E-Government-Gesetz.

SA018 Wirtschaftskammerorganisation: Betreuung von Mitgliedern, künftigen Mitgliedern und Interessenten im In- und Ausland

Zweck der Datenanwendung:

Information und Betreuung von Mitgliedern, künftigen Mitgliedern und Interessenten (z.B. Lehrlinge, WIFI-Kursteilnehmer, Rechtsträger, mit welchen Kontakte bestehen) im In- und Ausland, einschließlich automationsunterstützt erstellter und archivierter Textdokumente (wie z.B. Korrespondenz) in diesen Angelegenheiten.

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:

Bis zur Beendigung der Informations- oder Betreuungsbeziehung bzw. darüber hinaus maßgeblicher Garantie-, Gewährleistungs-, Verjährungs- oder sonstiger gesetzlicher Aufbewahrungsfristen; darüber hinaus bis zur Beendigung allfälligen Rechtsstreitigkeiten, bei denen die Daten als Beweis benötigt werden.

Betroffene Personengruppen: Nr: Datenarten: Empfängerkreise:
Mitglieder, künftige Mitgliedern und Interessenten: 01 Ordnungsnummer 1 - 9
02 Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Wirtschaft (WT-WK) 10
03 Daten zur Mitgliedschaft (z.B. Mitgliedsnummer, Mitgliedschaftsbeginn, Zuordnung zu Fachgruppen) 1 - 9
04 Name, Anrede/Geschlecht, Firmenwortlaut, Bezeichnung des Rechtsträgers 1 - 9
05 Staatsbürgerschaft 1 - 9
06 Anschrift 1 - 9
07 Telefon-, Faxnummer und andere zur Adressierung erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben 1 - 9, soweit nicht vom Betroffenen ausdrücklich untersagt
08 Daten des Gewerberegisters und sonstige Berechtigungsdaten 1 - 6, 9
09 Firmenbuchdaten 1 - 9
10 Sozialversicherungsdaten zur Prüfung der Berechtigung eines Anspruchs auf Förderung 1 - 9
11 UID-Nummer 1, 8
12 Geburts- und Sterbedaten, sofern zur Verwaltung von Leistungen der Kammern erforderlich 1, 2, 3, 6, 9
13 Bankverbindung 6, 7, 9
14 Daten zu Leistungen der Kammern und Verrechnung 1 - 4, 6, 8, 9
15 Buchhaltungskonto- und Belegdaten 6, 7, 8, 9
16 Zahlungs-, Liefer- und Leistungsbedingungen 2, 3, 6, 8
17 Mahndaten 4, 6, 8
18 Daten zur Zufriedenheit des Betroffenen mit der erbrachten Leistung 1
19 Export- und Importdaten (Daten zur Aussenhandelsinformation) 1 - 3
20 Unternehmensanbieterdaten 1 - 3, 5, 7
21 Unternehmensnachfragerdaten 1 - 3, 5, 7
22 Ausbildungs- und Berufsdaten 1 - 3, 8, 9
23 Internatskostenbeitrag 1, 5, 7, 8
24 Lehrlingsnummer 1, 5, 7, 8
25 Studenten-, Schüler- und Ausbildungsbeihilfen 1, 7
26 Daten über Gründungsberatung gemäß Neugründungs-Förderungsgesetz (NEUFÖG), BGBl. II Nr. 278/1999 1, 4
27 Korrespondenzsprache 1 - 9
Ansprechpartner beim Mitglied, künftigen Mitglied und Interessenten: 28 Name, Anrede/Geschlecht 1 - 9
29 Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Wirtschaft (WT-WK) 10
30 Funktion und Aufgabenstellung in der Organisation des Mitglieds, künftigen Mitglieds und Interessenten 1 - 9
31 Telefon-, Faxnummer und andere zur Adressierung erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben 1 - 9, soweit nicht vom Betroffenen ausdrücklich untersagt
32 Korrespondenzsprache 1 - 9
An der Durchführung der Betreuung mitwirkende Personen innerhalb der WKO: 33 Name und Personalnummer des Sachbearbeiters bzw. zuständigen Funktionärs, Anrede/Geschlecht 1 - 6, 8
34 Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Wirtschaft (WT-WK) 10
35 Funktionen und Aufgabenstellung in der WKO 8
36 Telefon-, Faxnummer und andere zur Adressierung erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben 1 - 6, 8, soweit nicht vom Betroffenen ausdrücklich untersagt
37 Besondere Qualifikationen (z.B. Fremdsprachenkenntnisse) 1, 2, 3, 8
An der Durchführung der Betreuung mitwirkende natürliche und juristische Personen oder sonstige Rechtsträger außerhalb der WKO: 38 Name, Anrede/Geschlecht, Bezeichnung der Organisation bzw. des Rechtsträgers 1 - 8
39 Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Wirtschaft (WT-WK) 10
40 Anschrift 1 - 8
41 Telefon-, Faxnummer und andere zur Adressierung erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben 1 - 8, soweit nicht vom Betroffenen ausdrücklich untersagt
42 Berufs-, Branchen- oder Geschäftsbezeichnung 1, 2, 3, 5, 7
43 Daten des Gewerberegisters und sonstige Berechtigungsdaten 1
44 Leistungsprofil 1
45 Ausbildungs- und Qualifikationsdaten 1 - 3
46 Angaben über Lieferungen/Leistungen 1 - 3
47 Umsatz, Salden 4, 7
48 Bankverbindung 6, 7
49 Buchhaltungskonto- und Belegdaten 6, 7
50 Zahlungs-, Liefer- und Leistungsbedingungen 6
51 Mahndaten 4, 6, 8
52 Erfolgskontrolldaten 1
53 Korrespondenzsprache 1 - 8
54 UID-Nummer 1

Empfängerkreise:

1* Organisationen der gewerblichen Wirtschaft, Außenhandelsstellen;

2* Wirtschaftskammer-Mitglieder und künftige Mitglieder;

3* Sonstige Interessenten (einschließlich Forschungs-, Wirtschafts- und Kooperationsverbände);

4 Gerichte und Verwaltungsbehörden;

5 Körperschaften öffentlichen Rechts in Vollziehung ihrer Aufgaben;

6* Angehörige rechtsberatender und unterstützender Berufe (z. B. Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftstreuhänder) sowie Zessionare, Factoringunternehmen, Inkassobüros, Versicherungen, Kreditauskunfteien, Gläubigerschutzverbände in ihrer Funktion als Gläubigervertreter;

7* Geld- und Kreditinstitute;

8* Vertragspartner, die zur Erbringung der Leistung herangezogen werden;

9 Arbeitsmarktservice (AMS) zur Verwaltung von Förderungsmaßnahmen;

10 Stammzahlenregisterbehörde im Rahmen ihrer Befugnisse nach dem E-Government-Gesetz.

SA019 Präsenz- und Zivildienstbefreiungen von Mitarbeitern in Mitgliedsunternehmen der Wirtschaftskammer

Zweck der Datenanwendung:

Mitwirkung am Verfahren gem § 36a Wehrgesetz bzw § 13 Abs. 1 Zivildienstgesetz, einschließlich automationsunterstützt erstellter und archivierter Textdokumente (wie z.B. Korrespondenz) in dieser Angelegenheit.

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:

Bis zur Beendigung der Militärleistungspflicht.

Betroffene Personengruppen: Nr: Datenarten: Empfängerkreise:
Wehrpflichtige Mitarbeiter von Wirtschaftskammermitgliedern: 01 Name, 1, 2
02 Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Wirtschaft (WT-WK) 3
03 Anschrift 1, 2
04 Geburtsdatum 1, 2
05 Staatsbürgerschaft 1, 2
06 Telefon-, Faxnummer und andere zur Adressierung erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben 1, 2, soweit nicht vom Betroffenen ausdrücklich untersagt
07 Name, Firmenwortlaut und Anschrift des Arbeitgebers 1, 2
08 Telefon-, Faxnummer und andere zur Adressierung erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben, des Arbeitgebers 1, 2, soweit nicht vom Betroffenen ausdrücklich untersagt
09 Unternehmensdaten einschließlich Berechtigungsdaten des Arbeitgebers 1, 2
10 Kammermitgliedsnummer des Arbeitgebers 1, 2
11 Befreiungsspezifische Daten 1, 2
12 Stellungsdaten bzw Zivildienstdaten 1, 2
13 Befreiungsansuchensdaten 1, 2

Empfängerkreise:

1 Militärkommando;

2 Bundesministerium für Inneres;

3 Stammzahlenregisterbehörde im Rahmen ihrer Befugnisse nach dem E-Government-Gesetz.

SA020 Lehrstellenbörse der Wirtschaftskammer

Zweck der Datenanwendung:

Vermittlung von Kontakten zwischen Lehrstellenanbietern und an Lehrstellen Interessierten, einschließlich automationsunterstützt erstellter und archivierter Textdokumente (wie z.B. Korrespondenz) in dieser Angelegenheit.

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:

Bis zum erfolgreichen Abschluss der Vermittlungstätigkeit.

Betroffene Personengruppen: Nr: Datenarten: Empfängerkreise:
Lehrberechtigte: 01 Ordnungsnummer 1
02 Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Wirtschaft (WT-WK) 5
03 Daten zur Mitgliedschaft (z.B. Mitgliedsnummer, Mitgliedschaftsbeginn, Zuordnung zu Fachgruppen) 1
04 Name, Anrede/Geschlecht, Firmenwortlaut 1, 3, 4
05 Staatsbürgerschaft 1, 3, 4
06 Anschrift 1, 3, 4
07 Telefon-, Faxnummer und andere zur Adressierung erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben 1, 3, 4, soweit nicht vom Betroffenen ausdrücklich untersagt
08 Daten des Gewerberegisters und sonstige Berechtigungsdaten 1, 3, 4
09 Ausbildungsstätte 1, 3, 4
10 Firmenbuchdaten 1, 3, 4
11 Ausbilder bzw Ausbildungsleiter (Name, Qualifikation) 1, 3, 4
12 Lehrberufsnummer 1, 3, 4
13 Lehrstellenangebot 1, 3, 4
Lehrstellensuchende: 14 Name, Anrede/Geschlecht 1, 2, 4
15 Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Wirtschaft (WT-WK) 5
16 Staatsbürgerschaft 1, 2, 4
17 Anschrift 1, 2, 4
18 Telefon-, Faxnummer und andere zur Adressierung erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben 1, 2, 4, soweit nicht vom Betroffenen ausdrücklich untersagt
19 Lehrstellenwunsch 1, 2, 4
20 Ausbildung, spezielle Fertigkeiten und Begabungen 1, 2, 4
Gesetzlicher Vertreter des Lehrstellensuchenden: 21 Name, Anrede/Geschlecht, Firmenwortlaut 2, 4
22 Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Wirtschaft (WT-WK) 5
23 Staatsbürgerschaft 2, 4
24 Anschrift 2, 4
25 Telefon-, Faxnummer und andere zur Adressierung erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben 2, 4, soweit nicht vom Betroffenen ausdrücklich untersagt

Empfängerkreise:

1 Organisationen der gewerblichen Wirtschaft;

2 Lehrberechtigter;

3 Lehrstellensuchender;

4 Schulen, AMS und sonstige einschlägige Einrichtungen;

5 Stammzahlenregisterbehörde im Rahmen ihrer Befugnisse nach dem E-Government-Gesetz.

SA021 Statistik der Wirtschaftskammerorganisation

Zweck der Datenanwendung:

Erstellung von Statistiken im Sinne des § 71 WKG, einschließlich automationsunterstützt erstellter und archivierter Textdokumente (wie z.B. Korrespondenz) in dieser Angelegenheit.

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:

Die Daten werden nur während der Phase der Datensammlung und Kontrolle, nach den vom Bundesstatistikgesetz 2000 vorgegebenen Bedingungen, in personenbezogener Form aufbewahrt.

Betroffene Personengruppen: Nr: Datenarten: Empfängerkreise:
Mitglieder und sonstige Arbeitgeberbetriebe: 01 Ordnungsnummer 1, 2
02 Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Wirtschaft (WT-WK-AS) Stammzahlenregisterbehörde im Rahmen ihrer Befugnisse nach dem E-Government-Gesetz. 3
03 Daten zur Mitgliedschaft (z.B. Mitgliedsnummer, Mitgliedschaftsbeginn, Zuordnung zu Fachgruppen) 1, 2
04 Name, Anrede/Geschlecht, Firmenwortlaut, Bezeichnung des Rechtsträgers 1, 2
05 Adresse 1, 2
06 Telefon-, Faxnummer und andere zur Adressierung erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben 1, 2, soweit nicht vom Betroffenen ausdrücklich untersagt
07 Ansprechpartner 1, 2
08 UID Nummer 1, 2
09 UBR Nummer 1, 2
10 Firmenbuchnummer 1, 2
11 ÖNACE-Nummer 1, 2
12 Kontonummer des Arbeitgebers bei dem jeweiligen Sozialversicherungsträger 1, 2
13 Art der Tätigkeit und Leistungsprogramm 1, 2
14 Leistungsdaten, Erträge und Erlöse 1, 2
15 Exporte, Importe 1, 2
16 Daten über Aufwendungen und Ausgaben 1, 2
17 Daten über Investitionen 1, 2
18 Daten über Löhne und Gehälter, einschließlich Lohnnebenkosten und Bemessungsgrundlage 1, 2
19 Daten über Beschäftigung, Arbeitszeit, Arbeitsvolumen 1, 2
20 Daten der Betriebsausstattung 1, 2
21 Standortfaktoren 1, 2

Empfängerkreise:

1 Organisationen der gewerblichen Wirtschaft;

2 Bundesanstalt ”Statistik Österreich”;

3 Stammzahlenregisterbehörde im Rahmen ihrer Befugnisse nach dem E-Government-Gesetz.

SA022 Kundenbetreuung und Marketing für eigene Zwecke

Zweck der Datenanwendung:

Verwendung von eigenen oder zugekauften Kunden- und Interessentendaten für die Geschäftsanbahnung betreffend das eigene Lieferungs- oder Leistungsangebot, einschließlich automationsunterstützt erstellter und archivierter Textdokumente (wie z.B. Korrespondenz) in dieser Angelegenheit.

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:

Die Daten dürfen bis zum Ablauf des dritten Jahres nach dem letzten Kontakt mit dem Auftraggeber aufbewahrt werden.

Betroffene Personengruppen: Nr: Datenarten: Empfängerkreise:
eigene Kunden; Interessenten, die an den Auftraggeber selbst herangetreten sind: 01 Ordnungsnummer 1, 2
02 Name bzw. Bezeichnung 1, 2
03 Anrede/Geschlecht 1
04 Anschrift 1, 2
05 Telefon- und Faxnummer und andere zur Adressierung erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben ---
06 Sperrkennzeichen für Werbeaktionen des Auftraggebers ---
07 Untersagung der Übermittlung der Daten an Adressverlage ---
08 Berufs-, Branchen- und Geschäftsbezeichnung 1, 2
09 Firmenbuchdaten ---
10 Korrespondenzsprache, sonstige Vereinbarungen und Schlüssel zum Datenaustausch ---
11 Geburtsdatum, wenn vom Betroffenen angegeben 1
12 Personenstand, wenn vom Betroffenen angegeben ---
13 Nachfrageinteressen (auf Grund bisherigen Nachfrageverhaltens oder eigener Angaben des Kunden gegenüber dem Auftraggeber) ---
14 Kaufkraftklassifizierung ---
15 Betreuungsdaten (wie: zugesandtes Werbematerial, Besuchsrythmus etc.) ---
16 Kaufverhalten (FrequenZ und Volumen) 2
17 Sonstiges Antwortverhalten zu Werbeaktivitäten des Auftraggebers ---
18 Bonus- und sonstige Vorteilsdaten, die sich aus der Kunden- oder Interessenteneigenschaft ergeben ---
Kontaktpersonen beim Kunden oder Interessenten: 19 Ordnungsnummer ---
20 Name bzw. Bezeichnung, Anrede/Geschlecht ---
21 Zugehöriger Kunde oder Interessent (Bezeichnung und Anschrift) ---
22 Telefon- und Faxnummer und andere zur Adressierung erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben ---
23 Korrespondenzsprache ---
24 Funktion oder betreutes Aufgabengebiet beim Kunden oder Interessenten ---
25 Geburtstag, Personenstand und dgl., soweit die Verwendung vom Betroffenen für Zwecke der Kontaktpflege gestattet wird ---
26 Betreuungsdaten (wie: zugesandtes Werbematerial, Besuchsrythmus, etc.) ---
potenzielle Interessenten, deren Adressen von Adressverlagen zugekauft (gemietet) oder selbst ermittelt wurden: 27 Name bzw. Bezeichnung ---
28 Anschrift ---
29 Öffentlich zugängliche Daten, soweit diese für den Werbezweck relevant sind ---
30 Zugehörigkeit zu einer bestimmten Interessentenklasse ---
31 Antwortverhalten zu Werbeaktivitäten des Auftraggebers ---

Empfängerkreise:

1 Adressverlage und Direktwerbeunternehmen gem. § 151 GewO 1994;

2 Konzernleitung bei gewerblichen Kunden und Großkunden.

SA023 KFZ-Zulassung durch Behörden

Zweck der Datenanwendung:

Teilnahme am Informationsverbundsystem ”Kraftfahrzeug-Zulassungsevidenz” durch Bezirksverwaltungs- behörden und Bundespolizeidirektionen, einschließlich automationsunterstützt erstellter und archivierter Textdokumente (wie z.B. Korrespondenz) in dieser Angelegenheit.

Betreiber: Siehe § 40b Abs. 6 Z 2 KFG. 1967

Rechtsgrundlagen der Anwendung sind insbesondere die folgenden Gesetze und Verordnungen

IV. Abschnitt des Kraftfahrgesetzes 1967 (KFG. 1967), BGBl. Nr. 267, insbesondere §§ 40a und 40b KFG. 1967; Zulassungsstellenverordnung, BGBl. II Nr. 464/1998

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:

Alle Daten, einschließlich historischer Versionen, sind gemäß § 47 Abs. 1 KFG. 1967 5 Jahre nach der letzten Abmeldung aufzubewahren. Darüber hinaus dürfen die Daten bis zum Ablauf der für den Auftraggeber geltenden Verjährungs- und gesetzlichen Aufbewahrungsfristen aufbewahrt werden; oder bis zur Beendigung von allfälligen Rechtsstreitigkeiten, bei denen die Daten als Beweis benötigt werden.

Betroffene Personengruppen: Nr: Datenarten: Empfängerkreise:
Antragsteller/ Zulassungsbesitzer/ Bewilligungsinhaber: 01 Name / Bezeichnung 1 - 8
02 Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Verkehr und Technik (VT) 9
03 Geschlecht 1 - 6, 8
04 Geburtsdatum 1 - 6, 8
05 Beruf 1 - 6, 8
06 Art des Betriebes 1 - 6, 8
07 Firmenbuchnummer 1 - 6, 8
08 Anschrift 1 - 8
09 Kategorie der Zulassung/Bewilligung 1 - 6, 8
10 Daten der Zulassung/Bewilligung 1 - 6, 8
11 Rechtliche und technische Fahrzeugdaten 1 - 6, 8
12 Zugewiesenes behördliches Kennzeichen 1 - 8
13 Status der Kennzeichentafeln 1, 2, 6, 8
14 Daten zur Haftpflichtversicherung: - Name/Bezeichnung des Haftpflichtversicherers, Versicherungskennzahl - Polizzen-/ Versicherungsbestätigungsnummer sowie Austellungs- und Gültigkeitsdatum 1, 2, 6 - 8
15 Kosten und Gebühren der Zulassung/Bewilligung 1, 2, 8
16 Bezeichnung des Auftraggebers für die Zwecke der Kennzeichnung der Herkunft der Daten im Informationsverbundsystem 1 - 6, 8

Empfängerkreise:

1 andere Teilnehmer am Informationsverbundsystem: Bezirkshauptmannschaften, Bundespolizeidirektionen und andere Zulassungsstellen, gemäß dem IV. Abschnitt des KFG. 1967 und § 7 Abs. 1 Zulassungsstellenverordnung;

2 Bundesministerium für Inneres für die zentrale Evidenz für Kraftfahrzeuge, gemäß §§ 40b Abs. 6, 47 Abs. 4 KFG. 1967 und § 7 Abs. 2 Zulassungsstellenverordnung;

3 Bundesanstalt ”Statistik Österreich”, gemäß §§ 47 Abs. 1a, 40b Abs. 10 KFG. 1967, § 7 Abs. 3 Zulassungsstellenverordnung;

4 Militärkommanden, gemäß § 32 Abs. 3 des Militärbefugnisgesetzes;

5 gesetzliche Interessenvertretungen zwecks Einhaltung gewerberechtlicher Vorschriften, gemäß § 40a Abs. 5 Z 5 KFG. 1967;

6 Haftpflichtversicherer im EU-Raum, dessen Versicherungsbestätigung der Behörde vorgelegt worden ist, gemäß § 61 Abs. 2 KFG. 1967;

7 Privatpersonen, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen, auf Anfrage, gemäß § 47 Abs. 2a KFG. 1967;

8 Organe des Bundes, der Länder der Gemeinden und der gesetzlichen Interessensvertretungen auf Anfrage, soweit ihre Beantwortung für die Wahrnehmung der diesen Stellen übertragenen Aufgaben eine wesentliche Voraussetzung bildet gemäß § 47 Abs. 2 KFG. 1967;

9 Stammzahlenregisterbehörde im Rahmen ihrer Befugnisse nach dem E-Government-Gesetz.

SA024 Patientenverwaltung und Honorarabrechnung

Zweck der Datenanwendung:

Führung von Patientenkarteien zur Dokumentation gemäß § 51 Ärztegesetz 1998 (ÄrzteG 1998), BGBl. I Nr. 169, und §§ 19 und 57 Zahnärztegesetz (ZÄG), BGBl. I Nr. 126/2005; Erstellung von medizinischen Gutachten und Honorarverrechnung durch Ärzte, Zahnärzte und Dentisten, einschließlich automationsunterstützt erstellter und archivierter Textdokumente (wie z.B. Korrespondenz) in diesen Angelegenheiten.

Verarbeitung und Übermittlung von Daten beruflich strahlenexponierter Personen aus ärztlichen Untersuchungen.

Rechtsgrundlagen der Anwendung sind insbesondere die folgenden Gesetze und Verordnungen (in der geltenden Fassung):

Bestimmungen über die Ausübung der ärztlichen bzw. zahnärztlichen Tätigkeit, wie ÄrzteG 1998; ZÄG; Schulunterrichtsgesetz 1986 (SchUG), BGBl. Nr. 472; Heeresgebührengesetz 2001 (HGG 2001), BGBl. I Nr. 31; Bundes-Berichtspflichtengesetz (Art. 30 des Verwaltungsreformgesetz 2001), BGBl. I Nr. 65/2002;

Bestimmungen über die Meldung von Ergebnissen sowie der Abrechnung ärztlicher Untersuchungen, wie Strahlenschutzgesetz (StrSchG), BGBl. Nr. 227/1969; Allgemeine Strahlenschutzverordnung (AllgStrSchV), BGBl. II Nr. 191/2006; Natürliche Strahlenquellen-Verordnung (NatStrV), BGBl. II Nr. 2/2008; Strahlenschutzverordnung fliegendes Personal (FlPStrSchV), BGBl. II Nr. 235/2006; Interventionsverordnung (IntV), BGBl. II Nr. 145/2007;

Bestimmungen über meldepflichtige Krankheiten, wie Tuberkulosegesetz, BGBl. Nr. 127/1968; Epidemiegesetz 1950, BGBl. Nr. 186; AIDS-Gesetz 1993, BGBl. Nr. 728;

Bestimmungen über die Ausübung und Vergütung der Tätigkeit als medizinischer Gutachter, wie Gebührenanspruchsgesetz 1975, BGBl. Nr. 136; 1. Waffengesetz-Durchführungsverordnung, BGBl. II Nr. 164/1997.

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:

Die Daten der Patienten sind gemäß § 51 Abs. 3 ÄrzteG 1998 bzw. § 19 Abs. 3 ZÄG mindestens 10 Jahre aufzubewahren. Die Daten können bis zu 30 Jahre nach dem letzten Arztbesuch aufbewahrt werden, sofern keine anderslautenden gesetzlichen Aufbewahrungsfristen, Vereinbarungen oder Verhaltensregeln gemäß § 6 Abs. 4 DSG 2000 bestehen. Weiters ist es zulässig, alle Daten bis zur Beendigung von allfälligen Rechtsstreitigkeiten, bei denen die Daten als Beweis benötigt werden, aufzubewahren.

Betroffene Personengruppen: Nr: Datenarten: Empfängerkreise:
Patienten (auch Probanden und beruflich strahlenexponierte Personen, die einer ärztlichen Untersuchung unterzogen wurden): 0 Patientennummer, Protokollnummer 1 – 8
0 Namen, frühere Namen (Namensteile) 1 – 9
0 Anschrift 1 – 8
0 Telefon- und Faxnummer und andere zur Adressierung erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben 1 – 8, soweit nicht vom Betroffenen ausdrücklich untersagt
0 Geburtsdatum, Geburtsort 1 – 9, 11 (Geburtsort nur bei Ausländern)
0 Staatsbürgerschaft 1, 6, 7, 9
0 Geschlecht 1 – 9
0 Zugehörigkeit zu einer Schule und Klasse bei schulärztlichen Untersuchungen ---
0 Sozialversicherungsnummer 1 – 9, 11
Sozialversicherungsträger 1 – 4, 7, 8
Sonstige Daten zur Sozialversicherung (insbesondere der Name, das Geburtsdatum und die Sozialversicherungsnummer des Hauptversicherten sowie das Verwandtschaftsverhältnis zum Hauptversicherten bei mitversicherten Patienten) 1 – 4, 7, 8
Name und Anschrift des Arbeitgebers des Hauptversicherten 1 – 4, 7, 8
13 Name und Anschrift des Bewilligungsinhabers/Luftfahrzeugbetreibers/des gemäß NatStrV Verpflichteten/der verantwortlichen Person gemäß IntV 7, 9, 11
14 Daten zu einem privaten Versicherungsverhältnis (Versicherer, Polizzennummer usw.) 1 – 4, 8
15 Daten sonstiger Kostenträger 1 – 4, 8, 9
16 Daten über die Erklärung der Kostenübernahme durch einen Kostenträger 1 – 4, 8
17 Art des Arbeitsverhältnisses (Arbeitnehmer/selbständig und unfallversichert/selbständig und nicht unfallversichert, auch Ordensangehörige/Student) 1, 9
18 Inanspruchnahme des Auftraggebers (Zeitpunkt und Art) 1, 2, 7, 8
19 Anlass für die Untersuchung (Eignungs-, Kontroll, Sofort-, Enduntersuchung) 7, 9, 11
20 Veranlasser der Untersuchung (Bewilligungsinhaber, Arbeitgeber, Behörde) ---
21 Datum der Untersuchung 1, 9 – 11
22 Daten zur Verwaltung von Terminen und Wartelisten ---
23 Medizinischer Zustand der Person bei Übernahme der Beratung oder Behandlung 3 – 8
24 Besondere Risikofaktoren, z.B. Allergien, tätigkeitsbedingte Einflüsse, familiäre Disposition, ausgeübte Tätigkeit, Kategorie A/B/andere 1, 3 – 9, 11
25 Daten zu Impfungen 3 – 8
26 Vorgeschichte der Erkrankung und dazugehörige Befunde 3 – 5, 7, 8
27 Angaben zur ärztlichen bzw. zahnärztlichen Untersuchung (Familien- und Eigenanamnese; Berufsanamnese auf Grundlage der tatsächlichen Arbeitsvorgänge und -bedingungen; allgemeine klinische Untersuchung; Laboruntersuchungen; weitere Teiluntersuchungen) 1 (beim zuständigen Träger der Unfallversicherung gemäß § 37 Abs. 3 AllgStrSchV nur die Angaben über weitere Untersuchungen wie Labor etc.)
28 Diagnosen (auch Fremddiagnosen) zu Behandlungsbeginn und bei Beendigung 3 – 8
29 Gutachtliche Äußerungen des Auftraggebers (z.B. gegenüber Arbeitgeber) 6
30 Gesundheitliche Beurteilung (Ergebnis der ärztlichen bzw. zahnärztlichen Untersuchung/Kontrolluntersuchung), Zeugnisse im Sinne des § 36 AllgStrSchV 7, 9, 10
31 Krankheitsverlauf 3 – 8
32 Zusätzliche Daten zu meldepflichtigen Krankheiten (Inhalt der vorgeschriebenen Meldeformulare) 7
33 Information an Patienten 3, 4, 8
34 Daten zur Zuweisung an Fachärzte, Labors usw. 1 – 4, 8
35 Art und Umfang der beratenden, diagnostischen oder therapeutischen Leistungen 1 – 4, 8
36 Daten zur Anwendung von Arzneispezialitäten und zur Identifizierung dieser Arzneispezialitäten und der jeweiligen Chargen im Sinne des § 26 Abs. 8 des Arzneimittelgesetzes, BGBl. Nr. 185/1983 1 – 4, 8
37 Verschreibung und Abgabe von Arzneimitteln, Heilbehelfen und Hilfsmitteln 1 – 4, 8
38 Daten zur Abrechnung von Honoraren, Medikamenten und Laboruntersuchungen 1 – 4, 8, 9
39 Gebührenbefreiungen 1 – 4, 8
40 Daten zur Abrechnung der Gebühren oder Entgelte für Sachverständigen- und Gutachtertätigkeit 6, 8
Arbeitgeber (auch Bewilligungsinhaber): 41 Name und Anschrift des Arbeitgebers des Hauptversicherten 1 – 4, 7, 8
42 Name und Anschrift des Bewilligungsinhabers 7, 9
Kontaktperson (nach Angabe des Patienten oder Probanden) oder gesetzlicher Vertreter des Patienten oder Probanden: 43 Name ---
44 Anschrift ---
45 Telefon- und Faxnummer und andere zur Adressierung erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben ---
46 Zustimmung des gesetzlichen Vertreters zur Behandlung ---

Empfängerkreise:

1* Sozialversicherungsträger (einschließlich Betriebskrankenkassen) und sonstige Kostenträger im Rahmen ihrer rechtlichen Befugnisse auf Grund von Gesetzen oder Sozialversicherungsabkommen;

2* Privat versicherungen zum Zweck der Abwicklung des Versicherungsanspruches;

3* andere Ärzte, Zahnärzte, Dentisten, Vertreter von sonstigen Gesundheitsberufen und medizinische oder soziale Einrichtungen, in deren Behandlung der Patient steht, sowie Apotheken, mit Zustimmung des Patienten;

4* Labors und andere Einrichtungen, die im Auftrag des Arztes, Zahnarztes oder Dentisten Untersuchungen vornehmen;

5* Wissenschaftliche Einrichtungen zu Forschungszwecken, soweit dies gemäß § 46 DSG 2000 zulässig ist;

6 Auftraggeber von medizinischen Gutachten, soweit die rechtlichen Voraussetzungen für die Erstellung des Gutachtens vorliegen;

7 Zuständige Behörde und zur Wahrung des Arbeitnehmerschutzes berufene Behörde bei Vorliegen einer gesetzlichen Meldepflicht des Arztes, Zahnarztes oder Dentisten, z.B. nach § 54 ÄrzteG 1998, §§ 21 und 57 ZÄG, gemäß § 363 Abs. 2 ASVG oder gemäß § 32 Abs. 5 StrSchG bzw. § 37 AllgStrSchV usw., soweit die Meldung personen bezogen zu erfolgen hat;

8* Mit der Rechtsdurchsetzung, Streitschlichtung und Klärung von Beschwerden der Patienten und Abrechnungsansprüchen des Arztes betraute Stellen, insbesondere Rechtsanwälte, Gerichte, Schlichtungs stellen und Patienten anwälte, mit Zustimmung des Patienten, sofern diese gesetzlich erforderlich ist;

9* Zentrales Dosisregister, Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft gemäß §§ 32 Abs. 5, 35a und 35e StrSchG bzw. §§ 37 Abs. 3, 92 Abs. 2 und Anlage 5 lit. A und C AllgStrSchV;

10* Bewilligungsinhaber gemäß § 2 Abs. 4 StrSchG, Luftfahrzeugbetreiber gemäß FlPStrSchV, gemäß NatStrV Verpflichteter oder verantwortliche Person gemäß IntV;

11* Strahlenschutzrechtliche Bewilligungsbehörde, wenn keine Meldepflicht des Arztes vorliegt (z.B. § 36 Abs. 4 AllgStrSchV).

SA025 Evidenzen der Schüler und Studierenden sowie Evidenz über den Aufwand für Bildungseinrichtungen

Zweck der Datenanwendung:

Führung von dezentralen Evidenzen der Schüler und Studierenden für Zwecke des Bildungseinrichtungsstandortes durch die dazu verpflichteten Leiter von Bildungseinrichtungen des Schul- und Erziehungswesens gemäß § 2 Abs. 1 Z 1 lit. a, b, c, f, g und h sowie Z 2 lit. b des Bildungsdokumentationsgesetzes, BGBl. I Nr. 12/2002, bzw. durch die gemäß § 3 Abs. 5 leg. cit. dazu verpflichteten Landes- und Bezirksschulräte;

Übermittlung der gesetzlich vorgesehenen Daten durch die dazu verpflichteten Leiter bzw. Landes- und Bezirksschulräte an den zuständigen Bundesminister zur Führung der Gesamtevidenzen (im Wege über die Bundesanstalt „Statistik Österreich“); Überprüfung bzw. Richtigstellung der Datensätze und nicht-rückführbare Verschlüsselung der Sozialversicherungsnummer bzw. des Ersatzkennzeichens im jeweiligen DatensatZ durch die Bundesanstalt „Statistik Österreich“, sodass eine Bildungsevidenz-Kennzahl (BEKZ) gewonnen wird;

Übermittlung der gesetzlich vorgesehenen Daten durch die dazu verpflichteten Leiter bzw. Landes- und Bezirksschulräte an die Bundesanstalt „Statistik Österreich“ zur Führung der Bundesstatistik zum Bildungswesen und des Bildungsstandregisters;

Übermittlung der gesetzlich vorgesehenen Daten durch die dazu verpflichteten Rechtsträger bzw. Bundesdienststellen an den zuständigen Bundesminister zur Führung der Evidenz über den Personal-, Betriebs- und Erhaltungsaufwand der Bildungseinrichtungen gemäß § 2 Abs. 1 Z 1 lit. a, b, c, f, g und h sowie Z 2 lit. b des Bildungsdokumentationsgesetzes für Zwecke der Planung, der Steuerung, der Wahrung der gesetzlichen Aufsichtspflichten sowie der Bundes- und Verwaltungsstatistik, sofern dieser Aufwand zur Gänze oder zum Teil aus Bundesmitteln getragen wird;

einschließlich automationsunterstützt erstellter und archivierter Textdokumente (wie z.B. Korrespondenz) in diesen Angelegenheiten.

Rechtsgrundlagen der Anwendung sind insbesondere die folgenden Gesetze und Verordnungen (in der geltenden Fassung):

1.

Bildungsdokumentationsgesetz, BGBl. I Nr. 12/2002;

2.

Bildungsdokumentationsverordnung, BGBl. II Nr. 499/2003.

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:

Entsprechend den gesetzlichen Vorschriften.

Betroffene Personengruppen: Nr.: Datenarten: Empfängerkreise:
Schüler, Studierende und Absolventen von Bildungseinrichtungen gemäß § 2 Abs. 1 Z 1 lit. a, b, c, f, g und h sowie Z 2 lit. b des Bildungsdoku-mentationsgesetzes: 0 Name 2, 3 (ohne akad. Grad, wenn keine Sozialversicherungsnummer vorhanden)
0 Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Bildung und Forschung (BF) 3
03 Verschlüsseltes bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Amtliche Statistik (AS) 2
04 Bildungsevidenzkennzahl (BEKZ) 1
05 Geburtsdatum 1, 2x, 3 (falls nur das Geburtsjahr bekannt ist, dann dieses)
06 Geburtsort und Geburtsstaat 3
07 Frühere Namen (Namensteile) 3
08 Sozialversicherungsnummer 1, 2x
09 Ersatzkennzeichnung, falls keine Sozialversicherungsnummer besteht 1, 2 (wenn keine Sozialversicherungsnummer vorhanden bzw. bei erstmaliger Übermittlung der Sozialversicherungsnummer)
10 Geschlecht 1, 2x, 3
11 Staatsangehörigkeit 1, 2x, 3
12 Anschrift am Heimatort sowie allfällige Zustelladresse des der Bildungseinrichtung nächst gelegenen Wohnsitzes 2 (wenn keine Sozialversicherungsnummer vorhanden, ausschließlich die Anschrift am Heimatort; liegt der Heimatort im Ausland und besteht ein Wohnsitz im Inland, so ist letzterer zu verwenden)
13 Wohnsitz, mangels eines solchen die Zustelladresse, die für das Ergänzungsregister angegeben wurde 3
14 Postleitzahl und Ort der Anschrift am Heimatort 1, 2x
15 Beginndatum der jeweiligen Ausbildung unter Angabe deren Bezeichnung 1, 2x
16 Beendigungsdatum und -form der jeweiligen Ausbildung sowie die Bezeichnung der beendeten Ausbildung 1, 2x
17 Allfälliges bildungseinrichtungsspezifisches Personenkennzeichen (z.B. Matrikelnummer) 1
18 Bei Fremden die Daten des zur Identitätsfeststellung vorgewiesenen Reisedokuments 3
Schüler und Absolventen von Bildungseinrichtungen gemäß § 2 Abs. 1 Z 1 lit. a, b, c, f, g und h des Bildungsdoku-mentationsgesetzes: 19 Die Information, ob am Bildungseinrichtungsort eine zusätzliche Anschrift besteht 1, 2x
20 Religionsbekenntnis ---
21 Erstes (Kalender-)Jahr der allgemeinen Schulpflicht 1, 2x
22 Festgestellter sonderpädagogischer Förderbedarf 1, 2x
23 Eigenschaft als ordentlicher oder außerordentlicher Schüler 1, 2x
24 Schulkennzahl 1, 2x
25 Schulformkennzahl 1, 2x
26 Schuljahr bzw. Semester, Schulstufe, Klasse bzw. Jahrgang 1, 2x
27 Unterrichtsorganisation (ganzjährig, semesterweise, lehrgangsmäßig, saisonmäßig) 1, 2x
28 Schulerfolg (in der Differenzierung gemäß Anl. 1 des Bildungsdokumentationsgesetzes) 1, 2x
29 Schulerfolg im Rahmen abschließender Prüfungen (in der Differenzierung gemäß Anl. 1 des Bildungsdokumentationsgesetzes) 1, 2x
30 Verwendung einer Fremdsprache als Unterrichtssprache 1, 2x
31 Im Alltag gebrauchte(n) Sprache(n) 1, 2x
32 Teilnahme an Pflichtgegenständen „Textiles Werken“ und „Technisches Werken“ (in der Sekundarstufe 1) 1, 2x
33 Angaben zur Teilnahme am Sprachunterricht gemäß Anl. 1 des Bildungsdokumentationsgesetzes 1, 2x
34 Angaben zur Teilnahme an Schulveranstaltungen gemäß Anl. 1 des Bildungsdokumentationsgesetzes 1, 2x
35 Inanspruchnahme der Schulbuchaktion sowie der Schülerfreifahrt 1, 2x
36 Angaben zum Besuch des Betreuungsteiles ganztägiger Schulformen gemäß Anl. 1 des Bildungsdokumentationsgesetzes 1, 2x
Studierende und Absolventen von Bildungseinrichtungen gemäß § 2 Abs. 1 Z 2 lit. b des Bildungsdoku-mentationsgesetzes: 37 Matrikelnummer 1, 2x
38 Bildungseinrichtungsspezifisches Personenkennzeichen 1, 2x
39 Verliehene und allfällige weitere akademische Grade 1
40 Beitragsstatus gemäß §§ 69 und 71 des Hochschulgesetzes 2005, BGBl. I Nr. 30/2006 1
41 Schulform und Datum der allgemeinen Universitätsreife 1, 2x
42 Zusatzprüfungen ---
43 Allfällige Befristung der Zulassung ---
44 Fortsetzung des Studiums und Zulassungsstatus 1, 2x
45 Beteiligung an internationalen Mobilitätsprogrammen 1
46 Prüfungsdaten im Umfang der Prüfungsprotokolle einschließlich Studienberechtigungsprüfung ---
47 Vollständige Ablegung einer Studienberechtigungsprüfung oder einer Prüfung, die zwar einen Studienabschnitt, nicht aber das gesamte Studium abschließt (samt Datum) 1
Externisten gemäß § 42 des Schulunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 472/1986 (einschließlich § 8c des Schulorganisationsgesetzes, BGBl. Nr. 242/1962), an Bildungseinrichtungen gemäß § 2 Abs. 1 Z 1 lit. a, b, c, f und g des Bildungsdoku-mentationsgesetzes: 48 Name 2, 3 (ohne akad. Grad, wenn keine Sozialversicherungsnummer vorhanden)
49 Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Bildung und Forschung (BF) 3
50 Verschlüsseltes bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Amtliche Statistik (AS) 2
51 Bildungsevidenzkennzahl (BEKZ) 1
52 Geburtsdatum 1, 2x, 3 (falls nur das Geburtsjahr bekannt ist, dann dieses)
53 Geburtsort und Geburtsstaat 3
54 Frühere Namen (Namensteile) 3
55 Sozialversicherungsnummer 1, 2x, 3
56 Ersatzkennzeichnung, falls keine Sozialversicherungsnummer besteht 1, 2 (wenn keine Sozialversicherungs-nummer vorhanden bzw. bei erstmaliger Übermittlung der Sozialversicherungs-nummer)
57 Geschlecht 1, 2x, 3
58 Staatsangehörigkeit 1, 2x, 3
59 Anschrift am Heimatort sowie allfällige Zustelladresse des der Bildungseinrichtung nächst gelegenen Wohnsitzes 2 (wenn keine Sozialversicherungsnummer vorhanden, ausschließlich die Anschrift am Heimatort; liegt der Heimatort im Ausland und besteht ein Wohnsitz im Inland, so ist letzterer zu verwenden)
60 Postleitzahl und Ort der Anschrift am Heimatort sowie die Information, ob am Bildungseinrichtungsort eine zusätzliche Anschrift besteht 1, 2x
61 Wohnsitz, mangels eines solchen die Zustelladresse, die für das Ergänzungsregister angegeben wurde 3
62 Bei Fremden die Daten des zur Identitätsfeststellung vorgewiesenen Reisedokuments 3
63 Beginndatum der jeweiligen Ausbildung unter Angabe deren Bezeichnung 1, 2x
64 Beendigungsdatum und -form der jeweiligen Ausbildung sowie die Bezeichnung der beendeten Ausbildung 1, 2x
65 Allfälliges bildungseinrichtungsspezifisches Personenkennzeichen (z.B. Matrikelnummer) 1, 2x
66 Erstes (Kalender-)Jahr der allgemeinen Schulpflicht 1, 2x
67 Schulkennzahl 1, 2x
68 Schulformkennzahl 1, 2x
69 Schulstufe 1, 2x
70 Art der Externistenprüfung 1, 2x
71 Datum des Prüfungszeugnisses sowie das Ergebnis der Externistenprüfung 1, 2x
72 Zusätzliche Angaben im Fall der Ablegung einer Externistenprüfung, die einer Reifeprüfung, einer Reife- und Diplomprüfung, einer Diplomprüfung oder einer Abschlussprüfung entspricht gemäß Anl. 2 des Bildungsdokumentationsgesetzes 1, 2x
73 Zusätzliche Angaben im Fall der Ablegung einer Berufsreifeprüfung gemäß Anl. 2 des Bildungsdokumentationsgesetzes 1, 2x
Personen, die von Prüfungen gemäß § 13 Abs. 3 des Schulpflichtgesetzes 1985, BGBl. Nr. 76, vom Besuch der Berufsschule gemäß § 23 des Schulpflichtgesetzes 1985 oder vom Schulbesuch gemäß § 15 des Schul-pflichtgesetzes 1985 befreit sind: 74 Name 2, 3 (ohne akad. Grad, wenn keine Sozialversicherungsnummer vorhanden)
75 Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Bildung und Forschung (BF) 3
76 Verschlüsseltes bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Amtliche Statistik (AS) 2
77 Bildungsevidenzkennzahl (BEKZ) 1
78 Geburtsdatum 1, 2x, 3 (falls nur das Geburtsjahr bekannt ist, dann dieses)
79 Geburtsort und Geburtsstaat 3
80 Frühere Namen (Namensteile) 3
81 Sozialversicherungsnummer 1, 2x
82 Ersatzkennzeichnung, falls keine Sozialversicherungsnummer besteht 1, 2 (wenn keine Sozialversicherungs-nummer vorhanden bzw. bei erstmaliger Übermittlung der Sozialversicherungs-nummer)
83 Geschlecht 1, 2x, 3
84 Staatsangehörigkeit 1, 2x, 3
85 Anschrift am Heimatort sowie allfällige Zustelladresse des der Bildungseinrichtung nächst gelegenen Wohnsitzes 2 (wenn keine Sozialversicherungsnummer vorhanden, ausschließlich die Anschrift am Heimatort; liegt der Heimatort im Ausland und besteht ein Wohnsitz im Inland, so ist letzterer zu verwenden)
86 Wohnsitz, mangels eines solchen die Zustelladresse, die für das Ergänzungsregister angegeben wurde 3
87 Bei Fremden die Daten des zur Identitätsfeststellung vorgewiesenen Reisedokuments 3
88 Postleitzahl und Ort der Anschrift am Heimatort sowie die Information, ob am Bildungseinrichtungsort eine zusätzliche Anschrift besteht 1, 2x
89 Beginndatum der jeweiligen Ausbildung unter Angabe deren Bezeichnung 1, 2x
90 Beendigungsdatum und -form der jeweiligen Ausbildung sowie die Bezeichnung der beendeten Ausbildung 1, 2x
91 Allfälliges bildungseinrichtungsspezifisches Personenkennzeichen (z.B. Matrikelnummer) 1, 2x
92 Erstes (Kalender-)Jahr der allgemeinen Schulpflicht 1, 2x
93 Schuljahr bzw. Semester, Schulstufe, Klasse bzw. Jahrgang 1, 2x
94 Unterrichtsorganisation (ganzjährig, semesterweise, lehrgangsmäßig, saisonmäßig) 1, 2x
95 Schulerfolg (in der Differenzierung gemäß Anl. 1 des Bildungsdokumentationsgesetzes) 1, 2x
96 Schulerfolg im Rahmen abschließender Prüfungen (in der Differenzierung gemäß Anl. 1 des Bildungsdokumentationsgesetzes) 1, 2x
97 Verwendung einer Fremdsprache als Unterrichtssprache 1, 2x
98 Im Alltag gebrauchte(n) Sprache(n) 1, 2x
99 Teilnahme an Pflichtgegenständen „Textiles Werken“ und „Technisches Werken“ (in der Sekundarstufe I) 1, 2x
100 Angaben zur Teilnahme am Sprachunterricht gemäß Anl. 1 des Bildungsdokumentationsgesetzes 1, 2x
101 Angaben zur Teilnahme an Schulveranstaltungen gemäß Anl. 1 des Bildungsdokumentationsgesetzes 1, 2x
102 Inanspruchnahme der Schulbuchaktion sowie der Schülerfreifahrt 1, 2x
103 Angaben zum Besuch des Betreuungsteiles ganztägiger Schulformen gemäß Anl. 1 des Bildungsdokumentationsgesetzes 1, 2x
104 Datum der Befreiung vom regulären Schulbesuch 1, 2x
105 Ersatzart der Schulpflicht 1, 2x
106 Schuljahr 1, 2x
107 Datum des Endes der Schulersatzpflicht 1, 2x
Erhalter von Bildungseinrichtungen gemäß § 2 Abs. 1 Z 1 lit. a, b, c, f, g, h sowie Z 2 lit. b des Bildungsdokumentationsgesetzes (Verarbeitung und Übermittlung an den zuständigen Bundesminister durch den Rechtsträger, der die Dienstgeberfunktion an Bildungseinrichtungen, deren Personalaufwand zur Gänze oder zum Teil aus Bundesmitteln getragen wird, wahrnimmt): 108 Bezeichnung 1, 2x
109 Anschrift 1, 2x
110 Rechtsnatur 1, 2x
111 Anzahl der Beschäftigten (gegliedert nach Ausbildung, Verwendung, Funktion, Geschlecht, Geburtsjahr, Beschäftigungsart, -ausmaß und Bildungseinrichtung) 1, 2x
112 Personalaufwand (gegliedert nach Art der Bildungseinrichtung) 1, 2x
113 Anzahl der ausgeschriebenen Stellen 1
114 Anzahl der Pensionierungen 1
Erhalter von Bildungs-einrichtungen gemäß § 2 Abs. 1 Z 1 lit. a, b, c, f, g und h sowie Z 2 lit. b des Bildungsdokumentationsgesetzes (Verarbeitung und Übermittlung an den zuständigen Bundesminister durch die Bundesdienststelle, aus deren Bundesbudget der Betriebs- und Erhaltungsaufwand der Bildungseinrichtung zur Gänze oder zum Teil getragen wird): 115 Bezeichnung 1, 2x
116 Anschrift 1, 2x
117 Rechtsnatur 1, 2x
118 Einnahmen und Ausgaben in der Bildungseinrichtungserhaltung (gegliedert nach Einnahmen- und Ausgabenarten sowie Arten der Bildungseinrichtungen) 1, 2x
119 Räumliche und technische Ausstattung der Bildungseinrichtungen 1

Empfängerkreise:

1 Zuständiger Bundesminister zur Führung der Gesamtevidenzen (im Wege über die Bundesanstalt „Statistik Österreich“) und der Evidenz über den Personal-, Betriebs- und Erhaltungsaufwand der Bildungseinrichtung;

2 Bundesanstalt „Statistik Österreich“ (bei Kennzeichnung mit „x“ erfolgt die Übermittlung durch den zuständigen Bundesminister);

3 Stammzahlenregisterbehörde im Rahmen ihrer Befugnisse nach dem E-Government-Gesetz.

SA026 Verrechnung ärztlicher Verschreibungen für Rechnung begünstigter Bezieher durch Apotheken

Zweck der Datenanwendung:

Verrechnung ärztlicher Verschreibungen für Rechnung begünstigter Bezieher durch Apotheken im Wege der Pharmazeutischen Gehaltskasse für Österreich, einschließlich automationsunterstützt erstellter und archivierter Textdokumente (wie z.B. Korrespondenz) in dieser Angelegenheit.

Rechtsgrundlagen der Anwendung sind insbesondere die folgenden Gesetze und Verordnungen (in der geltenden Fassung):

Arzneitaxeverordnung, BGBl. Nr. 128/1962; Apothekenbetriebsordnung, BGBl. II Nr. 171/1934 idF BGBl. I Nr. 191/1999 (bis 31. 12. 2004); Gehaltskassengesetz 2002, BGBl. I Nr. 154/2001; Gesamtvertrag abgeschlossen zwischen Österreichischer Apothekerkammer, Pharmazeutischer Gehaltskasse für Österreich und dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger.

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:

Die Daten der Patienten sind gemäß § 5 der Anlage IVa des Gesamtvertrages abgeschlossen zwischen Österreichischer Apothekerkammer, Pharmazeutischer Gehaltskasse für Österreich und dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger mindestens 7 Monate ab Abrechnung, im Fall von Einwendungen durch die Kassen bis zum rechtskräftigen Abschluss eines entsprechenden Verfahrens aufzubewahren. Darüber hinaus gelten die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen.

Sonstige Hinweise:

Die Datensicherheitsmaßnahmen gemäß § 14 DSG 2000 sind zu beachten. Insbesondere hat die Übermittlung der Datensätze an den Empfänger in sicherer, verschlüsselter Form zu erfolgen.

Betroffene Personengruppen: Nr.: Datenarten: Empfängerkreise:
Patienten von rezeptausstellenden Ärzten (Kunden, an die ärztlich verschriebene Arzneimittel abgegeben werden): 01 Versicherungsnummer des Patienten 1, 2
02 Versicherungsnummer des Patienten Zusatzkennzeichen 1, 2
03 Versicherungsnummer des Versicherten (falls der Patient Angehöriger ist) 1, 2
04 Versicherungsnummer des Versicherten Zusatzkennzeichen 1, 2
05 Bezeichnung und Nummer der Krankenkasse 1, 2
06 Ordnungsgruppe (z.B. erwerbstätig, Pensionist, Selbstversicherer, arbeitslos), Zusatzfeld 1, 2
07 Vertragspartnernummer des rezeptausstellenden Arztes (Rezeptidentifikation) 1, 2
08 Rezeptabgabedatum 1, 2
09 Kennzeichen neuerlicher Einreichung 1, 2
10 Angaben zum verordneten Rezept bzw. Verordnungsschein (z.B. Pharmanummer, Stoffname, Menge, Anzahl der Packungen, Abgabeeinheiten, magistrale Zubereitung) 1, 2
11 Chefärztliche Genehmigung 1, 2
12 Rezeptgebührenbefreiung 1, 2
13 Rezeptgebühren, Taxbeträge, Kostenanteile und Zusatzgebühren sowie Abschläge und Selbstbehalte 1, 2
14 Betriebs-, Lauf- und Belegnummern 1, 2
15 Mehrwertsteuersatz 1, 2
16 Systemdatum der Eingabe, Erfassungskennzeichen 1, 2
Krankenkassen und sonstige Rechtsträger, auf deren Rechnung in Apotheken Arzneimittel an Kunden abgegeben werden: 17 Kurzbezeichnung 1
18 Krankenkassennummer 1
19 Versichertengruppennummer 1
20 Versichertengruppenkurzbezeichnung 1
21 Rezeptanzahl 1
22 Rezeptgebühren 1
23 Taxbeträge + MWSt 1
24 Anzahl der gebührenpflichtigen Packungen 1
25 Abrechnungszeitraum 1
26 Datumsangaben 1

Empfängerkreise:

1 Pharmazeutische Gehaltskasse für Österreich gemäß § 1 Abs. 2 Z 3 und § 5 Gehaltskassengesetz;

2 Zuständiger Krankenversicherungsträger als Verrechnungsstelle der Apotheke gemäß § 5 der Anlage IVa des Gesamtvertrages abgeschlossen zwischen der Österreichischen Apothekerkammer, der Pharmazeutischen Gehaltskasse für Österreich und dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger (auf Verlangen).

SA027 Verrechnung ärztlich verordneter Heilbehelfe und Hilfsmittel durch Gewerbetreibende

Zweck der Datenanwendung:

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