Verordnung des Bundeskanzlers über Standard- und Musteranwendungen nach dem Datenschutzgesetz 2000 (Standard- und Muster-Verordnung 2004 – StMV 2004)

Typ Verordnung
Veröffentlichung 2004-08-01
Letzte Aktualisierung 2017-07-05
Status Aufgehoben · 2018-05-24
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 44
Änderungshistorie JSON API

8Alle Beamten und Personalvertreter der Dienststelle im Umfang des Personalverzeichnisses;

9Organe der Personalvertretung, soweit die Zustimmung des Betroffenen und/oder die sonstigen Voraussetzungen des Personalvertretungsrechts vorliegen, sowie Betriebsräte, soweit die Zustimmung des Betroffenen und/oder die sonstigen Voraussetzungen des Arbeitsverfassungsgesetzes, insbesondere §§ 89 und 98 ff., vorliegen;

10Mitversicherte;

11Pensionskassen;

12Gemeinden (bei Kommunalsteuerpflicht);

13Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen und Dienststellen des Arbeitsmarktservice gemäß § 16 Abs. 2 und 3 BEinstG sowie die dort eingerichteten Behindertenausschüsse gemäß § § 8 und 8a BEinstG;

14Wahlausschüsse, und Wahlvorstand gemäß § 14 der Betriebsrats-Wahlordnung 1974;

15Öffentliche Stellen, die an Ernennungs- und Auszeichnungsakten beteiligt sind;

16Arbeitsinspektorat oder sonst zuständige Behörde gemäß § 3 Abs. 6 MSchG oder vergleichbarer landesrechtlicher Vorschriften;

17Dienstbehörden und Personalstellen zum Zweck der Anweisung von z.B. Nebentätigkeitsvergütungen, Abgeltung von Lehr- und Prüfungstätigkeiten mittels Fremd-ZVA durch die führende Dienstbehörde/Personalstelle;

18Gesetzliche Interessenvertretungen im gesetzlich vorgesehenen Umfang (z.B. die Ärztekammer gemäß §§ 41 Abs. 6 und 91 Abs. 6 des Ärztegesetz 1998 (ÄrzteG 1998), BGBl. I Nr. 169, die Kammer für Arbeiter und Angestellte gemäß § 20 Abs. 5 der Arbeiterkammer-Wahlordnung, BGBl. II Nr. 340/1998);

19Organisationseinheiten, die in dienst- und/oder besoldungsrechtlichen Verfahren kraft gesetzlicher Anordnung mitzuwirken haben (z.B. Begutachtungskommission im Zusammenhang mit Aufnahmen und Bestellungen, Leistungsfeststellungskommission und Disziplinarbehörden);

20Personen, denen gegenüber sich der Betroffene nicht namentlich zu legitimieren hat;

21Personen, denen gegenüber sich der Betroffene namentlich zu legitimieren hat;

22Rechnungshof gemäß Art. 1 § 8 Bezügebegrenzungsgesetz, BGBl. I Nr. 64/1997;

23Veröffentlichung mit ausdrücklicher Zustimmung des Betroffenen;

24Vom Dienstnehmer angegebene Gewerkschaft, mit Zustimmung des Betroffenen;

25Mitarbeitervorsorgekassen (MVK) gemäß § 11 Abs. 2 Z 5 und § 13 BMVG;

26*Auskunftswerber und Personen, die ein Anliegen im Wirkungsbereich des Auftraggebers vorbringen;

27Stammzahlenregisterbehörde im Rahmen ihrer Befugnisse nach dem E-Government-Gesetz.

SA016 Mitglieder- und Funktionärsdatenverwaltung der Wirtschaftskammerorganisation Zweck der Datenanwendung:

Erfassung, Verwaltung und Verwendung von Mitglieder- und Funktionärsdaten im Sinne des Wirtschaftskammergesetzes und dazu ergangener Verordnungen, einschließlich automationsunterstützt erstellter und archivierter Textdokumente (wie z.B. Korrespondenz) in diesen Angelegenheiten.

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:

Solange die Datenaufbewahrung zur Erfüllung der Aufgaben gemäß Wirtschaftskammergesetz 1998, BGBl. I Nr. 103, und den dazu ergangenen Verordnungen erforderlich ist.

Betroffene Personengruppen: Nr: Datenarten: Empfängerkreise:
Mitglieder und ehemalige Mitglieder: 01 Ordnungsnummer, 1 - 9
02 Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Wirtschaft (WT-WK) 10
03 Daten zur Mitgliedschaft (z.B. Mitgliedsnummer, Mitgliedschaftsbeginn, Zuordnung zu Fachgruppen) 1 - 9
04 Vor-, Familiennamen, akad. Grad/Titel, Anrede/Geschlecht, Firmenwortlaut, Bezeichnung des Rechtsträgers 1 - 9
05 Staatsbürgerschaft 3 - 5, 7
06 Anschriften 1 - 9
07 Telefon-, Faxnummern und andere zur Adressierung erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben 1 - 9, soweit nicht vom Betroffenen ausdrücklich untersagt
08 Daten des Gewerberegisters und sonstige Berechtigungsdaten 1 - 9
09 Unternehmensdaten, insbesondere gemäß § 70 Abs. 3 WKG bekannt gegebene Daten 1 - 9
10 Firmenbuchdaten 1 - 9
11 Auszeichnungen 1 - 9
12 Veröffentlichte Insolvenzdaten 1 - 9
13 Daten betreffend Umlagen, Eintragungsgebühren und Sonderleistungen einschließlich Berechnungsgrundlage 1, 3, 5, 6
14 Geburts- und Sterbedaten bei natürlichen Personen 1 - 9
15 Bankverbindung 1, 3, 5, 6
16 Mahndaten 1, 3, 5
17 Daten zu den Kammerwahlen (z.B. Stichtage, Wahlberechtigung, Nominierung, Wahlvorschläge) 1, 7
18 Daten über Kontakte mit dem Mitglied 1
19 Daten zur Verwaltung von freiwilligen Unterstützungszahlungen der Kammergliederungen an die Mitglieder bzw. deren Angehörige (z.B. Einkommensverhältnisse, Antragsgründe, Leistungsdaten, Bankverbindung) 1, 3, 4, 5, 6
20 UID-Nummer 1 - 9
21 Korrespondenzsprache 1 - 9
Ansprechpartner beim Mitglied oder ehemaligen Mitglied: 22 Vor- und Familienname, akad. Grad/Titel, Anrede/Geschlecht, Firmenwortlaut 1 - 9
23 Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Wirtschaft (WT-WK) 10
24 Funktion und Aufgabenstellung in der Organisation des Mitglieds 1 - 9
25 Telefon-, Faxnummer und andere zur Adressierung erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben 1 - 9, soweit nicht vom Betroffenen ausdrücklich untersagt
26 Korrespondenzsprache 1 - 9
(gewerberechtlicher) Geschäftsführer, auch Filialgeschäftsführer, nominierte, bestellte und ausgeschiedene Geschäftsführer: 27 Vor-, Familiennamen, akad. Grad/Titel, Anrede/Geschlecht, Firmenwortlaut, Bezeichnung des Rechtsträgers 1 - 9
28 Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Wirtschaft (WT-WK) 10
29 Staatsbürgerschaft 1 - 9
30 Anschrift 1 - 9
31 Telefon-, Faxnummer und andere zur Adressierung erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben 1 - 9, soweit nicht vom Betroffenen ausdrücklich untersagt
32 Daten des Gewerberegisters und sonstige Berechtigungsdaten 1 - 9
33 Daten zu Insolvenzen des Betroffenen als Unternehmer zur Prüfung, ob der Betroffene als Geschäftsführer bestellt werden darf 1 - 9
34 Geburts- und Sterbedaten 1 - 9
35 Geschäftsführungsdaten (z. B. Nachsicht von Voraussetzungen der Ausübung gemäß §§ 26-28 GewO, Anerkennung gemäß § 373a ff GewO, Stellung im Unternehmen, Datum und Umfang der Vertretungsbefugnis) 1 - 9
36 Auszeichnungen 1 - 9
37 Korrespondenzsprache 1 - 9
Funktionäre und ehemalige Funktionäre: 38 Ordnungsnummer 1 - 9
39 Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Wirtschaft (WT-WK) 10
40 Daten zur Mitgliedschaft (z.B. Mitgliedsnummer, Mitgliedschaftsbeginn, Zuordnung zu Fachgruppen) 1 - 9
41 Vor-, Familiennamen, akad. Grad/Titel, Anrede/Geschlecht, Firmenwortlaut, Bezeichnung des Rechtsträgers 1 - 9
42 Staatsbürgerschaft 1 - 9
43 Anschriften 1 - 9
44 Telefon-, Faxnummer und andere zur Adressierung erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben 1 - 9, soweit nicht vom Betroffenen ausdrücklich untersagt
45 Daten des Gewerberegisters und sonstige Berechtigungsdaten 1 - 9
46 Unternehmensdaten, insbesondere gemäß § 70 Abs. 3 WKG bekannt gegebene Daten 1 - 9
47 Firmenbuchdaten 1 - 9
48 Auszeichnungen 1 - 9
49 Sozialversicherungsdaten, sofern für die Eigenschaft als Funktionär relevant 1
50 Daten zum Verlust der Funktion gemäß § 53 WKG 1
51 Umlagedaten 1, 3, 5, 6
52 Geburts- und Sterbedaten 1 - 9
53 Bankverbindung 1, 6
54 Mahndaten 1, 3, 5, 6
55 Daten zum Wahlrecht, insbesondere Ausschluss wegen Insolvenz gemäß §§ 73 WKG 1, 7
56 Daten über Kontakte mit dem Funktionär 1
57 Funktionsdaten 1 - 9
58 Laufbahndaten (als Funktionär) 1 - 9
59 Aufwandsentschädigungen 1, 3 - 6
60 Wählergruppenzugehörigkeit 1 - 4, 7, 9
61 UID-Nummer 1 - 9
62 Korrespondenzsprache 1 - 9
Ansprechpartner beim Funktionär: 63 Vor- und Familienname, akad. Grad/Titel, Anrede/Geschlecht 1 - 9
64 Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Wirtschaft (WT-WK) 10
65 Funktion am Arbeitsplatz des Funktionärs 1 - 9
66 Telefon-, Faxnummer und andere zur Adressierung erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben 1 - 9, soweit nicht vom Betroffenen ausdrücklich untersagt
67 Korrespondenzsprache 1 - 9

Empfängerkreise:

1 *Organisationen der gewerblichen Wirtschaft, Außenhandelsstellen;

2*Wirtschaftskammermitglieder;

3Gerichte und Verwaltungsbehörden;

4Körperschaften öffentlichen Rechts in Erfüllung ihrer Aufgaben (z. B. Sozialversicherungsträger, Interessenvertretungen, Gemeinden);

5*Angehörige rechtsberatender und unterstützender Berufe (z. B. Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftstreuhänder);

6*Geld- und Kreditinstitute zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs;

7Wirtschaftskammer-Wählergruppen;

8Vereine und Vereinigungen zur Wahrnehmung wirtschaftlicher Interessen und Ordnung (z. B. Schutzverband gegen unlauteren Wettbewerb);

9*Alle an Mitglieder- und Funktionärsdaten Interessierte, mit Zustimmung des Betroffenen, es sei denn, dass es sich um bereits zulässigerweise veröffentlichte Daten handelt (§ 8 Abs. 2 DSG 2000) oder die Übermittlung der Wirtschaftsförderung dient;

10Stammzahlenregisterbehörde im Rahmen ihrer Befugnisse nach dem E-Government-Gesetz.

SA017 Verwaltung von Entsendungsdaten der Wirtschaftskammerorganisation Zweck der Datenanwendung:

Erfassung und Verwaltung von Daten für Zwecke der Entsendung nach landes- oder bundesgesetzlichen Vorschriften sowie für Entsendungen in Vereine, einschließlich automationsunterstützt erstellter und archivierter Textdokumente (wie z.B. Korrespondenz) in diesen Angelegenheiten.

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:

Dauer der Entsendung samt Abrechnung allfälliger Entsendungsentschädigungen.

Betroffene Personengruppen: Nr: Datenarten: Empfängerkreise:
Mitglieder und ehemalige Mitglieder: 01 Ordnungsnummer 1, 2
02 Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Wirtschaft (WT-WK) 3
03 Mitgliedsnummer 1, 2
04 Vor- und Familienname, akad. Grad, Anrede/Geschlecht, Berufsbezeichnung, Firmenwortlaut/Bezeichnung des Rechtsträgers 1, 2
05 Staatsbürgerschaft 1, 2
06 Geburtsdatum 1, 2
07 Stellung im Unternehmen/Gesellschaft 1, 2
08 Wohnanschrift/Firmensitz 1, 2
09 Ladungsanschrift 1, 2
10 Telefon-, Faxnummer und andere zur Adressierung erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben 1, 2, soweit nicht vom Betroffenen ausdrücklich untersagt
11 Korrespondenzsprache 1, 2
Ansprechpartner beim Mitglied: 12 Ordnungsnummer 1, 2
13 Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Wirtschaft (WT-WK) 3
14 Vor- und Familienname, akad. Grad, Anrede/Geschlecht, Berufsbezeichnung 1, 2
15 Firmenwortlaut/Bezeichnung des Rechtsträgers als Dienstgeber 1, 2
16 Staatsbürgerschaft 1, 2
17 Geburtsdatum 1, 2
18 Stellung im Unternehmen/Gesellschaft 1, 2
19 Wohnanschrift/Firmensitz 1, 2
20 Ladungsanschrift 1, 2
21 Telefon-, Faxnummer und andere zur Adressierung erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben 1, 2, soweit nicht vom Betroffenen ausdrücklich untersagt
22 Korrespondenzsprache 1, 2
Mitarbeiter der Wirtschaftskammern: 23 Ordnungsnummer 1, 2
24 Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Wirtschaft (WT-WK-PV) 3
25 Vor- und Familienname, akad. Grad, Anrede/Geschlecht, Berufsbezeichnung 1, 2
26 Bezeichnung des entsendenden Rechtsträgers 1, 2
27 Staatsbürgerschaft 1, 2
28 Geburtsdatum 1, 2
29 Wohnanschrift 1, 2
30 Ladungsanschrift 1, 2
31 Telefon-, Faxnummer und andere zur Adressierung erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben 1, 2, soweit nicht vom Betroffenen ausdrücklich untersagt

Empfängerkreise:

1Bundes- und landesgesetzlich eingerichtete Beiräte, Behörden und Vereine, in die Mitglieder entsandt werden;

2Organisationen der gewerblichen Wirtschafts- und Außenhandelsstellen;

3Stammzahlenregisterbehörde im Rahmen ihrer Befugnisse nach dem E-Government-Gesetz.

SA018 Wirtschaftskammerorganisation: Betreuung von Mitgliedern, künftigen Mitgliedern und Interessenten im In- und Ausland

Zweck der Datenanwendung:

Information und Betreuung von Mitgliedern, künftigen Mitgliedern und Interessenten (z.B. Lehrlinge, WIFI-Kursteilnehmer, Rechtsträger, mit welchen Kontakte bestehen) im In- und Ausland, einschließlich automationsunterstützt erstellter und archivierter Textdokumente (wie z.B. Korrespondenz) in diesen Angelegenheiten.

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:

Bis zur Beendigung der Informations- oder Betreuungsbeziehung bzw. darüber hinaus maßgeblicher Garantie-, Gewährleistungs-, Verjährungs- oder sonstiger gesetzlicher Aufbewahrungsfristen; darüber hinaus bis zur Beendigung allfälligen Rechtsstreitigkeiten, bei denen die Daten als Beweis benötigt werden.

Betroffene Personengruppen: Nr: Datenarten: Empfängerkreise:
Mitglieder, künftige Mitgliedern und Interessenten: 01 Ordnungsnummer 1 - 9
02 Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Wirtschaft (WT-WK) 10
03 Daten zur Mitgliedschaft (z.B. Mitgliedsnummer, Mitgliedschaftsbeginn, Zuordnung zu Fachgruppen) 1 - 9
04 Vor-, Familiennamen, akad. Grad/Titel, Anrede/Geschlecht, Firmenwortlaut, Bezeichnung des Rechtsträgers 1 - 9
05 Staatsbürgerschaft 1 - 9
06 Anschrift 1 - 9
07 Telefon-, Faxnummer und andere zur Adressierung erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben 1 - 9, soweit nicht vom Betroffenen ausdrücklich untersagt
08 Daten des Gewerberegisters und sonstige Berechtigungsdaten 1 - 6, 9
09 Firmenbuchdaten 1 - 9
10 Sozialversicherungsdaten zur Prüfung der Berechtigung eines Anspruchs auf Förderung 1 - 9
11 UID-Nummer 1, 8
12 Geburts- und Sterbedaten, sofern zur Verwaltung von Leistungen der Kammern erforderlich 1, 2, 3, 6, 9
13 Bankverbindung 6, 7, 9
14 Daten zu Leistungen der Kammern und Verrechnung 1 - 4, 6, 8, 9
15 Buchhaltungskonto- und Belegdaten 6, 7, 8, 9
16 Zahlungs-, Liefer- und Leistungsbedingungen 2, 3, 6, 8
17 Mahndaten 4, 6, 8
18 Daten zur Zufriedenheit des Betroffenen mit der erbrachten Leistung 1
19 Export- und Importdaten (Daten zur Aussenhandelsinformation) 1 - 3
20 Unternehmensanbieterdaten 1 - 3, 5, 7
21 Unternehmensnachfragerdaten 1 - 3, 5, 7
22 Ausbildungs- und Berufsdaten 1 - 3, 8, 9
23 Internatskostenbeitrag 1, 5, 7, 8
24 Lehrlingsnummer 1, 5, 7, 8
25 Studenten-, Schüler- und Ausbildungsbeihilfen 1, 7
26 Daten über Gründungsberatung gemäß Neugründungs-Förderungsgesetz (NEUFÖG), BGBl. II Nr. 278/1999 1, 4
27 Korrespondenzsprache 1 - 9
Ansprechpartner beim Mitglied, künftigen Mitglied und Interessenten: 28 Vor- und Familienname, akad. Grad/Titel, Anrede/Geschlecht 1 - 9
29 Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Wirtschaft (WT-WK) 10
30 Funktion und Aufgabenstellung in der Organisation des Mitglieds, künftigen Mitglieds und Interessenten 1 - 9
31 Telefon-, Faxnummer und andere zur Adressierung erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben 1 - 9, soweit nicht vom Betroffenen ausdrücklich untersagt
32 Korrespondenzsprache 1 - 9
An der Durchführung der Betreuung mitwirkende Personen innerhalb der WKO: 33 Name und Personalnummer des Sachbearbeiters bzw. zuständigen Funktionärs, Anrede/Geschlecht 1 - 6, 8
34 Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Wirtschaft (WT-WK) 10
35 Funktionen und Aufgabenstellung in der WKO 8
36 Telefon-, Faxnummer und andere zur Adressierung erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben 1 - 6, 8, soweit nicht vom Betroffenen ausdrücklich untersagt
37 Besondere Qualifikationen (z.B. Fremdsprachenkenntnisse) 1, 2, 3, 8
An der Durchführung der Betreuung mitwirkende natürliche und juristische Personen oder sonstige Rechtsträger außerhalb der WKO: 38 Vor-, Familienname, akad. Grad/Titel, Anrede/Geschlecht, Bezeichnung der Organisation bzw. des Rechtsträgers 1 - 8
39 Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Wirtschaft (WT-WK) 10
40 Anschrift 1 - 8
41 Telefon-, Faxnummer und andere zur Adressierung erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben 1 - 8, soweit nicht vom Betroffenen ausdrücklich untersagt
42 Berufs-, Branchen- oder Geschäftsbezeichnung 1, 2, 3, 5, 7
43 Daten des Gewerberegisters und sonstige Berechtigungsdaten 1
44 Leistungsprofil 1
45 Ausbildungs- und Qualifikationsdaten 1 - 3
46 Angaben über Lieferungen/Leistungen 1 - 3
47 Umsatz, Salden 4, 7
48 Bankverbindung 6, 7
49 Buchhaltungskonto- und Belegdaten 6, 7
50 Zahlungs-, Liefer- und Leistungsbedingungen 6
51 Mahndaten 4, 6, 8
52 Erfolgskontrolldaten 1
53 Korrespondenzsprache 1 - 8
54 UID-Nummer 1

Empfängerkreise:

1*Organisationen der gewerblichen Wirtschaft, Außenhandelsstellen;

2*Wirtschaftskammer-Mitglieder und künftige Mitglieder;

3*Sonstige Interessenten (einschließlich Forschungs-, Wirtschafts- und Kooperationsverbände);

4Gerichte und Verwaltungsbehörden;

5Körperschaften öffentlichen Rechts in Vollziehung ihrer Aufgaben;

6*Angehörige rechtsberatender und unterstützender Berufe (z. B. Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftstreuhänder) sowie Zessionare, Factoringunternehmen, Inkassobüros, Versicherungen, Kreditauskunfteien, Gläubigerschutzverbände in ihrer Funktion als Gläubigervertreter;

7*Geld- und Kreditinstitute;

8*Vertragspartner, die zur Erbringung der Leistung herangezogen werden;

9Arbeitsmarktservice (AMS) zur Verwaltung von Förderungsmaßnahmen;

10Stammzahlenregisterbehörde im Rahmen ihrer Befugnisse nach dem E-Government-Gesetz.

SA019 Präsenz- und Zivildienstbefreiungen von Mitarbeitern in Mitgliedsunternehmen der Wirtschaftskammer Zweck der Datenanwendung:

Mitwirkung am Verfahren gem § 36a Wehrgesetz bzw § 13 Abs. 1 Zivildienstgesetz, einschließlich automationsunterstützt erstellter und archivierter Textdokumente (wie z.B. Korrespondenz) in dieser Angelegenheit.

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:

Bis zur Beendigung der Militärleistungspflicht.

Betroffene Personengruppen: Nr: Datenarten: Empfängerkreise:
Wehrpflichtige Mitarbeiter von Wirtschaftskammermitgliedern: 01 Vor-, Familiennamen, akad. Grad/Titel 1, 2
02 Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Wirtschaft (WT-WK) 3
03 Anschrift 1, 2
04 Geburtsdatum 1, 2
05 Staatsbürgerschaft 1, 2
06 Telefon-, Faxnummer und andere zur Adressierung erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben 1, 2, soweit nicht vom Betroffenen ausdrücklich untersagt
07 Vor-, Familiennamen, akad. Grad/Titel, Firmenwortlaut und Anschrift des Arbeitgebers 1, 2
08 Telefon-, Faxnummer und andere zur Adressierung erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben, des Arbeitgebers 1, 2, soweit nicht vom Betroffenen ausdrücklich untersagt
09 Unternehmensdaten einschließlich Berechtigungsdaten des Arbeitgebers 1, 2
10 Kammermitgliedsnummer des Arbeitgebers 1, 2
11 Befreiungsspezifische Daten 1, 2
12 Stellungsdaten bzw Zivildienstdaten 1, 2
13 Befreiungsansuchensdaten 1, 2

Empfängerkreise:

1Militärkommando;

2Bundesministerium für Inneres;

3Stammzahlenregisterbehörde im Rahmen ihrer Befugnisse nach dem E-Government-Gesetz.

SA020 Lehrstellenbörse der Wirtschaftskammer Zweck der Datenanwendung:

Vermittlung von Kontakten zwischen Lehrstellenanbietern und an Lehrstellen Interessierten, einschließlich automationsunterstützt erstellter und archivierter Textdokumente (wie z.B. Korrespondenz) in dieser Angelegenheit.

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:

Bis zum erfolgreichen Abschluss der Vermittlungstätigkeit.

Betroffene Personengruppen: Nr: Datenarten: Empfängerkreise:
Lehrberechtigte: 01 Ordnungsnummer 1
02 Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Wirtschaft (WT-WK) 5
03 Daten zur Mitgliedschaft (z.B. Mitgliedsnummer, Mitgliedschaftsbeginn, Zuordnung zu Fachgruppen) 1
04 Vor-, Familiennamen, akad. Grad/Titel, Anrede/Geschlecht, Firmenwortlaut 1, 3, 4
05 Staatsbürgerschaft 1, 3, 4
06 Anschrift 1, 3, 4
07 Telefon-, Faxnummer und andere zur Adressierung erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben 1, 3, 4, soweit nicht vom Betroffenen ausdrücklich untersagt
08 Daten des Gewerberegisters und sonstige Berechtigungsdaten 1, 3, 4
09 Ausbildungsstätte 1, 3, 4
10 Firmenbuchdaten 1, 3, 4
11 Ausbilder bzw Ausbildungsleiter (Name, Qualifikation) 1, 3, 4
12 Lehrberufsnummer 1, 3, 4
13 Lehrstellenangebot 1, 3, 4
Lehrstellensuchende: 14 Vor-, Familienname, Anrede/Geschlecht 1, 2, 4
15 Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Wirtschaft (WT-WK) 5
16 Staatsbürgerschaft 1, 2, 4
17 Anschrift 1, 2, 4
18 Telefon-, Faxnummer und andere zur Adressierung erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben 1, 2, 4, soweit nicht vom Betroffenen ausdrücklich untersagt
19 Lehrstellenwunsch 1, 2, 4
20 Ausbildung, spezielle Fertigkeiten und Begabungen 1, 2, 4
Gesetzlicher Vertreter des Lehrstellensuchenden: 21 Vor-, Familiennamen, akad. Grad/Titel, Anrede/Geschlecht, Firmenwortlaut 2, 4
22 Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Wirtschaft (WT-WK) 5
23 Staatsbürgerschaft 2, 4
24 Anschrift 2, 4
25 Telefon-, Faxnummer und andere zur Adressierung erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben 2, 4, soweit nicht vom Betroffenen ausdrücklich untersagt

Empfängerkreise:

1Organisationen der gewerblichen Wirtschaft;

2Lehrberechtigter;

3Lehrstellensuchender;

4Schulen, AMS und sonstige einschlägige Einrichtungen;

5Stammzahlenregisterbehörde im Rahmen ihrer Befugnisse nach dem E-Government-Gesetz.

SA021 Statistik der Wirtschaftskammerorganisation Zweck der Datenanwendung:

Erstellung von Statistiken im Sinne des § 71 WKG, einschließlich automationsunterstützt erstellter und archivierter Textdokumente (wie z.B. Korrespondenz) in dieser Angelegenheit.

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:

Die Daten werden nur während der Phase der Datensammlung und Kontrolle, nach den vom Bundesstatistikgesetz 2000 vorgegebenen Bedingungen, in personenbezogener Form aufbewahrt.

Betroffene Personengruppen: Nr: Datenarten: Empfängerkreise:
Mitglieder und sonstige Arbeitgeberbetriebe: 01 Ordnungsnummer 1, 2
02 Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Wirtschaft (WT-WK-AS) Stammzahlenregisterbehörde im Rahmen ihrer Befugnisse nach dem E-Government-Gesetz. 3
03 Daten zur Mitgliedschaft (z.B. Mitgliedsnummer, Mitgliedschaftsbeginn, Zuordnung zu Fachgruppen) 1, 2
04 Vor- und Familienname, akad. Grad/Titel, Anrede/Geschlecht, Firmenwortlaut, Bezeichnung des Rechtsträgers 1, 2
05 Adresse 1, 2
06 Telefon-, Faxnummer und andere zur Adressierung erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben 1, 2, soweit nicht vom Betroffenen ausdrücklich untersagt
07 Ansprechpartner 1, 2
08 UID Nummer 1, 2
09 UBR Nummer 1, 2
10 Firmenbuchnummer 1, 2
11 ÖNACE-Nummer 1, 2
12 Kontonummer des Arbeitgebers bei dem jeweiligen Sozialversicherungsträger 1, 2
13 Art der Tätigkeit und Leistungsprogramm 1, 2
14 Leistungsdaten, Erträge und Erlöse 1, 2
15 Exporte, Importe 1, 2
16 Daten über Aufwendungen und Ausgaben 1, 2
17 Daten über Investitionen 1, 2
18 Daten über Löhne und Gehälter, einschließlich Lohnnebenkosten und Bemessungsgrundlage 1, 2
19 Daten über Beschäftigung, Arbeitszeit, Arbeitsvolumen 1, 2
20 Daten der Betriebsausstattung 1, 2
21 Standortfaktoren 1, 2

Empfängerkreise:

1Organisationen der gewerblichen Wirtschaft;

2Bundesanstalt ”Statistik Österreich”;

3Stammzahlenregisterbehörde im Rahmen ihrer Befugnisse nach dem E-Government-Gesetz.

SA022 Kundenbetreuung und Marketing für eigene Zwecke Zweck der Datenanwendung:

Verwendung von eigenen oder zugekauften Kunden- und Interessentendaten für die Geschäftsanbahnung betreffend das eigene Lieferungs- oder Leistungsangebot, einschließlich automationsunterstützt erstellter und archivierter Textdokumente (wie z.B. Korrespondenz) in dieser Angelegenheit.

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:

Die Daten dürfen bis zum Ablauf des dritten Jahres nach dem letzten Kontakt mit dem Auftraggeber aufbewahrt werden.

Betroffene Personengruppen: Nr: Datenarten: Empfängerkreise:
eigene Kunden; Interessenten, die an den Auftraggeber selbst herangetreten sind: 01 Ordnungsnummer 1, 2
02 Name (Titel, akad. Grad) bzw. Bezeichnung 1, 2
03 Anrede/Geschlecht 1
04 Anschrift 1, 2
05 Telefon- und Faxnummer und andere zur Adressierung erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben ---
06 Sperrkennzeichen für Werbeaktionen des Auftraggebers ---
07 Untersagung der Übermittlung der Daten an Adressverlage ---
08 Berufs-, Branchen- und Geschäftsbezeichnung 1, 2
09 Firmenbuchdaten ---
10 Korrespondenzsprache, sonstige Vereinbarungen und Schlüssel zum Datenaustausch ---
11 Geburtsdatum, wenn vom Betroffenen angegeben 1
12 Familienstand, wenn vom Betroffenen angegeben ---
13 Nachfrageinteressen (auf Grund bisherigen Nachfrageverhaltens oder eigener Angaben des Kunden gegenüber dem Auftraggeber) ---
14 Kaufkraftklassifizierung ---
15 Betreuungsdaten (wie: zugesandtes Werbematerial, Besuchsrythmus etc.) ---
16 Kaufverhalten (Frequenz und Volumen) 2
17 Sonstiges Antwortverhalten zu Werbeaktivitäten des Auftraggebers ---
18 Bonus- und sonstige Vorteilsdaten, die sich aus der Kunden- oder Interessenteneigenschaft ergeben ---
Kontaktpersonen beim Kunden oder Interessenten: 19 Ordnungsnummer ---
20 Name (Titel, akad. Grad, Anrede/Geschlecht) bzw. Bezeichnung ---
21 Zugehöriger Kunde oder Interessent (Bezeichnung und Anschrift) ---
22 Telefon- und Faxnummer und andere zur Adressierung erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben ---
23 Korrespondenzsprache ---
24 Funktion oder betreutes Aufgabengebiet beim Kunden oder Interessenten ---
25 Geburtstag, Familienstand und dgl., soweit die Verwendung vom Betroffenen für Zwecke der Kontaktpflege gestattet wird ---
26 Betreuungsdaten (wie: zugesandtes Werbematerial, Besuchsrythmus, etc.) ---
potenzielle Interessenten, deren Adressen von Adressverlagen zugekauft (gemietet) oder selbst ermittelt wurden: 27 Name (Titel, akad. Grad) bzw. Bezeichnung ---
28 Anschrift ---
29 Öffentlich zugängliche Daten, soweit diese für den Werbezweck relevant sind ---
30 Zugehörigkeit zu einer bestimmten Interessentenklasse ---
31 Antwortverhalten zu Werbeaktivitäten des Auftraggebers ---

Empfängerkreise:

1Adressverlage und Direktwerbeunternehmen gem. § 151 GewO 1994;

2Konzernleitung bei gewerblichen Kunden und Großkunden.

SA023 KFZ-Zulassung durch Behörden Zweck der Datenanwendung:

Teilnahme am Informationsverbundsystem ”Kraftfahrzeug-Zulassungsevidenz” durch Bezirksverwaltungs- behörden und Bundespolizeidirektionen, einschließlich automationsunterstützt erstellter und archivierter Textdokumente (wie z.B. Korrespondenz) in dieser Angelegenheit.

Betreiber: Siehe § 40b Abs. 6 Z 2 KFG. 1967

Rechtsgrundlagen der Anwendung sind insbesondere die folgenden Gesetze und Verordnungen (in der geltenden Fassung):

IV. Abschnitt des Kraftfahrgesetzes 1967 (KFG. 1967), BGBl. Nr. 267, insbesondere §§ 40a und 40b KFG. 1967; Zulassungsstellenverordnung, BGBl. II Nr. 464/1998

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:

Alle Daten, einschließlich historischer Versionen, sind gemäß § 47 Abs. 1 KFG. 1967 5 Jahre nach der letzten Abmeldung aufzubewahren. Darüber hinaus dürfen die Daten bis zum Ablauf der für den Auftraggeber geltenden Verjährungs- und gesetzlichen Aufbewahrungsfristen aufbewahrt werden; oder bis zur Beendigung von allfälligen Rechtsstreitigkeiten, bei denen die Daten als Beweis benötigt werden.

Betroffene Personengruppen: Nr: Datenarten: Empfängerkreise:
Antragsteller/ Zulassungsbesitzer/ Bewilligungsinhaber: 01 Name (akad. Grad) / Bezeichnung 1 - 8
02 Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Verkehr und Technik (VT) 9
03 Geschlecht 1 - 6, 8
04 Geburtsdatum 1 - 6, 8
05 Beruf 1 - 6, 8
06 Art des Betriebes 1 - 6, 8
07 Firmenbuchnummer 1 - 6, 8
08 Anschrift 1 - 8
09 Kategorie der Zulassung/Bewilligung 1 - 6, 8
10 Daten der Zulassung/Bewilligung 1 - 6, 8
11 Rechtliche und technische Fahrzeugdaten 1 - 6, 8
12 Zugewiesenes behördliches Kennzeichen 1 - 8
13 Status der Kennzeichentafeln 1, 2, 6, 8
14 Daten zur Haftpflichtversicherung: -Name/Bezeichnung des Haftpflichtversicherers, Versicherungskennzahl -Polizzen-/Versicherungsbestätigungsnummer sowie Austellungs- und Gültigkeitsdatum 1, 2, 6 - 8
15 Kosten und Gebühren der Zulassung/Bewilligung 1, 2, 8
16 Bezeichnung des Auftraggebers für die Zwecke der Kennzeichnung der Herkunft der Daten im Informationsverbundsystem 1 - 6, 8

Empfängerkreise:

1andere Teilnehmer am Informationsverbundsystem: Bezirkshauptmannschaften, Bundespolizeidirektionen und andere Zulassungsstellen, gemäß dem IV. Abschnitt des KFG. 1967 und § 7 Abs. 1 Zulassungsstellenverordnung;

2Bundesministerium für Inneres für die zentrale Evidenz für Kraftfahrzeuge, gemäß §§ 40b Abs. 6, 47 Abs. 4 KFG. 1967 und § 7 Abs. 2 Zulassungsstellenverordnung;

3Bundesanstalt ”Statistik Österreich”, gemäß §§ 47 Abs. 1a, 40b Abs. 10 KFG. 1967, § 7 Abs. 3 Zulassungsstellenverordnung;

4Militärkommanden, gemäß § 32 Abs. 3 des Militärbefugnisgesetzes;

5gesetzliche Interessenvertretungen zwecks Einhaltung gewerberechtlicher Vorschriften, gemäß § 40a Abs. 5 Z 5 KFG. 1967;

6Haftpflichtversicherer im EU-Raum, dessen Versicherungsbestätigung der Behörde vorgelegt worden ist, gemäß § 61 Abs. 2 KFG. 1967;

7Privatpersonen, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen, auf Anfrage, gemäß § 47 Abs. 2a KFG. 1967;

8Organe des Bundes, der Länder der Gemeinden und der gesetzlichen Interessensvertretungen auf Anfrage, soweit ihre Beantwortung für die Wahrnehmung der diesen Stellen übertragenen Aufgaben eine wesentliche Voraussetzung bildet gemäß § 47 Abs. 2 KFG. 1967;

9Stammzahlenregisterbehörde im Rahmen ihrer Befugnisse nach dem E-Government-Gesetz.

SA024 Patientenverwaltung und Honorarabrechnung Zweck der Datenanwendung:

Führung von Patientenkarteien zur Dokumentation (§ 51 ÄrzteG 1998), Erstellung von medizinischen Gutachten und Honorarverrechnung durch Ärzte, Zahnärzte und Dentisten, einschließlich automationsunterstützt erstellter und archivierter Textdokumente (wie z.B. Korrespondenz) in diesen Angelegenheiten.

Rechtsgrundlagen der Anwendung sind insbesondere die folgenden Gesetze und Verordnungen (in der geltenden Fassung):

Bestimmungen über die Ausübung der ärztlichen Tätigkeit, wie Ärztegesetz 1998 (ÄrzteG 1998), BGBl. I Nr. 169, Schulunterrichtsgesetz 1986, BGBl. Nr. 472, Heeresgebührengesetz 1992, BGBl. Nr. 422, Dentistengesetz (DentG), BGBl. Nr. 90/1949;

Bestimmungen über meldepflichtige Krankheiten, wie Tuberkulosegesetz, BGBl. Nr. 127/1968, Epidemiegesetz 1950, BGBl. Nr. 186, AIDS-Gesetz 1993, BGBl. Nr. 728;

Bestimmungen über die Ausübung und Vergütung der Tätigkeit als medizinischer Gutachter, wie Gebührenanspruchsgesetz 1975, BGBl. Nr. 136, 1. Waffengesetz-Durchführungsverordnung, BGBl. II Nr. 164/1997.

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:

Die Daten der Patienten sind gemäß § 51 Abs. 3 ÄrzteG 1998 mindestens 10 Jahre aufzubewahren. Die Daten können bis zu 30 Jahre nach dem letzten Arztbesuch aufbewahrt werden, sofern keine anderslautenden gesetzlichen Aufbewahrungsfristen, Vereinbarungen oder Verhaltensregeln gemäß § 6 Abs. 4 DSG 2000 bestehen. Weiters ist es zulässig, alle Daten bis zur Beendigung von allfälligen Rechtsstreitigkeiten, bei denen die Daten als Beweis benötigt werden, aufzubewahren.

Betroffene Personengruppen: Nr: Datenarten: Empfängerkreise:
Patienten (auch Probanden): 01 Patientennummer, Protokollnummer 1 - 8
02 Vor- und Familienname, akad. Grad / Titel 1 - 8
03 Anschrift 1 - 8
04 Telefon- und Faxnummer und andere zur Adressierung erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben 1 - 8, soweit nicht vom Betroffenen ausdrücklich untersagt
05 Geburtsdatum 1 - 8
06 Staatsbürgerschaft 1, 6, 7
07 Geschlecht 1 - 8
08 Zugehörigkeit zu einer Schule und Klasse bei schulärztlichen Untersuchungen ---
09 Sozialversicherungsnummer 1 - 8
10 Sozialversicherungsträger 1 - 4, 7, 8
11 Sonstige Daten zur Sozialversicherung (insbesonders der Name, das Geburtsdatum und die Sozialversicherungsnummer des Hauptversicherten sowie das Verwandtschaftsverhältnis zum Hauptversicherten, bei mitversicherten Patienten) 1 - 4, 7, 8
12 Name und Anschrift des Arbeitgebers des Hauptversicherten 1 - 4, 8
13 Daten zu einem privaten Versicherungsverhältnis (Versicherer, Polizzennummer, usw.) 1 - 4, 8
14 Daten sonstiger Kostenträger 1 - 4, 8
15 Daten über die Erklärung der Kostenübernahme durch einen Kostenträger 1 - 4, 8
16 Inanspruchnahme des Auftraggebers (Zeitpunkt und Art) 1, 2, 7, 8
17 Daten zur Verwaltung von Terminen und Wartelisten ---
18 Medizinischer Zustand der Person bei Übernahme der Beratung oder Behandlung 3 - 8
19 Besondere Risikofaktoren, z.B. Allergien, tätigkeitsbedingte Einflüsse, familiäre Disposition 3 - 8
20 Daten zu Impfungen 3 - 8
21 Vorgeschichte der Erkrankung und dazugehörige Befunde 3 - 5, 7, 8
22 Diagnosen (auch Fremddiagnosen) zu Behandlungsbeginn und bei Beendigung 3 - 8
23 Gutächtliche Äusserungen des Auftraggebers (z.B. gegenüber Arbeitgeber) 6
24 Krankheitsverlauf 3 - 8
25 Zusätzliche Daten zu meldepflichtigen Krankheiten (Inhalt der vorgeschriebenen Meldeformulare) 7
26 Information an Patienten 3, 4, 8
27 Daten zur Zuweisung an Fachärzte, Labors usw. 1 - 4, 8
28 Art und Umfang der beratenden, diagnostischen oder therapeutischen Leistungen 1 - 4, 8
29 Daten zur Anwendung von Arzneispezialitäten und zur Identifizierung dieser Arzneispezialitäten und der jeweiligen Chargen im Sinne des § 26 Abs. 8 des Arzneimittelgesetzes, BGBl. Nr. 185/1983 1 - 4, 8
30 Verschreibung und Abgabe von Arzneimitteln, Heilbehelfen und Hilfsmitteln 1 - 4, 8
31 Daten zur Abrechnung von Honoraren, Medikamenten und Laboruntersuchungen 1 - 4, 8
32 Gebührenbefreiungen 1 - 4, 8
33 Daten zur Abrechnung der Gebühren oder Entgelte für Sachverständigen- und Gutachtertätigkeit 6, 8
Kontaktperson (nach Angabe des Patienten oder Probanden) oder gesetzlicher Vertreter des Patienten oder Probanden: 34 Vor- und Familienname, akad. Grad / Titel ---
35 Anschrift ---
36 Telefon- und Faxnummer und andere zur Adressierung erforderliche Informationen, die sich durch moderne Kommunikationstechniken ergeben ---
37 Zustimmung des gesetzlichen Vertreters zur Behandlung ---

Empfängerkreise:

1*Sozialversicherungsträger sowie Betriebskrankenkassen, und sonstige Kostenträger im Rahmen ihrer rechtlichen Befugnisse auf Grund von Gesetzen oder Sozialversicherungsabkommen;

2*Privatversicherungen zum Zweck der Abwicklung des Versicherungsanspruches;

3*andere Ärzte, Vertreter von sonstigen Gesundheitsberufen und medizinische oder soziale Einrichtungen, in deren Behandlung der Patient steht, sowie Apotheken, mit Zustimmung des Patienten;

4*Labors und andere Einrichtungen, die im Auftrag des Arztes Untersuchungen vornehmen;

5*Wissenschaftliche Einrichtungen zu Forschungszwecken, soweit dies gemäß § 46 DSG 2000 zulässig ist;

6Auftraggeber von medizinischen Gutachten, soweit die rechtlichen Voraussetzungen für die Erstellung des Gutachtens vorliegen;

7Zuständige Behörde bei Vorliegen einer gesetzlichen Meldepflicht des Arztes, z.B. nach § 54 ÄrzteG 1998 oder gemäß § 363 Abs. 2 ASVG usw., soweit die Meldung personenbezogen zu erfolgen hat;

8*Mit der Rechtsdurchsetzung, Streitschlichtung und Klärung von Beschwerden der Patienten und Abrechnungsansprüchen des Arztes betraute Stellen, insbesondere Rechtsanwälte, Gerichte, Schlichtungsstellen und Patientenanwälte, mit Zustimmung des Patienten, sofern diese gesetzlich erforderlich ist.

SA025 Evidenzen der Schüler sowie Evidenz über den Aufwand für Bildungseinrichtungen Zweck der Datenanwendung:

Führung von dezentralen Evidenzen der Schüler für Zwecke des Bildungseinrichtungsstandortes durch die dazu verpflichteten Leiter von Bildungseinrichtungen des Schul- und Erziehungswesens gemäß § 2 Abs. 1 Z 1 lit. a, b, c, f, g, h des Bundesgesetzes über die Dokumentation im Bildungswesen (Bildungsdokumentationsgesetz), BGBl. I Nr. 12/2002 idgF, bzw. durch die gemäß § 3 Abs. 5 leg.cit. dazu verpflichteten Landes- und Bezirksschulräte;

Übermittlung der gesetzlich vorgesehenen Daten durch die dazu verpflichteten Leiter bzw. Landes- und Bezirksschulräte an den zuständigen Bundesminister zur Führung der Gesamtevidenz der Schüler für Zwecke der Planung, Steuerung und Wahrung der gesetzlichen Aufsichtspflichten, für Zwecke der Bundes- und Verwaltungsstatistik sowie für Zwecke der Information der Abfrageberechtigten zur Wahrnehmung der ihnen gesetzlich übertragenen Aufgaben;

Übermittlung der gesetzlich vorgesehenen Daten durch die dazu verpflichteten Rechtsträger bzw. Bundesdienststellen an den zuständigen Bundesminister zur Führung der Evidenz über den Personal-, Betriebs- und Erhaltungsaufwand der Bildungseinrichtungen gemäß § 2 Abs. 1 Z 1 lit. a, b, c, f, h des Bildungsdokumentationsgesetzes für Zwecke der Planung, der Steuerung, der Wahrung der gesetzlichen Aufsichtspflichten sowie der Bundes- und Verwaltungsstatistik, sofern dieser Aufwand zur Gänze oder zum Teil aus Bundesmitteln getragen wird;

Übermittlung der vorgesehenen Daten an die Bundesanstalt Statistik Österreich zur Führung der Bundesstatistik zum Bildungswesen sowie des Bildungsstandregisters;

einschließlich automationsunterstützt erstellter und archivierter Textdokumente (wie z.B. Korrespondenz) in diesen Angelegenheiten.

Rechtsgrundlagen der Anwendung sind insbesondere die folgenden Gesetze und Verordnungen (in der geltenden Fassung):

Bildungsdokumentationsgesetz, BGBl. I Nr. 12/2002; Bildungsdokumentationsverordnung,BGBl. II Nr. 499/2003; Privatschulen-Statistikverordnung, BGBl. II Nr. 500/2003.

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:

Entsprechend den gesetzlichen Vorschriften.

Betroffene Personengruppen: Nr.: Datenarten: Empfängerkreise:
Schüler und Absolventen von Bildungs- einrichtungen gemäß § 2 Abs. 1 Z 1 lit. a, b, c, f und h des Bildungsdokumentationsgesetzes: 01 Vor- und Familienname, akad. Grad 2 (ohne akad. Grad, soweit keine Sozial- versicherungsnummer vorhanden)
02 Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Bildung und Forschung (BF) 3
03 Geburtsdatum 1, 2x
04 Sozialversicherungsnummer 1, 2x
05 Ersatzkennzeichnung, falls keine Sozialversicherungsnummer besteht 1, 2 (soweit keine Sozialversicherungsnummer vorhanden bzw. bei erstmaliger Übermittlung der Sozialversicherungsnummer)
06 Geschlecht 1, 2x
07 Staatsangehörigkeit 1, 2x
08 Anschrift am Heimatort sowie allfällige Zustelladresse am Bildungseinrichtungsort 2 (ausschließlich Anschrift am Heimatort, soweit keine Sozialversicherungsnummer vorhanden)
09 Postleitzahl und Ort der Anschrift am Heimatort sowie die Information, ob am Bildungseinrichtungsort eine zusätzliche Anschrift besteht 1, 2x
10 Beginndatum der jeweiligen Ausbildung unter Angabe deren Bezeichnung 1, 2x
11 Beendigungsdatum und -form der jeweiligen Ausbildung sowie die Bezeichnung der beendeten Ausbildung 1, 2x
12 Allfälliges bildungseinrichtungsspezifisches Personenkennzeichen (z.B. Matrikelnummer) 1
13 Religionsbekenntnis ---
14 Erstes (Kalender-)Jahr der allgemeinen Schulpflicht 1, 2x
15 Festgestellter sonderpädagogischer Förderbedarf 1, 2x
16 Eigenschaft als ordentlicher oder außerordentlicher Schüler 1, 2x
17 Schulkennzahl 1, 2x
18 Schulformkennzahl 1, 2x
19 Schuljahr, Schulstufe, Klasse bzw. Jahrgang 1, 2x
20 Unterrichtsorganisation (ganzjährig, semesterweise, lehrgangsmäßig, saisonmäßig) 1, 2x
21 Schulerfolg (in der Differenzierung gemäß Bildungsdokumentationsverordnung) 1, 2x
22 Schulerfolg im Rahmen abschließender Prüfungen (in der Differenzierung gemäß Bildungsdokumentationsverordnung) 1, 2x
23 Verwendung einer Fremdsprache als Unterrichtssprache 1, 2x
24 Teilnahme am Religions- bzw. Ethikunterricht 1,2x
25 Im Alltag gebrauchte(n) Sprache(n) 1, 2x
26 Teilnahme an Pflichtgegenständen „Textiles Werken“ und „Technisches Werken“ (in der Sekundarstufe 1) 1, 2x
27 Angaben zur Teilnahme am Sprachunterricht gemäß Bildungsdokumentationsverordnung 1, 2x
28 Besuchter Fachbereich an Polytechnischen Schulen 1
29 Angaben zur Teilnahme an Schulveranstaltungen gemäß Bildungsdokumentationsverordnung 1
30 Inanspruchnahme der Schulbuchaktion sowie der Schülerfreifahrt 1
31 Angaben zum Besuch des Betreuungsteiles ganztägiger Schulformen gemäß Bildungsdokumentationsverordnung 1, 2x
32 Zusätzliche Angaben hinsichtlich der Schüler/ Absolventen von Berufspädagogischen Akademien, Pädagogischen Akademien, Pädagogischen Instituten, Land- und fortwirtschaftlichen berufspädagogischen Akademien und Land- und forstwirtschaftlichen 1, 2x
berufspädagogischen Instituten gemäß Bildungsdokumentationsverordnung
Externisten gemäß § 42 des Schulunterrichtsgesetzes (einschließlich § 8c des Schulorganisationsgesetzes) an Bildungseinrichtungen gemäß § 2 Abs. 1 Z 1 lit. a, b, c, und f des Bildungsdokumentationsgesetzes: 33 Vor- und Familienname, akad. Grad 2 (ohne akad. Grad, soweit keine Sozialversicherungsnummer vorhanden)
34 Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Bildung und Forschung (BF) 3
35 Geburtsdatum 1, 2x
36 Sozialversicherungsnummer 1, 2x
37 Ersatzkennzeichnung, falls keine Sozialversicherungsnummer besteht 1, 2 (soweit keine Sozialversicherungs- nummer vorhanden bzw. bei erstmaliger Übermittlung der Sozialversicherungs- nummer)
38 Geschlecht 1, 2x
39 Staatsangehörigkeit 1, 2x
40 Anschrift am Heimatort sowie allfällige Zustelladresse am Bildungseinrichtungsort 2 (ausschließlich Anschrift am Heimatort, soweit keine Sozialversicherungs- nummer vorhanden)
41 Postleitzahl und Ort der Anschrift am Heimatort sowie die Information, ob am Bildungseinrichtungsort eine zusätzliche Anschrift besteht 1, 2x
42 Beginndatum der jeweiligen Ausbildung unter Angabe deren Bezeichnung 1, 2x
43 Beendigungsdatum und -form der jeweiligen Ausbildung sowie die Bezeichnung der beendeten Ausbildung 1, 2x
44 Allfälliges bildungseinrichtungsspezifisches Personenkennzeichen (z.B. Matrikelnummer) 1
45 Erstes (Kalender-)Jahr der allgemeinen Schulpflicht 1, 2x
46 Schulkennzahl 1, 2x
47 Schulformkennzahl 1, 2x
48 Schulstufe 1, 2x
49 Art der Externistenprüfung 1, 2x
50 Datum des Prüfungszeugnisses sowie das Ergebnis der Externistenprüfung 1, 2x
51 Zusätzliche Angaben im Fall der Ablegung einer Externistenprüfung, die einer Reifeprüfung, einer Reife- und Diplomprüfung, einer Diplomprüfung oder einer Abschlussprüfung entspricht gemäß Bildungsdokumentationsverordnung 1, 2x
52 Zusätzliche Angaben im Fall der Ablegung einer Berufsreifeprüfung gemäß Bildungsdokumentationsverordnung 1, 2x
Personen, die von Prüfungen gemäß § 13 Abs. 3 des Schulpflichtgesetzes 1985, vom Besuch der Berufsschule gemäß § 23 des Schulpflichtgesetzes 1985 oder von der Schulpflicht wegen Schulunfähigkeit gemäß § 15 des 53 Vor- und Familienname, akad. Grad 2 (ohne akad. Grad, soweit keine Sozialversicherungs- nummer vorhanden)
54 Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Bildung und Forschung (BF) 3
55 Geburtsdatum 1, 2x
56 Sozialversicherungsnummer 1, 2x
57 Ersatzkennzeichnung, falls keine Sozialversicherungsnummer besteht 1, 2 (soweit keine Sozialversicherungs- nummer vorhanden bzw. bei erstmaliger Übermittlung der Sozialversicherungsnummer)
Schulpflichtgesetzes 1985 befreit sind:
58 Geschlecht 1, 2x
59 Staatsangehörigkeit 1, 2x
60 Anschrift am Heimatort sowie allfällige Zustelladresse am Bildungseinrichtungsort 2 (ausschließlich Anschrift am Heimatort, soweit keine Sozialversicherungsnummer vorhanden)
61 Postleitzahl und Ort der Anschrift am Heimatort sowie die Information, ob am Bildungseinrichtungsort eine zusätzliche Anschrift besteht 1, 2x
62 Beginndatum der jeweiligen Ausbildung unter Angabe deren Bezeichnung 1, 2x
63 Beendigungsdatum und -form der jeweiligen Ausbildung sowie die Bezeichnung der beendeten Ausbildung 1, 2x
64 Allfälliges bildungseinrichtungsspezifisches Personenkennzeichen (z.B. Matrikelnummer) 1
65 Erstes (Kalender-)Jahr der allgemeinen Schulpflicht 1, 2x
66 Datum der Befreiung vom regulären Schulbesuch 1, 2x
67 Ersatzart der Schulpflicht 1, 2x
68 Schuljahr 1, 2x
69 Datum des Endes der Schulersatzpflicht 1, 2x
Schüler an Privatschulen gemäß Privatschulgesetz (§ 2 Abs. 1 Z 1 lit. g des Bildungsdokumentations- gesetzes): 70 Vor- und Familienname 2 (soweit keine Sozial- versicherungsnummer vorhanden)
71 Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Bildung und Forschung (BF) 3
72 Geburtsdatum 2
73 Sozialversicherungsnummer 2
74 Ersatzkennzeichnung, falls keine Sozialversicherungsnummer besteht 2 (soweit keine Sozialversicherungsnummer vorhanden bzw. bei erstmaliger Übermittlung der Sozialversicherungsnummer)
75 Geschlecht 2
76 Staatsangehörigkeit 2
77 Postleitzahl und Ort der Anschrift am Heimatort sowie die Information, ob am Bildungseinrichtungsort eine zusätzliche Anschrift besteht 2
78 Anschrift am Heimatort 2 (soweit keine Sozialversicherungsnummer vorhanden)
79 Beginndatum der jeweiligen Ausbildung unter Angabe deren Bezeichnung 2
80 Beendigungsdatum und -form der jeweiligen Ausbildung sowie die Bezeichnung der beendeten Ausbildung 2
81 Erstes (Kalender-)Jahr der allgemeinen Schulpflicht 2
82 Festgestellter sonderpädagogischer Förderbedarf 2
83 Eigenschaft als ordentlicher oder außerordentlicher Schüler 2
84 Schulkennzahl 2
85 Schulformkennzahl 2
86 Schuljahr, Schulstufe, Klasse bzw. Jahrgang 2
87 Unterrichtsorganisation 2
88 Schulerfolg (in der Differenzierung gemäß Privatschulen-Statistikverordnung) 2
89 Schulerfolg im Rahmen abschließender Prüfungen (in der Differenzierung gemäß Privatschulen- Statistikverordnung) 2
90 Verwendung einer Fremdsprache als Unterrichtssprache 2
91 Teilnahme am Religions- bzw. Ethikunterricht 2
92 Im Alltag gebrauchte Sprachen 2
93 Angaben zur Teilnahme am Sprachunterricht gemäß Privatschulen-Statistikverordnung 2
94 Angaben zum Besuch des Betreuungsteiles ganztägiger Schulformen gemäß Privatschulen- Statistikverordnung 2
95 Zusätzliche Angaben hinsichtlich der Schüler/ Absolventen von mit Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten Berufspädagogischen Akademien, Pädagogischen Akademien, Pädagogischen Instituten, Land- und fortwirtschaftlichen berufspädagogischen Akademien und Land- und forstwirtschaftlichen berufspädagogischen Instituten gemäß § 4 Privatschulen- Statistikverordnung 2
Externisten an Privatschulen gemäß Privatschulengesetz (§ 2 Abs. 1 Z 1 lit. g des Bildungsdokumentationsgesetzes): 96 Vor- und Familienname 2 (soweit keine Sozial- versicherungsnummer vorhanden)
97 Bereichsspezifisches Personenkennzeichen: Bildung und Forschung (BF) 3
98 Geburtsdatum 2
99 Sozialversicherungsnummer 2
100 Ersatzkennzeichnung, falls keine Sozialversicherungsnummer besteht 2 (soweit keine Sozial- versicherungsnummer vorhanden bzw. bei erstmaliger Übermittlung der Sozialversicherungs- nummer)
101 Geschlecht 2
102 Staatsangehörigkeit 2
103 Postleitzahl und Ort der Anschrift am Heimatort sowie die Information, ob am Bildungseinrichtungsort eine zusätzliche Anschrift besteht 2
104 Anschrift am Heimatort 2 (soweit keine Sozial- versicherungsnummer vorhanden)
105 Beginndatum der jeweiligen Ausbildung unter Angabe deren Bezeichnung 2
106 Beendigungsdatum und -form der jeweiligen Ausbildung sowie die Bezeichnung der beendeten Ausbildung 2
107 Erstes (Kalender-)Jahr der allgemeinen Schulpflicht 2
108 Festgestellter sonderpädagogischer Förderbedarf 2
109 Eigenschaft als ordentlicher oder außerordentlicher Schüler 2
110 Schulkennzahl 2
111 Schulformkennzahl 2
112 Schulstufe 2
113 Art der Externistenprüfung 2
114 Datum des Prüfungszeugnisses sowie das Ergebnis 2
der Externistenprüfung
115 Zusätzliche Angaben im Fall der Ablegung einer Externistenprüfung, die einer Reifeprüfung, einer Reife- und Diplomprüfung, einer Diplomprüfung oder einer Abschlussprüfung entspricht gemäß Privatschulen-Statistikverordnung 2
116 Zusätzlichen Angaben im Fall der Ablegung einer Berufsreifeprüfung gemäß Privatschulen- Statistikverordnung 2
Erhalter von Bildungseinrichtungen gemäß § 2 Abs. 1 Z 1 lit. a, b, c, f, h des Bildungsdokumentationsgesetzes (Verarbeitung und Übermittlung an den zuständigen Bundesminister durch den Rechtsträger, der die Dienstgeberfunktion an Bildungseinrichtungen, deren Personalaufwand zur Gänze oder zum Teil aus Bundesmitteln getragen wird, wahrnimmt): 117 Bezeichnung 1, 2x
118 Anschrift 1, 2x
119 Rechtsnatur 1, 2x
120 Anzahl der Beschäftigten (gegliedert nach Ausbildung, Verwendung, Funktion, Geschlecht, Geburtsjahr, Beschäftigungsart, -ausmaß und Bildungseinrichtung) 1, 2x
121 Personalaufwand (gegliedert nach Bildungseinrichtung) 1, 2x
122 Anzahl der ausgeschriebenen Stellen 1
123 Anzahl der Pensionierungen 1
Erhalter von Bildungseinrichtungen gemäß § 2 Abs. 1 Z 1 lit. a, b, c, f, h des Bildungs- dokumentationsgesetzes (Verarbeitung und Übermittlung an den zuständigen Bundesminister durch die Bundesdienststelle, aus deren Bundesbudget der Betriebs- und Erhaltungsaufwand der Bildungseinrichtung zur Gänze oder zum Teil getragen wird): 124 Bezeichnung 1, 2x
125 Anschrift 1, 2x
126 Rechtsnatur 1, 2x
127 Einnahmen und Ausgaben in der Bildungseinrichtungserhaltung (gegliedert nach Einnahmen- und Ausgabenarten sowie Arten der Bildungseinrichtungen) 1, 2x
128 Räumliche und technische Ausstattung der Bildungseinrichtungen 1
Erhalter von Privatschulen gemäß § 2 Abs. 1 Z 1 lit. g des Bildungsdokumentations- gesetzes (Verarbeitung und Übermittlung durch den Leiter der Bildungseinrichtung oder vom Rechtsträger, der die Dienstgeberfunktion an dieser Bildungseinrichtung wahrnimmt): 129 Bezeichnung 2
130 Anschrift 2
131 Rechtsnatur 2
132 Anzahl der beschäftigten Personen (gegliedert nach Ausbildung, Verwendung, Funktion, Geschlecht, Geburtsjahr, Beschäftigungsart, - ausmaß und Bildungseinrichtung) 2
133 Personalaufwand (gegliedert nach Bildungseinrichtung) 2
Erhalter von Privatschulen gemäß § 2 Abs. 1 Z 1 lit. g des Bildungsdokumentations- gesetzes (Verarbeitung 134 Bezeichnung 2
135 Anschrift 2
136 Rechtsnatur 2
137 Einnahmen und Ausgaben in der 2
und Übermittlung durch den Leiter der Bildungseinrichtung oder vom Rechtsträger, der den Betriebs- und Erhaltungsaufwand trägt): Bildungseinrichtungserhaltung (gegliedert nach Einnahmen- und Ausgabenarten sowie Arten der Bildungseinrichtungen)
Erhalter von Bildungseinrichtungen gemäß § 2 Abs. 1 Z 1 lit. a, b, c, f und h des Bildungsdokumentations- gesetzes (Verarbeitung und Übermittlung durch den Leiter der Bildungseinrichtung oder vom Rechtsträger, der die Dienstgeberfunktion an Bildungseinrichtungen, der en Personalaufwand nicht zur Gänze oder nur zum Teil aus Bundesmitteln getragen wird, wahrnimmt): 138 Bezeichnung 2
139 Anschrift 2
140 Rechtsnatur 2
141 Anzahl der Beschäftigten (gegliedert nach Ausbildung, Verwendung, Funktion, Geschlecht, Geburtsjahr, Beschäftigungsart, -ausmaß und Bildungseinrichtung) 2
142 Personalaufwand (gegliedert nach Bildungseinrichtung) 2
143 Anzahl der ausgeschriebenen Stellen 2
Anzahl der Pensionierungen 2
Erhalter von Bildungseinrichtungen gemäß § 2 Abs. 1 Z 1 lit. a, b, c, f und h des Bildungs- dokumentationsgesetzes (Verarbeitung und Übermittlung durch den Rechtsträger, der den Betriebs- und Erhaltungsaufwand dieser Bildungseinrichtung zur Gänze oder zum Teil trägt): 144 Bezeichnung 2
145 Anschrift 2
146 Rechtsnatur 2
147 Einnahmen und Ausgaben in der Bildungseinrichtungserhaltung (gegliedert nach Einnahmen- und Ausgabenarten sowie Arten der Bildungseinrichtungen) 2
148 Räumliche und technische Ausstattung der Bildungseinrichtungen 2

Empfängerkreise:

1Zuständiger Bundesminister zum Zwecke der Führung der Gesamtevidenz der Schüler bzw. Studierenden;

2Statistik Österreich (bei Kennzeichnung mit „x“ erfolgt die Übermittlung im Wege des für die Führung der Gesamtevidenzen zuständigen Bundesministers);

3Stammzahlenregisterbehörde im Rahmen ihrer Befugnisse nach dem E-Government-Gesetz.

SA026 Verrechnung ärztlicher Verschreibungen für Rechnung begünstigter Bezieher durch Apotheken Zweck der Datenanwendung:

Verrechnung ärztlicher Verschreibungen für Rechnung begünstigter Bezieher durch Apotheken im Wege der Pharmazeutischen Gehaltskasse für Österreich, einschließlich automationsunterstützt erstellter und archivierter Textdokumente (wie z.B. Korrespondenz) in dieser Angelegenheit.

Rechtsgrundlagen der Anwendung sind insbesondere die folgenden Gesetze und Verordnungen (in der geltenden Fassung):

Arzneitaxeverordnung, BGBl. Nr. 128/1962; Apothekenbetriebsordnung, BGBl. II Nr. 171/1934 idF BGBl. I Nr. 191/1999 (bis 31. 12. 2004); Gehaltskassengesetz 2002, BGBl. I Nr. 154/2001; Gesamtvertrag abgeschlossen zwischen Österreichischer Apothekerkammer, Pharmazeutischer Gehaltskasse für Österreich und dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger.

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:

Die Daten der Patienten sind gemäß § 5 der Anlage IVa des Gesamtvertrages abgeschlossen zwischen Österreichischer Apothekerkammer, Pharmazeutischer Gehaltskasse für Österreich und dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger mindestens 7 Monate ab Abrechnung, im Fall von Einwendungen durch die Kassen bis zum rechtskräftigen Abschluss eines entsprechenden Verfahrens aufzubewahren. Darüber hinaus gelten die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen.

Sonstige Hinweise:

Die Datensicherheitsmaßnahmen gemäß § 14 DSG 2000 sind zu beachten. Insbesondere hat die Übermittlung der Datensätze an den Empfänger in sicherer, verschlüsselter Form zu erfolgen.

Betroffene Personengruppen: Nr.: Datenarten: Empfängerkreise:
Patienten von rezeptausstellenden Ärzten (Kunden, an die ärztlich verschriebene Arzneimittel abgegeben werden): 01 Versicherungsnummer des Patienten 1, 2
02 Versicherungsnummer des Patienten Zusatzkennzeichen 1, 2
03 Versicherungsnummer des Versicherten (falls der Patient Angehöriger ist) 1, 2
04 Versicherungsnummer des Versicherten Zusatzkennzeichen 1, 2
05 Bezeichnung und Nummer der Krankenkasse 1, 2
06 Ordnungsgruppe (z.B. erwerbstätig, Pensionist, Selbstversicherer, arbeitslos), Zusatzfeld 1, 2
07 Vertragspartnernummer des rezeptausstellenden Arztes (Rezeptidentifikation) 1, 2
08 Rezeptabgabedatum 1, 2
09 Kennzeichen neuerlicher Einreichung 1, 2
10 Angaben zum verordneten Rezept bzw. Verordnungsschein (z.B. Pharmanummer, Stoffname, Menge, Anzahl der Packungen, Abgabeeinheiten, magistrale Zubereitung) 1, 2
11 Chefärztliche Genehmigung 1, 2
12 Rezeptgebührenbefreiung 1, 2
13 Rezeptgebühren, Taxbeträge, Kostenanteile und Zusatzgebühren sowie Abschläge und Selbstbehalte 1, 2
14 Betriebs-, Lauf- und Belegnummern 1, 2
15 Mehrwertsteuersatz 1, 2
16 Systemdatum der Eingabe, Erfassungskennzeichen 1, 2
Krankenkassen und sonstige Rechtsträger, auf deren Rechnung in Apotheken Arzneimittel an Kunden abgegeben werden: 17 Kurzbezeichnung 1
18 Krankenkassennummer 1
19 Versichertengruppennummer 1
20 Versichertengruppenkurzbezeichnung 1
21 Rezeptanzahl 1
22 Rezeptgebühren 1
23 Taxbeträge + MWSt 1
24 Anzahl der gebührenpflichtigen Packungen 1
25 Abrechnungszeitraum 1
26 Datumsangaben 1

Empfängerkreise:

1Pharmazeutische Gehaltskasse für Österreich gemäß § 1 Abs. 2 Z 3 und § 5 Gehaltskassengesetz;

2Zuständiger Krankenversicherungsträger als Verrechnungsstelle der Apotheke gemäß § 5 der Anlage IVa des Gesamtvertrages abgeschlossen zwischen der Österreichischen Apothekerkammer, der Pharmazeutischen Gehaltskasse für Österreich und dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger (auf Verlangen).

SA027 Verrechnung ärztlich verordneter Heilbehelfe und Hilfsmittel durch Gewerbetreibende Zweck der Datenanwendung:

Verrechnung ärztlich verordneter Heilbehelfe und Hilfsmittel (§ 137 ASVG, § 93 GSVG, § 87 BSVG, § 65 B- KUVG) mit den Sozialversicherungsträgern durch Gewerbetreibende (insbesondere Augenoptiker, Kontaklinsenoptiker, Gehörgeräteakustiker, Bandagisten, Orthopädietechniker, Orthopädieschuhmacher) einschließlich automationsunterstützt erstellter und archivierter Textdokumente (wie z.B. Korrespondenz) in dieser Angelegenheit.

Rechtsgrundlagen der Anwendung sind insbesondere die folgenden Gesetze (in der geltenden Fassung):

§ 349a Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG), BGBl. Nr. 189/1955 (60. Novelle ASVG), § 193 Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz (GSVG), BGBl. Nr. 560/1978, § 181 Bauern-Sozialversicherungsgesetz (BSVG), BGBl. Nr. 559/1978, § 3 des Bundesgesetzes über die Sozialversicherung freiberuflich selbständig Erwerbstätiger (FSVG), BGBl. Nr. 624/1978, § 128 Beamten- Kranken- und Unfallversicherungsgesetz (B-KUVG), BGBl. Nr. 200/1967; Gewerbeberechtigung gemäß § 94 Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194/1994; Gesamtvertrag abgeschlossen zwischen der beruflichen Interessensvertretung des Auftraggebers und dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger (§ 349 Abs. 3 ASVG).

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:

Die Daten der Patienten der rezeptausstellenden Ärzte sind mindestens 7 Monate ab Abrechnung, im Fall von Einwendungen durch die Kassen bis zum rechtskräftigen Abschluss eines entsprechenden Verfahrens aufzubewahren. Darüber hinaus gelten die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen.

Sonstige Hinweise:

Die Datensicherheitsmaßnahmen gemäß § 14 DSG 2000 sind zu beachten. Insbesondere hat die Übermittlung der Datensätze an den Empfänger in sicherer, verschlüsselter Form zu erfolgen.

Betroffene Personengruppen: Nr.: Datenarten: Empfängerkreise:
Patienten von rezeptausstellenden Ärzten (Kunden, an die ärztlich verordnete Heilbehelfe/ Hilfsmittel abgegeben werden): 01 Versicherungsnummer des Patienten 1
02 Versicherungsnummer des Patienten Zusatzkennzeichen 1
03 Versicherungsnummer des Versicherten (falls der Patient Angehöriger ist) 1
04 Versicherungsnummer des Versicherten Zusatzkennzeichen 1
05 Bezeichnung und Nummer der Krankenkasse 1
06 Ordnungsgruppe (z.B. erwerbstätig, Pensionist, Selbstversicherer, arbeitslos), Zusatzfeld 1
07 Vertragspartnernummer des rezeptausstellenden Arztes (Rezeptidentifikation) 1
08 Rezeptabgabedatum 1
09 Kennzeichen neuerlicher Einreichung 1
10 Angaben zum verordneten Rezept bzw. Verordnungsschein (z.B. Gleitsichtbrillen) 1
11 Chefärztliche Genehmigung 1
12 Positionsnummer des verordneten/abgegebenen Heilbehelfs/Hilfsmittels 1
13 Tarife 1
14 Selbstbehaltbefreiung 1
15 Selbstbehalte 1
16 Betriebs-, Lauf- und Belegnummern 1
17 Mehrwertsteuersatz 1
18 Systemdatum der Eingabe, Erfassungskennzeichen 1
Krankenkassen und sonstige Rechtsträger, auf deren Rechnung ärztlich verordnete Heilbehelfe/ Hilfsmittel an Kunden abgegeben werden: 19 Kurzbezeichnung 1
20 Krankenkassennummer 1
21 Versichertengruppennummer 1
22 Versichertengruppenkurzbezeichnung 1
23 Rezeptanzahl 1
24 Selbstbehalt 1
25 Abrechnungszeitraum 1
26 Datumsangaben 1

Empfängerkreise:

1Zuständiger Sozialversicherungsträger zum Zweck der Kostenübernahme gemäß §§ 349a, 137 und 460d ASVG, §§ 93, 193 und 231a GSVG, §§ 86, 87, 181 und 219a BSVG, § 3 FSVG, §§ 65, 128 und 159a B-KUVG.

SA028 Verrechnung ärztlich verordneter Behandlungen und diagnostischer Leistungen durch freiberuflich tätige Angehörige der medizinisch technischen Dienste, klinischen Psychologen und Psychotherapeuten

Zweck der Datenanwendung:

Verrechnung ärztlich verordneter physiotherapeutischer, logopädisch-phoniatrisch-audiologischer oder ergotherapeutischer Behandlungen durch freiberuflich tätige Angehörige der medizinisch technischen Dienste gemäß § 7 Abs. 3 MTD-Gesetz (§ 135 Abs. 1 Z 1 ASVG)

Verrechnung der aufgrund ärztlicher Verschreibung oder psychotherapeutischer Zuweisung erforderlichen diagnostischen Leistungen durch klinische Psychologen (§ 135 Abs. 1 Z 3 ASVG)

Verrechnung psychotherapeutischer Behandlungen durch Personen, die gemäß § 11 des Psychotherapiegesetzes, BGBl. Nr. 361/1990 zur selbständigen Ausübung der Psychotherapie berechtigt sind (§ 135 Abs. 1 Z 3 ASVG) mit den Sozialversicherungsträgern einschließlich automationsunterstützt erstellter und archivierter Textdokumente (wie z.B. Korrespondenz) in dieser Angelegenheit.

Rechtsgrundlagen der Anwendung sind insbesondere die folgenden Gesetze (in der geltenden Fassung):

§ 349a Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG), BGBl. Nr. 189/1955, (60. Novelle ASVG), § 193 Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz (GSVG), BGBl. Nr. 560/1978, § 181 Bauern-Sozialversicherungsgesetz (BSVG), BGBl. Nr. 559/1978, § 3 des Bundesgesetzes über die Sozialversicherung freiberuflich selbständig Erwerbstätiger (FSVG), BGBl. Nr. 624/1978, § 128 Beamten- Kranken- und Unfallversicherungsgesetz (B-KUVG), BGBl. 200/1967,

Gesamtvertrag abgeschlossen zwischen der beruflichen Interessensvertretung des Auftraggebers und dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger gemäß § 349 Abs. 2 und Abs. 3 ASVG, oder für den Träger der Krankenversicherung vom Hauptverband abgeschlossene Einzelverträge mit freiberuflich tätigen klinischen Psychologen bzw. freiberuflichen Psychotherapeuten gemäß § 349 Abs. 2 ASVG.

Höchstdauer der zulässigen Datenaufbewahrung:

Die Daten der Patienten der rezeptausstellenden oder verordneten Ärzte sind mindestens 7 Monate ab Abrechnung, im Fall von Einwendungen durch die Kassen bis zum rechtskräftigen Abschluss eines entsprechenden Verfahrens aufzubewahren. Darüber hinaus gelten die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen.

Sonstige Hinweise:

Die Datensicherheitsmaßnahmen gemäß § 14 DSG 2000 sind zu beachten. Insbesondere hat die Übermittlung der Datensätze an den Empfänger in sicherer, verschlüsselter Form zu erfolgen.

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