Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend die Verlängerung des Internationalen Tropenholz-Übereinkommens von 1994 und dessen Geltungsbereich
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat der Internationale Tropenholzrat auf seiner in Yokohama, Japan, am 4. November 2002 stattgefundenen 33. Tagung das Internationale Tropenholz-Übereinkommen von 1994 (BGBl. III Nr. 124/1997, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 56/2001) gemäß dessen Art. 46 Abs. 2 bis 31. Dezember 2006 verlängert.
Nach weiteren Mitteilungen des Generalsekretärs haben folgende weiteren Staaten ihre Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunden hinterlegt:
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Datum der Hinterlegung der
Staaten: Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunde:
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Guatemala 03. Mai 2001
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Mexiko 11. März 2004
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Nigeria 28. Februar 2002
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