Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über die Lehrpläne für höhere land- und forstwirtschaftliche Lehranstalten

Typ Verordnung
Veröffentlichung 2004-09-01
Letzte Aktualisierung 1900-01-01
Status Aufgehoben · 2020-08-31
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 8
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Zugmaschinen für Flach- und Steilhangbewirtschaftung, Pflanzenschutz, Laubwandpflege, Erntegeräte.

5.2 OBSTBAU

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Stellenwert des Obstbaues:

geschichtliche Entwicklung, Betriebs- und Vermarktungsformen, Gesundheitswert und ernährungsphysiologische Bedeutung von Obst, Kenndaten des Obstbaues.

Biologie der Obstpflanzen:

Einteilung der Obstpflanzen, morphologische, physiologische und ökologische Grundlagen ausgewählter Obstarten.

Baumschulwesen:

Vermehrung und Anzucht der verschiedenen Obstpflanzen.

Obstneuanlagen:

Anbaumodelle ausgewählter Obstarten, Produktionssysteme, Anbausysteme und Kronenformen, Planung und Errichtung von Neupflanzungen.

Pflegemaßnahmen:

Bodenpflege, Düngung, Bewässerung, Schnitt, Einsatz von Phytohormonen zur Ertrags- und Wuchsregulierung, Frostschutz, Hagelschutz, Pflanzenschutz.

Obsternte:

Optimaler Erntezeitpunkt, Kriterien der äußeren und inneren Fruchtqualität, Ernteverfahren.

Lagerung, Aufbereitung und Vermarktung:

Lagerungsmethoden und –technik unterschiedlicher Obstarten, Lagerkrankheiten.

Sortierung und Verpackung:

Vermarktung (Qualitätsklassengesetze, wesentliche obstartenspezifische Fruchteigenschaften bei verschiedenen Vermarktungsformen).

Spezieller Obstbau:

Anbau von Kern-, Stein-, Beeren- und Schalenobstarten (Taxonomie, Vermehrung, ökologische Ansprüche, Pflanze/Frucht, Anbausysteme, Pflegemaßnahmen, Ernte, Lagerung).

Obstsorten:

Kriterien der Sortengruppenbildung und Kriterien der Sortenbeschreibung, Sortimente und Beschreibung ausgewählter Kern-, Stein-, Beeren- und Schalenobstsorten.

5.3 TECHNOLOGIE DER TRAUBENVERARBEITUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Wirtschaftliche Aspekte:

Österreichs Stellung in der Weinwelt, Qualitätsweinproduktion, Marktorientierung.

Rechtliche Grundlagen:

ausgewählte Kapitel aus Weingesetz, EU-Verordnungen, Lebensmittelgesetz, Kodex, Lebensmittelhygieneverordnung, HACCP-Konzept.

Traubenverarbeitung:

Lesevorbereitungen, Aufbau der Traubenbeere, Reifeparameter und –beurteilung, Grundsätze der Traubenverarbeitung, Traubenlese und Transport, Traubenübernahme, Traubenverarbeitung, Maischebehandlung, Eiswein und Prädikatsweinbereitung.

Mostgewinnung:

Pressen und Pressverfahren, Mostinhaltsstoffe, Mostbehandlung, Traubensaftherstellung, alternative Mostverwertung.

Alkoholische Gärung:

Gärungschemismus, Metabolismus der Hefe, Mikrobiologie des Mostes, Hefe und Hefearten, Schimmelpilze, Bakterien, Einsatzmöglichkeiten und Typen von Reinzuchthefen in der Kellerwirtschaft.

Gärablauf und Gärsteuerung:

Gärführung, gekühlte Gärung, Gärungsunterbrechung, Gärstockungen.

Rotweinbereitung:

Herstellung, biologischer Säureabbau, Barriquelagerung und vergleichbare Verfahren.

Jungweinbehandlung und Weinschulung:

Voraussetzungen und Möglichkeiten der Weinlagerung.

Weinharmonisierung und Stabilisierung, Qualitätsverbesserung:

Schönungen und Schönungsvoraussetzungen, Klärverfahren und Weinklärung, Weinsteinstabilisierung, Stabilisierungsverfahren.

Flaschenfüllung:

Flaschenreinigung, Sterilisation, Füllverfahren, Verschlüsse,

Flaschenadjustierung, Betriebshygiene.

Ausländische Weintypen und deren Herstellung.

Weitere Produkte aus der Traube:

Schaumweinproduktion, Tresterbrand, Traubenbrand, Weinbrand, Alternativprodukte.

Weinbeurteilung:

Kostschemata, Weinansprache, Schulung für Kostkommissionen.

5.4 TECHNOLOGIE DER OBST- UND GEMÜSEVERARBEITUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Technologische, ernährungsphysiologische, wirtschaftliche und rechtliche Grundlagen.

Herstellungsstandards, Qualitätsmanagement und HACCP und Qualitätssicherung.

Obst- und Gemüsetechnologie:

Nationales und europäisches Lebensmittelrecht, Hygiene, Reinigung und Arbeitsschutz, Umweltschutz, Abwasser- Reststoff- und Abfallaufbereitung, Ursache und Wirkungen des Verderbs, Haltbarmachungsverfahren für Lebensmittel, Wasser als Lebens- und Betriebsmittel, Auswahl, Kennzeichnung und Einsatz von Zusatz- und Hilfsstoffen, Grundverfahren der Lebensmittelherstellung, organoleptische und mathematisch-statistische Grundlagen der Lebensmittelsensorik.

Technologie der Frucht- und Gemüsesäfte:

Fruchtsäfte und Fruchtgetränke, Beschaffenheit und Zusammensetzung der Rohware, Saftgewinnung und Saftbehandlung, Haltbarmachung und Abfüllung, Herstellung von Saft- und Aromakonzentraten, Produktionsschemata für klare und trübe Säfte, Nektare, alkoholfreie Erfrischungsgetränke, Gemüsesäfte.

Technologie der Obstbrennerei:

Spirituosen, Beschaffenheit und Zusammensetzung der Rohware, Einmaischung (Vorbereitung, chemische und biologische Veränderungen), alkoholische Gärung (Biochemie, Gärungsverlauf, Gärungsprodukte, Gärungsausbeuten), Destillation (theoretische Grundlagen, Apparate und Einrichtungen, Verfahrenstechnik), Lagerung, Fertigstellung und Abfüllung von Produkten, Verwertung von Reststoffen, Produktionsschemata für Obst- und Getreidebrände, Geiste und Liköre.

Technologie der Gefrierkonservierung:

Tiefgefrierprodukte, Wirkung und Verfahrenstechnik der Kältekonservierung, Herstellungschemata für tiefgefrorene Obst- und Gemüseprodukte.

Technologie der Konservenherstellung:

Obst- und Gemüsekonserven, Verpackungsmaterialien und Füllverfahren, verderbende Mikroorganismen und Sterilisationsstrategien, Theorie und Verfahrenstechnik der Hitzekonservierung, Grundlagen der Gärungskonservierung und Säurekonservierung, Produktionsschemata für hitzekonservierte Obst- und Gemüseprodukte sowie gärungs- und sauerkonservierte Produkte.

Technologie der Fruchtprodukte:

Rohwaren, Zusatzstoffe und Verfahrenstechnik für Konfitüren, Gelees und Marmeladen, Rohwaren, Zusatzstoffe und Verfahrenstechnik für Muse, Kompotte, Frucht- und Gemüsesaucen, Frucht- und Gemüseprodukte.

Technologie der Obst- und Gemüsetrockenprodukte:

Verfahrenstechnische Grundlagen, Apparate und Einrichtungen, Herstellung von Trockenfrüchten und Gemüsetrockenprodukten.

Spezielle Fragen der Obstweinproduktion:

Saftbereitung und Saftbehandlung, Weinbereitung und Weinbehandlung, spezielle Produkte.

5.5 WEIN- UND OBSTTECHNOLOGISCHES PRAKTIKUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Wein- und Obstbau:

Wetterbeobachtung, Methoden der vegetativen Vermehrung, Bodenpflegesystem, Bewuchsregulierung, Kompostbereitung, Entnahme von Bodenproben und Interpretation der Bodenuntersuchungsergebnisse, Nährstoffversorgung, Bewässerung.

Weinbau:

Organe und Funktionen des Rebstocks, Rebsorten, Rodung und Neuanlage, Rebschnitt, Stockpflegemaßnahmen, Ertragsregulierung, Ernteverfahren.

Obstbau:

Organe und Funktionen von Obstgehölzen, mitteleuropäische Obstarten, Vermehrung von Beerenobstpflanzen, Anzucht von Obstbäumen, Wuchsgesetze, Unterstützungssysteme, Erziehungsformen und Schnittarten im Obstbau, Pflanzung, Fruchtbehangregulierung, Bestimmung des Erntetermins, Ernte und Lagerung.

Kellerwirtschaft und Obstverarbeitung:

Betriebshygiene, Filtration, Abfüllung, Produktverkostung und sensorische Analysen, Unfallverhütung.

Kellerwirtschaft:

Lesevorbereitung, Traubenübernahme, Pressen, Maische- und Mostbehandlung, Einsatz von Reinzuchthefen und Gärhilfen, Gärführung, Separator, Jungweinbehandlung, Filtration, Einsatz von Schönungsmitteln, Behälterreinigung und –konservierung, Flaschenreinigung, Flaschenadjustierung, Rotweinbereitung, biologischer Säureabbau, Barriqueausbau, Qualitätsverbesserungs- und Stabilisierungsmaßnahmen, Sektbereitung, Umgärung, Membranfiltration und Sterilfüllung, Trester-, Trauben- und Weinbrandherstellung.

Obstverarbeitung:

Saftproduktion, Konzentratherstellung, Trinkfertigmachen von Säften, Obstweinherstellung, Destillatherstellung, Sirupherstellung, Herstellung von Konfitüren und Gelees, Dickzuckerfrüchten, Trockenobst, Kompotten, Obst- und Gemüsekonserven.

5.6 WEIN- UND OBSTTECHNOLOGISCHES LABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Kellerwirtschaft:

Optimierung von Schönungs-, Stabilisierungs- und Klärprozessen, Bestimmung von Produktfehlern, Ermittlung von Maßnahmen zur Fehlerbeseitigung, Erstellung von Vorproben, Übertragung der Ergebnisse auf den Pilot-Plant Maßstab, Fachrechnen und Kellerbuchführung, chemische und sensorische Beurteilung von Traubenprodukten.

Obstverarbeitung:

Kontrolle und Optimierung von Schönungs-, Stabilisierungs- und Klärprozessen, Bestimmung von Produktfehlern, Ermittlung von Maßnahmen zur Fehlerbeseitigung, Erstellung von Vorproben, Übertragung der Ergebnisse auf den Pilot-Plant Maßstab, Fachrechnen und Produktionsdokumentation, chemische, physikalische und sensorische Beurteilung von Obst- und Gemüseprodukten, Berechnung, Optimierung und praktische Durchführung von Grundverfahren, Selbständige Entwicklung von Rezepturen, Herstellung von Produkten.

Obstbau:

Obstneuanlagen, Anbaumodelle verschiedener Obstarten, Erziehungstechniken ausgewählter Kronenformen, Pflanzenschutz, wichtige Krankheiten und Schädlinge ausgewählter Obstarten, Obsternte, optimaler Erntezeitpunkt, Obstvermarktung, wesentliche obstartenspezifische Fruchteigenschaften verschiedener Vermarktungsformen, spezieller Obstbau, Kriterien der Sortengruppenbildung, Beschreibung und Verkostung ausgewählter Kern-, Stein-, Beeren- und Schalenobstsorten.

Weinbau:

Ampelographische Bestimmung der wichtigsten Kelter-, Tafel- und Unterlagsrebsorten, Erkennen und Beurteilen von Bodenpflegesystemen im Rahmen förderungsrelevanter Richtlinien, Erfassung und Diskussion aktueller Probleme im Weinbau, Schnitt und Erziehung wichtiger Hochkulturformen, Ermittlung und Verrechnung von Frostschäden und Fruchtansatz, Planung einer Weingarten-Neuanlage, Planen und Durchführen ertrags- und laubwandgestaltender Maßnahmen, Erfassung von ertragsbeeinflussenden Daten zur Ertragsvorschätzung, Bestimmung von Reifeverlauf und Erntezeitpunkt, Beurteilen von Lesegut anhand qualitätsbestimmender Parameter, Diagnose von Krankheiten, Schädlingen und Mangelerscheinungen, Erarbeiten von Grundlagen und Strategien für einen Weinbau-Pflanzenschutzplan, Anlegen eines Düngeplanes aufgrund von Boden- und Pflanzenuntersuchungen, Beurteilen von Bewässerungssystemen.

6.

UNTERNEHMENSFÜHRUNG UND RECHT

6.1 VOLKSWIRTSCHAFT

Siehe Anlage 1.

6.2 BETRIEBSWIRTSCHAFT UND RECHNUNGSWESEN

Siehe Anlage 1.

Das Ausmaß der Übungen beträgt im IV. Jahrgang 1 Wochenstunde, im V. Jahrgang 2 Wochenstunden, diese sind für den Betrieb von Übungsfirmen zu nutzen.

6.3 MARKETING UND MANAGEMENT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Marketing:

Märkte und Organisationsformen des Marktes, Marktverhalten, Marketingphilosophie, Marktforschung, Verbraucheranalysen, Marketingmix (Leistungsprogrammpolitik, Kontrahierungs- und Preispolitik, Distributionspolitik und Logistik, Kommunikationspolitik), Situationsanalyse, Leitbild- und Marketingkonzepte, strategische und operative Marketingpläne.

Management:

Systeme, Quality Awards, Qualitätsinformation, -förderung und –kosten, Auswirkungen auf inner-, zwischen- sowie überbetriebliche Prozesse, Dokumentationen, Prozessbeschreibungen, Verfahrens-, Arbeits- und Prüfanweisungen, Formblättern und Checklisten, Problemlösungstechniken und Risikoanalysen.

6.4 PROJEKTMANAGEMENT

Siehe Anlage 1.

6.5 RECHT

Siehe Anlage 1.

7.

BEWEGUNG UND SPORT

Siehe Anlage 1.

8.

PFLICHTPRAKTIKUM

Siehe Anlage 1.

B. FREIGEGENSTÄNDE, UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN UND FÖRDERUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

Zum In- und Außerkrafttreten vgl. Art. 1 § 2.

Anlage 1.3

LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR GARTEN- UND

LANDSCHAFTSGESTALTUNG

I. STUNDENTAFEL *1)

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

```


```

Wochenstunden

Pflichtgegenstände

Jahrgang Summe

I II III IV V

```


```

```

1.

Religion ................ 2 2 2 2 2 10

```

```

2.

Humanwissenschaften und

```

Sprache:

2.1 Deutsch ................. 3 2 2 2 2 11

2.2 Kommunikation und

Präsentation *2) ........ - - - 2 - 2

2.3 Lebende Fremdsprache *3) 2 2 2 2 2 10

2.4 Alternativer

Pflichtgegenstand ....... - - 2 2 - 4

2.4a Zweite lebende

Fremdsprache *3) *4) ....

2.4b Englisch-Fachseminar ....

2.5 Geschichte und Politische

Bildung ................. - - - 2 3 5

2.6 Geographie .............. 3 - - - - 3

3.

Naturwissenschaften:

3.1 Angewandte Physik ....... 3 - - - - 3

3.2 Angewandte Chemie ....... 2 2 - - - 4

3.3 Angewandte Biologie und

Botanik *5) ............. 6 4 - - - 10

3.4 Angewandte Mathematik ... 3 3 2 2 - 10

3.5 Chemisches und

bodenkundliches

Laboratorium ............ - 3 - - - 3

3.6 Angewandte Informatik ... 2 2 - - - 4

```

4.

Garten- und

```

Landschaftsgestaltung:

4.1 Gärtnerischer

Pflanzenbau *5) ......... - 2 - - 2 4

4.2 Bodenkunde und

Pflanzenernährung ....... - - 3 - - 3

4.3 Pflanzenschutz *5) ...... - - - 3 - 3

4.4 Gehölzkunde und

Baumschulwesen *5) ...... - 3 2 2 3 10

4.5 Stauden und

Sommerblumen *5) ........ - 2 2 2 2 8

4.6 Gartenbau u.

Blumenbinderei –

Praktikum ............... 6 6 4 - - 16

4.7 Garten- und

Landschaftsgestaltung *5) - 2 3 4 4 13

4.8 Vermessungswesen *5) .... - - 2 2 - 4

4.9 Bau- und Gartentechnik .. - - 2 1 2 5

4.10 Konstruktionsübungen *4) - - 2 - - 2

4.11 Raumordnung und

Landschaftspflege ....... - - - - 2 2

4.12 Technik in der

Gartengestaltung ........ - - 1 1 1 3

```

5.

Unternehmensführung und

```

Recht:

5.1 Volkswirtschaft ......... - - 2 - - 2

5.2 Betriebswirtschaft u.

Rechnungswesen *5) ...... - - 2 3 4 9

5.3 Marketing und Management - - - - 3 3

5.4 Projektmanagement ....... - - - 2 - 2

5.5 Recht ................... - - - - 2 2

```

6.

Leibesübungen ........... 2 2 2 2 - 8

```

```


```

Gesamtwochenstundenzahl . 34 37 37 36 34 178

```

7.

Pflichtpraktikum Abschnitt I 6 Wochen zwischen dem II. und

```

III. Jahrgang

Abschnitt II 10 Wochen zwischen dem

III. und IV. Jahrgang

Abschnitt III 6 Wochen zwischen dem IV. und

V. Jahrgang

```


```

Wochenstunden

Freigegenstände

Jahrgang Summe

I II III IV V

```


```

Konversation in lebenden

Fremdsprachen ........... 2 2 2 2 2 10

Zweite lebende

Fremdsprache ............ - - - - 2 2

Marketing und Management - - - - 2 2

Computerunterstützte

Textverarbeitung ........ 2 - - - - 2

Leibesübungen ........... - - - - 2 2

```


```

Wochenstunden

Unverbindliche Übungen

Jahrgang Summe

I II III IV V

```


```

Musikerziehung .......... 1 1 1 1 1 5

Leibesübungen ........... 2 2 2 2 2 10

```


```

Förderunterricht *6)

```


```

Deutsch

Lebende Fremdsprache

Angewandte Mathematik

```


```

*1) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel im Rahmen des Abschnittes III der Anlage 1 abgewichen werden.

*2) Mit Computerunterstützung in Teilbereichen im Ausmaß von einer Wochenstunde.

*3) In Amtsschriften ist die Bezeichnung der lebenden Fremdsprache

bzw. der zweiten lebenden Fremdsprache in Klammern anzuführen.

*4) Alternativer Pflichtgegenstand: 4 Stunden wahlweise mit

Englisch-Fachseminar.

*5) Mit Übungen.

*6) Als Kurs für einen oder mehrere Jahrgänge – jedoch jeweils für

dieselbe Schulstufe – gemeinsam durch einen Teil

des Unterrichtsjahres im I. bis IV. Jahrgang. Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Jahrgang bis zu zweimal für jeweils höchstens 16 Unterrichtseinheiten eingerichtet werden, die jeweils innerhalb möglichst kurzer Zeit anzusetzen sind.


II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE, SCHULAUTONOME

LEHRPLANBESTIMMUNGEN UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF DER EINZELNEN

UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

2.

HUMANWISSENSCHAFTEN UND SPRACHE

2.1 DEUTSCH

2.3 LEBENDE FREMDSPRACHE

2.4a ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE

2.4b ENGLISCH-FACHSEMINAR

2.6 GEOGRAPHIE

3.

NATURWISSENSCHAFTEN

3.1 ANGEWANDTE PHYSIK

3.2 ANGEWANDTE CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Allgemeine Biologie:

Kennzeichen des Lebendigen, Zelle, Gewebe und Organe von Pflanzen und Tieren, Stoffwechsel und Energiehaushalt, Fortpflanzungsbiologie, Wachstum und Entwicklung.

Zoologie und Botanik:

Vergleichende Morphologie, Anatomie und Physiologie sowie Systematik, Bearbeitung wichtiger Pflanzen- und Tiergruppen.

Somatologie:

Anatomie und Physiologie des Menschen.

Evolution:

Entstehung des Lebens, Evolutionsfaktoren und -theorien, Stammbäume, Evolution des Menschen.

Mikrobiologie und Biotechnologie:

Grundlagen, ausgewählte biotechnologische Verfahren.

Genetik:

Allgemeine und molekularbiologische Grundlagen, Erbkrankheiten, Gentechnik und ihre Risiken.

Ethologie:

Angeborenes und erlerntes Verhalten bei Tier und Mensch.

Geobotanik:

Floren-, Vegetations- und Arealkunde mit botanischem Schwerpunkt.

Ökologie:

Grundlagen, Kreisläufe, Vernetzung, Ökologie der Lebensräume, Humanökologie, Natur- und Umweltschutz.

Praktische Fertigkeiten:

Biologisch-ökologische Arbeits- und Dokumentationstechniken, Anlegen eines Herbars von Nadel- und Laubgehölzen.

Das Ausmaß der Übungen beträgt im I. und II. Jahrgang je 2 Wochenstunden.

3.4 ANGEWANDTE MATHEMATIK

Siehe Anlage 1.

3.5 CHEMISCHES UND BODENKUNDLICHES LABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Laboratoriumsbetrieb:

Verhaltensregeln, Laboratoriumsgeräte und Chemikalien, Probenaufbereitung.

Qualitative und quantitative physikalische Methoden:

Trennen, analytisches Wägen, Volumsmessung von Flüssigkeiten und Gasen, Dichtebestimmung von Flüssigkeiten.

Qualitative und quantitative chemische Methoden:

Analysen auf trockenem Wege, Ionennachweise, Schnelltests, Gravimetrie, Maßanalysen.

Qualitative und quantitative chemisch-physikalische Methoden:

Kolorimetrie, pH-Wert-Messung, Leitfähigkeitsmessung, Fotometrie, Refraktometrie, Polarimetrie, Chromatographie.

Bodenuntersuchung:

Feldansprache der Bodenart und Bodenprobenahme, Untersuchung des Nährstoffgehaltes von Proben, pH-Wert, elektrische Leitfähigkeit, Volumengewichtsbestimmung von Substraten, Kalkgehalt, Pflanzenverträglichkeitstests mit Auswertung.

Wasseruntersuchung:

pH-Wert, Salzgehalt, Wasserhärte, Nitratbelastung, Gesamtkeimzahl.

Herstellen von Nährlösungen:

Nährstoffmangellösungen.

Mikrobiologische Methoden:

Isolierung, Kultivierung und Identifizierung von Mikroorganismen, Verdünnungsreihen, Koch’sches Plattenverfahren.

3.6 ANGEWANDTE INFORMATIK

Siehe Anlage 1.

4.

GARTEN - UND LANDSCHAFTSGESTALTUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Gartenbau in Österreich:

Produktionszweige, Charakteristik des österreichischen Gartenbaus, Absatzwege, Informationsquellen.

Betriebsmittelausstattung:

Kulturflächen, Kulturverfahren, Kulturgefäße, Platzbedarf, Produktionsmittelbedarf.

Klimasteuerung:

Licht, Temperatur, Bewässerung.

Kulturmaßnahmen:

Vegetative und generative Vermehrung, Aktivitätswechsel, Ernte, Boden.

Sicherheitsvorkehrungen:

Pflanzenschutzmittel, Wachstumsregulatoren und Düngelösungen.

Zierpflanzen:

Bedeutung und Vermarktungsstruktur, Topf- und Kübelpflanzen, Innenraumbegrünung, Zimmerpflanzen, Hydrokultur, Gestaltung von Pflanzgefäßen.

Gemüse:

Inhaltsstoffe, konventioneller, integrierter und biologischer Gemüsebau, Hausgemüsebau, Kulturverfahren, spezieller Gemüsebau, Klima und Bodenansprüche, ernährungsphysiologische Bedeutung von Pflanzenfamilien.

Das Ausmaß der Übungen beträgt im IV. Jahrgang 1 Wochenstunde.

4.2 BODENKUNDE UND PFLANZENERNÄHRUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Mineralische Bodenbestandteile:

Gesteine und Minerale, Umwandlungsprozesse, Tonminerale, Körnung und Bodenart.

Organische Bodenbestandteile:

Bodenflora und Bodenfauna, Umwandlungsprozesse.

Bodenwasser:

Wasserspannung und Wasserkapazität.

Bodenluft:

Zusammensetzung und Gasaustausch.

Bodenkörper:

Bodengefügeformen, physikalische Eigenschaften des Bodenkörpers, physikalisch-chemische Eigenschaften des Bodenkörpers.

Pedogenese:

Bodenprofile und Bodentypen, Klassifikationssysteme der Böden, Bodenbewertung, Bodenfruchtbarkeit und Bodenschutz.

Humuswirtschaft:

Kompostierung, Rotteverlauf.

Gärtnerische Erden und Substrate:

Substratkomponenten, Bodenhilfsstoffe.

Bodenuntersuchung:

Probenahme, Probenaufbereitung, analytische Methoden, Auswertung und Interpretation der Untersuchungsergebnisse.

Nährstoffe:

Einteilung der Nährstoffe, Aufgaben der Nährstoffe und Nährversorgung der Pflanze.

Düngung:

Einteilung der Düngemittel, pflanzenphysiologische Wirkung einzelner Düngerformen auf den Boden, Einsatzmöglichkeiten von Düngemitteln in der Praxis.

4.3 PFLANZENSCHUTZ

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Ursachen der Pflanzenschädigung:

Nichtparasitäre Schadensursachen durch Kulturfehler, falsche Anwendung von Agrarchemikalien, Immissionsschäden, Viren, Bakterien, Phytoplasmen und Pilze als Pathogene, Gefäßpflanzen als Parasiten, Schädlinge, Nützlinge und indifferente Arten und ihre gegenseitige Beeinflussung, Beikräuter als Raum- und Nährstoffkonkurrenten.

Pflanzenschutzmittelkunde:

Vorschriften und Gesetze, Toxikologie und Umweltproblematik, Systematik der Pestizide, Anwenderschutz, Auswahl und Einsatz von Pestiziden sowie mögliche Fehlerquellen bei der Zubereitung und Applikation, Geräte und ihre Wartung, Methoden des Monitoring, Anlegen einfacher Versuche und Erfolgskontrolle, Auswertung.

Pflanzenschutz und Umwelt:

Ziele des integrierten Pflanzenschutzes, Einsatz von Pathogenen und Nützlingen gegen Schaderreger, biotechnische Maßnahmen, Prognosemethoden, Populationsdynamik und Epidemiologie von Schaderregern, Gefahren durch Neobiota, Antiresistenzmanagement.

Schutz einzelner Kulturen:

Jungpflanzenanzucht, Obst- und Ziergehölzen, Stauden und Sommerblumen, Zwiebel- und Knollengewächsen, Balkonpflanzen und Aussetzware sowie Hydrokulturen und Grünflächen wie Park- oder Golfrasen.

Das Ausmaß der Übungen beträgt im IV. Jahrgang 1 Wochenstunde.

4.4 GEHÖLZKUNDE UND BAUMSCHULWESEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Grundbegriffe der Gehölzkunde:

Definitionen, Standortbedingungen Lebensbereiche, Pflanzenentwicklung, Ökogramme, Aufgaben und Funktion der Gehölze, bedeutende Pflanzensammler und –züchter, geschichtliche Hintergründe.

Laub- und Nadelgehölze:

Merkmale, Wuchseigenschaften, Standortsansprüche und Anpassungsfähigkeit, Sortenspektrum, Krankheiten und Schädlinge.

Grundlagen der Gehölzverwendung:

Geeignete Pflanzenkombinationen, Verwendungsmöglichkeiten, Pflanzen- und Sortenwahl, Pflanzung, Anwuchspflege, Schnitt- und Pflegemaßnahmen, Qualität von Baumschulgehölzen, Entwicklung von Gehölzpflanzungen.

Baumschnitt, Baumkontrolle, Baumkataster.

Vertiefung in aktuelle und praxisrelevante Gehölzthemen.

Bedeutung der Baumschulwirtschaft:

In Österreich, Europa und International.

Arbeitsabläufe in der Baumschule:

Vermehrung der Gehölze, Produktion in der Baumschule, Ernte und Vermarktung, Entstehung von Sortimenten, Qualitätsbezeichnungen in der Baumschule und im Handel.

Neuheiten und aktuelle Erkenntnisse aus Wissenschaft und Praxis.

Das Ausmaß der Übungen beträgt im II., III., IV. und V. Jahrgang je 1 Wochenstunde.

4.5 STAUDEN UND SOMMERBLUMEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Allgemeine Staudenkunde:

Vermittlung des Standardsortiments für die Garten- und Landschaftsgestaltung, Grundbegriffe der Staudenkunde, Nomenklatur, Standortsfaktoren, Standorte und Lebensbereiche der Stauden in den Gärten, Geselligkeit und Anordnung der Stauden in Pflanzungen, Staudenpflanzungen im öffentlichen Grün, Pflegeaufwand in Pflanzungen, Bedeutung und Aufgaben der Staudensichtung, Arten und Sorten.

Spezielle Staudenkunde:

Vermittlung des Standardsortiments von Zwiebel- und Knollenpflanzen, Freilandziergräsern und Farnen, Bambussen, Wasserpflanzen, Steingartenpflanzen sowie Pflanzen für Dachgärten und Trockenpflanzungen.

Zwiebel- und Knollenpflanzen:

Grundbegriffe der Zwiebelpflanzenkunde, Verwendungsmöglichkeiten in den unterschiedlichen Lebensbereichen, Arten und Sorten.

Freilandziergräser, Farne und Bambusse:

Grundbegriffe der Gräser-, Farn- und Bambuskunde, Verwendungsmöglichkeiten, Arten und Sorten.

Wasser- und Sumpfpflanzen:

Grundbegriffe der Wasserpflanzenkunde, natürliche Gewässer, Gartenteiche, Schwimmteiche, Verwendungsmöglichkeiten, Stauden für das Umfeld des Gartenteichs, Ufer-, Sumpf- und Wasserpflanzen zur Revitalisierung von Gewässern, Arten und Sorten.

Steingartenpflanzen, Pflanzen für Dachgärten und Trockenpflanzungen:

Grundbegriffe, natürliche Standorte als Vorbild, Bepflanzung formaler und natürlicher Steingärten, Verkehrsbegleitgrün, Bepflanzung intensiver und extensiver Dachbegrünungen, Arten und Sorten.

Sommerblumen:

Grundbegriffe, Nomenklatur, Anordnung in Pflanzungen für Hausgärten, Verwendung im öffentlichen Grün, das Teppichbeet, die Wechselpflanzung, Grundsortiment bewährter Arten und Sorten, Ergebnisse der Sommerblumenbewertung und Bedeutung für die Garten- und Landschaftsgestaltung, Arten und Sorten.

Das Ausmaß der Übungen beträgt im III., IV. und V. Jahrgang je 1 Wochenstunde.

4.6 GARTENBAU UND BLUMENBINDEREI – PRAKTIKUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Gärtnerischer Pflanzenbau sowie Gemüsebau:

Anbauplanung, Bodenbearbeitung, Bodenverbesserung, Erd- und Substratbereitung, Vermehrung, Kulturführung, Pflege- und Unkrautbekämpfungsmaßnahmen, Ernte und Aufbereitung.

Gärtnerischer Pflanzenbau sowie Zierpflanzen und biotechnologische Produktion:

Vermehrung, Kulturführung, Ernte, Hydrokultur, Kultur und Pflegemaßnahmen, Gestaltung und Bepflanzung von Gefäßen, Zierpflanzen und Glas.

Gehölzkunde und Baumschulwesen:

Infrastruktur, Kultureinrichtungen, Maschinen, Geräte und Werk- und Hilfsstoffe, Kultur- und Pflegearbeiten, Vermehrungsmethoden der Gehölze, Ernte und Vermarktung, Erkennungsmerkmale, Ansprüche und Verwendung der wichtigsten Gehölze, Schadbilder, Pflanzenqualität, Obstsorten.

Staudenkunde und Sommerblumen:

Generative und vegetative Vermehrungsmethoden bei Stauden, Zwiebelpflanzen und Sommerblumen, Kulturarbeiten, Umsetzen von Skizzen oder Plänen, Pflanzflächen herrichten, Ware auslegen und fachgerecht setzen, Bewässerung, Pflegearbeiten in Pflanzungen und Kulturen, Bodenbearbeitung, Bodenabdeckung, Unkrautbekämpfung, Ernten, Sortieren, Lagern, Verpacken, Versand, Führung des Praxistagebuchs, Dokumentation von praktischen Arbeitsabläufen, Unfallverhütung, Handhaben und Instandhalten der zu verwendenden Werkzeuge und Geräte, Vorrichtungen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe.

Baukunde und Gartentechnik:

Bestandsaufnahme mit einfachen Mitteln, Umsetzen von Skizzen oder Plänen, Ausführung von Erdarbeiten für bautechnische und vegetationstechnische Zwecke, Befestigte Flächen aus Natur- und Kunstpflastersteinen bzw. –platten, Oberflächenentwässerung, mörtelloses Mauerwerk, Natur- und Kunststein, Herstellung, Einbringen und Verdichten von Beton, einfache zimmermannsmäßige Holzverbindungen sowie Verbindungen mit verschiedenen Verbindungsmitteln, chemischer und konstruktiver Holzschutz, Pflegearbeiten.

Technik in der Gartengestaltung sowie Technik und Energie:

Arbeitsmethoden, mechanische Fertigkeiten, Wasserinstallationen, Bewässerungsanlagen, Maschinentechnik, Elektrotechnik.

Blumenbinderei:

Sträuße, Brautsträuße, Gestecke, Tischgestecke, Kränze, Weihnachtsdekoration, Weihnachtsfloristik, Raum-, Balldekorationen, traditionelle Floristik, Symbolbinderei.

4.7 GARTEN- UND LANDSCHAFTSGESTALTUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Fachzeichnen:

Zeichen- und Arbeitsgeräte, Zeichenmaterialien und -unterlagen, Zeichennormen, Darstellungsarten, Bestandsaufnahmen und Naturstudien.

Entwurf und Entwurfsdarstellung:

Grafische Techniken in der Entwurfsdarstellung, funktionale, gestalterische und technische Grundlagen, bau- und vegetationstechnische sowie pflanzenkundliche Grundlagen in der Projektplanung, Entwurfstraining an Beispielen unterschiedlicher Dimension und Komplexität.

Elemente der Gartengestaltung in gestalterischer und funktionaler Hinsicht sowie in der Plandarstellung:

Rechtliche und raumplanerische Grundlagen, allgemeine Gestaltungsprinzipien, Wege und Plätze, Mauern und Stützmauern, Wasser, Holz, Bodenmodellierung, Pflanzen in ihrer gestalterischen Verwendung, Rasen, Treppen und Rampen, Licht.

Freiräume in der Stadt in ihrer Bedeutung für Planung und Umsetzung:

Wesentliche gesetzliche, ökologische, soziale sowie technisch-funktionale Rahmenbedingungen, Geschichte des Stadtgrüns, städtebauliche Richtwerte, das städtische Freiraumsystem, Elemente des Freiraumsystems, Sonderformen des Stadtgrüns.

Landschaftsbau:

Grundlagen der Ingenieurbiologie, Planungsgrundsätze, Deckbauweisen, Stabilbauweisen, kombinierte Bauweisen, Ergänzungsbauweisen in der Hangsicherung und im Wasserbau, Repositionspflanzen in der Anwendung, Regenwassermanagement, Schutzpflanzungen im Agrar- und Siedlungsraum, Rekultivierung von Eingriffen in die Landschaft.

Geschichte der Gartenkunst:

Entwicklung der Gartenkunst von der Antike bis in die Gegenwart, Grundsätze der Gartendenkmalpflege.

Das Ausmaß der Übungen beträgt im III., IV. und V. Jahrgang je 2 Wochenstunden.

4.8 VERMESSUNGSWESEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Vermessungswesen in Österreich:

Organisation, Entwicklung, Aufgaben, Grundbuch und Kataster, amtliche Bodenschätzung, Festpunktfeld, Geodatenbestände.

Grundlagen der Vermessungskunde:

Maßeinheiten, Maßstäbe, Bezugsfläche, Koordinatensysteme, Fehlerquellen.

Geodätische Instrumente und ihre Bauteile:

Distanzmessgerät, Fluchtstange, Prismengerät, Winkelmessgerät, Nivellier, Tachymeter, Gefällsmesser, Schlauchwaage, GPS.

Messmethoden:

Lagemessung: Aufnahmeverfahren, Fluchten, Distanzmessung, Richtungs- und Winkelmessung, Geländeaufnahme.

Höhenmessung: barometrische Höhenmessung, Nivellierverfahren, trigonometrische Höhenbestimmung, kombinierte Lage- und Höhenmessung, Absteckarbeiten, Instrumentenprüfung.

Berechnungen:

Koordinatenrechnung.

Planerstellung.

Das Ausmaß der Übungen beträgt im III. und IV. Jahrgang je 1 Wochenstunde.

4.9 BAU- UND GARTENTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Erdbau:

Bodenerkundungsverfahren, Bodeneigenschaften, Klassifizierung, erdbautechnische Begriffe.

Bodenarbeiten für bautechnische Zwecke:

Bodenabtrag, Bodentransport, Bodenauftrag, Bodenverdichtung, Planum, Aufmaß und Abrechnung, Verbaumaßnahmen, Schäden an Erdbauwerken.

Wegebau:

Grundsätze des Wegebaus, Unterbauplanum, Oberbau, seitliche Begrenzungen, Wegedecken, Wegaufbauten nach Belastungsarten.

Treppen und Rampen:

Stufen- und Fundamentarten, Handläufe und Geländer, Sicherheitsvorschriften, barrierefreies Bauen.

Oberflächenentwässerung:

lineare und punktuelle Entwässerung, Einlaufarten und Schächte.

Holzbau:

Hölzer für die Verwendung im Freien, chemischer und konstruktiver Holzschutz, handwerkliche Holzverbindungen, Konstruktionsprinzipien, Befestigungstechnik.

Mauerbau:

Mauersteine, Mauerwerksarten und -verbände, Fertigteile, Beton auf der Kleinbaustelle, Fundierung, Isolierung.

Wasseranlagen:

Wasseranlagen für Badezwecke, Vegetationsbecken, Wasseranlagen aus Beton, Kunststoff und Metall, Dichtung größerer Wasseranlagen in Grünanlagen und in der freien Landschaft.

Vegetationstechnische Bodenarbeiten:

Baugrund, Vegetations-, Filter-, Drän- und wasserspeichernde Schichten, Aufbau von Rasen- und Pflanzflächen, auf Dächern und im Sportplatzbau, Bodenverbesserung, Bodenbearbeitung.

Pflanzen und Pflanzarbeiten:

normgerechte Beschaffenheit von Pflanzen, Pflanzverfahren, Baumschutz, genormte Kennzeichnung und Schreibweisen, Anwuchs- und Fertigstellungspflege.

Rasenbau und Saatarbeiten:

Rasengräser für Saatrasenmischungen nach Verwendungszeck, Fertigrasen, Bodenvorbereitung, Herstellungsverfahren, Pflegemaßnahmen.

Sportplatzbau:

Rasenspielflächen, Tennenflächen, kunststoff- und bitumengebundene Beläge, Baugrund, Anwuchs-, Fertigstellungs- und Entwicklungspflege.

Vergabewesen:

Vergabeverfahren, Leistungsbeschreibung und Leistungsverzeichnis, Erstellen von Vergabeunterlagen, Kalkulationsgrundlagen, Aufmaß und Abrechnung.

Baustellenorganisation:

Ausführungsunterlagen, Materialbeschaffung, Leistungserfassung, Dokumentation.

4.10 KONSTRUKTIONSÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

in der rechnerunterstützten Konstruktion beherrschen.

Lehrstoff:

Konstruktion:

Grundbegriffe der CAD-Technik, Lagepläne und Detailzeichnungen gängiger Elemente aus Gartengestaltung und Landschaftsbau, grafische Elemente.

Grafik:

Präsentation von Planungen unter Verwendung von Konstruktions- und Grafikprogrammen.

Das Ausmaß der Übungen beträgt im III. Jahrgang 2 Wochenstunden.

4.11 RAUMORDNUNG UND LANDSCHAFTSPFLEGE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Raumordnung:

Begriffe der Raumordnung, geschichtliche Entwicklung, Organisation, nominelle Raumordnung in Österreich, Raumplanung.

Landschaftspflege und Landschaftsplanung:

Grundlagenermittlung, Planungskonzepte, Planungsinstrumente.

4.12 TECHNIK IN DER GARTENGESTALTUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Allgemeine Grundlagen:

Technische Darstellungsmethoden und Normen, Statik, Dynamik, Festigkeitslehre.

Werkstoffkunde:

Eisenmetalle, Nichteisenmetalle, Kunststoffe, Treibstoffe, Schmiermittel.

Maschinenelemente:

Verbindungselemente, Elemente der drehenden Bewegung.

Traktoren:

Arbeitsweise, Kraftübertragung, Hilfseinrichtungen und Bauarten des Verbrennungsmotors, Kupplung, Schaltgetriebe, Bremsen, Bereifung, Lenkung und Achskonstruktion, hydraulische Ausrüstung, elektrische Ausrüstung, Zugkraft und Kippverhalten, Fremdantriebe, Anhänger.

Elektrische Maschinen, Anlagen und Energietechnik:

Elektromotoren, Beleuchtung und Notstromeinrichtungen, Leitungs- und Unfallschutz, elektronische Einrichtungen, Geräte und Steuerungen, Solaranlagen, Wärmepumpen, Windkraftanlagen, Bioenergieanlagen.

Maschinen des Gartenbaus/des Garten- und des Landschaftsbaues:

Erdbau/Wegebau: Laderaupe, Radlader, Baggerlader, Drehkranzbagger mit Tieflöffel und anderen Werkzeugen, Minibagger, Grader, Fertiger, Transportmaschinen, Verdichtungsgeräte, Verlegemaschinen,

Mischmaschinen, Pressluftgeräte, Bodenbearbeitung: Pflug, Tieflockerer, Grubber, Fräse, Rüttelegge, Kreiselegge, Maschinen für

Saat und Pflanzung: Geräte für Pflanzenschutz und Kulturpflege, Düngungs- und Beregnungstechnik, Mähen, Schlägelmäher, Sichelmäher, Mulchmäher, Balkenmäher, Scheibenmähwerk, Trommelmähwerk, Spindelmäher, Großflächenmähwerk, Freischneider, Vertikutierer, Aerifizierer, Besander, Kompostgewinnung und Kompostbehandlung.

Organisation der Mechanisierung:

Kosten der Mechanisierung, Eigenmechanisierung, Maschinengemeinschaften, Maschinenringe, Fremdmechanisierung, Wirtschaftlichkeit des Maschineneinsatzes.

5.

UNTERNEHMENSFÜHRUNG UND RECHT

5.1 VOLKSWIRTSCHAFT

Siehe Anlage 1.

5.2 BETRIEBSWIRTSCHAFT UND RECHNUNGSWESEN

Siehe Anlage 1.

Das Ausmaß der Übungen beträgt im IV. Jahrgang 1 Wochenstunde und im V. Jahrgang 2 Wochenstunden, diese sind für den Betrieb von Übungsfirmen zu nutzen.

5.3 MARKETING UND MANAGEMENT

Siehe Anlage 1.2.

5.4 PROJEKTMANAGEMENT

Siehe Anlage 1.

5.5 RECHT

Siehe Anlage 1.

6.

LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1.

7.

PFLICHTPRAKTIKUM

Siehe Anlage 1.

B. FREIGEGENSTÄNDE, UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN UND FÖRDERUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

1.

Jahrgangsweise gestaffeltes In-Kraft-Treten (vgl. Art. I § 2 Abs. 2)

1.9.2006 I. Jahrgang

1.9.2006 II. Jahrgang

1.9.2006 III. Jahrgang

1.9.2007 IV. Jahrgang

1.9.2008 V. Jahrgang

2.

Jahrgangsweise gestaffeltes Außerkrafttreten (vgl. § 3 Abs. 1, BGBl. II Nr. 201/2016)

Anlage 1.3

LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR GARTEN- UND

LANDSCHAFTSGESTALTUNG

I. STUNDENTAFEL *1)

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

```


```

Wochenstunden

Pflichtgegenstände

Jahrgang Summe

I II III IV V

```


```

```

1.

Religion ................ 2 2 2 2 2 10

```

```

2.

Humanwissenschaften und

```

Sprache:

2.1 Deutsch ................. 3 2 2 2 2 11

2.2 Kommunikation und

Präsentation *2) ........ - - - 2 - 2

2.3 Lebende Fremdsprache *3) 2 2 2 2 2 10

2.4 Alternativer

Pflichtgegenstand ....... - - 2 2 - 4

2.4a Zweite lebende

Fremdsprache *3) *4) ....

2.4b Englisch-Fachseminar ....

2.5 Geschichte und Politische

Bildung ................. - - - 2 3 5

2.6 Geographie .............. 3 - - - - 3

3.

Naturwissenschaften:

3.1 Angewandte Physik ....... 3 - - - - 3

3.2 Angewandte Chemie ....... 2 2 - - - 4

3.3 Angewandte Biologie und

Botanik *5) ............. 6 4 - - - 10

3.4 Angewandte Mathematik ... 3 3 2 2 - 10

3.5 Chemisches und

bodenkundliches

Laboratorium ............ - 3 - - - 3

3.6 Angewandte Informatik ... 2 2 - - - 4

```

4.

Garten- und

```

Landschaftsgestaltung:

4.1 Gärtnerischer

Pflanzenbau *5) ......... - 2 - - 2 4

4.2 Bodenkunde und

Pflanzenernährung ....... - - 3 - - 3

4.3 Pflanzenschutz *5) ...... - - - 3 - 3

4.4 Gehölzkunde und

Baumschulwesen *5) ...... - 3 2 2 3 10

4.5 Stauden und

Sommerblumen *5) ........ - 2 2 2 2 8

4.6 Gartenbau u.

Blumenbinderei –

Praktikum ............... 6 6 4 - - 16

4.7 Garten- und

Landschaftsgestaltung *5) - 2 3 4 4 13

4.8 Vermessungswesen *5) .... - - 2 2 - 4

4.9 Bau- und Gartentechnik .. - - 2 1 2 5

4.10 Konstruktionsübungen *4) - - 2 - - 2

4.11 Raumordnung und

Landschaftspflege ....... - - - - 2 2

4.12 Technik in der

Gartengestaltung ........ - - 1 1 1 3

```

5.

Unternehmensführung und

```

Recht:

5.1 Volkswirtschaft ......... - - 2 - - 2

5.2 Betriebswirtschaft u.

Rechnungswesen *5) ...... - - 2 3 4 9

5.3 Marketing und Management - - - - 3 3

5.4 Projektmanagement ....... - - - 2 - 2

5.5 Recht ................... - - - - 2 2

```

6.

Bewegung und Sport ...... 2 2 2 2 - 8

```

```


```

Gesamtwochenstundenzahl . 34 37 37 36 34 178

```

7.

Pflichtpraktikum Abschnitt I 6 Wochen zwischen dem II. und

```

III. Jahrgang

Abschnitt II 10 Wochen zwischen dem

III. und IV. Jahrgang

Abschnitt III 6 Wochen zwischen dem IV. und

V. Jahrgang

```


```

Wochenstunden

Freigegenstände

Jahrgang Summe

I II III IV V

```


```

Konversation in lebenden

Fremdsprachen ........... 2 2 2 2 2 10

Zweite lebende

Fremdsprache ............ - - - - 2 2

Marketing und Management - - - - 2 2

Computerunterstützte

Textverarbeitung ........ 2 - - - - 2

Bewegung und Sport ...... - - - - 2 2

```


```

Wochenstunden

Unverbindliche Übungen

Jahrgang Summe

I II III IV V

```


```

Musikerziehung .......... 1 1 1 1 1 5

Bewegung und Sport ...... 2 2 2 2 2 10

```


```

Förderunterricht *6)

```


```

Deutsch

Lebende Fremdsprache

Angewandte Mathematik

```


```

*1) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel im Rahmen des Abschnittes III der Anlage 1 abgewichen werden.

*2) Mit Computerunterstützung in Teilbereichen im Ausmaß von einer Wochenstunde.

*3) In Amtsschriften ist die Bezeichnung der lebenden Fremdsprache

bzw. der zweiten lebenden Fremdsprache in Klammern anzuführen.

*4) Alternativer Pflichtgegenstand: 4 Stunden wahlweise mit

Englisch-Fachseminar.

*5) Mit Übungen.

*6) Als Kurs für einen oder mehrere Jahrgänge – jedoch jeweils für

dieselbe Schulstufe – gemeinsam durch einen Teil

des Unterrichtsjahres im I. bis IV. Jahrgang. Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Jahrgang bis zu zweimal für jeweils höchstens 16 Unterrichtseinheiten eingerichtet werden, die jeweils innerhalb möglichst kurzer Zeit anzusetzen sind.


II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE, SCHULAUTONOME

LEHRPLANBESTIMMUNGEN UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF DER EINZELNEN

UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

2.

HUMANWISSENSCHAFTEN UND SPRACHE

2.1 DEUTSCH

2.3 LEBENDE FREMDSPRACHE

2.4a ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE

2.4b ENGLISCH-FACHSEMINAR

2.6 GEOGRAPHIE

3.

NATURWISSENSCHAFTEN

3.1 ANGEWANDTE PHYSIK

3.2 ANGEWANDTE CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Allgemeine Biologie:

Kennzeichen des Lebendigen, Zelle, Gewebe und Organe von Pflanzen und Tieren, Stoffwechsel und Energiehaushalt, Fortpflanzungsbiologie, Wachstum und Entwicklung.

Zoologie und Botanik:

Vergleichende Morphologie, Anatomie und Physiologie sowie Systematik, Bearbeitung wichtiger Pflanzen- und Tiergruppen.

Somatologie:

Anatomie und Physiologie des Menschen.

Evolution:

Entstehung des Lebens, Evolutionsfaktoren und -theorien, Stammbäume, Evolution des Menschen.

Mikrobiologie und Biotechnologie:

Grundlagen, ausgewählte biotechnologische Verfahren.

Genetik:

Allgemeine und molekularbiologische Grundlagen, Erbkrankheiten, Gentechnik und ihre Risiken.

Ethologie:

Angeborenes und erlerntes Verhalten bei Tier und Mensch.

Geobotanik:

Floren-, Vegetations- und Arealkunde mit botanischem Schwerpunkt.

Ökologie:

Grundlagen, Kreisläufe, Vernetzung, Ökologie der Lebensräume, Humanökologie, Natur- und Umweltschutz.

Praktische Fertigkeiten:

Biologisch-ökologische Arbeits- und Dokumentationstechniken, Anlegen eines Herbars von Nadel- und Laubgehölzen.

Das Ausmaß der Übungen beträgt im I. und II. Jahrgang je 2 Wochenstunden.

3.4 ANGEWANDTE MATHEMATIK

Siehe Anlage 1.

3.5 CHEMISCHES UND BODENKUNDLICHES LABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Laboratoriumsbetrieb:

Verhaltensregeln, Laboratoriumsgeräte und Chemikalien, Probenaufbereitung.

Qualitative und quantitative physikalische Methoden:

Trennen, analytisches Wägen, Volumsmessung von Flüssigkeiten und Gasen, Dichtebestimmung von Flüssigkeiten.

Qualitative und quantitative chemische Methoden:

Analysen auf trockenem Wege, Ionennachweise, Schnelltests, Gravimetrie, Maßanalysen.

Qualitative und quantitative chemisch-physikalische Methoden:

Kolorimetrie, pH-Wert-Messung, Leitfähigkeitsmessung, Fotometrie, Refraktometrie, Polarimetrie, Chromatographie.

Bodenuntersuchung:

Feldansprache der Bodenart und Bodenprobenahme, Untersuchung des Nährstoffgehaltes von Proben, pH-Wert, elektrische Leitfähigkeit, Volumengewichtsbestimmung von Substraten, Kalkgehalt, Pflanzenverträglichkeitstests mit Auswertung.

Wasseruntersuchung:

pH-Wert, Salzgehalt, Wasserhärte, Nitratbelastung, Gesamtkeimzahl.

Herstellen von Nährlösungen:

Nährstoffmangellösungen.

Mikrobiologische Methoden:

Isolierung, Kultivierung und Identifizierung von Mikroorganismen, Verdünnungsreihen, Koch’sches Plattenverfahren.

3.6 ANGEWANDTE INFORMATIK

Siehe Anlage 1.

4.

GARTEN – UND LANDSCHAFTSGESTALTUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Gartenbau in Österreich:

Produktionszweige, Charakteristik des österreichischen Gartenbaus, Absatzwege, Informationsquellen.

Betriebsmittelausstattung:

Kulturflächen, Kulturverfahren, Kulturgefäße, Platzbedarf, Produktionsmittelbedarf.

Klimasteuerung:

Licht, Temperatur, Bewässerung.

Kulturmaßnahmen:

Vegetative und generative Vermehrung, Aktivitätswechsel, Ernte, Boden.

Sicherheitsvorkehrungen:

Pflanzenschutzmittel, Wachstumsregulatoren und Düngelösungen.

Zierpflanzen:

Bedeutung und Vermarktungsstruktur, Topf- und Kübelpflanzen, Innenraumbegrünung, Zimmerpflanzen, Hydrokultur, Gestaltung von Pflanzgefäßen.

Gemüse:

Inhaltsstoffe, konventioneller, integrierter und biologischer Gemüsebau, Hausgemüsebau, Kulturverfahren, spezieller Gemüsebau, Klima und Bodenansprüche, ernährungsphysiologische Bedeutung von Pflanzenfamilien.

Das Ausmaß der Übungen beträgt im IV. Jahrgang 1 Wochenstunde.

4.2 BODENKUNDE UND PFLANZENERNÄHRUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Mineralische Bodenbestandteile:

Gesteine und Minerale, Umwandlungsprozesse, Tonminerale, Körnung und Bodenart.

Organische Bodenbestandteile:

Bodenflora und Bodenfauna, Umwandlungsprozesse.

Bodenwasser:

Wasserspannung und Wasserkapazität.

Bodenluft:

Zusammensetzung und Gasaustausch.

Bodenkörper:

Bodengefügeformen, physikalische Eigenschaften des Bodenkörpers, physikalisch-chemische Eigenschaften des Bodenkörpers.

Pedogenese:

Bodenprofile und Bodentypen, Klassifikationssysteme der Böden, Bodenbewertung, Bodenfruchtbarkeit und Bodenschutz.

Humuswirtschaft:

Kompostierung, Rotteverlauf.

Gärtnerische Erden und Substrate:

Substratkomponenten, Bodenhilfsstoffe.

Bodenuntersuchung:

Probenahme, Probenaufbereitung, analytische Methoden, Auswertung und Interpretation der Untersuchungsergebnisse.

Nährstoffe:

Einteilung der Nährstoffe, Aufgaben der Nährstoffe und Nährversorgung der Pflanze.

Düngung:

Einteilung der Düngemittel, pflanzenphysiologische Wirkung einzelner Düngerformen auf den Boden, Einsatzmöglichkeiten von Düngemitteln in der Praxis.

4.3 PFLANZENSCHUTZ

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Ursachen der Pflanzenschädigung:

Nichtparasitäre Schadensursachen durch Kulturfehler, falsche Anwendung von Agrarchemikalien, Immissionsschäden, Viren, Bakterien, Phytoplasmen und Pilze als Pathogene, Gefäßpflanzen als Parasiten, Schädlinge, Nützlinge und indifferente Arten und ihre gegenseitige Beeinflussung, Beikräuter als Raum- und Nährstoffkonkurrenten.

Pflanzenschutzmittelkunde:

Vorschriften und Gesetze, Toxikologie und Umweltproblematik, Systematik der Pestizide, Anwenderschutz, Auswahl und Einsatz von Pestiziden sowie mögliche Fehlerquellen bei der Zubereitung und Applikation, Geräte und ihre Wartung, Methoden des Monitoring, Anlegen einfacher Versuche und Erfolgskontrolle, Auswertung.

Pflanzenschutz und Umwelt:

Ziele des integrierten Pflanzenschutzes, Einsatz von Pathogenen und Nützlingen gegen Schaderreger, biotechnische Maßnahmen, Prognosemethoden, Populationsdynamik und Epidemiologie von Schaderregern, Gefahren durch Neobiota, Antiresistenzmanagement.

Schutz einzelner Kulturen:

Jungpflanzenanzucht, Obst- und Ziergehölzen, Stauden und Sommerblumen, Zwiebel- und Knollengewächsen, Balkonpflanzen und Aussetzware sowie Hydrokulturen und Grünflächen wie Park- oder Golfrasen.

Das Ausmaß der Übungen beträgt im IV. Jahrgang 1 Wochenstunde.

4.4 GEHÖLZKUNDE UND BAUMSCHULWESEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Grundbegriffe der Gehölzkunde:

Definitionen, Standortbedingungen Lebensbereiche, Pflanzenentwicklung, Ökogramme, Aufgaben und Funktion der Gehölze, bedeutende Pflanzensammler und –züchter, geschichtliche Hintergründe.

Laub- und Nadelgehölze:

Merkmale, Wuchseigenschaften, Standortsansprüche und Anpassungsfähigkeit, Sortenspektrum, Krankheiten und Schädlinge.

Grundlagen der Gehölzverwendung:

Geeignete Pflanzenkombinationen, Verwendungsmöglichkeiten, Pflanzen- und Sortenwahl, Pflanzung, Anwuchspflege, Schnitt- und Pflegemaßnahmen, Qualität von Baumschulgehölzen, Entwicklung von Gehölzpflanzungen.

Baumschnitt, Baumkontrolle, Baumkataster.

Vertiefung in aktuelle und praxisrelevante Gehölzthemen.

Bedeutung der Baumschulwirtschaft:

In Österreich, Europa und International.

Arbeitsabläufe in der Baumschule:

Vermehrung der Gehölze, Produktion in der Baumschule, Ernte und Vermarktung, Entstehung von Sortimenten, Qualitätsbezeichnungen in der Baumschule und im Handel.

Neuheiten und aktuelle Erkenntnisse aus Wissenschaft und Praxis.

Das Ausmaß der Übungen beträgt im II., III., IV. und V. Jahrgang je 1 Wochenstunde.

4.5 STAUDEN UND SOMMERBLUMEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Allgemeine Staudenkunde:

Vermittlung des Standardsortiments für die Garten- und Landschaftsgestaltung, Grundbegriffe der Staudenkunde, Nomenklatur, Standortsfaktoren, Standorte und Lebensbereiche der Stauden in den Gärten, Geselligkeit und Anordnung der Stauden in Pflanzungen, Staudenpflanzungen im öffentlichen Grün, Pflegeaufwand in Pflanzungen, Bedeutung und Aufgaben der Staudensichtung, Arten und Sorten.

Spezielle Staudenkunde:

Vermittlung des Standardsortiments von Zwiebel- und Knollenpflanzen, Freilandziergräsern und Farnen, Bambussen, Wasserpflanzen, Steingartenpflanzen sowie Pflanzen für Dachgärten und Trockenpflanzungen.

Zwiebel- und Knollenpflanzen:

Grundbegriffe der Zwiebelpflanzenkunde, Verwendungsmöglichkeiten in den unterschiedlichen Lebensbereichen, Arten und Sorten.

Freilandziergräser, Farne und Bambusse:

Grundbegriffe der Gräser-, Farn- und Bambuskunde, Verwendungsmöglichkeiten, Arten und Sorten.

Wasser- und Sumpfpflanzen:

Grundbegriffe der Wasserpflanzenkunde, natürliche Gewässer, Gartenteiche, Schwimmteiche, Verwendungsmöglichkeiten, Stauden für das Umfeld des Gartenteichs, Ufer-, Sumpf- und Wasserpflanzen zur Revitalisierung von Gewässern, Arten und Sorten.

Steingartenpflanzen, Pflanzen für Dachgärten und Trockenpflanzungen:

Grundbegriffe, natürliche Standorte als Vorbild, Bepflanzung formaler und natürlicher Steingärten, Verkehrsbegleitgrün, Bepflanzung intensiver und extensiver Dachbegrünungen, Arten und Sorten.

Sommerblumen:

Grundbegriffe, Nomenklatur, Anordnung in Pflanzungen für Hausgärten, Verwendung im öffentlichen Grün, das Teppichbeet, die Wechselpflanzung, Grundsortiment bewährter Arten und Sorten, Ergebnisse der Sommerblumenbewertung und Bedeutung für die Garten- und Landschaftsgestaltung, Arten und Sorten.

Das Ausmaß der Übungen beträgt im III., IV. und V. Jahrgang je 1 Wochenstunde.

4.6 GARTENBAU UND BLUMENBINDEREI – PRAKTIKUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Gärtnerischer Pflanzenbau sowie Gemüsebau:

Anbauplanung, Bodenbearbeitung, Bodenverbesserung, Erd- und Substratbereitung, Vermehrung, Kulturführung, Pflege- und Unkrautbekämpfungsmaßnahmen, Ernte und Aufbereitung.

Gärtnerischer Pflanzenbau sowie Zierpflanzen und biotechnologische Produktion:

Vermehrung, Kulturführung, Ernte, Hydrokultur, Kultur und Pflegemaßnahmen, Gestaltung und Bepflanzung von Gefäßen, Zierpflanzen und Glas.

Gehölzkunde und Baumschulwesen:

Infrastruktur, Kultureinrichtungen, Maschinen, Geräte und Werk- und Hilfsstoffe, Kultur- und Pflegearbeiten, Vermehrungsmethoden der Gehölze, Ernte und Vermarktung, Erkennungsmerkmale, Ansprüche und Verwendung der wichtigsten Gehölze, Schadbilder, Pflanzenqualität, Obstsorten.

Staudenkunde und Sommerblumen:

Generative und vegetative Vermehrungsmethoden bei Stauden, Zwiebelpflanzen und Sommerblumen, Kulturarbeiten, Umsetzen von Skizzen oder Plänen, Pflanzflächen herrichten, Ware auslegen und fachgerecht setzen, Bewässerung, Pflegearbeiten in Pflanzungen und Kulturen, Bodenbearbeitung, Bodenabdeckung, Unkrautbekämpfung, Ernten, Sortieren, Lagern, Verpacken, Versand, Führung des Praxistagebuchs, Dokumentation von praktischen Arbeitsabläufen, Unfallverhütung, Handhaben und Instandhalten der zu verwendenden Werkzeuge und Geräte, Vorrichtungen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe.

Baukunde und Gartentechnik:

Bestandsaufnahme mit einfachen Mitteln, Umsetzen von Skizzen oder Plänen, Ausführung von Erdarbeiten für bautechnische und vegetationstechnische Zwecke, Befestigte Flächen aus Natur- und Kunstpflastersteinen bzw. –platten, Oberflächenentwässerung, mörtelloses Mauerwerk, Natur- und Kunststein, Herstellung, Einbringen und Verdichten von Beton, einfache zimmermannsmäßige Holzverbindungen sowie Verbindungen mit verschiedenen Verbindungsmitteln, chemischer und konstruktiver Holzschutz, Pflegearbeiten.

Technik in der Gartengestaltung sowie Technik und Energie:

Arbeitsmethoden, mechanische Fertigkeiten, Wasserinstallationen, Bewässerungsanlagen, Maschinentechnik, Elektrotechnik.

Blumenbinderei:

Sträuße, Brautsträuße, Gestecke, Tischgestecke, Kränze, Weihnachtsdekoration, Weihnachtsfloristik, Raum-, Balldekorationen, traditionelle Floristik, Symbolbinderei.

4.7 GARTEN- UND LANDSCHAFTSGESTALTUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Fachzeichnen:

Zeichen- und Arbeitsgeräte, Zeichenmaterialien und -unterlagen, Zeichennormen, Darstellungsarten, Bestandsaufnahmen und Naturstudien.

Entwurf und Entwurfsdarstellung:

Grafische Techniken in der Entwurfsdarstellung, funktionale, gestalterische und technische Grundlagen, bau- und vegetationstechnische sowie pflanzenkundliche Grundlagen in der Projektplanung, Entwurfstraining an Beispielen unterschiedlicher Dimension und Komplexität.

Elemente der Gartengestaltung in gestalterischer und funktionaler Hinsicht sowie in der Plandarstellung:

Rechtliche und raumplanerische Grundlagen, allgemeine Gestaltungsprinzipien, Wege und Plätze, Mauern und Stützmauern, Wasser, Holz, Bodenmodellierung, Pflanzen in ihrer gestalterischen Verwendung, Rasen, Treppen und Rampen, Licht.

Freiräume in der Stadt in ihrer Bedeutung für Planung und Umsetzung:

Wesentliche gesetzliche, ökologische, soziale sowie technisch-funktionale Rahmenbedingungen, Geschichte des Stadtgrüns, städtebauliche Richtwerte, das städtische Freiraumsystem, Elemente des Freiraumsystems, Sonderformen des Stadtgrüns.

Landschaftsbau:

Grundlagen der Ingenieurbiologie, Planungsgrundsätze, Deckbauweisen, Stabilbauweisen, kombinierte Bauweisen, Ergänzungsbauweisen in der Hangsicherung und im Wasserbau, Repositionspflanzen in der Anwendung, Regenwassermanagement, Schutzpflanzungen im Agrar- und Siedlungsraum, Rekultivierung von Eingriffen in die Landschaft.

Geschichte der Gartenkunst:

Entwicklung der Gartenkunst von der Antike bis in die Gegenwart, Grundsätze der Gartendenkmalpflege.

Das Ausmaß der Übungen beträgt im III., IV. und V. Jahrgang je 2 Wochenstunden.

4.8 VERMESSUNGSWESEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Vermessungswesen in Österreich:

Organisation, Entwicklung, Aufgaben, Grundbuch und Kataster, amtliche Bodenschätzung, Festpunktfeld, Geodatenbestände.

Grundlagen der Vermessungskunde:

Maßeinheiten, Maßstäbe, Bezugsfläche, Koordinatensysteme, Fehlerquellen.

Geodätische Instrumente und ihre Bauteile:

Distanzmessgerät, Fluchtstange, Prismengerät, Winkelmessgerät, Nivellier, Tachymeter, Gefällsmesser, Schlauchwaage, GPS.

Messmethoden:

Lagemessung: Aufnahmeverfahren, Fluchten, Distanzmessung, Richtungs- und Winkelmessung, Geländeaufnahme.

Höhenmessung: barometrische Höhenmessung, Nivellierverfahren, trigonometrische Höhenbestimmung, kombinierte Lage- und Höhenmessung, Absteckarbeiten, Instrumentenprüfung.

Berechnungen:

Koordinatenrechnung.

Planerstellung.

Das Ausmaß der Übungen beträgt im III. und IV. Jahrgang je 1 Wochenstunde.

4.9 BAU- UND GARTENTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Erdbau:

Bodenerkundungsverfahren, Bodeneigenschaften, Klassifizierung, erdbautechnische Begriffe.

Bodenarbeiten für bautechnische Zwecke:

Bodenabtrag, Bodentransport, Bodenauftrag, Bodenverdichtung, Planum, Aufmaß und Abrechnung, Verbaumaßnahmen, Schäden an Erdbauwerken.

Wegebau:

Grundsätze des Wegebaus, Unterbauplanum, Oberbau, seitliche Begrenzungen, Wegedecken, Wegaufbauten nach Belastungsarten.

Treppen und Rampen:

Stufen- und Fundamentarten, Handläufe und Geländer, Sicherheitsvorschriften, barrierefreies Bauen.

Oberflächenentwässerung:

lineare und punktuelle Entwässerung, Einlaufarten und Schächte.

Holzbau:

Hölzer für die Verwendung im Freien, chemischer und konstruktiver Holzschutz, handwerkliche Holzverbindungen, Konstruktionsprinzipien, Befestigungstechnik.

Mauerbau:

Mauersteine, Mauerwerksarten und -verbände, Fertigteile, Beton auf der Kleinbaustelle, Fundierung, Isolierung.

Wasseranlagen:

Wasseranlagen für Badezwecke, Vegetationsbecken, Wasseranlagen aus Beton, Kunststoff und Metall, Dichtung größerer Wasseranlagen in Grünanlagen und in der freien Landschaft.

Vegetationstechnische Bodenarbeiten:

Baugrund, Vegetations-, Filter-, Drän- und wasserspeichernde Schichten, Aufbau von Rasen- und Pflanzflächen, auf Dächern und im Sportplatzbau, Bodenverbesserung, Bodenbearbeitung.

Pflanzen und Pflanzarbeiten:

normgerechte Beschaffenheit von Pflanzen, Pflanzverfahren, Baumschutz, genormte Kennzeichnung und Schreibweisen, Anwuchs- und Fertigstellungspflege.

Rasenbau und Saatarbeiten:

Rasengräser für Saatrasenmischungen nach Verwendungszeck, Fertigrasen, Bodenvorbereitung, Herstellungsverfahren, Pflegemaßnahmen.

Sportplatzbau:

Rasenspielflächen, Tennenflächen, kunststoff- und bitumengebundene Beläge, Baugrund, Anwuchs-, Fertigstellungs- und Entwicklungspflege.

Vergabewesen:

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