Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über die Lehrpläne für höhere land- und forstwirtschaftliche Lehranstalten
Zugmaschinen für Flach- und Steilhangbewirtschaftung, Pflanzenschutz, Laubwandpflege, Erntegeräte.
5.2 OBSTBAU
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- den Stellenwert des Obstbaues weltweit und innerhalb der heimischen Landwirtschaft realistisch einschätzen und anhand von Kenndaten vergleichen können;
- die morphologischen, physiologischen und ökologischen Besonderheiten der mitteleuropäischen Obstarten kennen und in Zusammenhang mit Auswirkungen von Umweltfaktoren und Pflegemaßnahmen bringen können;
- in der Lage sein, eine Obstneuanlage von der Vermehrung bis zur Pflanzung selbstständig zu planen und dabei vorgegebene ökologische und wirtschaftliche Rahmenbedingungen obstarten- und sortenspezifisch im Lösungsansatz integrieren können;
- unterschiedliche naturnahe Produktionsmethoden in Bezug auf deren Umweltverträglichkeit und Wirtschaftlichkeit beurteilen und mit der guten agrarischen Praxis (Eurep-Gap-Richtlinien) vergleichen können;
- die Auswirkung von Pflegemaßnahmen und deren Bedeutung zur Optimierung von Ertrag, Fruchtqualität und langfristigem wirtschaftlichen Erfolg der Obstproduktion einschätzen können und obstbauliche Pflanzenschutzprobleme und verschiedene Bekämpfungsstrategien kennen;
- die Grundlagen der Obsternte, -lagerung und –vermarktung kennen und Zusammenhänge zwischen Produktionstechnik und Nacherntebereich erläutern können;
- die wirtschaftlich bedeutenden mitteleuropäischen Obstarten, Sorten und Klone hinsichtlich anbau- und vermarktungsrelevanter Eigenschaften beurteilen können.
Lehrstoff:
Stellenwert des Obstbaues:
geschichtliche Entwicklung, Betriebs- und Vermarktungsformen, Gesundheitswert und ernährungsphysiologische Bedeutung von Obst, Kenndaten des Obstbaues.
Biologie der Obstpflanzen:
Einteilung der Obstpflanzen, morphologische, physiologische und ökologische Grundlagen ausgewählter Obstarten.
Baumschulwesen:
Vermehrung und Anzucht der verschiedenen Obstpflanzen.
Obstneuanlagen:
Anbaumodelle ausgewählter Obstarten, Produktionssysteme, Anbausysteme und Kronenformen, Planung und Errichtung von Neupflanzungen.
Pflegemaßnahmen:
Bodenpflege, Düngung, Bewässerung, Schnitt, Einsatz von Phytohormonen zur Ertrags- und Wuchsregulierung, Frostschutz, Hagelschutz, Pflanzenschutz.
Obsternte:
Optimaler Erntezeitpunkt, Kriterien der äußeren und inneren Fruchtqualität, Ernteverfahren.
Lagerung, Aufbereitung und Vermarktung:
Lagerungsmethoden und –technik unterschiedlicher Obstarten, Lagerkrankheiten.
Sortierung und Verpackung:
Vermarktung (Qualitätsklassengesetze, wesentliche obstartenspezifische Fruchteigenschaften bei verschiedenen Vermarktungsformen).
Spezieller Obstbau:
Anbau von Kern-, Stein-, Beeren- und Schalenobstarten (Taxonomie, Vermehrung, ökologische Ansprüche, Pflanze/Frucht, Anbausysteme, Pflegemaßnahmen, Ernte, Lagerung).
Obstsorten:
Kriterien der Sortengruppenbildung und Kriterien der Sortenbeschreibung, Sortimente und Beschreibung ausgewählter Kern-, Stein-, Beeren- und Schalenobstsorten.
5.3 TECHNOLOGIE DER TRAUBENVERARBEITUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- Trauben zu Wein und weiteren hochwertigen Produkten verarbeiten können;
- den sinnvollen Einsatz der heute zur Verfügung stehenden Verarbeitungsmethoden abschätzen und die nach ökonomischen und ökologischen Grundsätzen effizienteste Arbeitsmethode auswählen können;
- die Verwertung von Trauben- und Weinrückständen beurteilen können;
- die notwendige Betriebsausstattung abschätzen können um qualitativ hochwertige Produkte zu erzielen;
- die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und deren Wichtigkeit zum Schutz vom Produzenten und Konsumenten kennen;
- beurteilen können, welche Produkte auch marktfähig sind;
- in- und ausländische Weine sowie andere Produkte aus der Traube sicher beurteilen können;
- die technisch – ökonomischen Aspekte abwägen, einen Kellereibetrieb führen können;
- eine verantwortungsvolle und berufsbezogene Einstellung zu alkoholischen Getränken haben.
Lehrstoff:
Wirtschaftliche Aspekte:
Österreichs Stellung in der Weinwelt, Qualitätsweinproduktion, Marktorientierung.
Rechtliche Grundlagen:
ausgewählte Kapitel aus Weingesetz, EU-Verordnungen, Lebensmittelgesetz, Kodex, Lebensmittelhygieneverordnung, HACCP-Konzept.
Traubenverarbeitung:
Lesevorbereitungen, Aufbau der Traubenbeere, Reifeparameter und –beurteilung, Grundsätze der Traubenverarbeitung, Traubenlese und Transport, Traubenübernahme, Traubenverarbeitung, Maischebehandlung, Eiswein und Prädikatsweinbereitung.
Mostgewinnung:
Pressen und Pressverfahren, Mostinhaltsstoffe, Mostbehandlung, Traubensaftherstellung, alternative Mostverwertung.
Alkoholische Gärung:
Gärungschemismus, Metabolismus der Hefe, Mikrobiologie des Mostes, Hefe und Hefearten, Schimmelpilze, Bakterien, Einsatzmöglichkeiten und Typen von Reinzuchthefen in der Kellerwirtschaft.
Gärablauf und Gärsteuerung:
Gärführung, gekühlte Gärung, Gärungsunterbrechung, Gärstockungen.
Rotweinbereitung:
Herstellung, biologischer Säureabbau, Barriquelagerung und vergleichbare Verfahren.
Jungweinbehandlung und Weinschulung:
Voraussetzungen und Möglichkeiten der Weinlagerung.
Weinharmonisierung und Stabilisierung, Qualitätsverbesserung:
Schönungen und Schönungsvoraussetzungen, Klärverfahren und Weinklärung, Weinsteinstabilisierung, Stabilisierungsverfahren.
Flaschenfüllung:
Flaschenreinigung, Sterilisation, Füllverfahren, Verschlüsse,
Flaschenadjustierung, Betriebshygiene.
Ausländische Weintypen und deren Herstellung.
Weitere Produkte aus der Traube:
Schaumweinproduktion, Tresterbrand, Traubenbrand, Weinbrand, Alternativprodukte.
Weinbeurteilung:
Kostschemata, Weinansprache, Schulung für Kostkommissionen.
5.4 TECHNOLOGIE DER OBST- UND GEMÜSEVERARBEITUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- das Verarbeitungsverfahren zur Herstellung qualitativ hochwertiger Produkte aus Obst und Gemüse unter Beachtung wirtschaftlicher, rechtlicher und ökologischer Aspekte auswählen können;
- einen obst- und gemüseverarbeitenden Betrieb leiten können sowie die für die Auswahl von geeigneten Verfahren und Maschinen für spezifische Aufgabenstellungen maßgebenden Kriterien kennen und anwenden können;
- die Verfahren des Qualitätsmanagements für die Herstellung von Obst- und Gemüseprodukten kennen und diese anwenden können sowie ihre Verantwortung für die Qualität der Verfahren, Produkte und Reststoffe kennen;
- die Vernetzung der ökologischen und wirtschaftlichen Systeme erkennen und entsprechende Maßnahmen im Sinne der Nachhaltigkeit umsetzen können;
- die Veränderungen bei der Herstellung, Lagerung, Zubereitung und Konservierung von Lebensmitteln nach ernährungswissenschaftlichen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten beurteilen können und fähig sein, Hygiene- und lebensmittelrechtliche Vorschriften anzuwenden;
- analytische und sensorische Beurteilungsverfahren für Obst- und Gemüseprodukte auswählen und anwenden sowie deren Relevanz für Kundenzufriedenheit und Geschäftserfolg erkennen können.
Lehrstoff:
Technologische, ernährungsphysiologische, wirtschaftliche und rechtliche Grundlagen.
Herstellungsstandards, Qualitätsmanagement und HACCP und Qualitätssicherung.
Obst- und Gemüsetechnologie:
Nationales und europäisches Lebensmittelrecht, Hygiene, Reinigung und Arbeitsschutz, Umweltschutz, Abwasser- Reststoff- und Abfallaufbereitung, Ursache und Wirkungen des Verderbs, Haltbarmachungsverfahren für Lebensmittel, Wasser als Lebens- und Betriebsmittel, Auswahl, Kennzeichnung und Einsatz von Zusatz- und Hilfsstoffen, Grundverfahren der Lebensmittelherstellung, organoleptische und mathematisch-statistische Grundlagen der Lebensmittelsensorik.
Technologie der Frucht- und Gemüsesäfte:
Fruchtsäfte und Fruchtgetränke, Beschaffenheit und Zusammensetzung der Rohware, Saftgewinnung und Saftbehandlung, Haltbarmachung und Abfüllung, Herstellung von Saft- und Aromakonzentraten, Produktionsschemata für klare und trübe Säfte, Nektare, alkoholfreie Erfrischungsgetränke, Gemüsesäfte.
Technologie der Obstbrennerei:
Spirituosen, Beschaffenheit und Zusammensetzung der Rohware, Einmaischung (Vorbereitung, chemische und biologische Veränderungen), alkoholische Gärung (Biochemie, Gärungsverlauf, Gärungsprodukte, Gärungsausbeuten), Destillation (theoretische Grundlagen, Apparate und Einrichtungen, Verfahrenstechnik), Lagerung, Fertigstellung und Abfüllung von Produkten, Verwertung von Reststoffen, Produktionsschemata für Obst- und Getreidebrände, Geiste und Liköre.
Technologie der Gefrierkonservierung:
Tiefgefrierprodukte, Wirkung und Verfahrenstechnik der Kältekonservierung, Herstellungschemata für tiefgefrorene Obst- und Gemüseprodukte.
Technologie der Konservenherstellung:
Obst- und Gemüsekonserven, Verpackungsmaterialien und Füllverfahren, verderbende Mikroorganismen und Sterilisationsstrategien, Theorie und Verfahrenstechnik der Hitzekonservierung, Grundlagen der Gärungskonservierung und Säurekonservierung, Produktionsschemata für hitzekonservierte Obst- und Gemüseprodukte sowie gärungs- und sauerkonservierte Produkte.
Technologie der Fruchtprodukte:
Rohwaren, Zusatzstoffe und Verfahrenstechnik für Konfitüren, Gelees und Marmeladen, Rohwaren, Zusatzstoffe und Verfahrenstechnik für Muse, Kompotte, Frucht- und Gemüsesaucen, Frucht- und Gemüseprodukte.
Technologie der Obst- und Gemüsetrockenprodukte:
Verfahrenstechnische Grundlagen, Apparate und Einrichtungen, Herstellung von Trockenfrüchten und Gemüsetrockenprodukten.
Spezielle Fragen der Obstweinproduktion:
Saftbereitung und Saftbehandlung, Weinbereitung und Weinbehandlung, spezielle Produkte.
5.5 WEIN- UND OBSTTECHNOLOGISCHES PRAKTIKUM
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- Früchte erzeugen und verarbeiten und die Pflegemaßnahmen des Wein- und Obstbaus beherrschen können;
- die gebräuchlichsten Arbeitsabläufe planen, durchführen, kontrollieren und aus arbeitstechnischer und biologischer Sicht erläutern können;
- ihre Arbeitsergebnisse sowie die Qualität der erzeugten Produkte beurteilen können;
- jene Fertigkeiten erwerben, die für Einstellung, Inbetriebnahme, Wartung und Reparatur von Maschinen und Geräten des Fachgebietes erforderlich sind;
- Arbeitsunterweisungen erteilen können;
- bei der Arbeitsdurchführung zur Zusammenarbeit bereit sein und die Unfallverhütungsvorschriften beachten.
Lehrstoff:
Wein- und Obstbau:
Wetterbeobachtung, Methoden der vegetativen Vermehrung, Bodenpflegesystem, Bewuchsregulierung, Kompostbereitung, Entnahme von Bodenproben und Interpretation der Bodenuntersuchungsergebnisse, Nährstoffversorgung, Bewässerung.
Weinbau:
Organe und Funktionen des Rebstocks, Rebsorten, Rodung und Neuanlage, Rebschnitt, Stockpflegemaßnahmen, Ertragsregulierung, Ernteverfahren.
Obstbau:
Organe und Funktionen von Obstgehölzen, mitteleuropäische Obstarten, Vermehrung von Beerenobstpflanzen, Anzucht von Obstbäumen, Wuchsgesetze, Unterstützungssysteme, Erziehungsformen und Schnittarten im Obstbau, Pflanzung, Fruchtbehangregulierung, Bestimmung des Erntetermins, Ernte und Lagerung.
Kellerwirtschaft und Obstverarbeitung:
Betriebshygiene, Filtration, Abfüllung, Produktverkostung und sensorische Analysen, Unfallverhütung.
Kellerwirtschaft:
Lesevorbereitung, Traubenübernahme, Pressen, Maische- und Mostbehandlung, Einsatz von Reinzuchthefen und Gärhilfen, Gärführung, Separator, Jungweinbehandlung, Filtration, Einsatz von Schönungsmitteln, Behälterreinigung und –konservierung, Flaschenreinigung, Flaschenadjustierung, Rotweinbereitung, biologischer Säureabbau, Barriqueausbau, Qualitätsverbesserungs- und Stabilisierungsmaßnahmen, Sektbereitung, Umgärung, Membranfiltration und Sterilfüllung, Trester-, Trauben- und Weinbrandherstellung.
Obstverarbeitung:
Saftproduktion, Konzentratherstellung, Trinkfertigmachen von Säften, Obstweinherstellung, Destillatherstellung, Sirupherstellung, Herstellung von Konfitüren und Gelees, Dickzuckerfrüchten, Trockenobst, Kompotten, Obst- und Gemüsekonserven.
5.6 WEIN- UND OBSTTECHNOLOGISCHES LABORATORIUM
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- unter Verwendung geeigneter Rohstoffe und mit auszuwählenden Geräten und Maschinen vorschriftsmäßig und selbständig aus Weintrauben, Früchten und Gemüsen qualitativ hochwertige Produkte herstellen können;
- die Qualität von Obst, Gemüse- und Traubenprodukten kontrollieren und die Ergebnisse interpretieren können;
- ökonomisch, verlässlich und hygienisch arbeiten sowie bereit und in der Lage sein, die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen zu treffen und bei Unfällen Erste Hilfe zu leisten;
- Anbaumodelle verschiedener Obstarten entwickeln;
- Erziehungstechniken bei ausgewählten Kronenformen selbstständig und sachgemäß durchführen können;
- wichtige Krankheiten und Schädlinge bei ausgewählten Obstarten sowie bei Reben erkennen und Bekämpfungsstrategien diskutieren können;
- Methoden zur Bestimmung des optimalen Erntezeitpunktes anwenden können;
- die für verschiedene Vermarktungsformen wesentlichen obstartenspezifischen Fruchteigenschaften erkennen können;
- in der Lage sein Sortengruppen zu bilden, Obst- und Weinsorten erkennen, beschreiben und beurteilen können;
- den Weinbau betreffende Daten erfassen, analysieren und in Planung umsetzen können;
- sich dem Einfluss von Betriebsmitteln und Pflegesystemen auf das ökologische System sowie auf eine langjährige und nachhaltige Bewirtschaftung bewusst sein;
- sich der Bedeutung von Reb- und Obstflächen als Bestandteil der Kulturlandschaft bewusst sein.
Lehrstoff:
Kellerwirtschaft:
Optimierung von Schönungs-, Stabilisierungs- und Klärprozessen, Bestimmung von Produktfehlern, Ermittlung von Maßnahmen zur Fehlerbeseitigung, Erstellung von Vorproben, Übertragung der Ergebnisse auf den Pilot-Plant Maßstab, Fachrechnen und Kellerbuchführung, chemische und sensorische Beurteilung von Traubenprodukten.
Obstverarbeitung:
Kontrolle und Optimierung von Schönungs-, Stabilisierungs- und Klärprozessen, Bestimmung von Produktfehlern, Ermittlung von Maßnahmen zur Fehlerbeseitigung, Erstellung von Vorproben, Übertragung der Ergebnisse auf den Pilot-Plant Maßstab, Fachrechnen und Produktionsdokumentation, chemische, physikalische und sensorische Beurteilung von Obst- und Gemüseprodukten, Berechnung, Optimierung und praktische Durchführung von Grundverfahren, Selbständige Entwicklung von Rezepturen, Herstellung von Produkten.
Obstbau:
Obstneuanlagen, Anbaumodelle verschiedener Obstarten, Erziehungstechniken ausgewählter Kronenformen, Pflanzenschutz, wichtige Krankheiten und Schädlinge ausgewählter Obstarten, Obsternte, optimaler Erntezeitpunkt, Obstvermarktung, wesentliche obstartenspezifische Fruchteigenschaften verschiedener Vermarktungsformen, spezieller Obstbau, Kriterien der Sortengruppenbildung, Beschreibung und Verkostung ausgewählter Kern-, Stein-, Beeren- und Schalenobstsorten.
Weinbau:
Ampelographische Bestimmung der wichtigsten Kelter-, Tafel- und Unterlagsrebsorten, Erkennen und Beurteilen von Bodenpflegesystemen im Rahmen förderungsrelevanter Richtlinien, Erfassung und Diskussion aktueller Probleme im Weinbau, Schnitt und Erziehung wichtiger Hochkulturformen, Ermittlung und Verrechnung von Frostschäden und Fruchtansatz, Planung einer Weingarten-Neuanlage, Planen und Durchführen ertrags- und laubwandgestaltender Maßnahmen, Erfassung von ertragsbeeinflussenden Daten zur Ertragsvorschätzung, Bestimmung von Reifeverlauf und Erntezeitpunkt, Beurteilen von Lesegut anhand qualitätsbestimmender Parameter, Diagnose von Krankheiten, Schädlingen und Mangelerscheinungen, Erarbeiten von Grundlagen und Strategien für einen Weinbau-Pflanzenschutzplan, Anlegen eines Düngeplanes aufgrund von Boden- und Pflanzenuntersuchungen, Beurteilen von Bewässerungssystemen.
UNTERNEHMENSFÜHRUNG UND RECHT
6.1 VOLKSWIRTSCHAFT
Siehe Anlage 1.
6.2 BETRIEBSWIRTSCHAFT UND RECHNUNGSWESEN
Siehe Anlage 1.
Das Ausmaß der Übungen beträgt im IV. Jahrgang 1 Wochenstunde, im V. Jahrgang 2 Wochenstunden, diese sind für den Betrieb von Übungsfirmen zu nutzen.
6.3 MARKETING UND MANAGEMENT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- rationale Entscheidungen im Zusammenhang mit der Unternehmensentwicklung treffen können;
- anhand von Planungsmethoden zukünftige Entwicklungen abschätzen können und die Risken unternehmerischer Handlungsvarianten beurteilen können;
- Grundsätze der personenbezogenen Unternehmensführung und des personalen Management kennen;
- den Markt als Aktionsfeld der Unternehmensführung verstehen;
- die strategischen Managementinstrumente nutzen können, Projektabläufe planen, organisieren und entscheidungsorientiert handeln können sowie für das Marketing typischen betriebswirtschaftlichen Problemstellungen lösen können;
- ein Projekt mit betriebswirtschaftlichem Schwerpunkt initiieren und im Team oder einzeln durchführen, abschließen, dokumentieren und präsentieren können.
Lehrstoff:
Marketing:
Märkte und Organisationsformen des Marktes, Marktverhalten, Marketingphilosophie, Marktforschung, Verbraucheranalysen, Marketingmix (Leistungsprogrammpolitik, Kontrahierungs- und Preispolitik, Distributionspolitik und Logistik, Kommunikationspolitik), Situationsanalyse, Leitbild- und Marketingkonzepte, strategische und operative Marketingpläne.
Management:
Systeme, Quality Awards, Qualitätsinformation, -förderung und –kosten, Auswirkungen auf inner-, zwischen- sowie überbetriebliche Prozesse, Dokumentationen, Prozessbeschreibungen, Verfahrens-, Arbeits- und Prüfanweisungen, Formblättern und Checklisten, Problemlösungstechniken und Risikoanalysen.
6.4 PROJEKTMANAGEMENT
Siehe Anlage 1.
6.5 RECHT
Siehe Anlage 1.
BEWEGUNG UND SPORT
Siehe Anlage 1.
PFLICHTPRAKTIKUM
Siehe Anlage 1.
B. FREIGEGENSTÄNDE, UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN UND FÖRDERUNTERRICHT
Siehe Anlage 1.
Zum In- und Außerkrafttreten vgl. Art. 1 § 2.
Anlage 1.3
LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR GARTEN- UND
LANDSCHAFTSGESTALTUNG
I. STUNDENTAFEL *1)
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
```
```
Wochenstunden
Pflichtgegenstände
Jahrgang Summe
I II III IV V
```
```
```
Religion ................ 2 2 2 2 2 10
```
```
Humanwissenschaften und
```
Sprache:
2.1 Deutsch ................. 3 2 2 2 2 11
2.2 Kommunikation und
Präsentation *2) ........ - - - 2 - 2
2.3 Lebende Fremdsprache *3) 2 2 2 2 2 10
2.4 Alternativer
Pflichtgegenstand ....... - - 2 2 - 4
2.4a Zweite lebende
Fremdsprache *3) *4) ....
2.4b Englisch-Fachseminar ....
2.5 Geschichte und Politische
Bildung ................. - - - 2 3 5
2.6 Geographie .............. 3 - - - - 3
Naturwissenschaften:
3.1 Angewandte Physik ....... 3 - - - - 3
3.2 Angewandte Chemie ....... 2 2 - - - 4
3.3 Angewandte Biologie und
Botanik *5) ............. 6 4 - - - 10
3.4 Angewandte Mathematik ... 3 3 2 2 - 10
3.5 Chemisches und
bodenkundliches
Laboratorium ............ - 3 - - - 3
3.6 Angewandte Informatik ... 2 2 - - - 4
```
Garten- und
```
Landschaftsgestaltung:
4.1 Gärtnerischer
Pflanzenbau *5) ......... - 2 - - 2 4
4.2 Bodenkunde und
Pflanzenernährung ....... - - 3 - - 3
4.3 Pflanzenschutz *5) ...... - - - 3 - 3
4.4 Gehölzkunde und
Baumschulwesen *5) ...... - 3 2 2 3 10
4.5 Stauden und
Sommerblumen *5) ........ - 2 2 2 2 8
4.6 Gartenbau u.
Blumenbinderei –
Praktikum ............... 6 6 4 - - 16
4.7 Garten- und
Landschaftsgestaltung *5) - 2 3 4 4 13
4.8 Vermessungswesen *5) .... - - 2 2 - 4
4.9 Bau- und Gartentechnik .. - - 2 1 2 5
4.10 Konstruktionsübungen *4) - - 2 - - 2
4.11 Raumordnung und
Landschaftspflege ....... - - - - 2 2
4.12 Technik in der
Gartengestaltung ........ - - 1 1 1 3
```
Unternehmensführung und
```
Recht:
5.1 Volkswirtschaft ......... - - 2 - - 2
5.2 Betriebswirtschaft u.
Rechnungswesen *5) ...... - - 2 3 4 9
5.3 Marketing und Management - - - - 3 3
5.4 Projektmanagement ....... - - - 2 - 2
5.5 Recht ................... - - - - 2 2
```
Leibesübungen ........... 2 2 2 2 - 8
```
```
```
Gesamtwochenstundenzahl . 34 37 37 36 34 178
```
Pflichtpraktikum Abschnitt I 6 Wochen zwischen dem II. und
```
III. Jahrgang
Abschnitt II 10 Wochen zwischen dem
III. und IV. Jahrgang
Abschnitt III 6 Wochen zwischen dem IV. und
V. Jahrgang
```
```
Wochenstunden
Freigegenstände
Jahrgang Summe
I II III IV V
```
```
Konversation in lebenden
Fremdsprachen ........... 2 2 2 2 2 10
Zweite lebende
Fremdsprache ............ - - - - 2 2
Marketing und Management - - - - 2 2
Computerunterstützte
Textverarbeitung ........ 2 - - - - 2
Leibesübungen ........... - - - - 2 2
```
```
Wochenstunden
Unverbindliche Übungen
Jahrgang Summe
I II III IV V
```
```
Musikerziehung .......... 1 1 1 1 1 5
Leibesübungen ........... 2 2 2 2 2 10
```
```
Förderunterricht *6)
```
```
Deutsch
Lebende Fremdsprache
Angewandte Mathematik
```
```
*1) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel im Rahmen des Abschnittes III der Anlage 1 abgewichen werden.
*2) Mit Computerunterstützung in Teilbereichen im Ausmaß von einer Wochenstunde.
*3) In Amtsschriften ist die Bezeichnung der lebenden Fremdsprache
bzw. der zweiten lebenden Fremdsprache in Klammern anzuführen.
*4) Alternativer Pflichtgegenstand: 4 Stunden wahlweise mit
Englisch-Fachseminar.
*5) Mit Übungen.
*6) Als Kurs für einen oder mehrere Jahrgänge – jedoch jeweils für
dieselbe Schulstufe – gemeinsam durch einen Teil
des Unterrichtsjahres im I. bis IV. Jahrgang. Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Jahrgang bis zu zweimal für jeweils höchstens 16 Unterrichtseinheiten eingerichtet werden, die jeweils innerhalb möglichst kurzer Zeit anzusetzen sind.
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE, SCHULAUTONOME
LEHRPLANBESTIMMUNGEN UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage 1.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF DER EINZELNEN
UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
A. PFLICHTGEGENSTÄNDE
HUMANWISSENSCHAFTEN UND SPRACHE
2.1 DEUTSCH
2.3 LEBENDE FREMDSPRACHE
2.4a ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE
2.4b ENGLISCH-FACHSEMINAR
2.6 GEOGRAPHIE
NATURWISSENSCHAFTEN
3.1 ANGEWANDTE PHYSIK
3.2 ANGEWANDTE CHEMIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- den Bau und die Funktionen von Zellen, Geweben, Organen wesentlicher Organismengruppen erläutern und vergleichen können sowie grundlegende Prozesse des Stoffwechsels und Energiehaushalts von Mikroben, Pflanzen und Tieren kennen;
- die Zusammenhänge zwischen Form und Funktion biologischer Systeme von der molekularen bis zur Ebene der Ökosysteme inklusive der gesamten Biosphäre erläutern können;
- den Zusammenhang zwischen Artenvielfalt und Stabilität von Ökosystemen erklären können und sowohl natürliche als auch anthropogen beeinflusste Pflanzengesellschaften anhand von Zeigerarten dieser Standorte charakterisieren können;
- die Regulationsfähigkeit biologischer Systeme kennen und die Folgen menschlicher Eingriffe abschätzen können;
- wichtige Wild- und Kulturpflanzen bis zur Art bestimmen können;
- bedeutende Tiergruppen samt ihrer Entwicklungsstadien ansprechen und ins natürliche System einordnen können;
- die Möglichkeiten der Züchtung und Nutzung von Kulturpflanzen, Haustieren und Nützlingen kennen;
- grundsätzliche Kenntnisse über die Bedeutung von Pflanzengesundheit und Ursachen von Krankheits- und Schädlingsbefall als Einstieg für die hier anknüpfenden Fachgegenstände erwerben;
- mikroskopische Präparate anfertigen, die Untersuchungsergebnisse interpretieren und dokumentieren können;
- die Bedingtheit naturwissenschaftlicher Aussagen kennen;
- das Leben achten und bereit sein, für die Erhaltung der Biosphäre Verantwortung zu übernehmen;
- fähig und motiviert sein, Maßnahmen zur Verbesserung gestörter Umweltsituationen zu treffen;
- Freude an den Erscheinungsformen der Natur und beim Umgang mit der Natur empfinden.
Lehrstoff:
Allgemeine Biologie:
Kennzeichen des Lebendigen, Zelle, Gewebe und Organe von Pflanzen und Tieren, Stoffwechsel und Energiehaushalt, Fortpflanzungsbiologie, Wachstum und Entwicklung.
Zoologie und Botanik:
Vergleichende Morphologie, Anatomie und Physiologie sowie Systematik, Bearbeitung wichtiger Pflanzen- und Tiergruppen.
Somatologie:
Anatomie und Physiologie des Menschen.
Evolution:
Entstehung des Lebens, Evolutionsfaktoren und -theorien, Stammbäume, Evolution des Menschen.
Mikrobiologie und Biotechnologie:
Grundlagen, ausgewählte biotechnologische Verfahren.
Genetik:
Allgemeine und molekularbiologische Grundlagen, Erbkrankheiten, Gentechnik und ihre Risiken.
Ethologie:
Angeborenes und erlerntes Verhalten bei Tier und Mensch.
Geobotanik:
Floren-, Vegetations- und Arealkunde mit botanischem Schwerpunkt.
Ökologie:
Grundlagen, Kreisläufe, Vernetzung, Ökologie der Lebensräume, Humanökologie, Natur- und Umweltschutz.
Praktische Fertigkeiten:
Biologisch-ökologische Arbeits- und Dokumentationstechniken, Anlegen eines Herbars von Nadel- und Laubgehölzen.
Das Ausmaß der Übungen beträgt im I. und II. Jahrgang je 2 Wochenstunden.
3.4 ANGEWANDTE MATHEMATIK
Siehe Anlage 1.
3.5 CHEMISCHES UND BODENKUNDLICHES LABORATORIUM
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- chemische und chemisch-physikalische Untersuchungen von Wasser, Boden und Substraten mit geeigneten Hilfsmitteln und Geräten nach Vorschrift durchführen und die Ergebnisse interpretieren können;
- mit der Entnahme von Bodenproben und deren Analyse vertraut werden;
- Grundkenntnisse der Mikrobiologie erwerben;
- verlässlich, sauber und rationell arbeiten;
- in der Lage sein, im Laboratorium die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen zu treffen und bei Unfällen Erste Hilfe zu leisten.
Lehrstoff:
Laboratoriumsbetrieb:
Verhaltensregeln, Laboratoriumsgeräte und Chemikalien, Probenaufbereitung.
Qualitative und quantitative physikalische Methoden:
Trennen, analytisches Wägen, Volumsmessung von Flüssigkeiten und Gasen, Dichtebestimmung von Flüssigkeiten.
Qualitative und quantitative chemische Methoden:
Analysen auf trockenem Wege, Ionennachweise, Schnelltests, Gravimetrie, Maßanalysen.
Qualitative und quantitative chemisch-physikalische Methoden:
Kolorimetrie, pH-Wert-Messung, Leitfähigkeitsmessung, Fotometrie, Refraktometrie, Polarimetrie, Chromatographie.
Bodenuntersuchung:
Feldansprache der Bodenart und Bodenprobenahme, Untersuchung des Nährstoffgehaltes von Proben, pH-Wert, elektrische Leitfähigkeit, Volumengewichtsbestimmung von Substraten, Kalkgehalt, Pflanzenverträglichkeitstests mit Auswertung.
Wasseruntersuchung:
pH-Wert, Salzgehalt, Wasserhärte, Nitratbelastung, Gesamtkeimzahl.
Herstellen von Nährlösungen:
Nährstoffmangellösungen.
Mikrobiologische Methoden:
Isolierung, Kultivierung und Identifizierung von Mikroorganismen, Verdünnungsreihen, Koch’sches Plattenverfahren.
3.6 ANGEWANDTE INFORMATIK
Siehe Anlage 1.
GARTEN - UND LANDSCHAFTSGESTALTUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- die für die Pflanzenproduktion im Gartenbau bedeutenden physikalischen und biologischen Einflussgrößen und die gebräuchlichen Verfahren ihrer Ermittlung und Steuerung kennen;
- Aufbau, Verwendung, Eigenschaften der Betriebsmittel des Gartenbaus kennen, beurteilen und über deren Einsatz entscheiden können;
- die im Gartenbau gebräuchlichen Kulturmaßnahmen und deren Einfluss auf die Pflanzen kennen und über deren Einsatz entscheiden können;
- die wichtigsten im Gartenbau eingesetzten Wachstumsregulatoren sowie deren Anwendungsgebiete und Alternativen kennen;
- die Eigenschaften von Ernteprodukten des Gartenbaus und die Maßnahmen zur Qualitätserhaltung kennen;
- über den Umgang mit Pflanzenschutzmitteln, Wachstumsregulatoren und Düngemitteln Bescheid wissen und die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen kennen;
- die zur Innenraum- und Außenraumbegrünung verwendeten Zierpflanzen, die Produktion, Standortansprüche sowie Pflegeansprüche kennen;
- über den Aufbau, die verwendeten Materialien und die Pflege einer Hydrokultur Auskunft geben können;
- die ernährungsphysiologische Bedeutung des Gemüses sowie der Heil-, und Gewürzkräuter kennen;
- über Ansprüche, Vermehrung, Pflegemaßnahmen, Ernte und Aufbereitung der wichtigen im Hausgarten verwendeten Gemüsearten sowie Heil- und Gewürzkräuter Auskunft geben können;
- die Bedeutung des Hausgemüsebaus kennen und einen Gemüsegarten unter Berücksichtigung ökologischer und ästhetischer Aspekte planen und anlegen können;
- die Kulturverfahren des Hausgemüsebaus kennen;
- die Gemüseproduktion in Österreich und Europa kennen.
Lehrstoff:
Gartenbau in Österreich:
Produktionszweige, Charakteristik des österreichischen Gartenbaus, Absatzwege, Informationsquellen.
Betriebsmittelausstattung:
Kulturflächen, Kulturverfahren, Kulturgefäße, Platzbedarf, Produktionsmittelbedarf.
Klimasteuerung:
Licht, Temperatur, Bewässerung.
Kulturmaßnahmen:
Vegetative und generative Vermehrung, Aktivitätswechsel, Ernte, Boden.
Sicherheitsvorkehrungen:
Pflanzenschutzmittel, Wachstumsregulatoren und Düngelösungen.
Zierpflanzen:
Bedeutung und Vermarktungsstruktur, Topf- und Kübelpflanzen, Innenraumbegrünung, Zimmerpflanzen, Hydrokultur, Gestaltung von Pflanzgefäßen.
Gemüse:
Inhaltsstoffe, konventioneller, integrierter und biologischer Gemüsebau, Hausgemüsebau, Kulturverfahren, spezieller Gemüsebau, Klima und Bodenansprüche, ernährungsphysiologische Bedeutung von Pflanzenfamilien.
Das Ausmaß der Übungen beträgt im IV. Jahrgang 1 Wochenstunde.
4.2 BODENKUNDE UND PFLANZENERNÄHRUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- die Bestandteile, die Eigenschaften des Bodens und den Aufbau des Bodenkörpers kennen;
- die im Boden stattfindenden Umwandlungsprozesse und die Entwicklung der Böden erläutern können;
- Bodentypen beschreiben und klassifizieren können;
- Maßnahmen zur Förderung des Bodenschutzes und zur Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit erläutern können;
- einen Überblick über das Angebot an Substraten und deren Einsatz in der Fachrichtung erhalten;
- den Weg einer Bodenprobe von der Probenahme über die Probenaufbereitung bis zum Analysenergebnis nachvollziehen können;
- über die Nährstoffversorgung der Pflanze Bescheid wissen;
- die in dieser Fachrichtung eingesetzten Düngemittel kennen;
- sich mit einer sach- und umweltgerechten Düngung auseinandersetzen können.
Lehrstoff:
Mineralische Bodenbestandteile:
Gesteine und Minerale, Umwandlungsprozesse, Tonminerale, Körnung und Bodenart.
Organische Bodenbestandteile:
Bodenflora und Bodenfauna, Umwandlungsprozesse.
Bodenwasser:
Wasserspannung und Wasserkapazität.
Bodenluft:
Zusammensetzung und Gasaustausch.
Bodenkörper:
Bodengefügeformen, physikalische Eigenschaften des Bodenkörpers, physikalisch-chemische Eigenschaften des Bodenkörpers.
Pedogenese:
Bodenprofile und Bodentypen, Klassifikationssysteme der Böden, Bodenbewertung, Bodenfruchtbarkeit und Bodenschutz.
Humuswirtschaft:
Kompostierung, Rotteverlauf.
Gärtnerische Erden und Substrate:
Substratkomponenten, Bodenhilfsstoffe.
Bodenuntersuchung:
Probenahme, Probenaufbereitung, analytische Methoden, Auswertung und Interpretation der Untersuchungsergebnisse.
Nährstoffe:
Einteilung der Nährstoffe, Aufgaben der Nährstoffe und Nährversorgung der Pflanze.
Düngung:
Einteilung der Düngemittel, pflanzenphysiologische Wirkung einzelner Düngerformen auf den Boden, Einsatzmöglichkeiten von Düngemitteln in der Praxis.
4.3 PFLANZENSCHUTZ
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- grundsätzliche diagnostische Kenntnisse erwerben, um Pathogene, Schädlinge, Nützlinge, indifferente Arten bzw. nichtparasitäre Schadensursachen an gärtnerischen Kulturpflanzen ansprechen und möglichst zweifelsfrei identifizieren können;
- Wirkungsweisen und Gefahren von Pflanzenschutzmitteln kennen;
- Kenntnisse, die im Pflanzenschutz eine Gefährdung von Anwendern und Umwelt weitestgehend minimieren, erwerben;
- alternative, nichtchemische Maßnahmen und Vorgaben des integrierten Pflanzenschutzes kennen;
- Sinnhaftigkeit, Wirtschaftlichkeit und ökologische Unbedenklichkeit von Pflanzenschutzmaßnahmen beurteilen können.
Lehrstoff:
Ursachen der Pflanzenschädigung:
Nichtparasitäre Schadensursachen durch Kulturfehler, falsche Anwendung von Agrarchemikalien, Immissionsschäden, Viren, Bakterien, Phytoplasmen und Pilze als Pathogene, Gefäßpflanzen als Parasiten, Schädlinge, Nützlinge und indifferente Arten und ihre gegenseitige Beeinflussung, Beikräuter als Raum- und Nährstoffkonkurrenten.
Pflanzenschutzmittelkunde:
Vorschriften und Gesetze, Toxikologie und Umweltproblematik, Systematik der Pestizide, Anwenderschutz, Auswahl und Einsatz von Pestiziden sowie mögliche Fehlerquellen bei der Zubereitung und Applikation, Geräte und ihre Wartung, Methoden des Monitoring, Anlegen einfacher Versuche und Erfolgskontrolle, Auswertung.
Pflanzenschutz und Umwelt:
Ziele des integrierten Pflanzenschutzes, Einsatz von Pathogenen und Nützlingen gegen Schaderreger, biotechnische Maßnahmen, Prognosemethoden, Populationsdynamik und Epidemiologie von Schaderregern, Gefahren durch Neobiota, Antiresistenzmanagement.
Schutz einzelner Kulturen:
Jungpflanzenanzucht, Obst- und Ziergehölzen, Stauden und Sommerblumen, Zwiebel- und Knollengewächsen, Balkonpflanzen und Aussetzware sowie Hydrokulturen und Grünflächen wie Park- oder Golfrasen.
Das Ausmaß der Übungen beträgt im IV. Jahrgang 1 Wochenstunde.
4.4 GEHÖLZKUNDE UND BAUMSCHULWESEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- in Baumschulen angebotene bewährte und aktuelle, insbesondere für den Fachbereich relevanten Laub- und Nadelgehölze sowie deren Sorten erkennen können;
- Pflanzenmerkmale, Eigenschaften sowie Boden- und Klimaansprüche kennen;
- wesentliche Grundlagen über Einsatz- und Verwendungsmöglichkeiten, Kombinationsmöglichkeiten sowie Pflanz- und Pflegemaßnahmen kennen, beurteilen und anwenden können;
- fachgerechten Baumschnitt ausüben und beurteilen können;
- Baumkontrollen und Aufnahmen für einen Baumkataster durchführen können;
- in der Lage sein, das erworbene Wissen über die Gehölze nach ökologischen, nachhaltigen und wirtschaftlichen Kriterien in die Aufgabenstellungen der Garten- und Landschaftsgestaltung einzubringen;
- in der Lage sein, fachliche Beratungen durchzuführen und selbstständig Fachthemen und Informationsmaterial er- und bearbeiten zu können;
- Überblick über die einheimische, europäische und internationale Baumschulwirtschaft haben sowie wesentliche Grundlagen über die Arbeitsabläufe in der Vermehrung, Produktions- und im Vermarktungsbereich kennen;
- Baumschulqualitäten kennen und beurteilen können;
- Neuheiten und aktuelle Erkenntnisse aus Wissenschaft und Praxis kennen.
Lehrstoff:
Grundbegriffe der Gehölzkunde:
Definitionen, Standortbedingungen Lebensbereiche, Pflanzenentwicklung, Ökogramme, Aufgaben und Funktion der Gehölze, bedeutende Pflanzensammler und –züchter, geschichtliche Hintergründe.
Laub- und Nadelgehölze:
Merkmale, Wuchseigenschaften, Standortsansprüche und Anpassungsfähigkeit, Sortenspektrum, Krankheiten und Schädlinge.
Grundlagen der Gehölzverwendung:
Geeignete Pflanzenkombinationen, Verwendungsmöglichkeiten, Pflanzen- und Sortenwahl, Pflanzung, Anwuchspflege, Schnitt- und Pflegemaßnahmen, Qualität von Baumschulgehölzen, Entwicklung von Gehölzpflanzungen.
Baumschnitt, Baumkontrolle, Baumkataster.
Vertiefung in aktuelle und praxisrelevante Gehölzthemen.
Bedeutung der Baumschulwirtschaft:
In Österreich, Europa und International.
Arbeitsabläufe in der Baumschule:
Vermehrung der Gehölze, Produktion in der Baumschule, Ernte und Vermarktung, Entstehung von Sortimenten, Qualitätsbezeichnungen in der Baumschule und im Handel.
Neuheiten und aktuelle Erkenntnisse aus Wissenschaft und Praxis.
Das Ausmaß der Übungen beträgt im II., III., IV. und V. Jahrgang je 1 Wochenstunde.
4.5 STAUDEN UND SOMMERBLUMEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- ein breites Sortiment von in Staudengärtnereien angebotenen bewährten und zeitgemäßen Freilandzierpflanzen (Stauden, Halbsträucher und Zwergsträucher) kennen;
- ein breites Sortiment bewährter und zeitgemäßer Sommerblumen (einjährige und zweijährige, einjährig kultivierte Pflanzen) kennen;
- die Pflanzen beider Gruppen standortsgerecht verwenden können;
- wesentliche Grundlagen für die Gestaltung von Stauden- und Sommerblumenpflanzungen kennen und anwenden können;
- wesentliche Grundlagen für die Pflege von Stauden- und Sommerblumenpflanzungen kennen und anwenden können;
- Ergebnisse wichtiger Staudensichtungen und Sommerblumenprüfungen kennen.
Lehrstoff:
Allgemeine Staudenkunde:
Vermittlung des Standardsortiments für die Garten- und Landschaftsgestaltung, Grundbegriffe der Staudenkunde, Nomenklatur, Standortsfaktoren, Standorte und Lebensbereiche der Stauden in den Gärten, Geselligkeit und Anordnung der Stauden in Pflanzungen, Staudenpflanzungen im öffentlichen Grün, Pflegeaufwand in Pflanzungen, Bedeutung und Aufgaben der Staudensichtung, Arten und Sorten.
Spezielle Staudenkunde:
Vermittlung des Standardsortiments von Zwiebel- und Knollenpflanzen, Freilandziergräsern und Farnen, Bambussen, Wasserpflanzen, Steingartenpflanzen sowie Pflanzen für Dachgärten und Trockenpflanzungen.
Zwiebel- und Knollenpflanzen:
Grundbegriffe der Zwiebelpflanzenkunde, Verwendungsmöglichkeiten in den unterschiedlichen Lebensbereichen, Arten und Sorten.
Freilandziergräser, Farne und Bambusse:
Grundbegriffe der Gräser-, Farn- und Bambuskunde, Verwendungsmöglichkeiten, Arten und Sorten.
Wasser- und Sumpfpflanzen:
Grundbegriffe der Wasserpflanzenkunde, natürliche Gewässer, Gartenteiche, Schwimmteiche, Verwendungsmöglichkeiten, Stauden für das Umfeld des Gartenteichs, Ufer-, Sumpf- und Wasserpflanzen zur Revitalisierung von Gewässern, Arten und Sorten.
Steingartenpflanzen, Pflanzen für Dachgärten und Trockenpflanzungen:
Grundbegriffe, natürliche Standorte als Vorbild, Bepflanzung formaler und natürlicher Steingärten, Verkehrsbegleitgrün, Bepflanzung intensiver und extensiver Dachbegrünungen, Arten und Sorten.
Sommerblumen:
Grundbegriffe, Nomenklatur, Anordnung in Pflanzungen für Hausgärten, Verwendung im öffentlichen Grün, das Teppichbeet, die Wechselpflanzung, Grundsortiment bewährter Arten und Sorten, Ergebnisse der Sommerblumenbewertung und Bedeutung für die Garten- und Landschaftsgestaltung, Arten und Sorten.
Das Ausmaß der Übungen beträgt im III., IV. und V. Jahrgang je 1 Wochenstunde.
4.6 GARTENBAU UND BLUMENBINDEREI – PRAKTIKUM
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- die häufigsten Arbeitsverfahren eines gartenbaulichen Betriebes kennen und ausführen können;
- einschlägige gartenbauliche Arbeiten genau durchführen sowie aus wirtschaftlicher, ökologischer und arbeitstechnischer Sicht erläutern können;
- gärtnerische bedeutsame Kulturpflanzen und Werkstoffe sowie Pflegemaßnahmen kennen und nach vegetationstechnischen Gesichtspunkten beurteilen können;
- gartenbauliche Maschinen und technische Betriebseinrichtungen unter Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften in Betrieb nehmen, warten und einstellen können;
- betriebliche Abläufe planen, erfassen, beurteilen und dokumentieren sowie für ausgewählte Situationen praxisorientierte Problemlösungen entwickeln können;
- Arbeitsunterweisungen für manuelle und maschinelle Arbeiten geben und Managementtechniken einsetzen können;
- im Zusammenhang mit betrieblichen Arbeitsabläufen Gesundheits- und Umweltschutzmaßnahmen kennen und beachten.
Lehrstoff:
Gärtnerischer Pflanzenbau sowie Gemüsebau:
Anbauplanung, Bodenbearbeitung, Bodenverbesserung, Erd- und Substratbereitung, Vermehrung, Kulturführung, Pflege- und Unkrautbekämpfungsmaßnahmen, Ernte und Aufbereitung.
Gärtnerischer Pflanzenbau sowie Zierpflanzen und biotechnologische Produktion:
Vermehrung, Kulturführung, Ernte, Hydrokultur, Kultur und Pflegemaßnahmen, Gestaltung und Bepflanzung von Gefäßen, Zierpflanzen und Glas.
Gehölzkunde und Baumschulwesen:
Infrastruktur, Kultureinrichtungen, Maschinen, Geräte und Werk- und Hilfsstoffe, Kultur- und Pflegearbeiten, Vermehrungsmethoden der Gehölze, Ernte und Vermarktung, Erkennungsmerkmale, Ansprüche und Verwendung der wichtigsten Gehölze, Schadbilder, Pflanzenqualität, Obstsorten.
Staudenkunde und Sommerblumen:
Generative und vegetative Vermehrungsmethoden bei Stauden, Zwiebelpflanzen und Sommerblumen, Kulturarbeiten, Umsetzen von Skizzen oder Plänen, Pflanzflächen herrichten, Ware auslegen und fachgerecht setzen, Bewässerung, Pflegearbeiten in Pflanzungen und Kulturen, Bodenbearbeitung, Bodenabdeckung, Unkrautbekämpfung, Ernten, Sortieren, Lagern, Verpacken, Versand, Führung des Praxistagebuchs, Dokumentation von praktischen Arbeitsabläufen, Unfallverhütung, Handhaben und Instandhalten der zu verwendenden Werkzeuge und Geräte, Vorrichtungen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe.
Baukunde und Gartentechnik:
Bestandsaufnahme mit einfachen Mitteln, Umsetzen von Skizzen oder Plänen, Ausführung von Erdarbeiten für bautechnische und vegetationstechnische Zwecke, Befestigte Flächen aus Natur- und Kunstpflastersteinen bzw. –platten, Oberflächenentwässerung, mörtelloses Mauerwerk, Natur- und Kunststein, Herstellung, Einbringen und Verdichten von Beton, einfache zimmermannsmäßige Holzverbindungen sowie Verbindungen mit verschiedenen Verbindungsmitteln, chemischer und konstruktiver Holzschutz, Pflegearbeiten.
Technik in der Gartengestaltung sowie Technik und Energie:
Arbeitsmethoden, mechanische Fertigkeiten, Wasserinstallationen, Bewässerungsanlagen, Maschinentechnik, Elektrotechnik.
Blumenbinderei:
Sträuße, Brautsträuße, Gestecke, Tischgestecke, Kränze, Weihnachtsdekoration, Weihnachtsfloristik, Raum-, Balldekorationen, traditionelle Floristik, Symbolbinderei.
4.7 GARTEN- UND LANDSCHAFTSGESTALTUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- die für ihren Beruf wichtigen Zeichnungen lesen und technisch richtig und selbstständig sauber anfertigen können sowie die entsprechenden Zeichengeräte und Zeichenmaterialien kennen;
- Kompetenz im Entwurf von privaten und öffentlichen Freiräumen erhalten;
- die erforderlichen funktionalen, gestalterischen, ökologischen sowie bau- und vegetationstechnischen Grundlagen und die wichtigsten Darstellungstechniken kennen lernen und beherrschen;
- Grundlagen der städtischen Freiraumplanung, der Landschaftsplanung, des Landschaftsbaus und der Geschichte der Gartenkunst sowie der Gartendenkmalpflege kennen und im fachlichen Dialog vermitteln können.
Lehrstoff:
Fachzeichnen:
Zeichen- und Arbeitsgeräte, Zeichenmaterialien und -unterlagen, Zeichennormen, Darstellungsarten, Bestandsaufnahmen und Naturstudien.
Entwurf und Entwurfsdarstellung:
Grafische Techniken in der Entwurfsdarstellung, funktionale, gestalterische und technische Grundlagen, bau- und vegetationstechnische sowie pflanzenkundliche Grundlagen in der Projektplanung, Entwurfstraining an Beispielen unterschiedlicher Dimension und Komplexität.
Elemente der Gartengestaltung in gestalterischer und funktionaler Hinsicht sowie in der Plandarstellung:
Rechtliche und raumplanerische Grundlagen, allgemeine Gestaltungsprinzipien, Wege und Plätze, Mauern und Stützmauern, Wasser, Holz, Bodenmodellierung, Pflanzen in ihrer gestalterischen Verwendung, Rasen, Treppen und Rampen, Licht.
Freiräume in der Stadt in ihrer Bedeutung für Planung und Umsetzung:
Wesentliche gesetzliche, ökologische, soziale sowie technisch-funktionale Rahmenbedingungen, Geschichte des Stadtgrüns, städtebauliche Richtwerte, das städtische Freiraumsystem, Elemente des Freiraumsystems, Sonderformen des Stadtgrüns.
Landschaftsbau:
Grundlagen der Ingenieurbiologie, Planungsgrundsätze, Deckbauweisen, Stabilbauweisen, kombinierte Bauweisen, Ergänzungsbauweisen in der Hangsicherung und im Wasserbau, Repositionspflanzen in der Anwendung, Regenwassermanagement, Schutzpflanzungen im Agrar- und Siedlungsraum, Rekultivierung von Eingriffen in die Landschaft.
Geschichte der Gartenkunst:
Entwicklung der Gartenkunst von der Antike bis in die Gegenwart, Grundsätze der Gartendenkmalpflege.
Das Ausmaß der Übungen beträgt im III., IV. und V. Jahrgang je 2 Wochenstunden.
4.8 VERMESSUNGSWESEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- über die Organisation des Vermessungswesens in Österreich Bescheid wissen und die bei der Vermessungsbehörde aufliegenden und für die Vermessung und Planung erforderlichen (digitalen) Daten beschaffen können;
- die dem Stand der Technik entsprechenden üblichen geodätischen Instrumente kennen und anwenden können;
- in der Garten- und Landschaftsgestaltung erforderliche Messmethoden durchführen können;
- über aktuelle Themen der Vermessungskunde informiert sein.
Lehrstoff:
Vermessungswesen in Österreich:
Organisation, Entwicklung, Aufgaben, Grundbuch und Kataster, amtliche Bodenschätzung, Festpunktfeld, Geodatenbestände.
Grundlagen der Vermessungskunde:
Maßeinheiten, Maßstäbe, Bezugsfläche, Koordinatensysteme, Fehlerquellen.
Geodätische Instrumente und ihre Bauteile:
Distanzmessgerät, Fluchtstange, Prismengerät, Winkelmessgerät, Nivellier, Tachymeter, Gefällsmesser, Schlauchwaage, GPS.
Messmethoden:
Lagemessung: Aufnahmeverfahren, Fluchten, Distanzmessung, Richtungs- und Winkelmessung, Geländeaufnahme.
Höhenmessung: barometrische Höhenmessung, Nivellierverfahren, trigonometrische Höhenbestimmung, kombinierte Lage- und Höhenmessung, Absteckarbeiten, Instrumentenprüfung.
Berechnungen:
Koordinatenrechnung.
Planerstellung.
Das Ausmaß der Übungen beträgt im III. und IV. Jahrgang je 1 Wochenstunde.
4.9 BAU- UND GARTENTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- die Funktionen bau- und gartentechnischer Arbeiten im Fachbereich verstehen und nach ökonomischen und ökologischen Gesichtspunkten beurteilen können;
- die wichtigsten Bauweisen und ihre Ausführungskriterien sowie zugehörige Baustoffe, Werkzeuge und Geräte kennen;
- die einschlägigen gesetzlichen Richtlinien und Normen kennen;
- den Bedarf an Materialien und deren Qualitätsanforderungen definieren können;
- Abhängigkeiten der Arbeitsschritte in Bauabläufen erkennen können;
- das Verdingungswesen für Bauleistungen kennen und selbstständig Angebotsunterlagen erstellen können;
- die Erfordernisse einer rationellen Baustellenabwicklung kennen;
- Leistungen anderer Gewerbe im Bereich von Außen- und Freiräumen auf ihre fachgerechte Ausführung beurteilen können.
Lehrstoff:
Erdbau:
Bodenerkundungsverfahren, Bodeneigenschaften, Klassifizierung, erdbautechnische Begriffe.
Bodenarbeiten für bautechnische Zwecke:
Bodenabtrag, Bodentransport, Bodenauftrag, Bodenverdichtung, Planum, Aufmaß und Abrechnung, Verbaumaßnahmen, Schäden an Erdbauwerken.
Wegebau:
Grundsätze des Wegebaus, Unterbauplanum, Oberbau, seitliche Begrenzungen, Wegedecken, Wegaufbauten nach Belastungsarten.
Treppen und Rampen:
Stufen- und Fundamentarten, Handläufe und Geländer, Sicherheitsvorschriften, barrierefreies Bauen.
Oberflächenentwässerung:
lineare und punktuelle Entwässerung, Einlaufarten und Schächte.
Holzbau:
Hölzer für die Verwendung im Freien, chemischer und konstruktiver Holzschutz, handwerkliche Holzverbindungen, Konstruktionsprinzipien, Befestigungstechnik.
Mauerbau:
Mauersteine, Mauerwerksarten und -verbände, Fertigteile, Beton auf der Kleinbaustelle, Fundierung, Isolierung.
Wasseranlagen:
Wasseranlagen für Badezwecke, Vegetationsbecken, Wasseranlagen aus Beton, Kunststoff und Metall, Dichtung größerer Wasseranlagen in Grünanlagen und in der freien Landschaft.
Vegetationstechnische Bodenarbeiten:
Baugrund, Vegetations-, Filter-, Drän- und wasserspeichernde Schichten, Aufbau von Rasen- und Pflanzflächen, auf Dächern und im Sportplatzbau, Bodenverbesserung, Bodenbearbeitung.
Pflanzen und Pflanzarbeiten:
normgerechte Beschaffenheit von Pflanzen, Pflanzverfahren, Baumschutz, genormte Kennzeichnung und Schreibweisen, Anwuchs- und Fertigstellungspflege.
Rasenbau und Saatarbeiten:
Rasengräser für Saatrasenmischungen nach Verwendungszeck, Fertigrasen, Bodenvorbereitung, Herstellungsverfahren, Pflegemaßnahmen.
Sportplatzbau:
Rasenspielflächen, Tennenflächen, kunststoff- und bitumengebundene Beläge, Baugrund, Anwuchs-, Fertigstellungs- und Entwicklungspflege.
Vergabewesen:
Vergabeverfahren, Leistungsbeschreibung und Leistungsverzeichnis, Erstellen von Vergabeunterlagen, Kalkulationsgrundlagen, Aufmaß und Abrechnung.
Baustellenorganisation:
Ausführungsunterlagen, Materialbeschaffung, Leistungserfassung, Dokumentation.
4.10 KONSTRUKTIONSÜBUNGEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- die für ihren Beruf wichtigen Entwurfs- und Konstruktionstechniken
in der rechnerunterstützten Konstruktion beherrschen.
Lehrstoff:
Konstruktion:
Grundbegriffe der CAD-Technik, Lagepläne und Detailzeichnungen gängiger Elemente aus Gartengestaltung und Landschaftsbau, grafische Elemente.
Grafik:
Präsentation von Planungen unter Verwendung von Konstruktions- und Grafikprogrammen.
Das Ausmaß der Übungen beträgt im III. Jahrgang 2 Wochenstunden.
4.11 RAUMORDNUNG UND LANDSCHAFTSPFLEGE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- Aufgaben und Ablauf der Raumordnung in Österreich kennen;
- Organisation, Strukturen und Instrumente der örtlichen Raumplanung kennen und die entsprechenden Raumpläne kritisch beurteilen können;
- die ökologischen Grundlagen und planerischen Instrumente für die Erhaltung und den Schutz natürlicher Ressourcen und der Sicherung und Entwicklung der Kulturlandschaft kennen und einen fachlichen Dialog führen können.
Lehrstoff:
Raumordnung:
Begriffe der Raumordnung, geschichtliche Entwicklung, Organisation, nominelle Raumordnung in Österreich, Raumplanung.
Landschaftspflege und Landschaftsplanung:
Grundlagenermittlung, Planungskonzepte, Planungsinstrumente.
4.12 TECHNIK IN DER GARTENGESTALTUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- über die theoretischen Voraussetzungen verfügen, um Maschinen, Geräte und technische Einrichtungen des Fachbereiches in Betrieb nehmen, warten, einstellen, reparieren und hinsichtlich Funktion und Eignung beurteilen zu können;
- berufsrelevante Grundbegriffe und Methodenansätze aus der technischen Mechanik, der Festigkeitslehre, der Elektrotechnik und dem technischen Zeichnen verstehen und beim Einsatz technischer Betriebsmittel im Gartenbau anwenden können;
- die gebräuchlichsten Werkstoffe, Maschinenelemente, Verbrennungsmotoren, Energieträger, Schmierstoffe sowie elektrische Einrichtungen kennen;
- Kenntnisse zu den wesentlichen Maschinen des Garten- und Landschaftsbaues erwerben und anwenden können;
- den Einsatz der Maschinen und technischen Betriebseinrichtungen auf inner- und überbetrieblicher Ebene unter Beachtung der Sicherheits- und Rechtsvorschriften planen können;
- Arbeitsketten analysieren und optimieren können;
- die Notwendigkeit und die Auswirkungen der Technisierung auf die Arbeitsanforderungen, auf die sozialen Beziehungen, auf die Qualität der Arbeitserledigung und auf die Umwelt kritisch beurteilen können.
Lehrstoff:
Allgemeine Grundlagen:
Technische Darstellungsmethoden und Normen, Statik, Dynamik, Festigkeitslehre.
Werkstoffkunde:
Eisenmetalle, Nichteisenmetalle, Kunststoffe, Treibstoffe, Schmiermittel.
Maschinenelemente:
Verbindungselemente, Elemente der drehenden Bewegung.
Traktoren:
Arbeitsweise, Kraftübertragung, Hilfseinrichtungen und Bauarten des Verbrennungsmotors, Kupplung, Schaltgetriebe, Bremsen, Bereifung, Lenkung und Achskonstruktion, hydraulische Ausrüstung, elektrische Ausrüstung, Zugkraft und Kippverhalten, Fremdantriebe, Anhänger.
Elektrische Maschinen, Anlagen und Energietechnik:
Elektromotoren, Beleuchtung und Notstromeinrichtungen, Leitungs- und Unfallschutz, elektronische Einrichtungen, Geräte und Steuerungen, Solaranlagen, Wärmepumpen, Windkraftanlagen, Bioenergieanlagen.
Maschinen des Gartenbaus/des Garten- und des Landschaftsbaues:
Erdbau/Wegebau: Laderaupe, Radlader, Baggerlader, Drehkranzbagger mit Tieflöffel und anderen Werkzeugen, Minibagger, Grader, Fertiger, Transportmaschinen, Verdichtungsgeräte, Verlegemaschinen,
Mischmaschinen, Pressluftgeräte, Bodenbearbeitung: Pflug, Tieflockerer, Grubber, Fräse, Rüttelegge, Kreiselegge, Maschinen für
Saat und Pflanzung: Geräte für Pflanzenschutz und Kulturpflege, Düngungs- und Beregnungstechnik, Mähen, Schlägelmäher, Sichelmäher, Mulchmäher, Balkenmäher, Scheibenmähwerk, Trommelmähwerk, Spindelmäher, Großflächenmähwerk, Freischneider, Vertikutierer, Aerifizierer, Besander, Kompostgewinnung und Kompostbehandlung.
Organisation der Mechanisierung:
Kosten der Mechanisierung, Eigenmechanisierung, Maschinengemeinschaften, Maschinenringe, Fremdmechanisierung, Wirtschaftlichkeit des Maschineneinsatzes.
UNTERNEHMENSFÜHRUNG UND RECHT
5.1 VOLKSWIRTSCHAFT
Siehe Anlage 1.
5.2 BETRIEBSWIRTSCHAFT UND RECHNUNGSWESEN
Siehe Anlage 1.
Das Ausmaß der Übungen beträgt im IV. Jahrgang 1 Wochenstunde und im V. Jahrgang 2 Wochenstunden, diese sind für den Betrieb von Übungsfirmen zu nutzen.
5.3 MARKETING UND MANAGEMENT
Siehe Anlage 1.2.
5.4 PROJEKTMANAGEMENT
Siehe Anlage 1.
5.5 RECHT
Siehe Anlage 1.
LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage 1.
PFLICHTPRAKTIKUM
Siehe Anlage 1.
B. FREIGEGENSTÄNDE, UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN UND FÖRDERUNTERRICHT
Siehe Anlage 1.
Jahrgangsweise gestaffeltes In-Kraft-Treten (vgl. Art. I § 2 Abs. 2)
1.9.2006 I. Jahrgang
1.9.2006 II. Jahrgang
1.9.2006 III. Jahrgang
1.9.2007 IV. Jahrgang
1.9.2008 V. Jahrgang
Jahrgangsweise gestaffeltes Außerkrafttreten (vgl. § 3 Abs. 1, BGBl. II Nr. 201/2016)
Anlage 1.3
LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR GARTEN- UND
LANDSCHAFTSGESTALTUNG
I. STUNDENTAFEL *1)
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
```
```
Wochenstunden
Pflichtgegenstände
Jahrgang Summe
I II III IV V
```
```
```
Religion ................ 2 2 2 2 2 10
```
```
Humanwissenschaften und
```
Sprache:
2.1 Deutsch ................. 3 2 2 2 2 11
2.2 Kommunikation und
Präsentation *2) ........ - - - 2 - 2
2.3 Lebende Fremdsprache *3) 2 2 2 2 2 10
2.4 Alternativer
Pflichtgegenstand ....... - - 2 2 - 4
2.4a Zweite lebende
Fremdsprache *3) *4) ....
2.4b Englisch-Fachseminar ....
2.5 Geschichte und Politische
Bildung ................. - - - 2 3 5
2.6 Geographie .............. 3 - - - - 3
Naturwissenschaften:
3.1 Angewandte Physik ....... 3 - - - - 3
3.2 Angewandte Chemie ....... 2 2 - - - 4
3.3 Angewandte Biologie und
Botanik *5) ............. 6 4 - - - 10
3.4 Angewandte Mathematik ... 3 3 2 2 - 10
3.5 Chemisches und
bodenkundliches
Laboratorium ............ - 3 - - - 3
3.6 Angewandte Informatik ... 2 2 - - - 4
```
Garten- und
```
Landschaftsgestaltung:
4.1 Gärtnerischer
Pflanzenbau *5) ......... - 2 - - 2 4
4.2 Bodenkunde und
Pflanzenernährung ....... - - 3 - - 3
4.3 Pflanzenschutz *5) ...... - - - 3 - 3
4.4 Gehölzkunde und
Baumschulwesen *5) ...... - 3 2 2 3 10
4.5 Stauden und
Sommerblumen *5) ........ - 2 2 2 2 8
4.6 Gartenbau u.
Blumenbinderei –
Praktikum ............... 6 6 4 - - 16
4.7 Garten- und
Landschaftsgestaltung *5) - 2 3 4 4 13
4.8 Vermessungswesen *5) .... - - 2 2 - 4
4.9 Bau- und Gartentechnik .. - - 2 1 2 5
4.10 Konstruktionsübungen *4) - - 2 - - 2
4.11 Raumordnung und
Landschaftspflege ....... - - - - 2 2
4.12 Technik in der
Gartengestaltung ........ - - 1 1 1 3
```
Unternehmensführung und
```
Recht:
5.1 Volkswirtschaft ......... - - 2 - - 2
5.2 Betriebswirtschaft u.
Rechnungswesen *5) ...... - - 2 3 4 9
5.3 Marketing und Management - - - - 3 3
5.4 Projektmanagement ....... - - - 2 - 2
5.5 Recht ................... - - - - 2 2
```
Bewegung und Sport ...... 2 2 2 2 - 8
```
```
```
Gesamtwochenstundenzahl . 34 37 37 36 34 178
```
Pflichtpraktikum Abschnitt I 6 Wochen zwischen dem II. und
```
III. Jahrgang
Abschnitt II 10 Wochen zwischen dem
III. und IV. Jahrgang
Abschnitt III 6 Wochen zwischen dem IV. und
V. Jahrgang
```
```
Wochenstunden
Freigegenstände
Jahrgang Summe
I II III IV V
```
```
Konversation in lebenden
Fremdsprachen ........... 2 2 2 2 2 10
Zweite lebende
Fremdsprache ............ - - - - 2 2
Marketing und Management - - - - 2 2
Computerunterstützte
Textverarbeitung ........ 2 - - - - 2
Bewegung und Sport ...... - - - - 2 2
```
```
Wochenstunden
Unverbindliche Übungen
Jahrgang Summe
I II III IV V
```
```
Musikerziehung .......... 1 1 1 1 1 5
Bewegung und Sport ...... 2 2 2 2 2 10
```
```
Förderunterricht *6)
```
```
Deutsch
Lebende Fremdsprache
Angewandte Mathematik
```
```
*1) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel im Rahmen des Abschnittes III der Anlage 1 abgewichen werden.
*2) Mit Computerunterstützung in Teilbereichen im Ausmaß von einer Wochenstunde.
*3) In Amtsschriften ist die Bezeichnung der lebenden Fremdsprache
bzw. der zweiten lebenden Fremdsprache in Klammern anzuführen.
*4) Alternativer Pflichtgegenstand: 4 Stunden wahlweise mit
Englisch-Fachseminar.
*5) Mit Übungen.
*6) Als Kurs für einen oder mehrere Jahrgänge – jedoch jeweils für
dieselbe Schulstufe – gemeinsam durch einen Teil
des Unterrichtsjahres im I. bis IV. Jahrgang. Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Jahrgang bis zu zweimal für jeweils höchstens 16 Unterrichtseinheiten eingerichtet werden, die jeweils innerhalb möglichst kurzer Zeit anzusetzen sind.
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE, SCHULAUTONOME
LEHRPLANBESTIMMUNGEN UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage 1.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF DER EINZELNEN
UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
A. PFLICHTGEGENSTÄNDE
HUMANWISSENSCHAFTEN UND SPRACHE
2.1 DEUTSCH
2.3 LEBENDE FREMDSPRACHE
2.4a ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE
2.4b ENGLISCH-FACHSEMINAR
2.6 GEOGRAPHIE
NATURWISSENSCHAFTEN
3.1 ANGEWANDTE PHYSIK
3.2 ANGEWANDTE CHEMIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- den Bau und die Funktionen von Zellen, Geweben, Organen wesentlicher Organismengruppen erläutern und vergleichen können sowie grundlegende Prozesse des Stoffwechsels und Energiehaushalts von Mikroben, Pflanzen und Tieren kennen;
- die Zusammenhänge zwischen Form und Funktion biologischer Systeme von der molekularen bis zur Ebene der Ökosysteme inklusive der gesamten Biosphäre erläutern können;
- den Zusammenhang zwischen Artenvielfalt und Stabilität von Ökosystemen erklären können und sowohl natürliche als auch anthropogen beeinflusste Pflanzengesellschaften anhand von Zeigerarten dieser Standorte charakterisieren können;
- die Regulationsfähigkeit biologischer Systeme kennen und die Folgen menschlicher Eingriffe abschätzen können;
- wichtige Wild- und Kulturpflanzen bis zur Art bestimmen können;
- bedeutende Tiergruppen samt ihrer Entwicklungsstadien ansprechen und ins natürliche System einordnen können;
- die Möglichkeiten der Züchtung und Nutzung von Kulturpflanzen, Haustieren und Nützlingen kennen;
- grundsätzliche Kenntnisse über die Bedeutung von Pflanzengesundheit und Ursachen von Krankheits- und Schädlingsbefall als Einstieg für die hier anknüpfenden Fachgegenstände erwerben;
- mikroskopische Präparate anfertigen, die Untersuchungsergebnisse interpretieren und dokumentieren können;
- die Bedingtheit naturwissenschaftlicher Aussagen kennen;
- das Leben achten und bereit sein, für die Erhaltung der Biosphäre Verantwortung zu übernehmen;
- fähig und motiviert sein, Maßnahmen zur Verbesserung gestörter Umweltsituationen zu treffen;
- Freude an den Erscheinungsformen der Natur und beim Umgang mit der Natur empfinden.
Lehrstoff:
Allgemeine Biologie:
Kennzeichen des Lebendigen, Zelle, Gewebe und Organe von Pflanzen und Tieren, Stoffwechsel und Energiehaushalt, Fortpflanzungsbiologie, Wachstum und Entwicklung.
Zoologie und Botanik:
Vergleichende Morphologie, Anatomie und Physiologie sowie Systematik, Bearbeitung wichtiger Pflanzen- und Tiergruppen.
Somatologie:
Anatomie und Physiologie des Menschen.
Evolution:
Entstehung des Lebens, Evolutionsfaktoren und -theorien, Stammbäume, Evolution des Menschen.
Mikrobiologie und Biotechnologie:
Grundlagen, ausgewählte biotechnologische Verfahren.
Genetik:
Allgemeine und molekularbiologische Grundlagen, Erbkrankheiten, Gentechnik und ihre Risiken.
Ethologie:
Angeborenes und erlerntes Verhalten bei Tier und Mensch.
Geobotanik:
Floren-, Vegetations- und Arealkunde mit botanischem Schwerpunkt.
Ökologie:
Grundlagen, Kreisläufe, Vernetzung, Ökologie der Lebensräume, Humanökologie, Natur- und Umweltschutz.
Praktische Fertigkeiten:
Biologisch-ökologische Arbeits- und Dokumentationstechniken, Anlegen eines Herbars von Nadel- und Laubgehölzen.
Das Ausmaß der Übungen beträgt im I. und II. Jahrgang je 2 Wochenstunden.
3.4 ANGEWANDTE MATHEMATIK
Siehe Anlage 1.
3.5 CHEMISCHES UND BODENKUNDLICHES LABORATORIUM
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- chemische und chemisch-physikalische Untersuchungen von Wasser, Boden und Substraten mit geeigneten Hilfsmitteln und Geräten nach Vorschrift durchführen und die Ergebnisse interpretieren können;
- mit der Entnahme von Bodenproben und deren Analyse vertraut werden;
- Grundkenntnisse der Mikrobiologie erwerben;
- verlässlich, sauber und rationell arbeiten;
- in der Lage sein, im Laboratorium die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen zu treffen und bei Unfällen Erste Hilfe zu leisten.
Lehrstoff:
Laboratoriumsbetrieb:
Verhaltensregeln, Laboratoriumsgeräte und Chemikalien, Probenaufbereitung.
Qualitative und quantitative physikalische Methoden:
Trennen, analytisches Wägen, Volumsmessung von Flüssigkeiten und Gasen, Dichtebestimmung von Flüssigkeiten.
Qualitative und quantitative chemische Methoden:
Analysen auf trockenem Wege, Ionennachweise, Schnelltests, Gravimetrie, Maßanalysen.
Qualitative und quantitative chemisch-physikalische Methoden:
Kolorimetrie, pH-Wert-Messung, Leitfähigkeitsmessung, Fotometrie, Refraktometrie, Polarimetrie, Chromatographie.
Bodenuntersuchung:
Feldansprache der Bodenart und Bodenprobenahme, Untersuchung des Nährstoffgehaltes von Proben, pH-Wert, elektrische Leitfähigkeit, Volumengewichtsbestimmung von Substraten, Kalkgehalt, Pflanzenverträglichkeitstests mit Auswertung.
Wasseruntersuchung:
pH-Wert, Salzgehalt, Wasserhärte, Nitratbelastung, Gesamtkeimzahl.
Herstellen von Nährlösungen:
Nährstoffmangellösungen.
Mikrobiologische Methoden:
Isolierung, Kultivierung und Identifizierung von Mikroorganismen, Verdünnungsreihen, Koch’sches Plattenverfahren.
3.6 ANGEWANDTE INFORMATIK
Siehe Anlage 1.
GARTEN – UND LANDSCHAFTSGESTALTUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- die für die Pflanzenproduktion im Gartenbau bedeutenden physikalischen und biologischen Einflussgrößen und die gebräuchlichen Verfahren ihrer Ermittlung und Steuerung kennen;
- Aufbau, Verwendung, Eigenschaften der Betriebsmittel des Gartenbaus kennen, beurteilen und über deren Einsatz entscheiden können;
- die im Gartenbau gebräuchlichen Kulturmaßnahmen und deren Einfluss auf die Pflanzen kennen und über deren Einsatz entscheiden können;
- die wichtigsten im Gartenbau eingesetzten Wachstumsregulatoren sowie deren Anwendungsgebiete und Alternativen kennen;
- die Eigenschaften von Ernteprodukten des Gartenbaus und die Maßnahmen zur Qualitätserhaltung kennen;
- über den Umgang mit Pflanzenschutzmitteln, Wachstumsregulatoren und Düngemitteln Bescheid wissen und die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen kennen;
- die zur Innenraum- und Außenraumbegrünung verwendeten Zierpflanzen, die Produktion, Standortansprüche sowie Pflegeansprüche kennen;
- über den Aufbau, die verwendeten Materialien und die Pflege einer Hydrokultur Auskunft geben können;
- die ernährungsphysiologische Bedeutung des Gemüses sowie der Heil-, und Gewürzkräuter kennen;
- über Ansprüche, Vermehrung, Pflegemaßnahmen, Ernte und Aufbereitung der wichtigen im Hausgarten verwendeten Gemüsearten sowie Heil- und Gewürzkräuter Auskunft geben können;
- die Bedeutung des Hausgemüsebaus kennen und einen Gemüsegarten unter Berücksichtigung ökologischer und ästhetischer Aspekte planen und anlegen können;
- die Kulturverfahren des Hausgemüsebaus kennen;
- die Gemüseproduktion in Österreich und Europa kennen.
Lehrstoff:
Gartenbau in Österreich:
Produktionszweige, Charakteristik des österreichischen Gartenbaus, Absatzwege, Informationsquellen.
Betriebsmittelausstattung:
Kulturflächen, Kulturverfahren, Kulturgefäße, Platzbedarf, Produktionsmittelbedarf.
Klimasteuerung:
Licht, Temperatur, Bewässerung.
Kulturmaßnahmen:
Vegetative und generative Vermehrung, Aktivitätswechsel, Ernte, Boden.
Sicherheitsvorkehrungen:
Pflanzenschutzmittel, Wachstumsregulatoren und Düngelösungen.
Zierpflanzen:
Bedeutung und Vermarktungsstruktur, Topf- und Kübelpflanzen, Innenraumbegrünung, Zimmerpflanzen, Hydrokultur, Gestaltung von Pflanzgefäßen.
Gemüse:
Inhaltsstoffe, konventioneller, integrierter und biologischer Gemüsebau, Hausgemüsebau, Kulturverfahren, spezieller Gemüsebau, Klima und Bodenansprüche, ernährungsphysiologische Bedeutung von Pflanzenfamilien.
Das Ausmaß der Übungen beträgt im IV. Jahrgang 1 Wochenstunde.
4.2 BODENKUNDE UND PFLANZENERNÄHRUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- die Bestandteile, die Eigenschaften des Bodens und den Aufbau des Bodenkörpers kennen;
- die im Boden stattfindenden Umwandlungsprozesse und die Entwicklung der Böden erläutern können;
- Bodentypen beschreiben und klassifizieren können;
- Maßnahmen zur Förderung des Bodenschutzes und zur Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit erläutern können;
- einen Überblick über das Angebot an Substraten und deren Einsatz in der Fachrichtung erhalten;
- den Weg einer Bodenprobe von der Probenahme über die Probenaufbereitung bis zum Analysenergebnis nachvollziehen können;
- über die Nährstoffversorgung der Pflanze Bescheid wissen;
- die in dieser Fachrichtung eingesetzten Düngemittel kennen;
- sich mit einer sach- und umweltgerechten Düngung auseinandersetzen können.
Lehrstoff:
Mineralische Bodenbestandteile:
Gesteine und Minerale, Umwandlungsprozesse, Tonminerale, Körnung und Bodenart.
Organische Bodenbestandteile:
Bodenflora und Bodenfauna, Umwandlungsprozesse.
Bodenwasser:
Wasserspannung und Wasserkapazität.
Bodenluft:
Zusammensetzung und Gasaustausch.
Bodenkörper:
Bodengefügeformen, physikalische Eigenschaften des Bodenkörpers, physikalisch-chemische Eigenschaften des Bodenkörpers.
Pedogenese:
Bodenprofile und Bodentypen, Klassifikationssysteme der Böden, Bodenbewertung, Bodenfruchtbarkeit und Bodenschutz.
Humuswirtschaft:
Kompostierung, Rotteverlauf.
Gärtnerische Erden und Substrate:
Substratkomponenten, Bodenhilfsstoffe.
Bodenuntersuchung:
Probenahme, Probenaufbereitung, analytische Methoden, Auswertung und Interpretation der Untersuchungsergebnisse.
Nährstoffe:
Einteilung der Nährstoffe, Aufgaben der Nährstoffe und Nährversorgung der Pflanze.
Düngung:
Einteilung der Düngemittel, pflanzenphysiologische Wirkung einzelner Düngerformen auf den Boden, Einsatzmöglichkeiten von Düngemitteln in der Praxis.
4.3 PFLANZENSCHUTZ
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- grundsätzliche diagnostische Kenntnisse erwerben, um Pathogene, Schädlinge, Nützlinge, indifferente Arten bzw. nichtparasitäre Schadensursachen an gärtnerischen Kulturpflanzen ansprechen und möglichst zweifelsfrei identifizieren können;
- Wirkungsweisen und Gefahren von Pflanzenschutzmitteln kennen;
- Kenntnisse, die im Pflanzenschutz eine Gefährdung von Anwendern und Umwelt weitestgehend minimieren, erwerben;
- alternative, nichtchemische Maßnahmen und Vorgaben des integrierten Pflanzenschutzes kennen;
- Sinnhaftigkeit, Wirtschaftlichkeit und ökologische Unbedenklichkeit von Pflanzenschutzmaßnahmen beurteilen können.
Lehrstoff:
Ursachen der Pflanzenschädigung:
Nichtparasitäre Schadensursachen durch Kulturfehler, falsche Anwendung von Agrarchemikalien, Immissionsschäden, Viren, Bakterien, Phytoplasmen und Pilze als Pathogene, Gefäßpflanzen als Parasiten, Schädlinge, Nützlinge und indifferente Arten und ihre gegenseitige Beeinflussung, Beikräuter als Raum- und Nährstoffkonkurrenten.
Pflanzenschutzmittelkunde:
Vorschriften und Gesetze, Toxikologie und Umweltproblematik, Systematik der Pestizide, Anwenderschutz, Auswahl und Einsatz von Pestiziden sowie mögliche Fehlerquellen bei der Zubereitung und Applikation, Geräte und ihre Wartung, Methoden des Monitoring, Anlegen einfacher Versuche und Erfolgskontrolle, Auswertung.
Pflanzenschutz und Umwelt:
Ziele des integrierten Pflanzenschutzes, Einsatz von Pathogenen und Nützlingen gegen Schaderreger, biotechnische Maßnahmen, Prognosemethoden, Populationsdynamik und Epidemiologie von Schaderregern, Gefahren durch Neobiota, Antiresistenzmanagement.
Schutz einzelner Kulturen:
Jungpflanzenanzucht, Obst- und Ziergehölzen, Stauden und Sommerblumen, Zwiebel- und Knollengewächsen, Balkonpflanzen und Aussetzware sowie Hydrokulturen und Grünflächen wie Park- oder Golfrasen.
Das Ausmaß der Übungen beträgt im IV. Jahrgang 1 Wochenstunde.
4.4 GEHÖLZKUNDE UND BAUMSCHULWESEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- in Baumschulen angebotene bewährte und aktuelle, insbesondere für den Fachbereich relevanten Laub- und Nadelgehölze sowie deren Sorten erkennen können;
- Pflanzenmerkmale, Eigenschaften sowie Boden- und Klimaansprüche kennen;
- wesentliche Grundlagen über Einsatz- und Verwendungsmöglichkeiten, Kombinationsmöglichkeiten sowie Pflanz- und Pflegemaßnahmen kennen, beurteilen und anwenden können;
- fachgerechten Baumschnitt ausüben und beurteilen können;
- Baumkontrollen und Aufnahmen für einen Baumkataster durchführen können;
- in der Lage sein, das erworbene Wissen über die Gehölze nach ökologischen, nachhaltigen und wirtschaftlichen Kriterien in die Aufgabenstellungen der Garten- und Landschaftsgestaltung einzubringen;
- in der Lage sein, fachliche Beratungen durchzuführen und selbstständig Fachthemen und Informationsmaterial er- und bearbeiten zu können;
- Überblick über die einheimische, europäische und internationale Baumschulwirtschaft haben sowie wesentliche Grundlagen über die Arbeitsabläufe in der Vermehrung, Produktions- und im Vermarktungsbereich kennen;
- Baumschulqualitäten kennen und beurteilen können;
- Neuheiten und aktuelle Erkenntnisse aus Wissenschaft und Praxis kennen.
Lehrstoff:
Grundbegriffe der Gehölzkunde:
Definitionen, Standortbedingungen Lebensbereiche, Pflanzenentwicklung, Ökogramme, Aufgaben und Funktion der Gehölze, bedeutende Pflanzensammler und –züchter, geschichtliche Hintergründe.
Laub- und Nadelgehölze:
Merkmale, Wuchseigenschaften, Standortsansprüche und Anpassungsfähigkeit, Sortenspektrum, Krankheiten und Schädlinge.
Grundlagen der Gehölzverwendung:
Geeignete Pflanzenkombinationen, Verwendungsmöglichkeiten, Pflanzen- und Sortenwahl, Pflanzung, Anwuchspflege, Schnitt- und Pflegemaßnahmen, Qualität von Baumschulgehölzen, Entwicklung von Gehölzpflanzungen.
Baumschnitt, Baumkontrolle, Baumkataster.
Vertiefung in aktuelle und praxisrelevante Gehölzthemen.
Bedeutung der Baumschulwirtschaft:
In Österreich, Europa und International.
Arbeitsabläufe in der Baumschule:
Vermehrung der Gehölze, Produktion in der Baumschule, Ernte und Vermarktung, Entstehung von Sortimenten, Qualitätsbezeichnungen in der Baumschule und im Handel.
Neuheiten und aktuelle Erkenntnisse aus Wissenschaft und Praxis.
Das Ausmaß der Übungen beträgt im II., III., IV. und V. Jahrgang je 1 Wochenstunde.
4.5 STAUDEN UND SOMMERBLUMEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- ein breites Sortiment von in Staudengärtnereien angebotenen bewährten und zeitgemäßen Freilandzierpflanzen (Stauden, Halbsträucher und Zwergsträucher) kennen;
- ein breites Sortiment bewährter und zeitgemäßer Sommerblumen (einjährige und zweijährige, einjährig kultivierte Pflanzen) kennen;
- die Pflanzen beider Gruppen standortsgerecht verwenden können;
- wesentliche Grundlagen für die Gestaltung von Stauden- und Sommerblumenpflanzungen kennen und anwenden können;
- wesentliche Grundlagen für die Pflege von Stauden- und Sommerblumenpflanzungen kennen und anwenden können;
- Ergebnisse wichtiger Staudensichtungen und Sommerblumenprüfungen kennen.
Lehrstoff:
Allgemeine Staudenkunde:
Vermittlung des Standardsortiments für die Garten- und Landschaftsgestaltung, Grundbegriffe der Staudenkunde, Nomenklatur, Standortsfaktoren, Standorte und Lebensbereiche der Stauden in den Gärten, Geselligkeit und Anordnung der Stauden in Pflanzungen, Staudenpflanzungen im öffentlichen Grün, Pflegeaufwand in Pflanzungen, Bedeutung und Aufgaben der Staudensichtung, Arten und Sorten.
Spezielle Staudenkunde:
Vermittlung des Standardsortiments von Zwiebel- und Knollenpflanzen, Freilandziergräsern und Farnen, Bambussen, Wasserpflanzen, Steingartenpflanzen sowie Pflanzen für Dachgärten und Trockenpflanzungen.
Zwiebel- und Knollenpflanzen:
Grundbegriffe der Zwiebelpflanzenkunde, Verwendungsmöglichkeiten in den unterschiedlichen Lebensbereichen, Arten und Sorten.
Freilandziergräser, Farne und Bambusse:
Grundbegriffe der Gräser-, Farn- und Bambuskunde, Verwendungsmöglichkeiten, Arten und Sorten.
Wasser- und Sumpfpflanzen:
Grundbegriffe der Wasserpflanzenkunde, natürliche Gewässer, Gartenteiche, Schwimmteiche, Verwendungsmöglichkeiten, Stauden für das Umfeld des Gartenteichs, Ufer-, Sumpf- und Wasserpflanzen zur Revitalisierung von Gewässern, Arten und Sorten.
Steingartenpflanzen, Pflanzen für Dachgärten und Trockenpflanzungen:
Grundbegriffe, natürliche Standorte als Vorbild, Bepflanzung formaler und natürlicher Steingärten, Verkehrsbegleitgrün, Bepflanzung intensiver und extensiver Dachbegrünungen, Arten und Sorten.
Sommerblumen:
Grundbegriffe, Nomenklatur, Anordnung in Pflanzungen für Hausgärten, Verwendung im öffentlichen Grün, das Teppichbeet, die Wechselpflanzung, Grundsortiment bewährter Arten und Sorten, Ergebnisse der Sommerblumenbewertung und Bedeutung für die Garten- und Landschaftsgestaltung, Arten und Sorten.
Das Ausmaß der Übungen beträgt im III., IV. und V. Jahrgang je 1 Wochenstunde.
4.6 GARTENBAU UND BLUMENBINDEREI – PRAKTIKUM
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- die häufigsten Arbeitsverfahren eines gartenbaulichen Betriebes kennen und ausführen können;
- einschlägige gartenbauliche Arbeiten genau durchführen sowie aus wirtschaftlicher, ökologischer und arbeitstechnischer Sicht erläutern können;
- gärtnerische bedeutsame Kulturpflanzen und Werkstoffe sowie Pflegemaßnahmen kennen und nach vegetationstechnischen Gesichtspunkten beurteilen können;
- gartenbauliche Maschinen und technische Betriebseinrichtungen unter Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften in Betrieb nehmen, warten und einstellen können;
- betriebliche Abläufe planen, erfassen, beurteilen und dokumentieren sowie für ausgewählte Situationen praxisorientierte Problemlösungen entwickeln können;
- Arbeitsunterweisungen für manuelle und maschinelle Arbeiten geben und Managementtechniken einsetzen können;
- im Zusammenhang mit betrieblichen Arbeitsabläufen Gesundheits- und Umweltschutzmaßnahmen kennen und beachten.
Lehrstoff:
Gärtnerischer Pflanzenbau sowie Gemüsebau:
Anbauplanung, Bodenbearbeitung, Bodenverbesserung, Erd- und Substratbereitung, Vermehrung, Kulturführung, Pflege- und Unkrautbekämpfungsmaßnahmen, Ernte und Aufbereitung.
Gärtnerischer Pflanzenbau sowie Zierpflanzen und biotechnologische Produktion:
Vermehrung, Kulturführung, Ernte, Hydrokultur, Kultur und Pflegemaßnahmen, Gestaltung und Bepflanzung von Gefäßen, Zierpflanzen und Glas.
Gehölzkunde und Baumschulwesen:
Infrastruktur, Kultureinrichtungen, Maschinen, Geräte und Werk- und Hilfsstoffe, Kultur- und Pflegearbeiten, Vermehrungsmethoden der Gehölze, Ernte und Vermarktung, Erkennungsmerkmale, Ansprüche und Verwendung der wichtigsten Gehölze, Schadbilder, Pflanzenqualität, Obstsorten.
Staudenkunde und Sommerblumen:
Generative und vegetative Vermehrungsmethoden bei Stauden, Zwiebelpflanzen und Sommerblumen, Kulturarbeiten, Umsetzen von Skizzen oder Plänen, Pflanzflächen herrichten, Ware auslegen und fachgerecht setzen, Bewässerung, Pflegearbeiten in Pflanzungen und Kulturen, Bodenbearbeitung, Bodenabdeckung, Unkrautbekämpfung, Ernten, Sortieren, Lagern, Verpacken, Versand, Führung des Praxistagebuchs, Dokumentation von praktischen Arbeitsabläufen, Unfallverhütung, Handhaben und Instandhalten der zu verwendenden Werkzeuge und Geräte, Vorrichtungen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe.
Baukunde und Gartentechnik:
Bestandsaufnahme mit einfachen Mitteln, Umsetzen von Skizzen oder Plänen, Ausführung von Erdarbeiten für bautechnische und vegetationstechnische Zwecke, Befestigte Flächen aus Natur- und Kunstpflastersteinen bzw. –platten, Oberflächenentwässerung, mörtelloses Mauerwerk, Natur- und Kunststein, Herstellung, Einbringen und Verdichten von Beton, einfache zimmermannsmäßige Holzverbindungen sowie Verbindungen mit verschiedenen Verbindungsmitteln, chemischer und konstruktiver Holzschutz, Pflegearbeiten.
Technik in der Gartengestaltung sowie Technik und Energie:
Arbeitsmethoden, mechanische Fertigkeiten, Wasserinstallationen, Bewässerungsanlagen, Maschinentechnik, Elektrotechnik.
Blumenbinderei:
Sträuße, Brautsträuße, Gestecke, Tischgestecke, Kränze, Weihnachtsdekoration, Weihnachtsfloristik, Raum-, Balldekorationen, traditionelle Floristik, Symbolbinderei.
4.7 GARTEN- UND LANDSCHAFTSGESTALTUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- die für ihren Beruf wichtigen Zeichnungen lesen und technisch richtig und selbstständig sauber anfertigen können sowie die entsprechenden Zeichengeräte und Zeichenmaterialien kennen;
- Kompetenz im Entwurf von privaten und öffentlichen Freiräumen erhalten;
- die erforderlichen funktionalen, gestalterischen, ökologischen sowie bau- und vegetationstechnischen Grundlagen und die wichtigsten Darstellungstechniken kennen lernen und beherrschen;
- Grundlagen der städtischen Freiraumplanung, der Landschaftsplanung, des Landschaftsbaus und der Geschichte der Gartenkunst sowie der Gartendenkmalpflege kennen und im fachlichen Dialog vermitteln können.
Lehrstoff:
Fachzeichnen:
Zeichen- und Arbeitsgeräte, Zeichenmaterialien und -unterlagen, Zeichennormen, Darstellungsarten, Bestandsaufnahmen und Naturstudien.
Entwurf und Entwurfsdarstellung:
Grafische Techniken in der Entwurfsdarstellung, funktionale, gestalterische und technische Grundlagen, bau- und vegetationstechnische sowie pflanzenkundliche Grundlagen in der Projektplanung, Entwurfstraining an Beispielen unterschiedlicher Dimension und Komplexität.
Elemente der Gartengestaltung in gestalterischer und funktionaler Hinsicht sowie in der Plandarstellung:
Rechtliche und raumplanerische Grundlagen, allgemeine Gestaltungsprinzipien, Wege und Plätze, Mauern und Stützmauern, Wasser, Holz, Bodenmodellierung, Pflanzen in ihrer gestalterischen Verwendung, Rasen, Treppen und Rampen, Licht.
Freiräume in der Stadt in ihrer Bedeutung für Planung und Umsetzung:
Wesentliche gesetzliche, ökologische, soziale sowie technisch-funktionale Rahmenbedingungen, Geschichte des Stadtgrüns, städtebauliche Richtwerte, das städtische Freiraumsystem, Elemente des Freiraumsystems, Sonderformen des Stadtgrüns.
Landschaftsbau:
Grundlagen der Ingenieurbiologie, Planungsgrundsätze, Deckbauweisen, Stabilbauweisen, kombinierte Bauweisen, Ergänzungsbauweisen in der Hangsicherung und im Wasserbau, Repositionspflanzen in der Anwendung, Regenwassermanagement, Schutzpflanzungen im Agrar- und Siedlungsraum, Rekultivierung von Eingriffen in die Landschaft.
Geschichte der Gartenkunst:
Entwicklung der Gartenkunst von der Antike bis in die Gegenwart, Grundsätze der Gartendenkmalpflege.
Das Ausmaß der Übungen beträgt im III., IV. und V. Jahrgang je 2 Wochenstunden.
4.8 VERMESSUNGSWESEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- über die Organisation des Vermessungswesens in Österreich Bescheid wissen und die bei der Vermessungsbehörde aufliegenden und für die Vermessung und Planung erforderlichen (digitalen) Daten beschaffen können;
- die dem Stand der Technik entsprechenden üblichen geodätischen Instrumente kennen und anwenden können;
- in der Garten- und Landschaftsgestaltung erforderliche Messmethoden durchführen können;
- über aktuelle Themen der Vermessungskunde informiert sein.
Lehrstoff:
Vermessungswesen in Österreich:
Organisation, Entwicklung, Aufgaben, Grundbuch und Kataster, amtliche Bodenschätzung, Festpunktfeld, Geodatenbestände.
Grundlagen der Vermessungskunde:
Maßeinheiten, Maßstäbe, Bezugsfläche, Koordinatensysteme, Fehlerquellen.
Geodätische Instrumente und ihre Bauteile:
Distanzmessgerät, Fluchtstange, Prismengerät, Winkelmessgerät, Nivellier, Tachymeter, Gefällsmesser, Schlauchwaage, GPS.
Messmethoden:
Lagemessung: Aufnahmeverfahren, Fluchten, Distanzmessung, Richtungs- und Winkelmessung, Geländeaufnahme.
Höhenmessung: barometrische Höhenmessung, Nivellierverfahren, trigonometrische Höhenbestimmung, kombinierte Lage- und Höhenmessung, Absteckarbeiten, Instrumentenprüfung.
Berechnungen:
Koordinatenrechnung.
Planerstellung.
Das Ausmaß der Übungen beträgt im III. und IV. Jahrgang je 1 Wochenstunde.
4.9 BAU- UND GARTENTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- die Funktionen bau- und gartentechnischer Arbeiten im Fachbereich verstehen und nach ökonomischen und ökologischen Gesichtspunkten beurteilen können;
- die wichtigsten Bauweisen und ihre Ausführungskriterien sowie zugehörige Baustoffe, Werkzeuge und Geräte kennen;
- die einschlägigen gesetzlichen Richtlinien und Normen kennen;
- den Bedarf an Materialien und deren Qualitätsanforderungen definieren können;
- Abhängigkeiten der Arbeitsschritte in Bauabläufen erkennen können;
- das Verdingungswesen für Bauleistungen kennen und selbstständig Angebotsunterlagen erstellen können;
- die Erfordernisse einer rationellen Baustellenabwicklung kennen;
- Leistungen anderer Gewerbe im Bereich von Außen- und Freiräumen auf ihre fachgerechte Ausführung beurteilen können.
Lehrstoff:
Erdbau:
Bodenerkundungsverfahren, Bodeneigenschaften, Klassifizierung, erdbautechnische Begriffe.
Bodenarbeiten für bautechnische Zwecke:
Bodenabtrag, Bodentransport, Bodenauftrag, Bodenverdichtung, Planum, Aufmaß und Abrechnung, Verbaumaßnahmen, Schäden an Erdbauwerken.
Wegebau:
Grundsätze des Wegebaus, Unterbauplanum, Oberbau, seitliche Begrenzungen, Wegedecken, Wegaufbauten nach Belastungsarten.
Treppen und Rampen:
Stufen- und Fundamentarten, Handläufe und Geländer, Sicherheitsvorschriften, barrierefreies Bauen.
Oberflächenentwässerung:
lineare und punktuelle Entwässerung, Einlaufarten und Schächte.
Holzbau:
Hölzer für die Verwendung im Freien, chemischer und konstruktiver Holzschutz, handwerkliche Holzverbindungen, Konstruktionsprinzipien, Befestigungstechnik.
Mauerbau:
Mauersteine, Mauerwerksarten und -verbände, Fertigteile, Beton auf der Kleinbaustelle, Fundierung, Isolierung.
Wasseranlagen:
Wasseranlagen für Badezwecke, Vegetationsbecken, Wasseranlagen aus Beton, Kunststoff und Metall, Dichtung größerer Wasseranlagen in Grünanlagen und in der freien Landschaft.
Vegetationstechnische Bodenarbeiten:
Baugrund, Vegetations-, Filter-, Drän- und wasserspeichernde Schichten, Aufbau von Rasen- und Pflanzflächen, auf Dächern und im Sportplatzbau, Bodenverbesserung, Bodenbearbeitung.
Pflanzen und Pflanzarbeiten:
normgerechte Beschaffenheit von Pflanzen, Pflanzverfahren, Baumschutz, genormte Kennzeichnung und Schreibweisen, Anwuchs- und Fertigstellungspflege.
Rasenbau und Saatarbeiten:
Rasengräser für Saatrasenmischungen nach Verwendungszeck, Fertigrasen, Bodenvorbereitung, Herstellungsverfahren, Pflegemaßnahmen.
Sportplatzbau:
Rasenspielflächen, Tennenflächen, kunststoff- und bitumengebundene Beläge, Baugrund, Anwuchs-, Fertigstellungs- und Entwicklungspflege.
Vergabewesen:
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