Verordnung der Bundesministerin für Justiz betreffend die Errichtung einer zweiten Notarstelle in Zell am Ziller
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 9 Notariatsordnung wird verordnet:
Im Sprengel des Landesgerichtes Innsbruck wird mit Wirksamkeit vom 1. August 2005 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Zell am Ziller errichtet.
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