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Verordnung der Bundesministerin für Justiz betreffend die Errichtung einer zweiten Notarstelle in Telfs

Geltender Text a fecha 2004-10-06

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 9 Notariatsordnung wird verordnet:

Im Sprengel des Landesgerichtes Innsbruck wird mit Wirksamkeit vom 1. August 2005 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Telfs errichtet.