Verordnung der Bundesministerin für Justiz betreffend die Errichtung einer zweiten Notarstelle in Telfs
Geltender Text a fecha 2004-10-06
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 9 Notariatsordnung wird verordnet:
Im Sprengel des Landesgerichtes Innsbruck wird mit Wirksamkeit vom 1. August 2005 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Telfs errichtet.