Verordnung der Bundesministerin für Justiz betreffend die Errichtung einer sechsten Notarstelle in Wien – Donaustadt
Geltender Text a fecha 2004-10-06
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 9 Notariatsordnung wird verordnet:
Im Sprengel des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2006 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Wien – Donaustadt errichtet.