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Verordnung der Bundesministerin für Justiz betreffend die Errichtung einer sechsten Notarstelle in Wien – Donaustadt

Geltender Text a fecha 2004-10-06

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 9 Notariatsordnung wird verordnet:

Im Sprengel des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2006 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Wien – Donaustadt errichtet.