Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie über die Kostenersatzpflicht für die Ausstellung einer Sicherheitsunbedenklichkeitsbescheinigung

Typ Verordnung
Veröffentlichung 2004-10-19
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 2
Änderungshistorie JSON API

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 13 des Informationssicherheitsgesetzes, BGBl. I Nr. 23/2002, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 129/2003, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Inneres verordnet:

§ 1 Der Pauschalbetrag für die Überprüfung von Personen, die Zugang zu Informationen erhalten sollen und einer Sicherheitsüberprüfung gemäß §§ 55 bis 55b der Sicherheitspolizeigesetzes, BGBl. Nr. 566/1991 zu unterziehen sind, beträgt für die Stufe “vertraulich” 247,09 Euro, für die Stufe “geheim” 494,18 Euro und für die Stufe “streng geheim” 741,26 Euro.

§ 2 Der Kostenersatz für die Überprüfung ob eine Einrichtung den in der Informationssicherheitsverordnung (§ 6) vorgesehenen Schutz für klassifizierte Dokumente entspricht, beträgt 1.400 Euro.

Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Bundesgesetzblatt. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.