Kundmachung des Bundesministers für Inneres betreffend die Aufhebung der §§ 2 bis 4 der Verordnung über die Übertragung von Aufgaben der Zivildienstverwaltung (Übertragungs-Verordnung) durch den Verfassungsgerichtshof und Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, dass § 1 der Verordnung über die Übertragung von Aufgaben der Zivildienstverwaltung (Übertragungs-Verordnung) gesetzwidrig war
Präambel/Promulgationsklausel
Gemäß Art. 139 Abs. 5 erster und zweiter Satz B-VG sowie §§ 60 Abs. 2 und 61 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953, BGBl. Nr. 85, wird kundgemacht:
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 15. Oktober 2004, G 36/04-16 und V 20/04-16, dem Bundesminister für Inneres zugestellt am 20. Oktober 2004, die §§ 2 bis 4 der Verordnung über die Übertragung von Aufgaben der Zivildienstverwaltung (Übertragungs-Verordnung), BGBl. II Nr. 140/2002, als gesetzwidrig aufgehoben und ausgesprochen, dass § 1 der Verordnung über die Übertragung von Aufgaben der Zivildienstverwaltung (Übertragungs-Verordnung) idF BGBl. II Nr. 140/2002 gesetzwidrig war.
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