Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 6. März 1959 über den Beitritt Portugals zum Internationalen Abkommen zur Erleichterung des Grenzüberganges für Reisende und Gepäck im Eisenbahnverkehr und zum Internationalen Abkommen zur Erleichterung des Grenzüberganges für Waren im Eisenbahnverkehr, sowie über die Ratifikation dieser Abkommen durch die Schweiz

Typ Sonstige
Veröffentlichung 1959-04-08
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Änderungshistorie JSON API

Nach Mitteilungen des Generalsekretariates der Vereinten Nationen ist Portugal dem Internationalen Abkommen zur Erleichterung des Grenzüberganges für Reisende und Gepäck im Eisenbahnverkehr und dem Internationalen Abkommen zur Erleichterung des Grenzüberganges für Waren im Eisenbahnverkehr, BGBl. Nr. 188/1956, beigetreten. Die Schweiz hat die vorangeführten internationalen Abkommen ratifiziert.

Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Bundesgesetzblatt. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.