Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 20. Juli 1950, betreffend die Erweiterung des Geltungsbereiches der Satzung der Weltgesundheitsorganisation
Nach einer Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Nicaragua die Ratifikationsurkunde zu der im Bundesgesetzblatt Nr. 96/1949 kundgemachten Satzung der Weltgesundheitsorganisation am 24. April 1950 beim Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegt.
Mit dem Tag der Hinterlegung dieser Ratifikationsurkunde ist die Satzung der Weltgesundheitsorganisation für Nicaragua wirksam geworden.
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