Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 11. Jänner 1961 über den Geltungsbereich der Satzung der Weltgesundheitsorganisation
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten die Satzung der Weltgesundheitsorganisation, BGBl. Nr. 96/1949, angenommen:
Dahomey, Elfenbeinküste, Kamerun, Kongo (Brazzaville), Kuweit, Mali, Niger, Obervolta, Senegal, Togo, Zentralafrikanische Republik.
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