Kundmachung des Bundeskanzleramtes, betreffend den Beitritt der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken zu den Internationalen Übereinkommen zur einheitlichen Feststellung bestimmter Regeln über den Zusammenstoß von Schiffen sowie zur einheitlichen Feststellung bestimmter Regeln über Hilfeleistung und Bergung in Seenot

Typ Sonstige
Veröffentlichung 1936-09-01
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Änderungshistorie JSON API

Nach einer Mitteilung der belgischen Regierung hat die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken ihren Beitritt zu den Internationalen Übereinkommen zur einheitlichen Feststellung bestimmter Regeln über den Zusammenstoß von Schiffen sowie zur einheitlichen Feststellung bestimmter Regeln über Hilfeleistung und Bergung in Seenot (R. G. Bl. Nr. 33 aus 1913) bekanntgegeben. Gemäß Artikel 15, beziehungsweise Artikel 17 der genannten Übereinkommen werden diese Beitritte am 27. August 1936 wirksam.

Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Bundesgesetzblatt. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.