Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Berufsausbildung im Lehrberuf Friseur und Perückenmacher (Stylist)/Friseurin und Perückenmacherin (Stylistin)
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund der §§ 8 und 24 des Berufsausbildungsgesetzes, BGBl. Nr. 142/1969, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 79/2003, wird verordnet:
Lehrberuf Friseur und Perückenmacher(Stylist)/Friseurin undPerückenmacherin (Stylistin)
§ 1. Der Lehrberuf Friseur und Perückenmacher (Stylist)/Friseurin und Perückenmacherin (Stylistin) ist mit einer Lehrzeit von drei Jahren eingerichtet.
Berufsprofil
§ 2. Durch die Berufsausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule soll der ausgebildete Lehrling befähigt werden, die nachfolgenden Tätigkeiten fachgerecht, selbständig und eigenverantwortlich auszuführen, wobei auf die erforderliche systematische Verwendung von Übungsköpfen bei der Ausbildung Bedacht zu nehmen ist:
Handhaben, Instandhalten und Desinfektion der zu verwendenden Werkzeuge und Apparate,
Erstellung und Gestaltung von Frisuren für Damen und Herren, einschließlich der berufsbezogenen Kommunikation und Fachberatung,
Rasieren,
Haar-, Haut- und Nagelpflege sowie Nageldesign,
dekorative Kosmetik,
Verkauf aller einschlägigen Produkte und diesbezügliche Beratung,
Anfertigen und Instandhalten von Haarersatz jeglicher Art,
Bilden von Masken,
Anwendung der Farblehre und der optischen Wirkung von Farben,
dauerhafte Umformung des Haares.
Berufsbild
§ 3. (1) Für den Lehrberuf Friseur und Perückenmacher (Stylist)/Friseurin und Perückenmacherin (Stylistin) wird folgendes Berufsbild festgelegt, wobei die angeführten Fertigkeiten und Kenntnisse, spätestens in dem jeweils angeführten Lehrjahr beginnend, derart zu vermitteln sind, dass der Lehrling zur Ausübung einer qualifizierten Tätigkeit im Sinne des Berufsprofils befähigt wird:
```
```
Pos. 1. Lehrjahr 2. Lehrjahr 3. Lehrjahr
```
```
```
Einführung in die Vertiefte Kenntnisse der
```
innerbetriebliche innerbetrieblichen Struktur und
Struktur und Organisation
Organisation
```
```
```
Kenntnis und Handhabung der Werkstoffe, Hilfsmittel und Waren
```
des Fachbereiches sowie ihrer Eigenschaften, Wirkungsweise
und Verwendungsmöglichkeiten sowie deren fachgerechter
Entsorgung; Grundkenntnisse über die fachbezogene Biologie,
Chemie und Physik
```
```
```
Handhaben, Instandhalten und Lagerung der zu verwendenden
```
Werkzeuge, Hilfsmittel und Apparate
```
```
```
Desinfektion und
```
Reinigung der zu
verwendenden - -
Werkzeuge,
Apparate und
Behelfe
```
```
```
Berufsbezogene
```
Kommunikation, Berufsbezogene Kommunikation,
Kundenumgang, fachkundige, persönlichkeitsbezogene
Beratungs- und Beratungs- und Verkaufsgespräche
Verkaufsgespräche
```
```
```
Kenntnis der englischen Fachausdrücke
```
```
```
```
Kenntnis der
```
biologischen
Grundlagen der
Hände und
Fingernägel: Kenntnis der biologischen Grundlagen der
Aufbau, Wachstum, Hände und Fingernägel: Aufbau, Wachstum,
Pflege und Pflege und Veränderungen.
Veränderungen. Nagelpflege und dekoratives Nageldesign
Kenntnisse und
Fertigkeiten der
Hand- und
Nagelpflege
```
```
```
Grundkenntnisse Erstellen von Erstellen von
```
von Kopfhaut und Behandlungsplänen Behandlungsplänen
Haar: Aufbau, für Haare und für Haare und
Wachstum, Kopfhaut, Kopfhaut, Ausführen
Funktion, Erlernen und der
Reinigung, Pflege, Aneignen der unterschiedlichen
Diagnose und darauf aufbauenden Behandlungs-
Veränderungen. Fertigkeiten für möglichkeiten
Kenntnis und die Praxis
Fertigkeiten der
unterschiedlichen
Kopfmassage-
techniken
```
```
```
Grundkenntnisse der Kenntnis der Anwendung von
```
Haut. unterschiedlichen Kompressen.
Erkennen des Hautbehandlungs- Auftragen und
Hauttyps und des möglichkeiten, Abnehmen von Masken
Hautzustandes. Kenntnis der und Packungen als
Reinigen der Haut Veränderungen der Vorbereitung auf
und Kenntnisse Haut die dekorative
über das Legen von Kosmetik
Kompressen zur
Abreinigung der
Haut
```
```
```
Dekorative Dekorative Dekorative
```
Kosmetik: Kenntnis Kosmetik: Kenntnis Kosmetik: Erstellen
und Fertigkeiten und Fertigkeiten von
des Augenbrauen- des unterschiedlichen
und Wimpernfärbens Augenbrauenformens, Make-ups für
sowie Erstellen von verschiedene
Augenbrauenformen, unterschiedlichen Anlässe, spezielle
Grundkenntnisse der Make-ups für Schminktechniken,
Make-up-Techniken verschiedene auch in Hinsicht
Anlässe auf die Tätigkeit
eines
Visagisten/einer
Visagistin, Farb-
und Typberatung
```
```
```
Grundkenntnisse Kenntnis und Kenntnis und
```
des Rasierens und Fertigkeiten des Fertigkeiten des
der damit Rasierens, der Bartfärbens
verbundenen Gesichtspflege und
Gesichtspflege der Form- und
sowie Handhabung Schneidetechniken
des Rasiermessers für Bärte
```
```
```
Grundkenntnisse Kenntnis und Durchführung von
```
des Fertigkeiten des modischen Haar-
Basishaarschneidens Haarschneidens in schneidetechniken
verschiedenen am Kunden
Techniken, auch
unter Verwendung
eines Übungskopfes
```
```
```
Grundkenntnisse Erstellen von Erstellen von
```
verschiedener Dauerwellen unter Dauerwellen am
Wickeltechniken Anwendung Kunden
für Dauerwellen, verschiedener
auch unter Wickeltechniken
Verwendung von
Übungsköpfen.
Kenntnisse und
Fertigkeiten des
Fixiervorganges
```
```
```
Kenntnisse und Durchführung der Durchführung der
```
Fertigkeiten der verschiedenen verschiedenen
verschiedenen Einlege- und Einlege- und
Umformungs- Föntechniken am Föntechniken am
beziehungsweise Übungskopf und am Kunden
Einlegetechniken, Kunden
wie zum Beispiel
handgelegter
Wasserwelle,
Papillotier- und
Wickeltechniken.
Fönen unter
Anwendung
unterschiedlicher
Bürsten und
Techniken, auch an
Übungsköpfen
```
```
```
Gestalten von Gestalten von Gestalten von
```
einfachen Frisuren, modischen Frisuren, Frisuren, auch
auch am Übungskopf auch am Übungskopf unter Verwendung
von
Haarersatzteilen
und Haarschmuck am
Kunden, Umgang mit
langen Haaren zum
Gestalten von
Festfrisuren
```
```
```
Kenntnisse über Erstellen des Erstellen des
```
das Erstellen Frisurenfinish Frisurenfinish
verschiedener unter unter
Frisuren Berücksichtigung Berücksichtigung
(Ausfrisier- und der der jeweiligen der der jeweiligen
Finishtechniken) Mode entsprechenden Mode entsprechenden
Techniken und Techniken und
Produkte, auch Produkte am Kunden
unter Verwendung
von Übungsköpfen
```
```
```
Grundkenntnis der Kenntnisse der Durchführung von
```
Farblehre und deren Arbeitstechniken Tönungen und
optischer Wirkung und Fertigkeiten, Färbungen am
als Grundlage für die zu Kunden. Farb- und
die Farbveränderung Farbveränderungen Typberatung sowie
führen die Anwendung von
farbverändernden
Produkten und die
unterschiedlichen
Arbeitstechniken
```
```
```
Grundkenntnisse des Kenntnis der Tressieren,
```
Haararbeitens Anfertigung von Knüpfen, Kordeln,
Haarersatz: Nähen und
Tressieren, Tambourieren
Knüpfen, Kordeln
und Nähen
```
```
```
Erkennen der Kenntnis des Reinigen, Pflegen,
```
verschiedenen Reinigens, Pflegens Schneiden und
Haarsorten für und Frisierens von Frisieren von
Haarersatz Perücken und Perücken und
Haarersatzteilen Haarersatzteilen
sowie Anfertigen
von
Haarersatzteilen
```
```
```
Kenntnis des Maskenbildens und Erstellen
```
- von Masken unter Verwendung von
branchenüblichen Materialien
```
```
```
Grundkenntnisse im Wellnessbereich
```
```
```
```
Kenntnis der einschlägigen Sicherheitsvorschriften sowie der
```
sonstigen in Betracht kommenden Vorschriften zum Schutz des
Lebens, der Gesundheit und der Umwelt; Kenntnis über
berufsbedingte gesundheitliche Belastungen und Möglichkeiten
ihrer Einschränkung und Verhinderung
```
```
```
Kenntnisse über Erste Hilfe bei Verletzungen
```
```
```
```
Kenntnis der sich aus dem Lehrvertrag ergebenden
```
Verpflichtungen (§§ 9 und 10 des Berufsausbildungsgesetzes)
```
```
```
Grundkenntnisse der aushangpflichtigen arbeitsrechtlichen
```
Vorschriften
```
```
(2) Bei der Ausbildung in den fachlichen Kenntnissen und Fertigkeiten ist - unter besonderer Beachtung der betrieblichen Erfordernisse und Vorgaben - auf die Persönlichkeitsbildung des Lehrlings zu achten, um ihm die für eine Fachkraft erforderlichen Schlüsselqualifikationen bezüglich Sozialkompetenz (wie Offenheit, Teamfähigkeit, Konfliktfähigkeit), Selbstkompetenz (wie Selbsteinschätzung, Selbstvertrauen, Eigenständigkeit, Belastbarkeit), Methodenkompetenz (wie Präsentationsfähigkeit, Rhetorik in deutscher Sprache, Verständigungsfähigkeit in den Grundzügen der englischen Sprache) und Kompetenz für das selbstgesteuerte Lernen (wie Bereitschaft, Kenntnis über Methoden, Fähigkeit zur Auswahl geeigneter Medien und Materialien) zu vermitteln.
Lehrabschlussprüfung
Gliederung
§ 4. (1) Die Lehrabschlussprüfung gliedert sich in eine praktische und in eine theoretische Prüfung.
(2) Die praktische Prüfung umfasst die Gegenstände:
Prüfarbeit,
Fachgespräch.
(3) Die theoretische Prüfung umfasst die Gegenstände:
Fachkunde,
Fachzeichnen,
Wirtschaftsrechnen.
(4) Die theoretische Prüfung entfällt, wenn der Prüfungskandidat das Erreichen des Lehrziels der letzten Klasse der fachlichen Berufsschule oder den erfolgreichen Abschluss einer die Lehrzeit ersetzenden berufsbildenden mittleren oder höheren Schule nachgewiesen hat.
Praktische Prüfung
Prüfarbeit
§ 5. (1) Die Prüfarbeit hat nach Angabe der Prüfungskommission unter Bedachtnahme auf Abs. 2 folgende Aufgaben zu umfassen:
Damenbedienen: Als Arbeitsproben sind auf ungefähr einem Drittel eines Übungskopfes handgelegte Wasserwellen, auf einem Drittel Papilloten sowie auf einem Drittel Dauerwellwickler verschieden zu setzen. Eine Hochsteckfrisur - nach Möglichkeit mit Haarschmuck und Haarersatz - ist einzulegen und auszufrisieren. Eine Farbveränderung ist durchzuführen, wobei alle Techniken, die zur gewünschten Farbveränderung führen, einschließlich schriftlicher Farbbestimmung am eigenen Modell, erlaubt sind. Ein modischer Damenhaarschnitt mit Fönfrisur ist durchzuführen, wobei auf das Farbergebnis sowie die sichtbare Föntechnik Wert zu legen ist. Während der Einwirkzeit der Haarfarbe ist eine komplette Nagelpflege an einer Hand durchzuführen. Die Fingernägel sind zu lackieren, an zwei Fingernägeln ist ein Nageldesign durchzuführen.
Dekorative Kosmetik: Augenbrauen- und Wimpernfärben, Formen der Augenbrauen, Beurteilen der Haut sowie Tages-Make-up mit vorheriger Gesichtsreinigung sind durchzuführen.
Herrenbedienen: Ein komplettes modisches Herrenservice, bestehend aus Kompressen, Rasieren, Haarschnitt mit Verlauf mit Kopfwäsche, Kopf- und Gesichtsmassage sowie einem modernen Finish sind durchzuführen.
Haararbeiten: Nach Angabe der Prüfungskommission sind maximal 3 cm einfach-deutsche Tresse und 2 cm englische Tresse anzufertigen sowie als Knüpfprobe 3 Quadratzentimeter einfache Knüpfknoten auf Steiftüll.
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