Bundesgesetz über die Veräußerung von unbeweglichem Bundesvermögen

Typ Sonstige
Veröffentlichung 2004-12-23
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 2
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§ 1. Der Bundesminister für Finanzen ist zu nachstehender Verfügung über unbewegliches Bundesvermögen ermächtigt:

Verkauf des Grundstückes Nr. 817/3, EZ 3925, Grundbuch KG 01660 Kagran, um 6 540 390,00 Euro.

§ 2. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.

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