Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Berufsausbildung im Lehrberuf Drucktechnik (Drucktechnik-Ausbildungsordnung)

Typ Verordnung
Veröffentlichung 2004-12-02
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 12
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Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der §§ 8 und 24 des Berufsausbildungsgesetzes, BGBl. Nr. 142/1969, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 79/2003, wird verordnet:

Lehrberuf Drucktechnik

§ 1. (1) Der Lehrberuf Drucktechnik ist mit einer Lehrzeit von dreieinhalb Jahren und folgenden Schwerpunkten eingerichtet:

1.

Bogenflachdruck,

2.

Rollenrotationsdruck,

3.

Digitaldruck,

4.

Siebdruck.

(2) Der Lehrbetrieb hat neben dem Allgemeinen Teil (Basismodul) zumindest einen Schwerpunkt (Schwerpunktmodul) zu vermitteln. Eine Zusatzausbildung in einzelnen Fertigkeiten und Kenntnissen anderer Schwerpunkte ist möglich.

(3) In den Lehrverträgen, Lehrzeugnissen, Lehrabschlussprüfungszeugnissen und Lehrbriefen ist der Lehrberuf in der dem Geschlecht des Lehrlings entsprechenden Form (Drucktechniker oder Drucktechnikerin) zu bezeichnen.

(4) Die Schwerpunktausbildung ist jedenfalls im Lehrvertrag durch einen entsprechenden Hinweis neben der Bezeichnung des Lehrberufs zu vermerken.

Berufsprofil

§ 2. Durch die Berufsausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule soll der ausgebildete Lehrling allgemeine Kenntnisse in allen Schwerpunkten der Drucktechnik erwerben und befähigt werden, die nachfolgenden Tätigkeiten fachgerecht, selbstständig und eigenverantwortlich auszuführen:

1.

Drucktechnik – Schwerpunkt Bogenflachdruck:

a)

Handhaben der einschlägigen Werkzeuge, Geräte und Maschinen,

b)

Arbeitsabläufe planen und Vorbereiten des Druckprozesses,

c)

Aufbereiten von digitalen und analogen Daten,

d)

Herstellung von Flachdruck-Druckformen (Druckplatten),

e)

Auswahl und Abmischung von Druckfarben,

f)

Steuerung von Ein- und Mehrfarben-Bogenflachdruckmaschinen einschließlich Erfassen, Auswerten und Dokumentieren qualitätsrelevanter Prozessdaten,

g)

Vorbereiten des Druckproduktes zur Weiterverarbeitung;

2.

Drucktechnik – Schwerpunkt Rollenrotationsdruck:

a)

Handhaben der einschlägigen Werkzeuge, Geräte und Maschinen,

b)

Arbeitsabläufe planen und Vorbereiten des Druckprozesses,

c)

Aufbereiten von digitalen und analogen Daten,

d)

Herstellung von Flachdruck-Druckformen (Druckplatten),

e)

Steuerung von Rollenrotationsdruckmaschinen einschließlich Erfassen, Auswerten und Dokumentieren qualitätsrelevanter Prozessdaten,

f)

Vorbereiten des Druckproduktes zur Weiterverarbeitung;

3.

Drucktechnik – Schwerpunkt Digitaldruck:

a)

Handhaben der einschlägigen Werkzeuge, Geräte und Maschinen,

b)

Arbeitsabläufe planen und Vorbereiten des Druckprozesses,

c)

Aufbereiten von digitalen und analogen Daten,

d)

Erstellen von Druckformen für den Digitaldruck (Bebilderung in der Druckmaschine),

e)

Umgang mit Datenbanken, Workflowmanagement und Personalisierung,

f)

Steuerung von Digitaldruckmaschinen einschließlich Erfassen, Auswerten und Dokumentieren qualitätsrelevanter Prozessdaten,

g)

Vorbereiten des Druckproduktes zur Weiterverarbeitung;

4.

Drucktechnik – Schwerpunkt Siebdruck:

a)

Handhaben der einschlägigen Werkzeuge, Geräte und Maschinen,

b)

Arbeitsabläufe planen und Vorbereiten des Druckprozesses,

c)

Aufbereiten von digitalen und analogen Daten,

d)

Herstellung von Siebdruck-Druckformen,

e)

Steuerung von Siebdruck-Automaten einschließlich Erfassen, Auswerten und Dokumentieren qualitätsrelevanter Prozessdaten,

f)

Vorbereiten des Druckproduktes zur Weiterverarbeitung.

Berufsbild

§ 3. (1) Für die Ausbildung im Lehrberuf Drucktechnik wird folgender allgemeiner Teil (Basismodul) festgelegt, wobei die angeführten Fertigkeiten und Kenntnisse, spätestens in dem jeweils angeführten Lehrjahr beginnend, derart zu vermitteln sind, dass der Lehrling zur Ausübung qualifizierter Tätigkeiten im Sinne des Berufsprofils befähigt wird, die insbesondere selbstständiges Planen, Durchführen, Kontrollieren und Optimieren einschließt:

```


```

Pos. 1. Lehrjahr 2. Lehrjahr 3. Lehrjahr 4. Lehrjahr

```


```

```

1.

Handhaben und Instandhalten der in der Drucktechnik zu

```

verwendenden Werkzeuge, Geräte, Maschinen, Vorrichtungen,

Einrichtungen und Arbeitsbehelfe

```


```

```

2.

Kenntnis der Werk- und Hilfsstoffe, ihrer Eigenschaften,

```

Verwendungsmöglichkeiten und Verarbeitungsmöglichkeiten

unter Beachtung der einschlägigen Verarbeitungsrichtlinien

```


```

```

3.

Die für den Lehrberuf relevanten Maßnahmen und Vorschriften zum

```

Schutze der Umwelt: Grundkenntnisse der betrieblichen Maßnahmen

zum sinnvollen Energieeinsatz im berufsrelevanten

Arbeitsbereich; Grundkenntnisse über die im berufsrelevanten

Arbeitsbereich anfallenden Reststoffe und über deren Trennung,

Verwertung sowie über die Entsorgung des Abfalls

```


```

```

4.

Kenntnisse

```

der

einschlägigen

Grundbegriffe - - -

der Chemie

und Physik

```


```

```

5.

Kenntnis der Grundbegriffe der

```

- - Densitometrie und deren

Anwendung

```


```

```

6.

Kenntnis der

```

Betriebs-

und

Rechtsform - - -

des

Lehrbetriebes

```


```

```

7.

Kenntnis des organisatorischen

```

Aufbaus und der Aufgaben und

Zuständigkeiten der einzelnen - -

Betriebsbereiche

```


```

```

8.

Kenntnis Kenntnis

```

der der

wichtigsten Funktion

Druck- der

verfahren verschiedenen

wie Druck- und

Flachdruck, Kopiermaschi- - -

Hochdruck, nen sowie

Siebdruck deren

und technischer,

Digitaldruck elektronischer

und system-

spezifischer

Prinzipien

```


```

```

9.

Kenntnis des wesentlichen

```

technischen Arbeitsablaufes - -

in einer Druckerei

```


```

```

10.

Kenntnis des

```

arbeitsorganisatorischen

Ablaufes eines - -

Druckauftrages inklusive

Produktionsplanung

```


```

```

11.

Kenntnis der einschlägigen englischen Fachausdrücke

```

```


```

```

12.

Kenntnis des

```

Ablaufs in

der - - -

Druckvorstufe

```


```

```

13.

Kenntnis von

```

Ausschieß- Anwendung von Ausschießregeln

regeln für für die Weiterverarbeitung -

die Weiter-

verarbeitung

```


```

```

14.

Handling von Daten in der

```

Druckvorstufe - -

```


```

```

15.

Kenntnis der Fachgerechte Auswahl und

```

Papierformate Einsatz der Bedruckstoffe

und entsprechend ihrer -

Grammaturen Eigenschaften und

Verwendbarkeit

```


```

```

16.
  • Kenntnis der Farbenlehre -

```

```


```

```

17.

Grundeinstel-

```

lungen sowie

Ein- und Druckmaschine und Zusatzgeräte

- Umstell- farb- und bedruckstoffabhängig

arbeiten an einstellen

der Maschine

durchführen

```


```

```

18.

Druckprozesskontrolle und

```

- - -optimierung sowie Erkennen von

Fehlern und deren Behebung

```


```

```

19.

Erkennen und Beseitigen von

```

prozessspezifischen Störungen

- - und Sicherstellen der Einhaltung

der Qualitätsstandards

```


```

```

20.

Anwendung und Handhabung von

```

- elektronischen Kontroll- und -

Messgeräten

```


```

```

21.

Drucke zur Weiterverarbeitung

```

- vorbereiten -

```


```

```

22.

Druckprodukte

```

material- und

- transport- - -

gerecht lagern

```


```

```

23.

Kenntnisse der Qualitätssicherung einschließlich der

```

Reklamationsbearbeitung und Durchführung von

betriebsspezifischen und qualitätssichernden Maßnahmen

```


```

```

24.

Kenntnis der sich aus dem Lehrvertrag ergebenden

```

Verpflichtungen (§§ 9 und 10 des Berufsausbildungsgesetzes)

```


```

```

25.

Kenntnis über Inhalt und Ziel der Ausbildung sowie über

```

wesentliche einschlägige Weiterbildungsmöglichkeiten

```


```

```

26.

Kenntnis der einschlägigen Sicherheitsvorschriften sowie der

```

einschlägigen Vorschriften zum Schutz des Lebens und der

Gesundheit unter besonderer Beachtung der von den

Versorgungseinrichtungen ausgehenden Gefahren

```


```

```

27.

Kenntnis über die Erstversorgung bei betriebsspezifischen

```

Arbeitsunfällen

```


```

```

28.

Grundkenntnisse der aushangpflichtigen arbeitsrechtlichen

```

Vorschriften

```


```

(2) Für die Ausbildung in den Schwerpunkten wird folgendes ergänzendes Berufsbild (Schwerpunktmodul) festgelegt, wobei die angeführten Fertigkeiten und Kenntnisse, spätestens in dem jeweils angeführten Lehrjahr beginnend, derart zu vermitteln sind, dass der Lehrling zur Ausübung qualifizierter Tätigkeiten im Sinne des Berufsprofils befähigt wird, die insbesondere selbstständiges Planen, Durchführen, Kontrollieren und Optimieren einschließt:

1.

Schwerpunkt Bogenflachdruck:

```


```

Pos. 1. Lehrjahr 2. Lehrjahr 3. Lehrjahr 4. Lehrjahr

```


```

```

1.

Handhaben von analogen

```

Druckformen von der

Herstellung über die Montage - -

bis zur Kontrolle und

Prüfung

```


```

```

2.

Handhaben von digitalen

```

Druckformen von der

- - Herstellung bis zur Kontrolle

und Prüfung

```


```

```

3.

Kenntnis der drucktechnischen

```

Eigenschaften und

- Einsatzmöglichkeiten der -

Druckfarben und der

Farbzusätze

```


```

```

4.

Farbtöne nach Rezept und

```

- Vorlage mischen, abstimmen und -

andrucken

```


```

```

5.

Produktbezogenes Herrichten, Drucktechnische Optimierung

```

Einrichten und des Druckproduktes

Bedienen der Druckmaschine

```


```

```

6.

Selbständiger Ein- und

```

Mehrfarbendruck an

Bogenoffsetmaschinen,

insbesondere Vornehmen der

- - Grundeinstellung, Auswahl der

Druckfarben, Beachtung der

Passgenauigkeit des

Bedruckstoffes sowie laufende

Kontrolle der Arbeitsabläufe

```


```

```

7.

Durchführen von

```

prozessorientierten Messungen

- und Prüfungen an -

Bedruckstoffen und

Druckfarben

```


```

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