Bundesgesetz über die im Bereich des Patentamtes zu zahlenden Gebühren und Entgelte (Patentamtsgebührengesetz - PAG)

Typ Sonstige
Veröffentlichung 2005-07-01
Status Aufgehoben · 2007-11-13
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 177
Änderungshistorie JSON API

Abkürzung

PAG

Präambel/Promulgationsklausel

Inhaltsverzeichnis

Art / Paragraf Gegenstand / Bezeichnung

```

1.

Hauptstück

```

Ziel- und Begriffsbestimmungen

§§ 1, 2 Ziel- und Begriffsbestimmungen

```

2.

Hauptstück

```

Gebühren

```

1.

Abschnitt

```

Nationale Patentanmeldungen und Patente

§§ 3-5 Anmelde- und Recherchengebühr,

Veröffentlichungsgebühren,

Einspruchsgebühr

§ 6 Jahresgebühren

§ 7 Gebührenstundung und Gebührenbefreiung

```

2.

Abschnitt

```

Patentanmeldungen und Patente aufgrund des EPÜ

§ 8 Veröffentlichungsgebühren

§ 9 An das Patentamt zu zahlende Jahresgebühren

§ 10 Sonstige Verfahrensgebühren

```

3.

Abschnitt

```

Anmeldungen auf Grund des PCT

§§ 11,12 An das Patentamt als Anmeldeamt, Bestimmungsamt und

ausgewähltes Amt zu zahlende Gebühren

§ 13 Gebühren für die internationale Recherche und die

internationale vorläufige Prüfung

```

4.

Abschnitt

```

Recherchen und Gutachten

§ 14 Recherchen und Gutachten

```

5.

Abschnitt

```

Gebrauchsmusteranmeldungen und Gebrauchsmuster

§ 15 Anmeldegebühr, Veröffentlichungsgebühr,

Zuschlagsgebühr

§ 16 Jahresgebühren

```

6.

Abschnitt

```

Schutzzertifikatsanmeldungen und Schutzzertifikate

§ 17 Anmeldegebühr

§ 18 Jahresgebühren

```

7.

Abschnitt

```

Halbleiterschutzrechte

§ 19 Anmeldegebühr

```

8.

Abschnitt

```

Musteranmeldungen und Muster

§ 20 Für die Anmeldung zu zahlende Gebühren

§ 21 Erneuerungsgebühren

```

9.

Abschnitt

```

Nationale Markenanmeldungen und Marken

§ 22 Für die Anmeldung zu zahlende Gebühren

§ 23 Für die Registrierung zu zahlende Gebühren

§ 24 Erneuerungsgebühren

```

10.

Abschnitt

```

Internationale Markenanmeldungen

§ 25 Inlandsgebühr

```

11.

Abschnitt

```

Geographische Angaben und Ursprungsbezeichnungen

§ 26 Antragsgebühr

```

12.

Abschnitt

```

Gemeinsame Bestimmungen

§ 27 Berechtigung zur Zahlung, Berechnung und Rückzahlung

von Gebühren

§ 28 Verfahrensgebühren

§ 29 Besondere Gebühren

§ 30 Art der Gebührenzahlung

§ 31 Änderung des Gebührenausmaßes

§ 32 Schriftengebühren

```

3.

Hauptstück

```

Entgelte

§ 33 Entgelte für Service- und Informationsleistungen des

Patentamtes

§ 34 Auskünfte über die Ähnlichkeit von Marken

```

4.

Hauptstück

```

Übergangs- und Schlussbestimmungen

§§ 35-37 Übergangsbestimmungen

§§ 38-41 Schlussbestimmungen

Abkürzung

PAG

Präambel/Promulgationsklausel

Inhaltsverzeichnis

Art / Paragraf Gegenstand / Bezeichnung

```

1.

Hauptstück

```

Ziel- und Begriffsbestimmungen

§§ 1, 2 Ziel- und Begriffsbestimmungen

```

2.

Hauptstück

```

Gebühren

```

1.

Abschnitt

```

Nationale Patentanmeldungen und Patente

§§ 3-5 Anmelde- und Recherchengebühr,

Veröffentlichungsgebühren,

Einspruchsgebühr

§ 6 Jahresgebühren

§ 7 Gebührenstundung und Gebührenbefreiung

```

2.

Abschnitt

```

Patentanmeldungen und Patente aufgrund des EPÜ

§ 8 Veröffentlichungsgebühren

§ 9 An das Patentamt zu zahlende Jahresgebühren

§ 10 Sonstige Verfahrensgebühren

```

3.

Abschnitt

```

Anmeldungen auf Grund des PCT

§§ 11,12 An das Patentamt als Anmeldeamt, Bestimmungsamt und

ausgewähltes Amt zu zahlende Gebühren

§ 13 Gebühren für die internationale Recherche und die

internationale vorläufige Prüfung

```

4.

Abschnitt

```

Recherchen und Gutachten

§ 14 Recherchen und Gutachten

```

5.

Abschnitt

```

Gebrauchsmusteranmeldungen und Gebrauchsmuster

§ 15 Anmeldegebühr, Veröffentlichungsgebühr,

Zuschlagsgebühr

§ 16 Jahresgebühren

```

6.

Abschnitt

```

Schutzzertifikatsanmeldungen und Schutzzertifikate

§ 17 Anmeldegebühr und Verlängerungsgebühr

§ 18 Jahresgebühren

```

7.

Abschnitt

```

Halbleiterschutzrechte

§ 19 Anmeldegebühr

```

8.

Abschnitt

```

Musteranmeldungen und Muster

§ 20 Für die Anmeldung zu zahlende Gebühren

§ 21 Erneuerungsgebühren

```

9.

Abschnitt

```

Nationale Markenanmeldungen und Marken

§ 22 Für die Anmeldung zu zahlende Gebühren

§ 23 Für die Registrierung zu zahlende Gebühren

§ 24 Erneuerungsgebühren

```

10.

Abschnitt

```

Internationale Markenanmeldungen

§ 25 Inlandsgebühr

```

11.

Abschnitt

```

Geographische Angaben und Ursprungsbezeichnungen

§ 26 Antragsgebühr und Einspruchsgebühr

```

12.

Abschnitt

```

Gemeinsame Bestimmungen

§ 27 Berechtigung zur Zahlung, Berechnung und Rückzahlung

von Gebühren

§ 28 Verfahrensgebühren

§ 29 Besondere Gebühren

§ 30 Art der Gebührenzahlung

§ 31 Änderung des Gebührenausmaßes

§ 32 Schriftengebühren

```

3.

Hauptstück

```

Entgelte

§ 33 Entgelte für Service- und Informationsleistungen des

Patentamtes

§ 34 Auskünfte über die Ähnlichkeit von Marken

```

4.

Hauptstück

```

Übergangs- und Schlussbestimmungen

§§ 35-37 Übergangsbestimmungen

§§ 38-41 Schlussbestimmungen

Abkürzung

PAG

Präambel/Promulgationsklausel

Art / Paragraf Gegenstand / Bezeichnung
§§ 1, 2 Ziel- und Begriffsbestimmungen
§§ 3-5 Recherchen- und Prüfungsgebühr, Anspruchsgebühr, Veröffentlichungsgebühr, Einspruchsgebühr
§ 6 Jahresgebühren
§ 7 Gebührenstundung und Gebührenbefreiung
§ 8 Veröffentlichungsgebühren
§ 9 An das Patentamt zu zahlende Jahresgebühren
§ 10 Sonstige Verfahrensgebühren
§§ 11,12 An das Patentamt als Anmeldeamt, Bestimmungsamt und ausgewähltes Amt zu zahlende Gebühren
§ 13 Gebühren für die internationale Recherche und die internationale vorläufige Prüfung
§ 14 Recherchen und Gutachten
§ 15 Recherchengebühr, Anspruchsgebühr, Veröffentlichungsgebühr, Zuschlagsgebühr
§ 16 Jahresgebühren
§ 17 Anmeldegebühr und Verlängerungsgebühr
§ 18 Jahresgebühren
§ 19 Anmeldegebühr
§ 20 Für die Anmeldung zu zahlende Gebühren
§ 21 Erneuerungsgebühren
§ 22 Gebühren des Eintragungsverfahrens
§ 23 Widerspruchsgebühr
§ 24 Erneuerungsgebühren
§ 25 Inlandsgebühr
§ 26 Antragsgebühr und Einspruchsgebühr
§ 27 Berechtigung zur Zahlung, Berechnung und Rückzahlung von Gebühren
§ 28 Verfahrensgebühren
§ 29 Besondere Gebühren
§ 30 Art der Gebührenzahlung
§ 31 Änderung des Gebührenausmaßes
§ 32 Schriftengebühren
§ 33 Entgelte für Service- und Informationsleistungen des Patentamtes
§ 34. Auskünfte über die Ähnlichkeit von Marken
§§ 35-37 Übergangsbestimmungen
§§ 38-41 Schlussbestimmungen

Abkürzung

PAG

Präambel/Promulgationsklausel

Art / Paragraf Gegenstand / Bezeichnung

Abkürzung

PAG

Präambel/Promulgationsklausel

Art / Paragraf Gegenstand / Bezeichnung

Abkürzung

PAG

Präambel/Promulgationsklausel

Art / Paragraf Gegenstand / Bezeichnung

Abkürzung

PAG

1.

Hauptstück

Ziel- und Begriffsbestimmungen

§ 1. Dieses Bundesgesetz regelt die Gebühren und Entgelte, die im Hinblick auf das Patentgesetz 1970, BGBl. Nr. 259, das Patentverträge-Einführungsgesetz, BGBl. Nr. 52/1979, das Gebrauchsmustergesetz, BGBl. Nr. 211/1994, das Schutzzertifikatsgesetz 1996, BGBl. I Nr. 11/1997, das Halbleiterschutzgesetz, BGBl. Nr. 372/1988, das Musterschutzgesetz 1990, BGBl. Nr. 497, und das Markenschutzgesetz 1970, BGBl. Nr. 260, an das Patentamt zu zahlen sind.

Abkürzung

PAG

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