Verordnung der Bundesministerin für Justiz, mit der die Auktionshalle beim Bezirksgericht Innsbruck geschlossen wird

Typ Verordnung
Veröffentlichung 2005-01-01
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 2
Änderungshistorie JSON API

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 23 Abs. 2 der Exekutionsordnung, RGBl. Nr. 79/1896, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 128/2004, wird verordnet:

§ 1. Die Auktionshalle beim Bezirksgericht Innsbruck wird geschlossen.

§ 2. Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2005 in Kraft.

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