(Übersetzung)Protokoll zu dem Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung betreffend persistente organische Schadstoffe (POP) samt Anhängen und Erklärungen
– Absaugen von Füllgasen und anschließende Behandlung durch Einleiten entweder in den benachbarten Ofen oder über eine Sammelleitung in einen Verbrennungsofen und eine nachgeschaltete Entstaubungsanlage. In einigen Fällen können die abgesaugten Gase auf den Füllwagen verbrannt werden, doch arbeiten diese Systeme hinsichtlich Umweltschutz und Sicherheit weniger zufrieden stellend. Durch Einspritzung von Dampf oder Wasser in die Steigrohre soll für eine ausreichende Saugwirkung gesorgt werden;
die an den Fülllochdeckeln während der Verkokung auftretenden Emissionen sollen vermieden werden durch
– Verwendung hocheffizienter Abdichtungen an den Fülllochdeckeln;
– Verschmieren der Fülllochdeckel nach jedem Füllvorgang mit Ton (oder einem gleichermaßen wirksamen Material);
– Säuberung der Fülllochdeckel und -rahmen vor dem Verschließen der Fülllöcher;
– Freihalten der Ofendecken von Kohlerückständen;
zur Vermeidung von Gas- und Teeremissionen sollen die Steigrohrdeckel mit Wasserverschlüssen ausgestattet sein, und ihre ordnungsgemäße Funktion soll durch regelmäßige Säuberung aufrechterhalten werden;
die maschinelle Ausrüstung zum Betrieb der Koksofentüren soll mit Systemen zur Reinigung der Dichtungsflächen an den Ofentürrahmen und Ofentüren ausgerüstet sein;
Koksofentüren:
– Verwendung hochwirksamer Abdichtungen (zB federbelastete Membrantüren);
– die Abdichtungen an den Ofentüren und Türrahmen sollen nach jeder Betätigung gründlich gereinigt werden;
– die Türen sollen so ausgeführt sein, dass darin Partikelabsaugsysteme mit Anschluss an eine Entstaubungsanlage (über eine Sammelleitung) während des Koksausdrückvorgangs installiert werden können;
die Koksüberleitmaschine soll mit einem integrierten Abdeckungs-, Festkanal- und ortsfesten Gasreinigungssystem (beispielsweise einem Gewebefilter) ausgestattet sein;
zur Kühlung des Kokses sollen emissionsarme Verfahren angewendet werden, zB trockene Kokskühlung. Dem Nasslöschverfahren ist eine trockene Kokskühlung vorzuziehen, wenn dabei durch Einsatz eines geschlossenen Kreislaufsystems kein Abwasser entsteht. Die Bildung von Stäuben beim Umsetzen von trockengelöschtem Koks soll verringert werden.
Ein Verkokungsverfahren, bei dem keine Rückgewinnung erfolgt, emittiert deutlich weniger PAK als das herkömmlichere Verfahren, bei dem Nebenprodukte rückgewonnen werden. Dies ist darauf zurückzuführen, dass die Öfen mit Unterdruck arbeiten und dadurch an den Koksofentüren keine undichten Stellen gegenüber der Umgebung auftreten können. Während des Verkokungsvorgangs wird Rohgas aus den Koksöfen durch natürlichen Zug entfernt, sodass in den Öfen ein Unterdruck bestehen bleibt. Diese Öfen sind nicht für eine Rückgewinnung der chemischen Nebenprodukte aus dem Koksofenrohgas ausgelegt. Vielmehr werden die Abgase aus dem Verkokungsverfahren einschließlich PAK) bei hohen Temperaturen und langer Verweilzeit effizient verbrannt. Die Abwärme aus diesem Verbrennungsprozess wird als Energie für die Verkokung genutzt, und die überschüssige Wärme kann zur Dampferzeugung eingesetzt werden. Aus wirtschaftlichen Gründen kann bei dieser Verkokungsart eine Anlage zur Kraft-Wärme-Kopplung erforderlich sein, um aus dem Dampfüberschuss Strom zu erzeugen. Derzeit ist lediglich in den Vereinigten Staaten und in Australien jeweils eine derartige Verkokungsanlage ohne Rückgewinnung in Betrieb. Im Grunde genommen handelt es sich bei diesem Verfahren um einen rückgewinnungsfrei arbeitenden Horizontal-Sohlkanal-Koksofen mit einer Verbrennungskammer für zwei Öfen. Der Füll- und Verkokungsvorgang erfolgt abwechselnd zwischen den beiden Öfen. Dadurch versorgt immer ein Ofen die Verbrennungskammer mit Koksgasen. Die Koksgasverbrennung in der Verbrennungskammer stellt die notwendige Wärmequelle dar. Die Verbrennungskammer ist für die notwendige Verweilzeit (etwa eine Sekunde) und hohe Temperaturen (mindestens 900°C) ausgelegt.
Es soll ein wirksames Überwachungsprogramm für Undichtigkeiten an den Koksofentürabdichtungen, Steigrohren und Fülllochabdichtungen aufgestellt werden. Dazu gehören die Überwachung und Aufzeichnung von Lecks und die sofortige Reparatur bzw. Wartung. Auf diese Weise kann eine signifikante Verringerung diffuser Emissionen erreicht werden.
Die Nachrüstung bestehender Koksofenbatterien zwecks Erleichterung der Kondensation von Abgasen aus allen Quellen (mit Wärmerückgewinnung) resultiert in einer PAK-Reduktion von 86% bis über 90% in der Luft (ohne Berücksichtigung der Abwasserbehandlung). Stellt man die rückgewonnene Energie, das heiße Wasser, das Gas für die Synthese und eingespartes Kühlwasser in Rechnung, so kann man von einer Amortisation der Investitionskosten nach fünf Jahren ausgehen.
Ist das Koksofenvolumen größer, verringern sich die Gesamtzahl der Öfen, der Ofentüröffnungen (Anzahl der pro Tag erfolgenden Koksausdrückvorgänge) und der Abdichtungen in einer Koksofenbatterie und demzufolge auch die PAK-Emissionen. Gleichzeitig kommt es auf Grund sinkender Betriebs- und Personalkosten auch zu einer Produktivitätssteigerung.
Bei trockenen Kokskühlverfahren sind die erforderlichen Investitionskosten höher als bei Nasssystemen. Die höheren Betriebskosten lassen sich durch Wärmerückgewinnung in einem Kohle-Vorwärmprozess ausgleichen. Ein kombiniertes System trockene Kokskühlung/Kohlevorwärmung ermöglicht eine Verbesserung der Energieeffizienz von 38 auf 65%. Durch die Kohlevorwärmung erhöht sich die Produktivität um 30%, die noch auf 40% gesteigert werden kann, weil der Verkokungsprozess homogener abläuft.
Alle Behälter und Anlagen für die Speicherung und Behandlung von Kohlenteer und –teerprodukten müssen mit einem effizienten System zur Rückführung und/oder zum Abbau von Dämpfen ausgestattet sein. Ist die Konzentration der Kohlenstoffverbindungen im Abgas hoch genug, können die Betriebskosten der Abgasreinigungsanlage durch den Einsatz einer autothermen Nachverbrennung verringert werden.
In Tabelle 4 sind die Maßnahmen zur Verringerung der PAK-Emissionen in Kokereianlagen zusammengefasst.
Begrenzung der PAK-Emissionen bei der Kokserzeugung
Tabelle 4
| Mögliche Maßnahmen | Emissionsniveau(%) a) | GeschätzteKosten | Risiken | |
|---|---|---|---|---|
| Die Nachrüstung alter Anlagen auf die Kondensation emittierter Abgase aus allen Quellen umfasst folgende Maßnahmen: | gesamt 10 (ohne Abwasser) | hoch | Durch das Nasslöschen gelangen sehr hohe Emissionen in das Abwasser. Dieses Verfahren soll nur zum Einsatz kommen, wenn das Wasser in einem geschlossenen Kreislauf wiederverwendet wird. | |
| – | Absaugen und Nachverbrennen der Füllgase während des Füllens des Ofens oder – so weit wie möglich – Leiten der Gase in den benachbarten Ofen; | 5 | (Die Investitionskosten können sich unter Berücksichtigung der Rückgewinnung von Energie, von heißem Wasser, Gas für die Synthese und eingespartem Kühlwasser innerhalb von fünf Jahren amortisieren.) | |
| – | Emissionen an den Fülllochdeckeln sollen möglichst vermieden werden, zB durch Spezial-Deckelkonstruktionen und hochwirksame Abdichtungsmethoden. Es sollen Koksofentüren mit hochwirksamen Abdichtungen eingesetzt werden. Säuberung der Fülllochdeckel und -rahmen vor dem Schließen der Fülllöcher; | 5 | ||
| Mögliche Maßnahmen | Emissionsniveau(%) a) | Geschätzte Kosten | Risiken | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| – | Abgase von den Koks-Ausdrückvorgängen sollen gesammelt und einem Entstauber zugeführt werden; | 5 | ||
| – | Anwendung von Nasslöschmethoden während der Kokskühlung nur dann, wenn sie ordnungsgemäß ohne Abwasseranfall erfolgen. | |||
| Emissionsarme Verfahren zur Kokskühlung, zB trockene Kokskühlung. | Keine Emissionen gelangen in das Wasser. | Höhere Investitionskosten als bei der Nasskühlung (aber niedrigere Kosten durch Vorwärmen von Kohle und Abwärmenutzung). | ||
| Verstärkung des Einsatzes großvolumiger Öfen zur Verringerung der Anzahl der Öffnungen und der Gesamtgröße der Abdichtungsflächen. | erheblich | Investitionen etwa 10% höher als bei herkömmlichen Anlagen. | In den meisten Fällen wird eine vollkommene Nachrüstung oder der Bau einer neuen Kokerei erforderlich. | |
B. Anodenproduktion
Die bei der Anodenherstellung entstehenden PAK-Emissionen erfordern eine ähnliche Vorgehensweise wie bei der Koksproduktion.
Für die Reduktion der Emission von PAK-belastetem Staub kommen folgende Sekundärmaßnahmen zur Anwendung:
elektrostatische Teerabscheidung;
Kombination eines herkömmlichen elektrostatischen Teerfilters mit einem elektrostatischen Nassabscheider als effizientere technische Maßnahme;
thermische Nachverbrennung der Abgase und
Trockenwäsche mit Kalkstein/Petrolkoks oder Aluminiumoxid (Al 2 O 3 ).
Die Betriebskosten der thermischen Nachverbrennung lassen sich durch eine autotherme Verfahrensweise verringern, wenn die Konzentration der Kohlenstoffverbindungen im Abgas hoch genug ist. Tabelle 5 ist eine Zusammenfassung der Maßnahmen zur Begrenzung der PAK-Emissionen bei der Anodenherstellung.
Begrenzung der PAK-Emissionen bei der Anodenproduktion
Tabelle 5
| Mögliche Maßnahmen | Emissionsniveau(%) a) | GeschätzteKosten | Risiken |
|---|---|---|---|
| Modernisierung von Altanlagen durch Minderung diffuser Emissionen mittels folgender Maßnahmen: | 3–10 | hoch | |
| Mögliche Maßnahmen | Emissionsniveau(%) a) | Geschätzte Kosten | Risiken |
| --- | --- | --- | --- |
| – | Verringerung von Undichtigkeiten; | ||
| – | Installation flexibler Abdichtungen an den Ofentüren; | ||
| – | Absaugung von Füllgasen und anschließende Behandlung, indem sie entweder in den benachbarten Ofen oder über eine Sammelleitung in einen Verbrennungsofen und eine nachgeschaltete Entstaubungsanlage (auf dem Boden) geleitet werden; | ||
| – | Kühlsysteme Betrieb/Koksofen und | ||
| – | Absaugung und Reinigung von Partikel-Emissionen aus dem Koks. | ||
| Eingeführte Technologien für die Anodenproduktion in den Niederlanden: | 40–50 | 1990 in den Niederlanden realisiert. Waschen mit Kalkstein oder Petrolkoks ist eine wirksame Methode zur PAK–Verringerung; keine Erfahrungen mit Aluminium. | |
| – | neuer Ofen mit Trockenwäscher (mit Kalkstein/Petrolkoks oder mit Aluminium); | ||
| – | Abwasserverwertung bei der Pastenanlage. | ||
| Beste verfügbare Techniken (BAT): | |||
| – | elektrostatische | 2–5 | |
| – | Staubabscheidung und | ||
| – | thermische Nachverbrennung | 15 | Niedrigere Betriebskosten bei der autothermen Methode. |
C. Aluminiumindustrie
Aluminium wird aus Aluminiumoxid (Al 2 O 3 ) durch Schmelzflusselektrolyse in elektrisch in Reihe geschalteten Wannen (Zellen) gewonnen. Bei den Anlagen wird je nach Anodenart zwischen vorgebrannten und Söderberg-Elektroden unterschieden.
Bei den Bädern mit vorgebrannter Elektrode bestehen die Anoden aus gebrannten Kohleblöcken, die nach teilweisem Abbrand ausgetauscht werden. Die Söderberg-Anoden, die aus einem Gemisch aus Petrolkoks und Steinkohlenteerpech, der als Bindemittel dient, bestehen, werden in der Zelle gebrannt.
Beim Söderberg-Verfahren werden sehr hohe PAK-Emissionen freigesetzt. Zu deren Eindämmung werden als Primärmaßnahmen ua. bestehende Anlagen modernisiert und Prozesse optimiert. Auf diese Weise könnten die PAK-Emissionen um 70–90% gesenkt werden. Ein Emissionsgrad von 0,015 kg B(a)P/t Al wäre erreichbar. Ein Austausch der vorhandenen Wannen mit Söderberg-Elektroden durch Wannen mit vorgebrannten Elektroden wäre nur nach einer umfassenden Neugestaltung der bestehenden Verfahren möglich, hätte jedoch eine fast vollständige Beseitigung der PAK-Emissionen zur Folge. Diese Austauschmaßnahmen sind mit sehr hohen Investitionskosten verbunden.
Tabelle 6 ist eine Zusammenfassung der Maßnahmen zur Begrenzung der PAK-Emissionen bei der Aluminiumproduktion.
Begrenzung der PAK-Emissionen bei der Aluminiumgewinnung nach dem Söderberg-Verfahren
Tabelle 6
| Mögliche Maßnahmen | Emissionsniveau(%) a) | GeschätzteKosten | Risiken | |
|---|---|---|---|---|
| Austausch von Söderberg-Elektroden durch | 3–30 | Mehrkosten für Elektroden etwa 800 Mio. $ | Söderberg-Elektroden sind preisgünstiger als vorgebrannte Elektroden, weil keine Anodenbrennanlage benötigt wird. Forschungen sind im Gange, jedoch mit geringen Erwartungen. Effizienter Betrieb und Überwachung der Emissionen sind grundlegende Elemente der Emissionsbegrenzung. Durch mangelhafte Arbeitsweise könnten signifikante diffuse Emissionen entstehen. | |
| – | vorgebrannte Elektroden (Vermeidung von Pechbindemitteln); | |||
| – | inerte Anoden. | |||
| Geschlossene Vorbrennsysteme, punktuelle Tonerdezuführung und effiziente Prozesssteuerung, Abdeckungen für die gesamte Wanne mit der Möglichkeit, Luftschadstoffe auf rationelle Weise zu sammeln. | 1-5 | |||
| Beim Söderberg-Verfahren Ausstattung der Wanne mit vertikalen Kontaktbolzen und Abgassammelsystemen. | 10 | Nachrüstung der Söderberg-Technologie durch Kapselung und Modifikation der Zuführung: 10 000 bis50 000 $je Ofen. | Diffuse Emissionen treten auf während der Zuführung, beim Krustenbrechen und beim Heben der Eisenkontaktbolzen in eine höhere Position. | |
| Sumitomo-Technologie (Anodenbriketts für das VSS-Verfahren). | niedrig bis mittel | |||
| Gasreinigung: | ||||
| – | elektrostatische Teerfilter; | 2–5 | niedrig | Hoher Funken- und Lichtbogenbildungsgrad. |
| – | Kombination herkömmlicher elektrostatischer Teerfilter mit elektrostatischer Nassgasreinigung; | 1 | mittel | Abwasseranfall bei Nassreinigung. |
| – | thermische Nachverbrennung. | |||
| Verwendung von Teerpech mit höherem Schmelzpunkt (HSS +VSS). | hoch | mittelniedrig bis mittel | ||
| Anwendung der Trockenwäsche bei bestehenden HSS- + VSS-Anlagen. | mittel bis hoch | |||
D. Kleinfeuerungsanlagen
Insbesondere bei der Verbrennung von Holz oder Kohle lassen sich PAK-Emissionen bei Öfen oder offenen Feuerstellen feststellen. Private Haushalte sind vermutlich eine signifikante Quelle von PAK-Emissionen. Zurückzuführen ist dies auf Feuerstellen und Kleinfeuerungsanlagen in Haushalten, in denen feste Brennstoffe verbrannt werden. In einigen Ländern ist Kohle der übliche Brennstoff für Öfen. Auf Grund der höheren Verbrennungstemperaturen und der einheitlicheren Brennstoffqualität von Kohle setzen Kohleöfen weniger PAK frei als Öfen mit Holzfeuerung.
Außerdem ist festzustellen, dass PAK-Emissionen aus Kleinfeuerungsanlagen durch Systeme mit optimierten Betriebsmerkmalen (zB Ausbrandgüte) wirksam begrenzt werden können. Gute Verbrennungsbedingungen erhält man bei Optimierung der Ausführung der Brennkammer und der Luftzufuhr. Es gibt verschiedene Techniken zur Optimierung der Verbrennungsbedingungen und zur Minderung der Emissionen. Verschiedene Techniken wirken sich in höchst unterschiedlichem Maße auf die Emissionen aus. So reduziert ein moderner holzbefeuerter Kessel mit Wasserspeicher entsprechend dem Stand der Technik die Emissionen im Vergleich zu einem veralteten Kessel ohne einen solchen Behälter um mehr als 90%. Ein moderner Kessel weist drei verschiedene Verbrennungszonen auf: eine Zone zur Holzvergasung, eine Gasverbrennungszone aus Keramik oder einem anderen für Temperaturen von etwa 1 000°C geeigneten Material und eine Konvektionszone. Der Konvektionsteil, in dem das Wasser die Wärme absorbiert, soll ausreichend dimensioniert sein, damit die Gastemperatur von 1 000°C auf 250°C oder darunter gesenkt werden kann. Es gibt auch verschiedene Techniken, mit denen veraltete Kessel mit Wasserspeichern, Keramikeinsätzen und Pelletbrennern nachgerüstet werden können.
Mit einer optimierten Ausbrandgüte lassen sich niedrige Emissionen von Kohlenmonoxid (CO), Gesamtkohlenwasserstoffen (THC) und PAK erreichen. Die Festlegung von Grenzwerten (Bauartzulassungsvorschriften) für die Emission von CO und THC wirkt sich auch auf die PAKEmissionen aus. Bei niedrigen CO- und THC-Emissionen gehen auch die PAK-Emissionen zurück. Da die PAK-Messung wesentlich teurer ist als die Messung von CO, ist es kostengünstiger, einen Grenzwert für CO und THC festzulegen. Derzeit wird an einem Vorschlag für eine CEN-Norm für kohle- und holzbefeuerte Kessel bis zu 300 kW gearbeitet (siehe Tabelle 7).
Entwurf für CEN-Normen 1997
Tabelle 7
| Klasse | 3 | 2 | 1 | 3 | 2 | 1 | 3 | 2 | 1 | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Leistung(kW) | CO | THC | Partikel | |||||||
| Manuelle Be-schickung | 50 | 5 000 | 8 000 | 25 000 | 150 | 300 | 2 000 | 150/125 | 180/150 | 200/180 |
| 50–150 | 2 500 | 5 000 | 12 500 | 100 | 200 | 1 500 | 150/125 | 180/150 | 200/180 | |
| 150–300 | 1 200 | 2 000 | 12 500 | 100 | 200 | 1 500 | 150/125 | 180/150 | 200/180 | |
| Auto-matischeBe-schickung | 50 | 3 000 | 5 000 | 15 000 | 100 | 200 | 1 750 | 150/125 | 180/150 | 200/180 |
| 50–150 | 2 500 | 4 500 | 12 500 | 80 | 150 | 1 250 | 150/125 | 180/150 | 200/180 | |
| 150–300 | 1 200 | 2 000 | 12 500 | 80 | 150 | 1 250 | 150/125 | 180/150 | 200/180 | |
Die Emissionen von Kleinfeuerungsanlagen lassen sich wie folgt reduzieren:
bei bestehenden Feuerungsanlagen durch öffentliche Informations- und Aufklärungsprogramme über einen ordnungsgemäßen Ofenbetrieb, den ausschließlichen Einsatz von unbehandeltem Holz, die Brennstoffaufbereitung und die richtige Trocknung von Holz wegen des Feuchtigkeitsgehalts und
bei neuen Feuerungsanlagen durch die Anwendung von Produktnormen gemäß CEN-Normenentwurf (und gleichwertigen Produktnormen der Vereinigten Staaten und Kanadas).
Zu den allgemeineren Maßnahmen für die Senkung der PAK-Emissionen gehören auch solche im Zusammenhang mit der Entwicklung zentraler Systeme für Haushalte und der Energieeinsparung, beispielsweise durch verbesserte Wärmedämmung zur Senkung des Energieverbrauchs.
Tabelle 8 enthält zusammenfassende Angaben hierzu.
Begrenzung der PAK-Emissionen bei Kleinfeuerungsanlagen
Tabelle 8
| Mögliche Maßnahmen | Emissionsniveau(%) a) | GeschätzteKosten | Risiken | |
|---|---|---|---|---|
| Verwendung von Kohle und Holz in getrocknetem Zustand (unter getrocknetem Holz ist mindestens 18 bis 24 Monate abgelagertes Holz zu verstehen). | hohe Wirksamkeit | |||
| Verwendung von getrockneter Kohle. | hohe Wirksamkeit | |||
| Auslegung von Heizsystemen für feste Brennstoffe zur Schaffung optimierter Bedingungen für die vollständige Verbrennung: | 55 | mittel | Es müssen Verhandlungen mit den Ofenherstellern über die Einführung eines Zulassungsverfahren für Öfen geführt werden. | |
| – | Vergasungszone; | |||
| – | Verbrennung in Keramikumgebung; | |||
| – | wirksame Konvektionszone | |||
| Wasserspeicher. | ||||
| Technische Anleitungen für einen effizienten Betrieb. | 30–40 | niedrig | Ist eventuell auch durch intensive Aufklärungskampagnen kombiniert mit praktischen Instruktionen und Bestimmungen zur Bauartzulassung erreichbar. | |
| Öffentliches Informationsprogramm über den Einsatz von Holzöfen. | ||||
E. Anlagen zur Holzkonservierung
Die Konservierung von Holz mit PAK-haltigen Kohleteerprodukten zählt zu den großen Quellen von PAK-Emissionen in die Luft. Die Emissionen können während der Imprägnierung des Holzes an sich, aber auch während der Lagerung, des Transports und der Verwendung des imprägnierten Holzes in die Luft freigesetzt werden.
Die PAK-haltigen Kohleteerprodukte mit der breitesten Verwendung sind Carbolineum und Creosot. Bei beiden handelt es sich um Kohleteerdestillate zum Schutz von Holz (Schnittholz) gegen den Befall durch biologische Schädlinge.
Für die Verringerung der PAK-Emissionen aus Anlagen zur Holzkonservierung und Holzlager gibt es verschiedene Möglichkeiten, die einzeln oder kombiniert eingesetzt werden können:
Anforderungen an die Lagerungsbedingungen zur Verhinderung der Verschmutzung des Bodens und der Oberflächengewässer durch ausgewaschene PAK und kontaminiertes Regenwasser (zB regenwasserundurchlässige Lagerplätze, Überdachung, Wiederverwendung von kontaminiertem Wasser für den Imprägnierungsprozess, Qualitätsauflagen für das hergestellte Material);
Maßnahmen zur Minderung atmosphärischer Emissionen von Anlagen zur Holzimprägnierung [beispielsweise soll erhitztes Holz vor dem Transport zum Lagerplatz von 90°C auf mindestens 30°C abgekühlt werden. Als beste verfügbare Technik (BAT) soll jedoch ein alternatives Verfahren, bei dem unter Druck stehender Dampf unter Vakuumbedingungen zur Imprägnierung von Holz mit Creosot verwendet wird, besonders erwähnt werden.];
die optimale Aufbringung von Holzschutzmittel, das für das behandelte Holzprodukt vor Ort einen angemessenen Schutz gewährleistet, kann als beste verfügbare Technik (BAT) gewertet werden, weil dadurch das Produkt weniger häufig ersetzt werden muss und somit die Emissionen aus Anlagen zur Holzimprägnierung verringert werden;
Verwendung von Holzschutzprodukten mit einem geringeren Gehalt an PAK, bei denen es sich um POP handelt:
– eventuelle Verwendung von modifiziertem Creosot, einer zwischen 270 und 355°C siedenden Fraktion der Destillation, die sowohl die Emission der stärker flüchtigen PAK als auch die Emission der schwerer flüchtigen, stärker toxischen PAK verringert;
– die Vermeidung des Einsatzes von Carbolineum würde ebenfalls die PAK-Emissionen reduzieren;
Bewertung und danach gegebenenfalls Verwendung von Alternativen, wie diejenigen in Tabelle 9, sodass der Einsatz von PAK-basierten Produkten auf ein Mindestmaß beschränkt werden kann.
Die Verbrennung von imprägniertem Holz setzt PAK und andere schädliche Stoffe frei. Erfolgt dennoch eine Verbrennung, soll dies in Anlagen geschehen, die mit geeigneten Techniken zur Emissionsminderung ausgestattet sind.
Mögliche Alternativen zum Holzschutz mit Produkten auf PAK-Basis
Tabelle 9
| Mögliche Maßnahmen | Risiken | |||
|---|---|---|---|---|
| Verwendung alternativer Materialien im Bauwesen | Es sind andere Umweltschutzprobleme zu bewerten: wie: | |||
| – | auf nachhaltige Weise produziertes Hartholz (Flussufer, Zäune, Tore); | – | Verfügbarkeit von auf geeignetem Wege produziertem Holz; | |
| – | Kunststoffe (Pfähle im Gartenbau); | – | durch die Herstellung und Entsorgung von Kunststoffen, insbesondere PVC, verursachte Emissionen. | |
| – | Beton (Eisenbahnschwellen); | |||
| – | Ersatz künstlicher Konstruktionen durch natürliche (Flussufer, Zäune usw.); | |||
| – | Verwendung von unbehandeltem Holz. | |||
| Verschiedene alternative Holzschutzverfahren, bei denen keine Imprägnierung mit Produkten auf PAK-Basis erfolgt, befinden sich in der Entwicklung. | ||||
Anhang VI
Fristen bis zur Anwendung von Grenzwerten und besten verfügbaren Techniken für neue und bestehende ortsfeste Quellen
Nach Ablauf folgender Fristen sind die Grenzwerte und besten verfügbaren Techniken anzuwenden:
neue ortsfeste Quellen: zwei Jahre nach dem Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens dieses Protokolls;
bestehende ortsfeste Quellen: acht Jahre nach dem Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens dieses Protokolls. Im Bedarfsfall kann diese Frist für bestimmte ortsfeste Quellen entsprechend der im innerstaatlichen Recht vorgesehenen Abschreibungsfristen verlängert werden.
Anhang VI
Fristen bis zur Anwendung von Grenzwerten und besten verfügbaren Techniken für neue und bestehende ortsfeste Quellen
Nach Ablauf folgender Fristen sind die Grenzwerte und besten verfügbaren Techniken anzuwenden:
neue ortsfeste Quellen: zwei Jahre nach dem Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens dieses Protokolls für eine Vertragspartei;
bestehende ortsfeste Quellen:
acht Jahre nach dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Protokolls für eine Vertragspartei. Im Bedarfsfall kann diese Frist für bestimmte ortsfeste Quellen entsprechend der im innerstaatlichen Recht vorgesehenen Abschreibungsfristen verlängert werden; oder
ii) für eine Vertragspartei, bei der es sich um einen Staat im Übergang zur Marktwirtschaft handelt, bis zu fünfzehn Jahre nach dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Protokolls für diese Vertragspartei.
Nach Ablauf folgender Fristen sind die aufgrund von Änderungen dieses Protokolls aktualisierten oder eingeführten Grenzwerte und besten verfügbaren Techniken anzuwenden:
bei neuen ortsfesten Quellen: zwei Jahre nach dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der betreffenden Änderung für eine Vertragspartei;
bei bestehenden ortsfesten Quellen:
acht Jahre nach dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der betreffenden Änderung für eine Vertragspartei; oder
ii) für eine Vertragspartei, bei der es sich um einen Staat im Übergang zur Marktwirtschaft handelt, bis zu fünfzehn Jahre nach dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der betreffenden Änderung für diese Vertragspartei.
Anhang VII
Empfohlene Maßnahmen zur Verringerung der Emissionen persistenter organischerSchadstoffe aus beweglichen Quellen
Einschlägige Definitionen befinden sich in Anhang III dieses Protokolls.
I. Erreichbare Emissionswerte für neue Fahrzeuge und Kraftstoffparameter
A. Erreichbare Emissionswerte für neue Fahrzeuge
Mit Diesel betriebene Personenkraftwagen
| Jahre | Bezugsmasse | Grenzwerte | |
|---|---|---|---|
| Summe der Kohlenwasserstoffeund NOx | Partikel | ||
| 1. 1. 2000 | alle | 0,56 g/km | 0,05 g/km |
| 1. 1. 2005 (Richtwerte) | alle | 0,3 g/km | 0,025 g/km |
Schwere Nutzfahrzeuge
| Jahr/Prüfzyklus | Grenzwerte | |
|---|---|---|
| Kohlenwasserstoff | Partikel | |
| 1. 1. 2000/ESC-Zyklus | 0,66 g/kWh | 0,1 g/kWh |
| 1. 1. 2000/ETC-Zyklus | 0,85 g/kWh | 0,16 g/kWh |
Verbrennungsmotoren für mobile Maschinen und Geräte
Stufe 1 (Bezug: ECE-Regelung Nr. 96) *)
| Nettoleistung (P) (kW) | Kohlenwasserstoff | Partikel |
|---|---|---|
| P ³ 130 | 1,3 g/kWh | 0,54 g/kWh |
| 75 £ P 130 | 1,3 g/kWh | 0,70 g/kWh |
| 37 £ P 75 | 1,3 g/kWh | 0,85 g/kWh |
Stufe 2
| Nettoleistung (P) (kW) | Kohlenwasserstoff | Partikel |
|---|---|---|
| 0 £ P 18 | ||
| 18 £ P 37 | 1,5 g/kWh | 0,8 g/kWh |
| 37 £ P 75 | 1,3 g/kWh | 0,4 g/kWh |
| 75 £ P 130 | 1,0 g/kWh | 0,3 g/kWh |
| 130 £ P 560 | 1,0 g/kWh | 0,2 g/kWh |
B. Kraftstoffparameter
Dieselkraftstoff
| Parameter | Einheit | Grenzen | Prüfverfahren | |
|---|---|---|---|---|
| Mindestwert (2000/2005) *) | Höchstwert (2000/2005) *) | |||
| Cetanzahl | 51/N.A. | – | ISO 5165 | |
| Dichte bei 15 °C | kg/m3 | – | 845/N.A. | ISO 3675 |
| Verdampfung 95% | °C | – | 360/N.A. | ISO 3405 |
| PAK | Masse-% | – | 11/N.A. | prIP 391 |
| Schwefel | ppm | – | 350/50 **) | ISO 14956 |
II. Beschränkung von halogenierten Scavangern, Kraftstoffadditiven und Schmierstoffen
In einigen Ländern wird 1,2-Dibromethan in Kombination mit 1,2-Dichlorethan als Scavanger in verbleitem Ottokraftstoff verwendet. Darüber hinaus entstehen während des Verbrennungsprozesses im Motor PCDD/F. Für den Einsatz von Drei-Wege-Katalysatoren in Kraftfahrzeugen ist die Verwendung von unverbleitem Kraftstoff erforderlich. Der Zusatz von Scavangern und anderen Halogenverbindungen zu Ottokraftstoff und anderen Kraftstoffen und zu Schmierstoffen soll möglichst vermieden werden.
In Tabelle 1 sind die Maßnahmen zur Begrenzung der in den Kraftfahrzeugabgasen enthaltenen PCDD/Femissionen zusammenfassend dargestellt.
Begrenzung der in den Kraftfahrzeugabgasen enthaltenen PCDD/F-Emissionen
Tabelle 1
| Mögliche Maßnahmen | Risiken | |
|---|---|---|
| Vermeidung des Zusatzes von Halogenverbindungen zu Kraftstoffen | ||
| – | 1,2-Dichlorethan; | Die Verwendung halogenierter Scavanger läuft in dem Maße aus, wie der Markt für verbleiten Ottokraftstoff auf Grund des zunehmenden Einsatzes von mit Lambdasonde geregelten Drei- Wege-Katalysatoren bei Ottomotoren kleiner wird. |
| – | 1,2-Dichlorethan und entsprechende Bromverbindungen als Scavanger für den Bleizusatz in verbleiten Kraftstoffen für Ottomotoren. (Bromverbindungen können zur Bildung bromierter Dioxine oder Furane führen.) Vermeidung halogenierter Additive in Kraft- und Schmierstoffen. | |
III. Maßnahmen zur Begrenzung von POP-Emissionen aus beweglichen Quellen
A. POP-Emissionen von Kraftfahrzeugen
POP-Emissionen von Kraftfahrzeugen treten als partikelgebundene PAK auf, die von mit Diesel betriebenen Fahrzeugen emittiert werden. In geringerem Maße werden PAK auch von mit Ottokraftstoff betriebenen Fahrzeugen ausgestoßen.
Schmier- und Kraftstoffe können auf Grund von Additiven oder als Ergebnis des Herstellungsprozesses Halogenverbindungen enthalten. Diese Verbindungen können während der Verbrennung in PCDD/F umgewandelt und anschließend mit den Abgasen ausgestoßen werden.
B. Überprüfung und Wartung
Bei mit Diesel betriebenen beweglichen Quellen kann die Wirksamkeit der Begrenzung von PAK-Emissionen durch Programme zur regelmäßigen Überprüfung der beweglichen Quellen auf die Emission von Partikeln, Opazität während der freien Beschleunigung oder auf eine äquivalente Weise gewährleistet werden.
Bei mit Ottokraftstoff betriebenen beweglichen Quellen kann die Wirksamkeit der Begrenzung der Emission von PAK (neben anderen Abgaskomponenten) durch Programme zur regelmäßigen Prüfung der Kraftstoffdosierung und des Wirkungsgrads des Katalysators sichergestellt werden.
C. Verfahren zur Begrenzung der PAK-Emissionen von mit Diesel oder Ottokraftstoff betriebenen Kraftfahrzeugen
Allgemeine Aspekte von Begrenzungstechnologien
Es ist wichtig sicherzustellen, dass Fahrzeuge so ausgelegt werden, dass die Abgasnormen während des Betriebs eingehalten werden. Dies kann durch Sicherstellung einer einheitlichen Fertigungsqualität, eine lebenslange Haltbarkeit, eine Garantie für emissionsbegrenzende Komponenten und den Rückruf defekter Fahrzeuge geschehen. Für in Betrieb befindliche Fahrzeuge kann ein effektives Prüf- und Wartungsprogramm die Beibehaltung einer wirksamen Emissionsbegrenzung sichern.
Technische Maßnahmen zur Emissionsbegrenzung
Folgende Maßnahmen sind für die Begrenzung von PAK-Emissionen von Bedeutung:
Spezifikationen zur Kraftstoffqualität und Motormodifikationen mit dem Ziel, Emissionen zu begrenzen, bevor sie entstehen (Primärmaßnahmen) und
Nachrüstung mit Abgasbehandlungssystemen, zB Oxidationskatalysatoren oder Partikelfilter (Sekundärmaßnahmen).
Dieselmotoren
Die Modifikation des Dieselkraftstoffs kann zwei Vorteile mit sich bringen: Ein niedrigerer Schwefelgehalt reduziert die Partikelemissionen und verbessert die Umwandlungseffizienz von Oxidationskatalysatoren; die Verringerung von di- und triaromatischen Verbindungen mindert die Bildung und Emission von PAK.
Eine Primärmaßnahme zur Verringerung von Emissionen besteht darin, den Motor so zu modifizieren, dass eine vollständigere Verbrennung erreicht wird. Es befinden sich bereits viele verschiedene Varianten in Gebrauch. Im Allgemeinen wird die Abgaszusammensetzung beim Fahrzeug durch Veränderungen in der Brennraumgestaltung und Erhöhung des Kraftstoffeinspritzdrucks beeinflusst. Derzeit basiert die Motorenregelung der meisten Dieselmotoren auf mechanischen Systemen. Bei neueren Motoren kommen verstärkt rechnergestützte elektronische Regelungen mit größerer Flexiblität zur Schadstoffbegrenzung zur Anwendung. Eine weitere Technologie zur Schadstoffbegrenzung ist die kombinierte Technologie aus Turboaufladung und Ladeluftkühlung. Dieses System bewirkt eine NOx-Reduktion, geringeren Kraftstoffverbrauch und eine höhere Leistung. Bei leistungsstarken und -schwächeren Motoren bietet sich auch die Möglichkeit einer Ansaugkrümmeroptimierung.
Ein wichtiger Faktor zur Verringerung von Partikelemissionen ist die Begrenzung des Schmieröleinsatzes, da 10 bis 50% der Partikel aus dem Motorenöl stammen. Der Ölverbrauch lässt sich durch verbesserte Spezifikationen für die Motorherstellung und entsprechende Motorabdichtungen reduzieren.
Als Sekundärmaßnahmen zur Emissionsbegrenzung sind Nachrüstungen an den Abgasbehandlungssystemen zu nennen. Bei Dieselmotoren hat sich allgemein die Verwendung eines Oxidationskatalysators in Verbindung mit einem Partikelfilter als effektive Maßnahme zur Verringerung der PAK-Emissionen erwiesen. Eine Partikel-Abbrenneinrichtung wird derzeit bewertet. Sie befindet sich zur Abscheidung von Partikeln im Abgassystem und kann bis zu einem gewissen Grade eine Regenerierung des Filters ermöglichen, und zwar durch Verbrennung der abgeschiedenen Partikel, durch elektrische Erwärmung des Systems oder eine andere Art der Regenerierung. Zur ausreichenden Regenerierung von Passivsystemabscheidern während des normalen Betriebs bedarf es eines brennergestützten Regenerierungssystems oder der Verwendung von Additiven.
Ottomotoren
Maßnahmen zur PAK-Reduktion bei Ottomotoren stützen sich in erster Linie auf den Einsatz eines mit Lambdasonde geregelten Drei-Wege-Katalysators, der im Rahmen der Verringerung der Kohlenwasserstoffemissionen auch die PAK-Freisetzung eindämmt.
Durch verbessertes Kaltstartverhalten verringern sich organische Emissionen im Allgemeinen und PAK im Besonderen (zB Kaltstartkatalysatoren, verbesserte Kraftstoffverdampfung/-zerstäubung, beheizte Katalysatoren).
Tabelle 2 zeigt eine Zusammenfassung der Maßnahmen zur Begrenzung der PAK-Emissionen aus Abgasen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr
Begrenzung der in den Abgasen von Straßenkraftfahrzeugen enthaltenen PAK-Emissionen
Tabelle 2
| Mögliche Maßnahmen | Emissionsniveau (%) | Risiken | |
|---|---|---|---|
| Motoren mit Fremdzündung: | |||
| – | mit Lamdasonde geregelter Drei-Wege-Katalysator, | 10–20 | Verfügbarkeit von unverbleitem Ottokraftstoff. |
| – | Katalysatoren zur Verringerung der Kaltstartemissionen. | 5–15 | In einigen Ländern handelsüblich |
| Kraftstoff für Motoren mit Fremdzündung: | |||
| – | Reduktion von Aromaten, | ||
| – | Reduktion von Schwefel. | Verfügbarkeit von Raffineriekapazität. | |
| Dieselmotoren: | |||
| – | Oxidationskatalysator, | 20–70 | |
| – | |||
| Abbrenneinrichtung/Partikelfilter | |||
| Dieselkraftstoff-Modifikation: | Verfügbarkeit von Raffineriekapazität. | ||
| – | Reduktion von Schwefel zur Minderung der Partikelemissionen. | ||
| Verbesserung der Dieselmotor-Spezifikationen: | Vorhandene Technologien. | ||
| – | elektronische Regelung, Einstellung des Einspritzverlaufs und Hochdruck-Kraftstoffeinspritzung, | ||
| – | Turboaufladung und Ladeluftkühlung, | ||
| – | Abgasrückführung. | ||
Anhang VIII
Kategorien größerer ortsfester Quellen
I. Einleitung
Nicht in diesem Verzeichnis inbegriffen sind Anlagen oder Teile von Anlagen für die Erforschung, Entwicklung und Prüfung neuer Erzeugnisse. Eine ausführlichere Beschreibung der Kategorien ist in Anhang V enthalten.
II. Verzeichnis der Kategorien
| Kategorie | Beschreibung der Kategorie |
|---|---|
| 1 | Verbrennung, einschließlich der Mitverbrennung von Siedlungsabfall, gefährlichen Abfällen oder Abfällen aus dem Medizinbereich oder von Klärschlamm |
| 2 | Sinteranlagen |
| 3 | Primär- und Sekundärbereich der Kupferproduktion |
| 4 | Stahlerzeugung |
| 5 | Schmelzanlagen der Sekundäraluminiumindustrie |
| 6 | Verbrennung fossiler Brennstoffe in Kesseln von Versorgungs- und Industrieunternehmen mit einer Wärmekapazität über 50 MWth |
| 7 | Kleinfeuerungsanlagen |
| 8 | Holzfeuerungsanlagen mit einer Wärmekapazität unter 50 MWth |
| 9 | Koksproduktion |
| 10 | Anodenproduktion |
| 11 | Aluminiumproduktion nach dem Söderberg-Verfahren |
| 12 | Anlagen zur Holzkonservierung, ausgenommen den Fall, dass diese Kategorie bei einer Vertragspartei nicht signifikant zu den PAK-Gesamtemissionen beiträgt (gemäß Anhang III) |
Anhang VIII
Kategorien größerer ortsfester Quellen
I. Einleitung
Nicht in diesem Verzeichnis inbegriffen sind Anlagen oder Teile von Anlagen für die Erforschung, Entwicklung und Prüfung neuer Erzeugnisse. Eine ausführlichere Beschreibung der Kategorien ist in dem in Anhang V genannten Leitfaden enthalten.
II. Verzeichnis der Kategorien
| Kategorie | Beschreibung der Kategorie |
|---|---|
| 1 | Abfallverbrennung, einschließlich der Mitverbrennung von Siedlungsabfall, gefährlichen Abfällen, nicht gefährlichen Abfällen oder Abfällen aus dem Medizinbereich oder von Klärschlamm |
| 2 | Sinteranlagen |
| 3 | Primär- und Sekundärbereich der Kupferproduktion |
| 4 | Stahlerzeugung |
| 5 | Schmelzanlagen der Sekundäraluminiumindustrie |
| 6 | Verbrennung fossiler Brennstoffe in Kesseln von Versorgungs- und Industrieunternehmen mit einer Wärmekapazität über 50 MWth |
| 7 | Kleinfeuerungsanlagen |
| 8 | Holzfeuerungsanlagen mit einer Wärmekapazität unter 50 MWth |
| 9 | Koksproduktion |
| 10 | Anodenproduktion |
| 11 | Aluminiumproduktion nach dem Söderberg-Verfahren |
| 12 | Anlagen zur Holzkonservierung, ausgenommen den Fall, dass diese Kategorie bei einer Vertragspartei nicht signifikant zu den PAK-Gesamtemissionen beiträgt (gemäß Anhang III) |
| 13 | Spezifische chemische Produktionsprozesse, bei denen unbeabsichtigt gebildete persistente organische Schadstoffe freigesetzt werden, insbesondere bei der Produktion von Chlorphenolen und Chloranil |
| 14 | Thermische Prozesse in der Metallindustrie, Verfahren auf Chlorbasis |
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