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Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie über die Beförderung gefährlicher Güter auf Wasserstraßen (ADN-Verordnung)

Geltender Text a fecha 1970-01-01

Präambel/Promulgationsklausel

Nach Durchführung des Notifizierungsverfahrens gemäß der Richtlinie 98/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juni 1998 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften, CELEX-Nr. 31998L0034, wird auf Grund der §§ 5, 9, 12, 13, 14, 16, 35, 40, 103, 109 und 119 des Schifffahrtsgesetzes, BGBl. I Nr. 62/1997 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 102/2003, im Einvernehmen mit den Bundesministern für Inneres und für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft verordnet:

Geltungsbereich

§ 1. Diese Verordnung einschließlich der Teile 1 bis 9 der Anlage 1 gilt für die Beförderung gefährlicher Güter auf Wasserstraßen gemäß § 15 des Schifffahrtsgesetzes.

Geltungsbereich

§ 1. Diese Verordnung gilt für die Beförderung gefährlicher Güter auf Wasserstraßen gemäß § 15 des Schifffahrtsgesetzes.

Anwendbarkeit anderer Vorschriften

§ 2. Die Bestimmungen der Schiffszulassungsverordnung, BGBl. II Nr. 296/1997, werden hinsichtlich des Gefahrgut-Zulassungszeugnisses für den Transport von gefährlichen Gütern durch die Bestimmungen des Teils 8 der Anlage 1 ergänzt.

Anwendung der dem ADN beigefügten Verordnung

§ 2. Die Bestimmungen der dem Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstraßen (ADN) beigefügten Verordnung, BGBl. III Nr. 67/2008 in der Fassung BGBl. III Nr. 18/2009, sind auch auf jene Beförderungen gefährlicher Güter anzuwenden, die nicht das Gebiet einer weiteren Vertragspartei des ADN berühren.

In-Kraft-Treten

§ 3. Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2005 in Kraft. Zugleich tritt die Verordnung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr betreffend die Beförderung von gefährlichen Gütern auf Wasserstraßen, BGBl. II Nr. 429/2002 außer Kraft.

Anlage 1

Anlage zur

ADN-VERORDNUNG

Teil 1

Allgemeine Vorschriften

(Anm.: Teil 1 wird nicht dargestellt, es wird auf die Kundmachung des BGBl. im RIS verwiesen:)

Bundesgesetzblatt II Nr. 13/2005

Teil 2

Klassifizierung

(Anm.: Teil 2 wird nicht dargestellt, es wird auf die Kundmachung des BGBl. im RIS verwiesen:)

Bundesgesetzblatt II Nr. 13/2005

Teil 3

Verzeichnis der gefährlichen Güter, Sondervorschriften sowie

Freistellungen in Zusammenhang mit der Beförderung von in

begrenzten Mengen verpackten gefährlichen Gütern

(Anm.: Teil 3 wird nicht dargestellt, es wird auf die Kundmachung des BGBl. im RIS verwiesen:)

Bundesgesetzblatt II Nr. 13/2005

Teil 4

Vorschriften für die Verwendung von Verpackungen und Tanks

(Anm.: Teil 4 wird nicht dargestellt, es wird auf die Kundmachung des BGBl. im RIS verwiesen:)

Bundesgesetzblatt II Nr. 13/2005

Teil 5

Vorschriften für den Versand

(Anm.: Teil 5 wird nicht dargestellt, es wird auf die Kundmachung des BGBl. im RIS verwiesen:)

Bundesgesetzblatt II Nr. 13/2005

Teil 6

Bau- und Prüfvorschriften für Verpackungen, Großpackmittel (IBC),

Großverpackungen und Tanks

(Anm.: Teil 6 wird nicht dargestellt, es wird auf die Kundmachung des BGBl. im RIS verwiesen:)

Bundesgesetzblatt II Nr. 13/2005

Teil 7

Vorschriften für das Laden, Befördern, Löschen und sonstige

Handhaben der Ladung

(Anm.: Teil 7 wird nicht dargestellt, es wird auf die Kundmachung des BGBl. im RIS verwiesen:)

Bundesgesetzblatt II Nr. 13/2005

Teil 8

Vorschriften für die Besatzung, die Ausrüstung, den Betrieb der

Schiffe und die Dokumentation

(Anm.: Teil 8 wird nicht dargestellt, es wird auf die Kundmachung des BGBl. im RIS verwiesen:)

Bundesgesetzblatt II Nr. 13/2005

Teil 9

Bauvorschriften

(Anm.: Teil 9 wird nicht dargestellt, es wird auf die Kundmachung des BGBl. im RIS verwiesen:)

Bundesgesetzblatt II Nr. 13/2005

Anlage 1

Anlage zur

ADN-VERORDNUNG

Teil 1

Allgemeine Vorschriften

(Anm.: Teil 1 wird nicht dargestellt, es wird auf die Kundmachung

des BGBl. im RIS verwiesen:)

Bundesgesetzblatt II Nr. 13/2005

Bundesgesetzblatt II Nr. 170/2006

Teil 2

Klassifizierung

(Anm.: Teil 2 wird nicht dargestellt, es wird auf die Kundmachung des BGBl. im RIS verwiesen:)

Bundesgesetzblatt II Nr. 13/2005

Teil 3

Verzeichnis der gefährlichen Güter, Sondervorschriften sowie

Freistellungen in Zusammenhang mit der Beförderung von in

begrenzten Mengen verpackten gefährlichen Gütern

(Anm.: Teil 3 wird nicht dargestellt, es wird auf die Kundmachung des BGBl. im RIS verwiesen:)

Bundesgesetzblatt II Nr. 13/2005

Teil 4

Vorschriften für die Verwendung von Verpackungen und Tanks

(Anm.: Teil 4 wird nicht dargestellt, es wird auf die Kundmachung des BGBl. im RIS verwiesen:)

Bundesgesetzblatt II Nr. 13/2005

Teil 5

Vorschriften für den Versand

(Anm.: Teil 5 wird nicht dargestellt, es wird auf die Kundmachung des BGBl. im RIS verwiesen:)

Bundesgesetzblatt II Nr. 13/2005

Teil 6

Bau- und Prüfvorschriften für Verpackungen, Großpackmittel (IBC),

Großverpackungen und Tanks

(Anm.: Teil 6 wird nicht dargestellt, es wird auf die Kundmachung des BGBl. im RIS verwiesen:)

Bundesgesetzblatt II Nr. 13/2005

Teil 7

Vorschriften für das Laden, Befördern, Löschen und sonstige

Handhaben der Ladung

(Anm.: Teil 7 wird nicht dargestellt, es wird auf die Kundmachung des BGBl. im RIS verwiesen:)

Bundesgesetzblatt II Nr. 13/2005

Teil 8

Vorschriften für die Besatzung, die Ausrüstung, den Betrieb der

Schiffe und die Dokumentation

(Anm.: Teil 8 wird nicht dargestellt, es wird auf die Kundmachung des BGBl. im RIS verwiesen:)

Bundesgesetzblatt II Nr. 13/2005

Teil 9

Bauvorschriften

(Anm.: Teil 9 wird nicht dargestellt, es wird auf die Kundmachung des BGBl. im RIS verwiesen:)

Bundesgesetzblatt II Nr. 13/2005

Anlage 1

Anlage zur

ADN-VERORDNUNG

Teil 1

Allgemeine Vorschriften

(Anm.: Teil 1 wird nicht dargestellt, es wird auf die Kundmachung des BGBl. im RIS verwiesen:)

Bundesgesetzblatt II Nr. 356/2006

Teil 2

Klassifizierung

(Anm.: Teil 2 wird nicht dargestellt, es wird auf die Kundmachung des BGBl. im RIS verwiesen:)

Bundesgesetzblatt II Nr. 356/2006

Teil 3

Verzeichnis der gefährlichen Güter, Sondervorschriften sowie

Freistellungen in Zusammenhang mit der Beförderung von in

begrenzten Mengen verpackten gefährlichen Gütern

(Anm.: Teil 3 wird nicht dargestellt, es wird auf die Kundmachung des BGBl. im RIS verwiesen:)

Bundesgesetzblatt II Nr. 356/2006

Teil 4

Vorschriften für die Verwendung von Verpackungen und Tanks

(Anm.: Teil 4 wird nicht dargestellt, es wird auf die Kundmachung des BGBl. im RIS verwiesen:)

Bundesgesetzblatt II Nr. 356/2006

Teil 5

Vorschriften für den Versand

(Anm.: Teil 5 wird nicht dargestellt, es wird auf die Kundmachung des BGBl. im RIS verwiesen:)

Bundesgesetzblatt II Nr. 356/2006

Teil 6

Bau- und Prüfvorschriften für Verpackungen, Großpackmittel (IBC),

Großverpackungen und Tanks

(Anm.: Teil 6 wird nicht dargestellt, es wird auf die Kundmachung des BGBl. im RIS verwiesen:)

Bundesgesetzblatt II Nr. 356/2006

Teil 7

Vorschriften für das Laden, Befördern, Löschen und sonstige

Handhaben der Ladung

(Anm.: Teil 7 wird nicht dargestellt, es wird auf die Kundmachung des BGBl. im RIS verwiesen:)

Bundesgesetzblatt II Nr. 356/2006

Teil 8

Vorschriften für die Besatzung, die Ausrüstung, den Betrieb derSchiffe und die Dokumentation

(Anm.: Teil 8 wird nicht dargestellt, es wird auf die Kundmachung des BGBl. im RIS verwiesen:)

Bundesgesetzblatt II Nr. 356/2006

Teil 9

Bauvorschriften

(Anm.: Teil 9 wird nicht dargestellt, es wird auf die Kundmachung des BGBl. im RIS verwiesen:)

Bundesgesetzblatt II Nr. 356/2006

Artikel 2

Notifikation

(Anm.: aus BGBl. II Nr. 356/2006, zu Anlage 1, BGBl. II Nr. 13/2005)

Diese Verordnung wurde unter Einhaltung der Bestimmungen der Richtlinie 98/34/EG über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften, welches das Verfahren nach der Richtlinie 83/189/EWG kodifiziert, unter der Notifikationsnummer 2006/164/A notifiziert.