Verordnung der Bundesministerin für Inneres über die Änderung der Pauschalvergütung für Zivildienstleistende

Typ Verordnung
Veröffentlichung 2005-01-19
Status Aufgehoben · 2006-01-13
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Änderungshistorie JSON API

Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außer-Kraft-Trete-Datum gesetzt (vgl. BGBl. II Nr. 9/2006).

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 26 Abs. 1 des Zivildienstgesetzes 1986 (ZDG), BGBl. Nr. 679, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 71/2003 und BGBl. I Nr. 121/2004, wird festgestellt:

Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außer-Kraft-Trete-Datum gesetzt (vgl. BGBl. II Nr. 9/2006).

Mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2005 beträgt die Grundvergütung für Zivildienstleistende

nach § 25a Abs. 2 Z 1 ZDG Euro 189,40

und der Zuschlag zur Grundvergütung nach § 25a Abs. 2 Z 2 ZDG Euro 140,20.

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