Verordnung der Bundesministerin für Inneres über die Übertragung von Bibliotheksaufgaben
Präambel/Promulgationsklausel
Aufgrund des § 7 Abs. 6 des Bundesministeriengesetzes 1986, BGBl. Nr. 76, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 118/2004, wird im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler verordnet:
§ 1. Die Führung der Amtsbibliothek des Bundesministeriums für Inneres wird auf die Administrative Bibliothek im Bundeskanzleramt übertragen.
§ 2. Diese Verordnung tritt mit 1. Februar 2005 in Kraft.
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