Kundmachung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Aufhebung einer Wortfolge in der Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit vom 10. Juni 2003, Z 556.475/58-IV/5a/03, durch den Verfassungsgerichtshof
Präambel/Promulgationsklausel
Gemäß Art. 139 Abs. 5 B-VG wird kundgemacht:
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 14. Oktober 2004, V 129/03-14, die Worte „Empersdorf,“ und „Heiligenkreuz am Waasen,“ des ersten Absatzes des mit „Spruch I.“ überschriebenen Teils der Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit vom 10. Juni 2003, Z 556.475/58-IV/5a/03, als gesetzwidrig aufgehoben.
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