VEREINBARUNG ÜBER DIE BEREITSTELLUNG UND DEN BETRIEB VON FLUGSICHERUNGSEINRICHTUNGEN UND –DIENSTEN DURCH EUROCONTROL IN DER BEZIRKSKONTROLLZENTRALE DES OBEREN LUFTRAUMS FÜR DIE ZENTRALEUROPÄISCHEN FLUGSICHERUNGSDIENSTE (CEATS) (Brüssel, 27. Juni 1997) samt AnlagenBESONDERE VEREINBARUNG ZUR DURCHFÜHRUNG VON ARTIKEL 6 DER VEREINBARUNG ÜBER DIE BEREITSTELLUNG UND DEN BETRIEB VON FLUGSICHERUNGSEINRICHTUNGEN UND –DIENSTEN DURCH EUROCONTROL IN DER BEZIRKSKONTROLLZENTRALE DES OBEREN LUFTRAUMS FÜR DIE ZENTRALEUROPÄISCHEN FLUGSICHERUNGSDIENSTE (CEATS)

Typ Staatsvertrag
Veröffentlichung 2004-08-28
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Änderungshistorie JSON API

Vertragsparteien

Bosnien-Herzegowina III 27/2005 Slowakei III 27/2005 Tschechische R III 27/2005 Ungarn III 27/2005

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat folgende Beschlüsse gefasst:

1.

Der Abschluss des Staatsvertrages: Vereinbarung über die Bereitstellung und den Betrieb von Flugsicherungseinrichtungen und -diensten durch EUROCONTROL in der Bezirkskontrollzentrale des oberen Luftraums für die Zentraleuropäischen Flugsicherungsdienste (CEATS) (Brüssel, 27. Juni 1997) samt Anlagen;

Besondere Vereinbarung zur Durchführung von Artikel 6 der Vereinbarung über die Bereitstellung und den Betrieb von Flugsicherungseinrichtungen und -diensten durch EUROCONTROL in der Bezirkskontrollzentrale des oberen Luftraums für die Zentraleuropäischen Flugsicherungsdienste (CEATS) wird genehmigt.

2.

Gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG hat die Kundmachung der Vereinbarungen in allen authentischen Sprachfassungen durch Auflage im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie zu erfolgen.

Ratifikationstext

Die vom Bundespräsidenten unterzeichneten und vom Bundeskanzler gegengezeichneten Ratifikationsurkunden wurden gemäß Art. 14 Abs. 2 der Vereinbarungen am 23. September 2003 beim belgischen Außenministerium hinterlegt. Die Vereinbarungen sind gemäß ihren Art. 14 Abs. 4 für Österreich mit 28. August 2004 in Kraft getreten.

Nach Mitteilungen des belgischen Außenministeriums haben folgende weitere Staaten die Vereinbarungen ratifiziert bzw. angenommen:

Bosnien und Herzegowina, Slowakei, Tschechien und Ungarn.

Die vom Bundespräsidenten unterzeichneten und vom Bundeskanzler gegengezeichneten Ratifikationsurkunden wurden gemäß Art. 3 Abs. 2 der Vereinbarungen am 23. September 2003 beim belgischen Außenministerium hinterlegt. Die Vereinbarungen sind gemäß ihren Art. 3 Abs. 4 für Österreich mit 28. August 2004 in Kraft getreten.

Nach Mitteilungen des belgischen Außenministeriums haben folgende weitere Staaten die Vereinbarungen ratifiziert bzw. angenommen:

Bosnien und Herzegowina, Slowakei, Tschechien und Ungarn.

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