Unentgeltliche Übereignung von beweglichem Bundesvermögen

Typ Sonstige
Veröffentlichung 2005-04-28
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 2
Änderungshistorie JSON API

§ 1. Der Bundesminister für Finanzen ist zu nachstehenden Verfügungen über bewegliches Bundesvermögen ermächtigt:

Unentgeltliche Übereignung zweier Wasseraufbereitungsanlagen im Wert von jeweils 62 000 Euro sowie der zu ihrem Betrieb erforderlichen Chemikalien- und Verbrauchsgüterausstattung im Wert von 64 730 Euro an die Demokratische Sozialistische Republik Sri Lanka.

§ 2. Mit der Vollziehung dieses Artikels ist der Bundesminister für Finanzen betraut.

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