Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 22. Feber 1962, betreffend die Ausdehnung des Geltungsbereiches des Zollabkommens über die vorübergehende Einfuhr privater Straßenfahrzeuge
Nach Mitteilung des Generalsekretariates der Vereinten Nationen sind seit der Kundmachung BGBl. 77/1961 folgende Staaten dem Zollabkommen über die vorübergehende Einfuhr privater Straßenfahrzeuge, BGBl. Nr. 131/1956, beigetreten beziehungsweise haben folgende Staaten Erklärungen abgegeben:
Staaten: Datum der Hinterlegung
der Beitrittsurkunde:
Rumänien 26. Jänner 1961
(mit Vorbehalt)
Norwegen 10. Oktober 1961
Die Regierung des Vereinigten Königreiches von Großbritannien und Nordirland hat erklärt, daß die Anwendung dieses Abkommens auf folgende Gebiete erstreckt wird.
am 9. Jänner 1961 auf St. Christopher, Nevis und Anguilla,
am 15. September 1961 auf Trinidad und Tobago.
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