Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 23. Jänner 1967, betreffend die Ausdehnung des Geltungsbereiches des Zollabkommens über die vorübergehende Einfuhr privater Straßenfahrzeuge

Typ Sonstige
Veröffentlichung 1967-02-03
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Änderungshistorie JSON API

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten das Zollabkommen über die vorübergehende Einfuhr privater Straßenfahrzeuge (BGBl. Nr. 131/1956, letzte Kundmachung über den Geltungsbereich, BGBl. Nr. 104/1964) ratifiziert beziehungsweise sind diesem beigetreten:

Staaten Datum der Hinterlegung der

Ratifikations- beziehungsweise

Beitrittsurkunde:

Japan 8. Juni 1964

Uganda 15. April 1965

Die folgenden Staaten haben zu den angeführten Zeitpunkten erklärt, sich an dieses Abkommen, dessen Anwendung bereits vor Erlangung der Unabhängigkeit auf die Gebiete dieser Staaten ausgedehnt worden war, gebunden zu erachten.

Staaten Datum der Hinterlegung der

Ratifikations- beziehungsweise

Beitrittsurkunde:

Rwanda 1. Dezember 1964

Trinidad und Tobago 11. April 1966

Singapur 15. August 1966

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