Multilaterale Vereinbarung M167 gemäß Abschnitt 1.5.1 des ADR betreffend die Beförderung von UN 2037 GEFÄSSE, KLEIN, MIT GAS (GASPATRONEN) mit einem Fassungsraum von höchstens 120 ml

Typ Staatsvertrag
Veröffentlichung 2005-05-12
Status Aufgehoben · 2009-12-31
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Änderungshistorie JSON API

Vertragsparteien

Frankreich III 63/2005 Tschechische R III 87/2005

Ratifikationstext

Die Vereinbarung wurde von Österreich am 25. Jänner 2005 unterzeichnet.

Weiters hat Frankreich die nachstehende Vereinbarung am 4. März 2005 unterzeichnet.

Abweichend von den Bestimmungen des Abschnitts 3.3.1, Sondervorschrift 191 des ADR unterliegen UN 2037 GEFÄSSE, KLEIN, MIT GAS (GASPATRONEN) mit einem Fassungsraum von höchstens 120 ml nicht den Bestimmungen des ADR, wenn sie keine anderen gefährlichen Stoffe enthalten als Gase der Gruppe A oder der Gruppe O gemäß Absatz 2.2.2.1.3 des ADR.

Diese Vereinbarung gilt für Beförderungen auf den Hoheitsgebieten der Vertragsparteien des ADR, welche die Vereinbarung unterzeichnet haben, bis zum 31. Dezember 2009 oder bis zum In-Kraft-Treten entsprechender Änderungen des ADR, je nachdem, welcher Zeitpunkt früher liegt. Wird sie vorher von einer Vertragspartei, welche die Vereinbarung unterzeichnet hat, widerrufen, so gilt die Vereinbarung bis zum vorgenannten Zeitpunkt des Außer-Kraft-Tretens nur noch für Beförderungen auf den Hoheitsgebieten jener Vertragsparteien des ADR, die diese Vereinbarung unterzeichnet und nicht widerrufen haben.

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