Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über Förderungsstipendien für das Kalenderjahr 2005
Präambel/Promulgationsklausel
Gemäß § 64 Abs. 1 und 2 des Studienförderungsgesetzes 1992, BGBl. Nr. 305, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 11/2005, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet:
§ 1. Die für Förderungsstipendien zur Verfügung stehenden Budgetmittel im Gesamtbetrag von 1.726.503,49 Euro werden für das Kalenderjahr 2005 nach der Zahl der im Studienjahr 2003/2004 erfolgten Studienabschlüsse österreichischer Staatsbürger auf die nachstehend angeführten Einrichtungen wie folgt aufgeteilt:
Universität Wien EUR 469.700,--
Medizinische Universität Wien EUR 84.700,--
Universität Graz EUR 218.400,--
Medizinische Universität Graz EUR 35.700,--
Universität Innsbruck EUR 166.600,--
Medizinische Universität Innsbruck EUR 24.500,--
Universität Salzburg EUR 114.800,--
Technische Universität Wien EUR 99.400,--
Technische Universität Graz EUR 81.900,--
Montanuniversität Leoben EUR 18.900,--
Universität für Bodenkultur Wien EUR 37.800,--
Veterinärmedizinische Universität Wien EUR 14.000,--
Wirtschaftsuniversität Wien EUR 131.600,--
Universität Linz EUR 104.300,--
Universität Klagenfurt EUR 52.500,--
Akademie der bildenden Künste Wien EUR 7.700,--
Universität für angewandte Kunst Wien EUR 11.200,--
Universität für Musik und darstellende
Kunst Wien EUR 21.700,--
Universität Mozarteum Salzburg EUR 9.100,--
Universität für Musik und darstellende
Kunst Graz EUR 13.300,--
Universität für künstlerische und
industrielle Gestaltung Linz EUR 6.300,--
Katholisch-Theologische
Privatuniversität Linz EUR 1.400,--
Philosophisch-Theologische Hochschule
der Diözese St. Pölten EUR 700,--
§ 2. Die Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über Förderungsstipendien für das Kalenderjahr 2004, BGBl. II Nr. 156/2004, tritt außer Kraft.
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