Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Berufsausbildung im Lehrberuf Gastronomiefachmann/Gastronomiefachfrau (Gastronomiefachmann/Gastronomiefachfrau-Ausbildungsordnung)

Typ Verordnung
Veröffentlichung 2005-06-16
Status Aufgehoben · 2020-05-31
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 14
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Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der §§ 8, 24 und 27 des Berufsausbildungsgesetzes, BGBl. Nr. 142/1969, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 79/2003, wird verordnet:

Lehrberuf Gastronomiefachmann/Gastronomiefachfrau

§ 1. Der Lehrberuf Gastronomiefachmann/Gastronomiefachfrau ist mit einer Lehrzeit von vier Jahren eingerichtet.

§ 2. Durch die Berufsausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule soll der ausgebildete Lehrling befähigt werden, die nachfolgenden Tätigkeiten fachgerecht, selbständig und eigenverantwortlich auszuführen:

1.

Mitwirken bei der Zusammenstellung der Speisekarte und von Speisefolgen, sowie der Getränkekarte,

2.

Mitwirken bei der Bestellung, der Annahme, Überprüfung, Lagerung und Konservierung von Waren,

3.

Vor- und Zubereiten der folgenden Produkte und Speisen unter Berücksichtigung regionaler, nationaler und internationaler Gebräuche:

a)

Salate, Obst, Gemüse, Pilze, Kartoffeln, Hülsenfrüchte und Getreideprodukte;

b)

Teigwaren, Suppen und Saucen;

c)

Teige und Massen;

d)

Kalte und warme Vorspeisen;

e)

Fische;

f)

Schlachtfleisch, Wurst- und Fleischwaren, Innereien, Wild und Geflügel;

g)

Käsegerichte und Eierspeisen;

h)

Warme, kalte und gefrorene Süß- und Nachspeisen,

4.

Vor-, Zubereiten und Arrangieren von Speisen Buffets und Banketten, sowie Ausgabe von Speisen,

5.

Vorbereiten und Dekorieren von Räumen und Tafeln,

6.

Empfangen, Verabschieden, Platzieren von Gästen, Teilnehmen an der Vorbereitung und der Durchfürung von gastronomischen Veranstaltungen und Beraten bei der Auswahl von Speisen und Getränken,

7.

Servieren und Ausgeben von Speisen und Getränken,

8.

Ausführen von Arbeiten (wie Filetieren, Tranchieren, Marinieren) am Tisch, am Sideboard oder in der Küche, sowie Kenntnis des Flambierens,

9.

Behandeln und Ausschenken von Getränken,

10.

Annehmen von Bestellungen,

11.

Abrechnen von Kreditkarten, sowie Abrechnen und Umrechnen von fremden Währungen, Mitwirken beim Führen der Kasse unter Verwendung der im Betrieb vorhandenen elektronischen und rechnergestützten Hilfsmittel,

12.

Entgegennehmen, Behandeln bzw. Weiterleiten von Reklamationen.

Berufsbild

§ 3. (1) Für die Ausbildung im Lehrberuf Gastronomiefachmann/Gastronomiefachfrau wird folgendes Berufsbild festgelegt. Die angeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sind spätestens in dem jeweils angeführten Lehrjahr beginnend derart zu vermitteln, dass der Lehrling zur Ausübung qualifizierter Tätigkeiten im Sinne des Berufsprofils befähigt wird, die insbesondere selbstständiges Planen, Durchführen, Kontrollieren und Optimieren einschließt.

```


```

```

1.

Lehrjahr 2. Lehrjahr 3. Lehrjahr 4. Lehrjahr

```

```


```

1 Handhaben, Pflegen und Sauberhalten der in der Ausbildung zum

Einsatz gelangenden branchenspezifischen Arbeitsgeräte und

–maschinen unter Einbeziehung der zeitgemäßen Technik

```


```

2 Kenntnis der zur Verarbeitung gelangenden Lebensmittel, deren

Eigenschaften, Qualität (Qualitätsunterschiede, -kontrolle) und

Verwendungsmöglichkeiten

```


```

3 Kenntnis Einführung Kenntnis der wichtigsten

aller in die Tätigkeiten in allen

Küchen- innerbe- Küchenbereichen. Kenntnis der

bereiche trieblichen innerbetrieblichen Strukturen

Strukturen und Organisation

und Organi-

sationen

```


```

4 Selbständiges Selbständiges Selbständiges Kochen der

Durchführen Durchführen betrieblichen Speisenangebote

von Vorberei- von Vorberei-

tungsarbeiten tungsarbeiten

und Kenntnis und der

der Schneide- Schneide-

techniken techniken,

Brat- und

Kochfertig-

machen der

Rohware

```


```

5 Mithilfe bei Vollendung Zubereitung und Anrichten von

der der Produkte. Gerichten auf Tellern und

Vollendung Mithilfe beim Platten;

der im Anrichten der Zurichten u. Portionieren nach

Betrieb Hauptspeisen Gewichtstabellen

angebotenen

Produkte

```


```

6 Kenntnis Kenntnis über Selbständiges Durchführen aller

aller die Anwendungstechniken im

Anwendungs- Veränderung Kochverfahren, insbesondere

techniken im der Nahrungs- Backen, Braten, Dünsten, Grillen,

Koch- mittel bei Rösten, Sautieren, Schmoren,

verfahren, der Kochen, Sieden

insb. Backen, Zubereitung,

Dünsten, Koch- und

Grillen, Garverluste

Rösten, und ähnliches

Sautieren,

Schmoren,

Kochen,

Sieden

```


```

7 Selbständiges Herstellung

Vor- und von kleinen

Zubereiten Speisen

von Gemüse,

Erdäpfel und

Salaten

```


```

8 Selbständiges

Herstellen

und Anrichten

von einfachen

Beilagen

```


```

9 Herstellen Herstellen Herstellen Selbständiges

von Suppen von Grund- von kalten Ansetzen und

und den aufgussmittel und warmen Vollenden von

dazugehörigen zur Saucen klaren, gebundenen

Einlagen Vorbereitung und

auf internationalen

Grundsaucen Suppen sowie von

Ableitungen von

Grundsaucen

```


```

10 Grundkennt- Kenntnis der heimischen, Herstellen von

nisse über europäischen und heimischen sowie

die heimische internationalen Küche von wesentlichen

(österreichi- europäischen und

sche und internationalen

regionale) Gerichten

Küche

```


```

11 Selbständiges Selbständiges Einstellung, Kenntnis aller

Bereitstellen Servieren Einrichten, Servierarten,

der (Einstellen) Anrichten, selbständiges

notwendigen von Speisen Vorlegen und Durchführen

Arbeitsgeräte und Getränken Platten- aller

für das service Vorlegetechniken

Service (Mise

en place).

Kenntnis

aller

Servierarten

```


```

12 Servieren von offenen und

geschlossenen Getränken

```


```

13 Kenntnis der Kenntnis der verschiedenen

verschiedenen Spezialgläser- und Besteckarten

Gläser und

Besteckarten

```


```

14 Kenntnis der Selbständiges Durchführen von

verschiedenen verschiedenen Gedeckarten wie

Gedeckarten Frühstück, Couvert,

wie Spezialgedecke

Frühstück,

Couvert

```


```

15 Kenntnis über Kenntnis über Selbständiges Durchführen der

das die Vorberei- fachgerechtes Verarbeitungs-

fachgerechte tungstech- Zurichten techniken

Zurichten niken zum bzw. Teilen Flambieren,

bzw. Teilen Flambieren, von Schlacht- Filetieren,

von Tranchieren, fleisch, Tranchieren und

Schlacht- Filetieren Wild, Marinieren am

fleisch, und Geflügel und Tisch, Sideboard

Wild, Marinieren. Fisch. oder in der Küche,

Geflügel und Kenntnis von Portionieren soweit diese Ver-

Fisch Flambieren, und arbeitungs-

Filetieren, Verarbeiten techniken vom

Tranchieren Angebotsprogramm

und des Lehrbetriebes

Marinieren umfasst sind;

in den übrigen

Betrieben Kenntnis

der Verarbeitungs-

techniken,

Filetieren,

Flambieren,

Tranchieren,

Marinieren am

Tisch, Sideboard

oder in der Küche

```


```

16 Kenntnis der Kenntnis und

verschiedenen Mitarbeiten

Vorlege- beim

techniken wie Gueridon-

Gueridon- service.

service. Selbständiges

Kenntnis und Arbeiten am

Mitarbeit Gueridon

beim

Gueridon-

service

```


```

17 Erlernen und Beherrschen Erlernen und Erlernen und

notwendiger beruflicher Beherrschen Beherrschen

Umgangsformen, Kenntnis über notwendiger notwendiger

das Entgegennehmen, beruflicher beruflicher

Behandeln bzw. Weiterleiten Umgangs- Umgangs-

von Reklamationen formen, Ent- formen, Ent-

gegennehmen, gegennehmen,

Behandeln Behandeln

bzw. bzw.

Weiterleiten Weiterleiten

von von

Reklamationen Reklamationen.

Selbständige

Entscheidungen im

vorgegebenen

Rahmen treffen

```


```

18 Grundkennt- Allgemeines Selbständiges Führen von

nisse über Verhalten im Beratungs- und Verkaufsgesprächen

Beratungs- Gespräch mit mit dem Gast. Behandlung von

und Verkaufs- dem Gast Reklamationen und Beschwerden

gespräche mit

dem Gast

```


```

19 Berufsbezogene Kenntnisse über eine Fremdsprache für das

Verkaufsgespräch

```


```

20 Einführung in Kenntnis der Kenntnis der Kenntnis der

die gängigen Getränke und verschiedenen

Getränkekunde nichtalkoho- deren Wirkung Getränkesorten,

lischen und auf die deren Lagerung

alkoholischen Gesundheit sowie der

Getränke. entsprechenden

Servieren von Getränketemperatu-

alkoholischen ren beim Lagern

Getränken und Servieren

inkl. Wein

und Bier.

Servieren von

nichtalkoho-

lischen

Getränken

```


```

21 Kenntnis der Kenntnis von Zubereiten Zubereiten von

Rezepturen Kaffeespezia- von Kaffee- Kaffeespeziali-

von Kaffee- litäten. spezialitäten täten und

spezialitäten Barkunde – und Servieren Servieren

Kenntnis der derselben; derselben;

wichtigsten Barkunde – Barkunde;

Misch- und Kenntnis der Herstellen der

Mixgetränke wichtigsten wichtigsten Misch-

Misch- und und Mixgetränke

Mixgetränke sowie

sowie inter- internationaler

nationaler Cocktails

Cocktails

```


```

22 Kenntnis über Herstellen

Zubereitung von Süß- und

und Anrichten Mehlspeisen

von Süß- und

Mehlspeisen

```


```

23 Kenntnis über Kenntnis der Verwerten der

das verschiedenen Abschnitte.

Zubereiten Buffetarten Herstellen

und Anrichten von kalten

von kalten und warmen

und warmen Vorspeisen

Vorspeisen

```


```

24 Grundkenntnis Kenntnis der Rezeptkartei

der

Rezeptkartei

```


```

25 Kenntnis der Ernährungslehre und Kostformen wie

Roh-, Schon-, Diät- und Vollwertkost

```


```

26 Kenntnis der wichtigsten gastronomischen Fachausdrücke

```


```

27 Kenntnis der Mitarbeit bei der Planung und

verschiedenen Durchführung von gastronomischen

gastronomi- Sonderveranstaltungen mit Hilfe

schen Veran- aller im Betrieb vorhandenen

staltungen elektronischen und

sowie rechnergestützten Arbeitsmittel

Kenntnis über

deren Planung

und

Durchführung

```


```

28 Kenntnis der Kenntnis der Kenntnis der Tageskarte- und

Zusammen- Menüzusammen- Speisenkartenerstellung unter

stellung von stellung, der Berücksichtigung des saisonalen

Speisen und Speisenfolge Angebotes

deren Zusam- und der

mensetzung. dazupassenden

Kenntnis der Getränke.

Qualitäts- Kenntnis über

merkmale von Aufbau und

Speisen und Funktion der

Getränken und Speisen- und

ihrer Wirkung Getränkekarte

auf die

Gesundheit

```


```

29 Kenntnis und Mitarbeit Erstellen

Mitarbeit bei beim einfacher

der Erstellen schriftlicher

Erstellung der Speisen- Menü-Angebote

der Getränke- und

karte, Getränke-,

Speisenkarte Tages-, sowie

und Weinkarte

Tageskarte unter

sowie besonderer

Weinkarte Berücksichti-

unter gung der

besonderer verschiedenen

Berücksichti- Weinsorten

gung der (inkl.

verschiedenen Österr. Wein-

Weinsorten anbaugebiete

(inkl. ua.) und

Österr. Wein- Bierarten

anbaugebiete)

und Bierarten

```


```

30 Beratung der Beratung der

Gäste aus der Gäste aus der

Speisen- und Getränke- und

Getränkekarte Weinkarte sowie

unter das praktische

Anwendung Arbeiten vor dem

gängiger Gast

Verkaufs- (Präsentieren,

techniken Öffnen und

Servieren)

```


```

31 Einschlägige Kenntnis über Selbständiges Wareneinkauf,

Waren- Einkauf und Durchführen Warenverkauf

kontrolle und Verkauf von der (Kalkulation)

Waren- Waren. einschlägigen

lagerung. Kenntnis der Warenannahme

Unter einschlägigen

Anleitung Lagerver-

vergleichende waltung und

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