Vereinbarung zwischen dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation und dem Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie der Republik Österreich
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen
wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum
erschöpft).
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).
Für die am Flugplatz St. Gallen-Altenrhein geplanten Flugtage vom
bis 28. August 2005 sowie für einen Trainingstag am 25. August 2005 wird die Ressortvereinbarung vom 19. März 1992 *1) zur Durchführung des Vertrages zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Österreich über die Auswirkungen des Betriebes bestehender grenznaher Flugplätze in denjenigen Punkten, die der Abhaltung dieser Flugtage entgegenstehen, wie insbesondere die Tageslärmpegel, suspendiert. Die generellen Öffnungszeiten des Flugplatzes St. Gallen-Altenrhein bleiben unberührt.
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