(Übersetzung)Multilaterale Vereinbarung M173 nach Abschnitt 1.5.1 des ADR betreffend die Codes LQ4 und LQ5 des Abschnittes 3.4.6

Typ Staatsvertrag
Veröffentlichung 2005-09-10
Status Aufgehoben · 2006-12-31
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Änderungshistorie JSON API

Vertragsparteien

Belgien III 172/2005 Deutschland III 172/2005 Frankreich III 27/2006 Niederlande III 172/2005 Norwegen III 172/2005 Portugal III 195/2005 Schweden III 172/2005 Spanien III 27/2006 *Tschechische R III 195/2005

Ratifikationstext

Die Vereinbarung wurde von Österreich am 30. August 2005 unterzeichnet.

Weiters haben weitere nachstehende ADR-Vertragsparteien diese Vereinbarung unterzeichnet:

ADR-Vertragsparteien: Datum der Unterzeichnung:
Niederlande 2. Juni 2005
Schweden 21. Juni 2005
Belgien 20. Juli 2005
Norwegen 26. Juli 2005
Deutschland 10. August 2005

(1) Abweichend von den Vorschriften des Abschnittes 3.4.6 ADR ist die Fußnote c) auch auf die in Spalte 1 der Tabelle des Abschnittes 3.4.6 angeführten Codes LQ4 und LQ5 anwendbar.

(2) Diese Vereinbarung gilt bis zum 1. Januar 2007 für Beförderungen zwischen den ADR-Vertragsparteien, die diese Vereinbarung unterzeichnet haben. Wird sie vor diesem Zeitpunkt von mindestens einem der Unterzeichner widerrufen, so bleibt sie nur noch für Beförderungen zwischen den ADR-Vertragsparteien anwendbar, die diese Vereinbarung unterzeichnet und bis zu diesem Zeitpunkt nicht widerrufen haben.

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