Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit, mit der die Ausbildungsvorschriften für den Lehrberuf Betriebsdienstleistung erlassen werden und die Verordnung über die Lehrabschlussprüfungen in den kaufmännisch-administrativen Lehrberufen geändert wird(Betriebsdienstleistung-Ausbildungsordnung)

Typ Verordnung
Veröffentlichung 2005-07-01
Status Aufgehoben · 2020-04-30
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 5
Änderungshistorie JSON API

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der §§ 8 und 24 des Berufsausbildungsgesetzes, BGBl. Nr. 142/1969, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 79/2003, wird verordnet:

Artikel 1

Ausbildungsvorschriften für den Lehrberuf Betriebsdienstleistung

§ 1. (1) Der Lehrberuf Betriebsdienstleistung ist mit einer Lehrzeit von drei Jahren eingerichtet.

(2) In den Lehrverträgen, Lehrzeugnissen, Lehrabschlussprüfungszeugnissen und Lehrbriefen ist der Lehrberuf in der dem Geschlecht des Lehrlings entsprechenden Form (Betriebsdienstleistungskaufmann oder Betriebsdienstleistungskauffrau) zu bezeichnen.

Berufsprofil

§ 2. Durch die Berufsausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule soll der ausgebildete Lehrling befähigt werden, die nachfolgenden Tätigkeiten fachgerecht, selbstständig und eigenverantwortlich auszuführen:

1.

Waren und Dienstleistungen, unter Inanspruchnahme der Informationstechnologien (Internet usw.) beschaffen,

2.

Bedarfserhebungen durchführen, Bedarfsmengen berechnen, Waren bestellen, Lieferungen überwachen, Waren lagern und Reklamationen durchführen,

3.

Warenwirtschaft an Hand von Speiseplänen unter Berücksichtigung der jeweiligen Bedürfnisse unterschiedlicher Zielgruppen durchführen,

4.

Anlass- und zielgruppenbezogene Gestaltung und Dekoration betrieblicher Funktionsbereiche planen, organisieren und kontrollieren,

5.

Organisation und Umsetzung des Hygienekontrollsystems und deren Dokumentation nach den Grundsätzen des HACCP-Systems,

6.

Reparaturen, Instandhaltungsarbeiten und Reinigungsarbeiten veranlassen und überwachen,

7.

Verkaufsfördernde Maßnahmen planen, durchführen und kontrollieren,

8.

Kunden beraten, Verkaufsgespräche führen, Beschwerdemanagement handhaben,

9.

Personaleinsatzpläne bzw. Personaldienstpläne erstellen und bei der Personalunterweisung und ?schulung mitwirken,

10.

Maßnahmen zur Qualitätssicherung durchführen und kontrollieren,

11.

Administrative Arbeiten mit Hilfe der betrieblichen Informations- und Kommunikationssysteme durchführen,

12.

an der betrieblichen Buchführung und Kostenrechnung mitwirken,

13.

Statistiken, Dateien und Karteien anlegen, warten und auswerten.

Berufsbild

§ 3. (1) Für die Ausbildung wird folgendes Berufsbild festgelegt. Die angeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sind spätestens in dem jeweils angeführten Lehrjahr beginnend derart zu vermitteln, dass der Lehrling zur Ausübung qualifizierter Tätigkeiten im Sinne des Berufsprofils befähigt wird, die insbesondere selbstständiges Planen, Durchführen, Kontrollieren und Optimieren einschließt.

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Pos. 1. Lehrjahr 2. Lehrjahr 3. Lehrjahr

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1 Der Lehrbetrieb

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1.1 Wirtschaftliche Stellung des Lehrbetriebes

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1.1.1 Grundkenntnisse

über die

Organisation, die

Kommunikation, die

Aufgaben und das Kenntnis der Organisation,

Leistungsangebot, der Kommunikation, der Aufgaben und des

die sich aus der Leistungsangebotes, die sich aus der

Stellung des Stellung des Betriebes im jeweiligen

Betriebes im Wirtschaftsbereich ergeben

jeweiligen

Wirtschaftsbereich

ergeben

```


```

1.1.2 Grundkenntnisse

über die

Branchenstellung

und ihre

Beziehungen zur

übrigen Wirtschaft

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```

1.1.3 Kenntnis der Marktposition, der

betriebsspezifischen Kontakte zu den

jeweiligen Auftraggebern, Auftragnehmern,

Kunden, Parteien, Patienten oder Klienten

und deren Verhalten

```


```

1.1.4 Kenntnis der für den Betrieb maßgeblichen

Standorteinflüsse und des

Kundenverhaltens

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```

1.1.5 Kenntnis der Rechtsform und

Grundkenntnisse über die spezifischen

Rechtsvorschriften, sowie über die sich

daraus ergebenden Aufgaben des

Lehrbetriebs

```


```

1.2 Einrichtungen, Arbeitssicherheit, Unfallverhütung und

Umweltschutz

```


```

1.2.1 Kenntnis und funktionsgerechte Anwendung der betrieblichen

Einrichtungen und der technischen Betriebsmittel und

Hilfsmittel

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```

1.2.2 Kenntnis der Unfallgefahren, über Erste-Hilfe-Maßnahmen,

sowie der einschlägigen Sicherheitsvorschriften und der

sonstigen in Betracht kommenden Vorschriften zum Schutze des

Lebens und der Gesundheit

```


```

1.2.3 Grundkenntnisse der behördlichen Aufsichtsorgane,

Sozialversicherungen und Interessenvertretungen, sowie der

aushangpflichtigen arbeitsrechtlichen Vorschriften

```


```

1.2.4 Kenntnis der ergonomischen Gestaltung des Arbeitsplatzes

```


```

1.2.5 Kenntnis der Vermeidung, umweltgerechten Trennung und

Entsorgung von im Betrieb anfallenden Abfall- und Reststoffen

```


```

1.2.6 Kenntnis und

Anwendung der

betrieblichen

Vorschriften über

Hygiene und

Brandverhütung

```


```

1.3 Ausbildung im dualen System

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```

1.3.1 Kenntnis der sich aus dem Lehrvertrag ergebenden

Verpflichtungen (§§ 9 und 10 des Berufsausbildungsgesetzes)

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```

1.3.2 Kenntnis über Inhalt und Ziel der Ausbildung sowie über

wesentliche einschlägige Weiterbildungsmöglichkeiten

```


```

2 Verwaltung, Organisation, Kommunikation und EDV

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```

2.1 Verwaltung

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```

2.1.1 Kenntnis des organisatorischen Aufbaus, der Aufgaben,

Zuständigkeiten und Zusammenhänge der einzelnen

Betriebsbereiche und der Beziehungen zu außerbetrieblichen

einschlägigen Unternehmen

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```

2.1.2 Kenntnis der betrieblichen Arbeitsabläufe

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```

2.1.3 Anlegen, Führen und Archivieren von Dateien, Statistiken,

Karteien und Akten

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```

2.1.4 Auswerten von betriebsspezifischen

Statistiken und Berichten und

entscheidungsorientierte Bewertung der

Ergebnisse

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2.2 Organisation und Qualität

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```

2.2.1 Fach- und funktionsgerechte Verwendung und Pflege der

betrieblichen, bürotechnischen Organisations-, Arbeits- und

Kommunikationsmittel

```


```

2.2.2 Kenntnis der Risken,

die sich aus dem

Arbeitsumfeld ergeben,

deren Versicherungs-

möglichkeiten sowie

Verhalten im

Schadensfall

```


```

2.2.3 Kenntnis der Mitwirken beim

betriebsüblichen Behandeln von

Behandlung und Reklamationen oder

des Verhaltens Beschwerden

bei Reklamationen

oder Beschwerden

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```

2.2.4 Grundkenntnisse über das Leistungsangebot

von Bahn, Post, anderen Verkehrsträgern

und Kommunikationseinrichtungen

```


```

2.2.5 Administration und Organisation von Terminen und/oder

Dienstreisen sowie Vor- und Nachbereiten von Verhandlungen

und Besprechungen

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```

2.2.6 Grundkenntnisse

des Kenntnis des betriebsüblichen

Qualitätswesens Qualitätsmanagements

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2.2.7 Kenntnis über Arbeitsorganisation und Arbeitsgestaltung

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```

2.3 Kommunikation, Marketing und Kundenbetreuung

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2.3.1 Schreiben nach konkreter Vorgabe und allgemeinen Angaben,

Schreiben von Standardbriefen

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```

2.3.2 Arbeiten mit Formularen und Vordrucken

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```

2.3.3 Sprach- und fachgerechte Ausdrucksweise (deutsch- und

fremdsprachig)

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```

2.3.4 Führen von zielgerichteten Gesprächen (deutsch- und

fremdsprachig)

```


```

2.3.5 Kunden-, Patienten- und mitarbeiterorientierte Kommunikation

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```

2.3.6 Kenntnis des fachgerechten Verhaltens gegenüber

Auftraggebern, Auftragnehmern, Kunden, Parteien, Klienten

oder Lieferanten

```


```

2.3.7 Einschlägige Schriftverkehrsarbeiten, Arbeiten bei Postein-

und -ausgang, Ablage, Evidenz und Registratur

```


```

2.3.8 Kenntnis der facheinschlägigen

fremdsprachigen Fachausdrücke

```


```

2.3.9 Grundkenntnisse Kenntnis der

über die branchen- und

branchen- und betriebsüblichen

betriebsüblichen Mittel und

Mittel und Möglichkeiten von

Möglichkeiten von Marketing, Werbung und

Marketing, Öffentlichkeitsarbeit

Werbung und

Öffentlichkeits-

arbeit

```


```

2.3.10 Mitwirken bei der Betreuung und Beratung

von Kunden, Klienten, Patienten oder

Parteien

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2.4 EDV

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```

2.4.1 Grundkenntnisse Kenntnis der

über die Struktur Struktur der

der betrieblichen betrieblichen EDV

EDV (Anwendung und (Anwendung und

Aufgabe der EDV Aufgabe der EDV

in der Betriebs- in der Betriebs-

organisation wie organisation wie

Textverarbeitung, Textverarbeitung,

Kalkulation, Kalkulation,

Bestellwesen, Bestellwesen,

Buchhaltung und Buchhaltung und

Lagerhaltung) Lagerhaltung)

```


```

2.4.2 Kenntnis und Anwendung der betrieblichen

Einrichtungen der EDV (Hardware, Software

und Betriebssysteme)

```


```

2.4.3 Durchführen arbeitsplatzspezifischer

EDV-Anwendungen (wie Textverarbeitung,

Kalkulation, Internet, e-mail,

Buchhaltung, Terminüberwachung und

Ablage)

```


```

2.4.4 Grundkenntnisse über den Stand und die Entwicklung neuer

arbeitsplatzspezifischer Anwendungen der EDV

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```

2.4.5 Grundkenntnisse über den Datenschutz

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```

2.4.6 Erstellen und Warten von Textbausteinen und Adressdateien

```


```

3 Beschaffung und Angebot (Arbeitsmittel, Material, Waren,

Dienstleistungen)

```


```

3.1 Beschaffung

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```

3.1.1 Grundkenntnisse Kenntnis der

über die branchen- branchen- und

und betriebs- betriebs-

spezifischen spezifischen

Beschaffungs- Beschaffungs-

möglichkeiten und möglichkeiten und

über die der

Ermittlung des organisatorischen

Bedarfs Durchführung der

Beschaffung

```


```

3.1.2 Mitwirken bei der

Ermittlung des Bedarfs

```


```

3.1.3 Vorbereitung von Durchführen von

und Mitwirken bei Bestellungen

Bestellungen

```


```

3.1.4 Einholen, Bearbeiten und Prüfen von

Angeboten, Prüfen von

Auftragsbestätigungen

```


```

3.1.5 Überwachen der Maßnahmen bei

Liefertermine Lieferverzug

```


```

3.2 Anbot

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```

3.2.1 Kenntnis der betrieblichen Leistungen (Waren, Produkte,

Dienstleistungen)

```


```

3.2.2 Kenntnis der branchenspezifischen Warenkennzeichnung, Normen

und Produktdeklaration und/oder Rahmenbedingungen für die

betriebliche Leistung

```


```

3.2.3 Mitwirken bei der Erstellung von Anboten

und/oder Informationen über die

betrieblichen Leistungen

```


```

4 Betriebliches Rechnungswesen

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```

4.1 Kostenrechnung und Kalkulation

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```

4.1.1 Grundkenntnisse über die betrieblichen

Kosten, deren Beeinflussbarkeit und deren

Auswirkung auf die Rentabilität und/oder

Effizienz

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```

4.1.2 Grundkenntnisse

über die

Kostenrechnung,

Kalkulation

und/oder

Budgeterstellung

```


```

4.1.3 Mitwirken bei Kalkulationsarbeiten

und/oder Budgeterstellung

```


```

4.2 Steuern, Abgaben und Lohnverrechnung

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```

4.2.1 Grundkenntnisse über die

betriebsspezifischen Steuern und Abgaben

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```

4.2.2 Grundkenntnisse über die Information der

Lohn- und Gehaltsverrechnung

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```

4.3 Rechnungswesen

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```

4.3.1 Grundkenntnisse

über Aufgaben und

Funktion des Kenntnis der Aufgaben und Funktion des

betrieblichen betrieblichen Rechnungswesens

Rechnungswesens

```


```

4.3.2 Grundkenntnisse Kenntnis der

über rechnergestützten

rechnergestützte Abläufe im

Abläufe im betrieblichen

betrieblichen Rechnungswesen

Rechnungswesen

```


```

4.3.3 Grundkenntnisse über Bedeutung und

Aufgabe der Inventur und Bestandsaufnahme

```


```

4.3.4 Mitarbeit bei der Inventur oder

Bestandsaufnahme

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```

4.3.5 Durchführen von betrieblichen Rechnungsarten, Erfassen,

Prüfen und Kontrollieren von Daten

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4.3.6 Vorbereiten von Unterlagen für die

Verrechnung

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4.4 Zahlungsverkehr

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```

4.4.1 Grundkenntnisse

über den

Zahlungsverkehr Kenntnis des betriebsspezifischen

mit Lieferanten, Zahlungsverkehrs mit Lieferanten,

Kunden, Behörden, Kunden, Behörden, Post, Geld- und

Post, Geld- und Kreditinstituten

Kreditinstituten

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```

4.4.2 Grundkenntnisse

über Kassaführung Kenntnis der Kassaführung

und Kassabuch

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```

4.4.3 Mitwirken beim

Zahlungsverkehr

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