Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) über die Anlage zum Prüfungsbericht (AP-VO)

Typ Verordnung
Veröffentlichung 2005-09-29
Letzte Aktualisierung 2026-06-18
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 56
Änderungshistorie JSON API
Risikoart gemäß § 39 Abs. 2b BWG Kapital gemäß § 39a Abs. 1 BWG Eigenmittelerfordernis gemäß § 22 BWG Qualitative Beschreibung
1. Kreditrisiko
2. Konzentrationsrisiko
3. Risikoarten des Handelsbuchs
4. Warenpositionsrisiko und Fremdwährungsrisiko, einschließlich des Risikos aus Goldpositionen, soweit nicht unter 3. erfasst
5. Operationelles Risiko
6. Verbriefungsrisiko
7. Liquiditätsrisiko
8. Zinsrisiko hinsichtlich sämtlicher Geschäfte, die nicht bereits unter 3. erfasst werden
9. Restrisiko aus kreditrisikomindernden Techniken
10. Risiken, die aus dem makroökonomischen Umfeld erwachsen
11. Sonstige Risiken, sofern oben noch nicht berücksichtigt
Summe
1.

Beurteilung der Risiken aus Finanzinstrumenten (§ 2 Z 34 BWG) und Rohstoffpositionen

2.

Beurteilung des Informations- und Controllingsystems

3.

Erläuterungen zur Zulässigkeit und Richtigkeit der Netting-Vereinbarungen nach § 22 Abs. 8 BWG sowie der Erfüllung der von der FMA mit Verordnung erlassenen Bedingungen für die Anwendung von vertraglichen Netting-Vereinbarungen.

4.

Erläuterung der Methoden und Annahmen zur Risikoermittlung gemäß der Aufstellung in Teil V je Risikoart

5.

Erläuterung der Methode zur Ermittlung des Gesamtrisikobetrags unter Berücksichtigung von Korrelationseffekten, insbesondere in Bezug auf Geschäftsfelder und Tochtergesellschaften

6.

Erläuterungen zum Kapital, welches zur quantitativen und qualitativen Absicherung aller wesentlichen bankgeschäftlichen und bankbetrieblichen Risiken zur Verfügung steht, gemäß § 39a Abs. 1 BWG in Bezug auf:

a. Höhe;

b. Zusammensetzung;

c. Verteilung, insbesondere in Bezug auf Geschäftsfelder, Tochtergesellschaften und Risikoarten

7.

Erläuterungen zur Ausübung der in § 24a Abs. 3 und 4 BWG enthaltenen Wahlrechte durch das Kreditinstitut

8.

Erläuterungen zur Ausübung der in § 24b BWG enthaltenen Wahlrechte durch das Kreditinstitut

9.

Erläuterung zur Ausübung des § 26 Abs. 3 und 5 BWG

10.

Erläuterungen, welche schwerwiegenden Umstände dem Vorsitzenden des Aufsichtsorgans gemäß § 63a Abs. 3 BWG zur Kenntnis gebracht wurden

11.

Wenn Meldungen gemäß § 41 Abs. 1 BWG im Geschäftsjahr erfolgt sind, ist die Anzahl der Meldungen anzugeben

12.

§ 245 UGB über befreiende Konzernabschlüsse wird angewendet

Detailaufstellung der im Zuge der Abschlussprüfung festgestellten wesentlichen Einmaleffekte

Art des Einmaleffektes Volumen in Tsd. Euro GuV - wirksam gebucht in Tsd. Euro generierte stille Lasten in Tsd. Euro
Abfrage Einzelabschluss (UGB)
a) Änderungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
b) Umwidmungen
c) Buchgewinne aus Verkauf von Wertpapieren im Anlagevermögen
d) Buchverluste aus Verkauf von Wertpapieren im Anlagevermögen
a) Buchgewinne aus Verkauf
b) Buchverluste aus Verkauf
c) Sonderausschüttungen
d) Außerplanmäßige Abschreibungen
e) Zuschreibungen
a) Buchgewinne aus Verkauf
b) Buchverluste aus Verkauf
c) Außerplanmäßige Abschreibungen
d) Zuschreibungen
a) (Gesellschafter-)Zuschüsse, die über die GuV geführt werden
b) Veränderungen Fonds für allgemeine Bankrisiken
c) Veränderung der Unterbewertung gemäß §57 Abs. 1 BWG

Erläuterungen der wesentlichen Einmaleffekte.


Ist erstmals auf Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 30. Dezember 2011 enden (vgl. § 5 Abs. 10).

Anlage gemäß § 63 Abs. 5 und 7 BWG zum Prüfungsbericht

(Anm.: Die Anlage ist als PDF dokumentiert.)

Ist erstmals auf Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 30. Dezember 2014 enden (vgl. § 5 Abs. 11).

Anlage gemäß § 63 Abs. 5 und 7 BWG zum Prüfungsbericht (AzP)

(Anm.: Die Anlage ist als PDF dokumentiert.)

Abkürzung

AP-VO

Ist erstmals auf Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 30. Dezember 2015 enden (vgl. § 5 Abs. 12).

Anlage gemäß § 63 Abs. 5 und 7 BWG zum Prüfungsbericht (AzP)

(Anm.: Die Anlage und die Änderung, BGBl. II Nr. 343/2015, sind als PDF dokumentiert.)

Abkürzung

AP-VO

Ist erstmals auf Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 30. Dezember 2017 enden (vgl. § 5 Abs. 13).

Anlage gemäß § 63 Abs. 5 und 7 BWG zum Prüfungsbericht (AzP)

Als Bankprüfer der (des) ………………………………………………………………………. (Firma des Kreditinstituts) ……………………………………………………………………….. übermittle(n) ich (wir) über das Geschäftsjahr des Kreditinstituts/der Zweigstelle eines Kreditinstituts gemäß § 9 BWG/der Zweigstelle eines CRR-Finanzinstituts gemäß § 11 Abs. 1 BWG/gemäß § 13 Abs. 1 BWG vom xx. xx. xxxx bis zum xx. xx. xxxx sowie über dessen Jahresabschluss/deren Angaben gemäß § 44 Abs. 4 BWG zum xx. xx. xxxx die nachstehende Anlage zum Prüfungsbericht.

Unterschrift:

(Datum)

(Bankprüfer)

Teil I

Name, Telefonnummer und E-Mail-Adresse des Sachbearbeiters:

Prüfungsdauer (in Personentagen):

(Zutreffendes ankreuzen) ja nein
1. Ist das Kreditinstitut Teil einer Kreditinstitutsgruppe gemäß § 30 BWG?
1a. Wenn ja, gilt das Kreditinstitut als übergeordnetes Kreditinstitut gemäß § 30 Abs. 1 BWG?
1b. Ist das Kreditinstitut einer Finanzholdinggesellschaft gemäß Art. 4 Nr. 20 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012, ABl. Nr. L 176 vom 27.06.2013 S. 1, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2016/1014, ABl. Nr. L 171 vom 29.06.2016 S. 153, oder einer gemischten Finanzholdinggesellschaft gemäß Art. 4 Nr. 21 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 nachgeordnet?
2. Ist das Kreditinstitut Teil eines Kreditinstitute-Verbundes gemäß § 30a BWG?
2a. Wenn ja, gilt das Kreditinstitut als Zentralorganisation gemäß § 30a Abs. 1 BWG?
3. Ist das Kreditinstitut Teil eines institutsbezogenen Sicherungssystems gemäß Art. 113 Abs. 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013?
3a. Wenn ja, ist das Kreditinstitut für die Erstellung einer konsolidierten oder aggregierten Bilanz gemäß Art. 113 Abs. 7 lit. e der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 verantwortlich?
3b. Wenn 3a. ja, wurde eine konsolidierte Bilanz gemäß Art. 113 Abs. 7 lit. e der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 erstellt?
4. Ist das Kreditinstitut Teil eines Liquiditätsverbundes gemäß § 27a BWG?
4a. Wenn ja, gilt das Kreditinstitut als Zentralinstitut gemäß § 27a BWG?
5. Übersteigt die Bilanzsumme des Kreditinstituts eine Milliarde Euro?
6. Hat das Kreditinstitut übertragbare Wertpapiere ausgegeben, die zum Handel an einem geregelten Markt gemäß § 1 Abs. 2 Börsegesetz zugelassen sind?

Teil II

(Bei Feststellungen ist jedenfalls eine Gesetzesreferenz anzugeben)

Prüfungshandlungen des Bankprüfers:
Prüfungsergebnis des Bankprüfers in Zusammenhang mit den Konsolidierungsvorschriften gemäß § 30 und § 30a BWG einschließlich in Zusammenhang mit diesbezüglichen behördlichen Auflagen:
Feststellungen: Gesetzesreferenz
1.1.
Prüfungsergebnis des Bankprüfers in Zusammenhang mit den Freistellungsvorschriften gemäß § 30b und § 30c BWG einschließlich in Zusammenhang mit diesbezüglichen behördlichen Auflagen:
Feststellungen: Gesetzesreferenz
1.2.
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Prüfungshandlungen des Bankprüfers:
Prüfungsergebnis des Bankprüfers in Zusammenhang mit der konsolidierten Bilanz oder erweiterten Zusammenfassungsrechnung gemäß Art. 49 Abs. 3 lit. a sublit. iv der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei institutsbezogenen Sicherungssystemen, die Art. 49 Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 anwenden:
Feststellungen: Gesetzesreferenz
2.1.
Prüfungsergebnis des Bankprüfers in Zusammenhang mit dem Bericht gemäß Art. 113 Abs. 7 lit. e der Verordnung (EU) Nr. 575/2013:
Feststellungen: Gesetzesreferenz
2.2.
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Prüfungshandlungen des Bankprüfers:
Prüfungsergebnis des Bankprüfers in Zusammenhang mit den Eigenmittelvorschriften gemäß Art. 92 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013:
Feststellungen: Gesetzesreferenz
3.1.
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Prüfungshandlungen des Bankprüfers:
Prüfungsergebnis des Bankprüfers in Zusammenhang mit den Großkreditvorschriften gemäß Art. 395 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013:
Feststellungen: Gesetzesreferenz
4.1.
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Prüfungshandlungen des Bankprüfers:
Prüfungsergebnis des Bankprüfers in Zusammenhang mit den Liquiditätsanforderungen gemäß Art. 412 und 413 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013:
Feststellungen: Gesetzesreferenz
5.1.
Prüfungsergebnis des Bankprüfers in Zusammenhang mit den Vorschriften zum Liquiditätsverbund gemäß § 27a BWG:
Feststellungen: Gesetzesreferenz
5.2.
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Prüfungshandlungen des Bankprüfers:
Prüfungsergebnis des Bankprüfers in Zusammenhang mit den Sorgfaltspflichten gemäß § 39 BWG, einschließlich den Vorgaben der Verordnung gemäß § 39 Abs. 4 BWG:
Feststellungen: Gesetzesreferenz
6.1.
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Prüfungshandlungen des Bankprüfers:
Prüfungsergebnis des Bankprüfers in Zusammenhang mit den Sorgfaltspflichten zur Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung gemäß den §§ 4 bis 17, 19 Abs. 2, 20 bis 24, 29 und 40 Abs. 1 des Finanzmarkt-Geldwäschegesetzes (FM-GwG), BGBl. I Nr. 118/2016, sowie gemäß § 41 BWG:
Feststellungen: Gesetzesreferenz
7.1.
Anzahl der Verdachtsmeldungen:
7.2.
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Prüfungshandlungen des Bankprüfers:
Prüfungsergebnis des Bankprüfers in Zusammenhang mit den kreditinstitutseigenen Verfahren zur Bewertung der Eigenkapitalausstattung gemäß § 39a BWG:
Feststellungen: Gesetzesreferenz
8.1.
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Prüfungshandlungen des Bankprüfers:
Prüfungsergebnis des Bankprüfers in Zusammenhang mit den Vorschriften zur internen Revision gemäß § 42 BWG:
Feststellungen: Gesetzesreferenz
9.1.
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Prüfungshandlungen des Bankprüfers:
Prüfungsergebnis des Bankprüfers in Zusammenhang mit der Risikogewichtung und dem Verbot qualifizierter Beteiligungen außerhalb des Finanzsektors gemäß Art. 89, 90 und 91 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013:
Feststellungen: Gesetzesreferenz
10.1.
Prüfungsergebnis des Bankprüfers in Zusammenhang mit dem Kreditrisiko einer Verbriefungsposition gemäß Art. 405 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013:
Feststellungen: Gesetzesreferenz
10.2.
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Prüfungshandlungen des Bankprüfers:
Prüfungsergebnis des Bankprüfers in Zusammenhang mit den im Sanierungsplan bestimmten Indikatoren gemäß § 10 Abs. 1 und 2 des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes (BaSAG), BGBl. I Nr. 98/2014, und der Anzeigepflicht gemäß § 10 Abs. 4 BaSAG:
Feststellungen: Gesetzesreferenz
11.1.
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Prüfungshandlungen des Bankprüfers:
Prüfungsergebnis des Bankprüfers in Zusammenhang mit der Zuordnung von Positionen zum Handelsbuch sowie etwaigen Umbuchungen gemäß den internen Kriterien für die Einbeziehung in das Handelsbuch:
Feststellungen: Gesetzesreferenz
12.1.
Prüfungsergebnis des Bankprüfers in Zusammenhang mit Teil 3 Titel 1 Kapitel 3 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013:
Feststellungen in Zusammenhang mit den Kriterien für die Festlegung der qualifizierten Aktiva: Gesetzesreferenz
12.2.
Feststellungen in Zusammenhang mit dem Verfahren zur Ermittlung des Marktpreises unter Berücksichtigung von Art. 105 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013: Gesetzesreferenz
12.3.
Feststellungen in Zusammenhang mit dem Ansatz zur Bewertung von Optionen, insbesondere der Festlegung der Volatilitäten und der sonstigen Parameter für die Ermittlung des Delta-Faktors gemäß Art. 377 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013: Gesetzesreferenz
12.4.
Feststellungen in Zusammenhang mit der Ermittlung der sonstigen, mit Optionen verbundenen Risiken nach Teil 3 Titel IV der Verordnung (EU) Nr. 575/2013: Gesetzesreferenz
12.5.
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Prüfungshandlungen des Bankprüfers:
Prüfungsergebnis des Bankprüfers in Zusammenhang mit der Einhaltung der Bedingungen gemäß Art. 320 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013:
Feststellungen: Gesetzesreferenz
13.1.
--- --- ---
Prüfungshandlungen des Bankprüfers:
Prüfungsergebnis des Bankprüfers in Zusammenhang mit der Beachtung des 2. Hauptstücks „Organisatorische Anforderungen“ und des 3. Hauptstücks des WAG 2007:
Feststellungen: Gesetzesreferenz
14.1.
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Prüfungshandlungen des Bankprüfers:
Prüfungsergebnis des Bankprüfers in Zusammenhang mit der Beachtung der Anforderungen gemäß Art. 49 Abs. 3 lit. a sublit. v der Verordnung (EU) Nr. 575/2013:
Feststellungen: Gesetzesreferenz
15.1.
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Prüfungshandlungen des Bankprüfers:
Prüfungsergebnis des Bankprüfers in Zusammenhang mit der Zulässigkeit und Richtigkeit von Nettingvereinbarungen sowie der Erfüllung der Voraussetzungen gemäß Art. 296 Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013:
Feststellungen: Gesetzesreferenz
16.1.
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Prüfungshandlungen des Bankprüfers:
Prüfungsergebnis des Bankprüfers in Zusammenhang mit der Beachtung der §§ 8 bis 35, 39 bis 45, 66 bis 92 sowie 128 bis 138 InvFG 2011:
Feststellungen: Gesetzesreferenz
17.1.
--- --- ---
Prüfungshandlungen des Bankprüfers:
Prüfungsergebnis des Bankprüfers in Zusammenhang mit der Beachtung der §§ 2 bis 9 sowie 21 bis 36 ImmoInvFG:
Feststellungen: Gesetzesreferenz
18.1.
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Prüfungshandlungen des Bankprüfers:
Prüfungsergebnis des Bankprüfers in Zusammenhang mit der Beachtung der §§ 18 bis 45a BMSVG:
Feststellungen: Gesetzesreferenz
19.1.
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Prüfungshandlungen des Bankprüfers:
Prüfungsergebnis des Bankprüfers in Zusammenhang mit der Qualität der Zahlungsverpflichtungen gemäß § 7 Abs. 1 Z 13 ESAEG:
Feststellungen: Gesetzesreferenz
19a.1.

Teil III

Wahrnehmungen des Bankprüfers in Zusammenhang mit der Konzessionierung des Kreditinstitutes (z. B. Übereinstimmung der erteilten Konzession mit dem Geschäftsmodell): Gesetzesreferenz
20.1.
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Wahrnehmungen des Bankprüfers in Zusammenhang mit den gesetzlichen Eigentümerbestimmungen gemäß § 20, § 20a und § 20b BWG: Gesetzesreferenz
21.1.
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Wahrnehmungen des Bankprüfers in Zusammenhang mit Krediten, bei denen besondere Umstände hinsichtlich ihrer Höhe, der Art der Sicherstellung, der Bearbeitung oder einer Abweichung von den gewöhnlichen Geschäftsschwerpunkten des Kreditinstitutes vorliegen: Gesetzesreferenz
22.1.
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Wahrnehmungen des Bankprüfers in Zusammenhang mit der Beachtung des Sparkassengesetzes (SpG): Gesetzesreferenz
23.1.
Wahrnehmungen des Bankprüfers in Zusammenhang mit der Beachtung des Bausparkassengesetzes (BSpG): Gesetzesreferenz
23.2.
Wahrnehmungen des Bankprüfers in Zusammenhang mit der Beachtung des Depotgesetzes: Gesetzesreferenz
23.3.
Wahrnehmungen des Bankprüfers in Zusammenhang mit der Beachtung des Gesetzes betreffend fundierte Bankschuldverschreibungen (FBSchVG): Gesetzesreferenz
23.4.
Wahrnehmungen des Bankprüfers in Zusammenhang mit dem Pfandbriefgesetz (PfandbriefG): Gesetzesreferenz
23.5.
Wahrnehmungen des Bankprüfers in Zusammenhang mit dem Hypothekenbankgesetz (HypBG): Gesetzesreferenz
23.6.
Wahrnehmungen des Bankprüfers in Zusammenhang mit demE-Geldgesetz 2010: Gesetzesreferenz
23.7.
Wahrnehmungen des Bankprüfers in Zusammenhang mit dem Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz (AIFMG): Gesetzesreferenz
23.8.
Wahrnehmungen des Bankprüfers in Zusammenhang mit der Verordnung (EU) 2015/2365 über die Transparenz von Wertpapierfinanzierungsgeschäften und der Weiterverwendung sowie zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012, ABl. Nr. L 337 vom 23.12.2015 S. 1 in Verbindung mit dem SFT-Vollzugsgesetz, BGBl. I Nr. 73/2016: Gesetzesreferenz
23.9.
--- --- ---
Wahrnehmungen des Bankprüfers in Zusammenhang mit der Beachtung sonstiger Vorschriften des BWG, der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 und anderer für Kreditinstitute wesentlicher Rechtsvorschriften: Gesetzesreferenz
24.1.

Teil IV

Berichterstattung über besondere Vorfälle oder Tatsachen

1. Bestehen nicht börsennotierte Veranlagungen in Form von Kreditforderungen, Nachrangforderungen, Genussrechten, bedingtem oder wandelbarem Kapital (z. B. Besserungskapital) oder Eigenkapital gegenüber Stiftungen oder Zweckgesellschaften in „off-shore Finanzplätzen“ oder mit solchen abgeschlossenen außerbilanzmäßigen Geschäften?

Name/Obligo/Sicherheiten

2. Sind unterjährig wesentliche Verluste aus offenen Positionen aus Derivaten, für die keine Bewertungseinheiten gebildet wurden, eingetreten?

Angabe der Höhe des Verlustes

3. Sind zum Zwecke der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen in Bezug auf Ordnungsnormen Garantien, Besserungskapital etc. durch den Eigentümer oder durch mit diesem verbundene Unternehmen sowie durch Stiftungen bzw. diesen vergleichbare Rechtsinstitute oder generell durch Dritte abgegeben, erhalten oder in Anspruch genommen worden?

Angabe von Name und Höhe

Teil V

Eigenmittelberechnung auf konsolidierter Basis

Falls Frage 1b im Teil I dieser Anlage mit ja beantwortet wurde, sind für jede Kreditinstitutsgruppe, bei der eine übergeordnete Finanzholdinggesellschaft gemäß Art. 4 Nr. 20 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 oder eine übergeordnete gemischte Finanzholdinggesellschaft gemäß Art. 4 Nr. 21 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 vorliegt, jeweils folgende Angaben zu tätigen:

1. anrechenbare konsolidierte Eigenmittel ………………………..
2. konsolidiertes (Mindest-)Eigenmittelerfordernis ………………………..
3. Eigenmittelüberschuss ………………………..
4. Eigenmittelfehlbetrag ………………………..
5. konsolidierte Bilanzsumme ………………………..

Teil VI

Wesentliche Einmaleffekte im Berichtszeitraum

Art des Einmaleffektes Volumen in Tsd. Euro GuV – wirksam gebucht in Tsd. Euro generierte stille Lasten in Tsd. Euro
Abfrage Einzelabschluss (UGB)
Wertpapiere des Anlagevermögens
Änderungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Umwidmungen
Buchgewinne aus Verkauf von Wertpapieren im Anlagevermögen
Buchverluste aus Verkauf von Wertpapieren im Anlagevermögen
Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen
Buchgewinne aus Verkauf
Buchverluste aus Verkauf
Sonderausschüttungen
Außerplanmäßige Abschreibungen
Zuschreibungen
Grundstücke und Bauten des Anlagevermögens
Buchgewinne aus Verkauf
Buchverluste aus Verkauf
Außerplanmäßige Abschreibungen
Zuschreibungen
Sonstige Maßnahmen
(Gesellschafter-)Zuschüsse, die über die GuV geführt werden
Veränderungen Fonds für allgemeine Bankrisiken
Veränderung der Unterbewertung gemäß § 57 Abs. 1 BWG
sonstige Einmaleffekte (gewinnerhöhend)
sonstige Einmaleffekte (gewinnreduzierend)
Summe der Maßnahmen
Erläuterung der wesentlichen Einmaleffekte

Teil VII

Risikostruktur; Asset Quality

Berichtsjahr (Bilanzstichtag)
1. Wertberichtigungen und Rückstellungen für Forderungen und außerbilanzmäßige Geschäfte gemäß Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
Risikokosten
Kreditgeschäft andere
Veränderungsrechnung Betrag Betrag
Bilanzstichtag des Vorjahres
– Verbrauch
– Auflösung
+ Neubildung
= Endstand
Hiervon: Einzelwertberichtigungen
Direktabschreibungen
Eingänge aus abgeschriebenen Forderungen
2. Gliederung des Risikovolumens
--- --- --- ---
Berichtsjahr
Ratingklasse Gliederung der Kredite (Forderungen an Kreditinstitute und Kunden [jeweils der höhere Wert von Rahmen/Ausnützung], Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere und die gemäß Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gewichteten außerbilanzmäßigen Geschäfte) in Risikokategorien EWB Sicherheiten
ohne erkennbares Ausfallsrisiko
anmerkungsbedürftig
notleidend
uneinbringlich
Summe
3. Hedgefonds Exposure Marktwerte Buchwerte
--- --- --- ---
3.1. Investment-Exposure
3.1.1 Hiervon: Dach-Hedgefonds
3.1.2. Hiervon: kapitalgarantiert
3.2. Kredit-Exposure
3.2.1. Hiervon: besichert
3.2.2. Hiervon: unbesichert

Teil VIII

Interne Kapitaladäquanz

Angabe, ob nach „Going-Concern-“ oder „Gone-Concern-Perspektive“ gesteuert wird, inklusive des hierbei angewandten Konfidenzniveaus:

Erfolgt die Steuerung nach der Going-Concern-Perspektive, ist neben der Spalte „Risikokapital gone concern“ auch die Spalte „Risikokapital going concern“ zu befüllen. Im Falle der Steuerung nach der Gone-Concern-Perspektive ist die alleinige Befüllung der Spalte „Risikokapital gone concern“ ausreichend.

Die Spalten „Haltedauerannahme“ und „Qualitative Beschreibung“ sind unter Berücksichtigung der Gone- Concern-Perspektive zu befüllen.

Risiko Säule I Säule II
Eigenmittelerfordernis (Säule I) per 31.12.20XX Risikokapital gone concern (Säule II) –per 31.12.20XX Risikokapital going concern (Säule II) per 31.12.20XX Haltedauerannahme Qualitative Beschreibung
1.Kreditrisiko
1.1. Kreditrisiko im engeren Sinn
1.2. Kreditkonzentrationsrisiko
1.3. Beteiligungsrisiko
1.4. Verbriefungsrisiko aus Investorpositionen
1.5. Risiko aus der Vergabe von Fremdwährungskrediten, soweit nicht unter 1.1. erfasst
2. Konzentrationsrisiko
3. Risikoarten des Handelsbuchs
4. Warenpositionsrisiko und Fremdwährungskredit-Risiko
4.1. Fremdwährungskredit-Risiko aus Beteiligungen
5. Operationelles Risiko
6. CVA-Risiko
7. Abwicklungsrisiko
8.Verbriefungsrisiko aus Originatorposition
9. Zinsrisiko im Bankbuch
10. Restrisiko aus kreditrisikomindernden Techniken
11. Risiken, die aus dem makroökonomischen Umfeld erwachsen
12. Sonstige Risikoarten sofern in den vorgehenden Punkten noch nicht berücksichtigt
12.1. Credit spread-Risiko im Bankbuch
13. Abzug von Diversifikationseffekten

Vergleichende Gegenüberstellung des Kapitals in der Going-Concern- bzw. in der Gone-Concern-Perspektive, in Bezug auf:

– Höhe

– Zusammensetzung

– Verteilung, insbesondere in Bezug auf Geschäftsfelder, Tochtergesellschaften und Risikoarten

Erläuterungen der Methode zur Ermittlung des Gesamtrisikobetrages unter Berücksichtigung von Korrelationseffekten, insbesondere in Bezug auf Geschäftsfelder und Tochtergesellschaften:

Erläuterung, ob die gemäß § 39a BWG ermittelten Werte (Säule II) auf Grundlage der Kreditinstitutsgruppe gemäß § 30 BWG ermittelt wurden (Säule I) bzw. welche Einheiten der Kreditinstitutsgruppe im Rahmen der Ermittlung gemäß § 39a BWG nicht berücksichtigt wurden bzw. Angabe, welche Einheiten, die nicht zur Kreditinstitutsgruppe gehören, im Rahmen des § 39a BWG berücksichtigt wurden:

Erläuterung, ob die Konsolidierungskreise für die Berechnung des Risikokapitals und der Deckungsmassen übereinstimmen:

Höhe des Shortfalls (erwartete Verluste abzüglich Wertberichtigungen) für jenes Portfolio, auf welches sich das in obiger Tabelle für das Kreditrisiko im engeren Sinn angeführte Risikokapital bezieht, wenn es nur die unerwarteten Verluste enthält:

Erläuterung zur Veröffentlichung des für die Risikokapitalberechnung unterstellten Konfidenzniveaus (Medium, Zeitpunkt, etc.):

Abkürzung

AP-VO

Ist erstmals auf Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 30. Dezember 2018 enden (vgl. § 5 Abs. 14).

Anlage gemäß § 63 Abs. 5 und 7 BWG zum Prüfungsbericht (AzP)

(Anm.: Anlage als PDF dokumentiert)

Abkürzung

AP-VO

Ist erstmals auf Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 30. Dezember 2019 enden (vgl. § 5 Abs. 15).

Anlage gemäß § 63 Abs. 5 und 7 BWG zum Prüfungsbericht (AzP)

Als Bankprüfer der (des) ………………………………………………………………………. (Firma des Kreditinstituts) ……………………………………………………………………….. übermittle(n) ich (wir) über das Geschäftsjahr des Kreditinstituts/der Zweigstelle eines Kreditinstituts gemäß § 9 BWG/der Zweigstelle eines CRR-Finanzinstituts gemäß § 11 Abs. 1 BWG/gemäß § 13 Abs. 1 BWG vom xx. xx. xxxx bis zum xx. xx. xxxx sowie über dessen Jahresabschluss/deren Angaben gemäß § 44 Abs. 4 BWG zum xx. xx. xxxx die nachstehende Anlage zum Prüfungsbericht.

Unterschrift:

(Datum)

(Bankprüfer)

Teil I

Name, Telefonnummer und E-Mail-Adresse des Sachbearbeiters:

Prüfungsdauer (in Personentagen):

(Zutreffendes ankreuzen) ja nein
1. Ist das Kreditinstitut Teil einer Kreditinstitutsgruppe gemäß § 30 BWG?
1a. Wenn ja, gilt das Kreditinstitut als übergeordnetes Kreditinstitut gemäß § 30 Abs. 5 BWG?
1b. Ist das Kreditinstitut einer Finanzholdinggesellschaft gemäß Art. 4 Abs. 1 Nr. 20 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012, ABl. Nr. L 176 vom 27.06.2013 S. 1, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2019/876, ABl. Nr. L 150 vom 07.06.2019 S. 1, oder einer gemischten Finanzholdinggesellschaft gemäß Art. 4 Abs. 1 Nr. 21 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 nachgeordnet?
2. Ist das Kreditinstitut Teil eines Kreditinstitute-Verbundes gemäß § 30a BWG?
2a. Wenn ja, gilt das Kreditinstitut als Zentralorganisation gemäß § 30a Abs. 1 BWG?
3. Ist das Kreditinstitut Teil eines institutsbezogenen Sicherungssystems gemäß Art. 113 Abs. 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013?
3a. Wenn ja, ist das Kreditinstitut für die Erstellung einer konsolidierten oder aggregierten Bilanz gemäß Art. 113 Abs. 7 Buchstabe e der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 verantwortlich?
3b. Wenn 3a. ja, wurde eine konsolidierte Bilanz gemäß Art. 113 Abs. 7 Buchstabe e der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 erstellt?
4. Ist das Kreditinstitut Teil eines Liquiditätsverbundes gemäß § 27a BWG?
4a. Wenn ja, gilt das Kreditinstitut als Zentralinstitut gemäß § 27a BWG?
5. Übersteigt die Bilanzsumme des Kreditinstituts eine Milliarde Euro?
6. Hat das Kreditinstitut übertragbare Wertpapiere ausgegeben, die zum Handel an einem geregelten Markt gemäß § 1 Z 2 des Börsegesetzes 2018 (BörseG 2018), BGBl. I Nr. 107/2017 zugelassen sind?

Teil II

(Bei Feststellungen ist jedenfalls eine Gesetzesreferenz anzugeben)

Prüfungshandlungen des Bankprüfers:
Prüfungsergebnis des Bankprüfers in Zusammenhang mit den Konsolidierungsvorschriften gemäß § 30 und § 30a BWG einschließlich in Zusammenhang mit diesbezüglichen behördlichen Auflagen:
Feststellungen: Gesetzesreferenz
1.1.
Prüfungsergebnis des Bankprüfers in Zusammenhang mit den Freistellungsvorschriften gemäß § 30b und § 30c BWG einschließlich in Zusammenhang mit diesbezüglichen behördlichen Auflagen:
Feststellungen: Gesetzesreferenz
1.2.
--- --- ---
Prüfungshandlungen des Bankprüfers:
Prüfungsergebnis des Bankprüfers in Zusammenhang mit der konsolidierten Bilanz oder erweiterten Zusammenfassungsrechnung gemäß Art. 49 Abs. 3 Buchstabe a Ziffer iv der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei institutsbezogenen Sicherungssystemen, die Art. 49 Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 anwenden:
Feststellungen: Gesetzesreferenz
2.1.
Prüfungsergebnis des Bankprüfers in Zusammenhang mit dem Bericht gemäß Art. 113 Abs. 7 Buchstabe e der Verordnung (EU) Nr. 575/2013:
Feststellungen: Gesetzesreferenz
2.2.
--- --- ---
Prüfungshandlungen des Bankprüfers:
Prüfungsergebnis des Bankprüfers in Zusammenhang mit den Eigenmittelanforderungen gemäß Art. 92 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013:
Feststellungen: Gesetzesreferenz
3.1.
--- --- ---
Prüfungshandlungen des Bankprüfers:
Prüfungsergebnis des Bankprüfers in Zusammenhang mit den Großkreditvorschriften gemäß Art. 395 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013:
Feststellungen: Gesetzesreferenz
4.1.
--- --- ---
Prüfungshandlungen des Bankprüfers:
Prüfungsergebnis des Bankprüfers in Zusammenhang mit den Liquiditätsanforderungen gemäß Art. 412 und 413 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013:
Feststellungen: Gesetzesreferenz
5.1.
Prüfungsergebnis des Bankprüfers in Zusammenhang mit den Vorschriften zum Liquiditätsverbund gemäß § 27a BWG:
Feststellungen: Gesetzesreferenz
5.2.
--- --- ---
Prüfungshandlungen des Bankprüfers:
Prüfungsergebnis des Bankprüfers in Zusammenhang mit den Sorgfaltspflichten gemäß § 39 BWG, einschließlich den Vorgaben der Verordnung gemäß § 39 Abs. 4 BWG:
Feststellungen: Gesetzesreferenz
6.1.
--- --- ---
Prüfungshandlungen des Bankprüfers:
Prüfungsergebnis des Bankprüfers in Zusammenhang mit den Sorgfaltspflichten zur Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung gemäß den §§ 4 bis 17, 19 Abs. 2, 20 bis 24, 29 und 40 Abs. 1 des Finanzmarkt-Geldwäschegesetzes (FM-GwG), BGBl. I Nr. 118/2016, sowie gemäß § 41 BWG:
Feststellungen: Gesetzesreferenz
7.1.
Anzahl der Verdachtsmeldungen:
7.2.
--- --- ---
Prüfungshandlungen des Bankprüfers:
Prüfungsergebnis des Bankprüfers in Zusammenhang mit den Anforderungen an Auslagerungen gemäß § 25 BWG in Verbindung mit der Anlage zu § 25:
Feststellungen: Gesetzesreferenz
7a.1.
--- --- ---
Prüfungshandlungen des Bankprüfers:
Prüfungsergebnis des Bankprüfers in Zusammenhang mit den kreditinstitutseigenen Verfahren zur Bewertung der Eigenkapitalausstattung gemäß § 39a BWG:
Feststellungen: Gesetzesreferenz
8.1.
--- --- ---
Prüfungshandlungen des Bankprüfers:
Prüfungsergebnis des Bankprüfers in Zusammenhang mit den Vorschriften zur internen Revision gemäß § 42 BWG:
Feststellungen: Gesetzesreferenz
9.1.
--- --- ---
Prüfungshandlungen des Bankprüfers:
Prüfungsergebnis des Bankprüfers in Zusammenhang mit der Risikogewichtung und dem Verbot qualifizierter Beteiligungen außerhalb des Finanzsektors gemäß Art. 89, 90 und 91 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013:
Feststellungen: Gesetzesreferenz
10.1.
Prüfungsergebnis des Bankprüfers in Zusammenhang mit dem Kreditrisiko einer Verbriefungsposition gemäß Art. 405 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013:
Feststellungen: Gesetzesreferenz
10.2.
--- --- ---
Prüfungshandlungen des Bankprüfers:
Prüfungsergebnis des Bankprüfers in Zusammenhang mit den im Sanierungsplan bestimmten Indikatoren gemäß § 10 Abs. 1 und 2 des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes (BaSAG), BGBl. I Nr. 98/2014, und der Anzeigepflicht gemäß § 10 Abs. 4 BaSAG:
Feststellungen: Gesetzesreferenz
11.1.
--- --- ---
Prüfungshandlungen des Bankprüfers:
Prüfungsergebnis des Bankprüfers in Zusammenhang mit der Zuordnung von Positionen zum Handelsbuch sowie etwaigen Umbuchungen gemäß den internen Kriterien für die Einbeziehung in das Handelsbuch:
Feststellungen: Gesetzesreferenz
12.1.
Prüfungsergebnis des Bankprüfers in Zusammenhang mit Teil 3 Titel 1 Kapitel 3 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013:
Feststellungen in Zusammenhang mit den Kriterien für die Festlegung der qualifizierten Aktiva: Gesetzesreferenz
12.2.
Feststellungen in Zusammenhang mit dem Verfahren zur Ermittlung des Marktpreises unter Berücksichtigung von Art. 105 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013: Gesetzesreferenz
12.3.
Feststellungen in Zusammenhang mit dem Ansatz zur Bewertung von Optionen, insbesondere der Festlegung der Volatilitäten und der sonstigen Parameter für die Ermittlung des Delta-Faktors gemäß Art. 329 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013: Gesetzesreferenz
12.4.
Feststellungen in Zusammenhang mit der Ermittlung der sonstigen, mit Optionen verbundenen Risiken gemäß Art. 329 Abs. 2 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013: Gesetzesreferenz
12.5.
--- --- ---
Prüfungshandlungen des Bankprüfers:
Prüfungsergebnis des Bankprüfers in Zusammenhang mit der Einhaltung der Bedingungen gemäß Art. 320 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, soweit der Standardansatz Verwendung findet:
Feststellungen: Gesetzesreferenz
13.1.
--- --- ---
Prüfungshandlungen des Bankprüfers:
Prüfungsergebnis des Bankprüfers in Zusammenhang mit der Beachtung * 1. des 2. Hauptstücks „Organisatorische Anforderungen“ des Wertpapieraufsichtsgesetzes 2018, BGBl. I Nr. 107/2017 (WAG 2018) und des Abschnittes 3 des Kapitels II sowie des Kapitels III der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565 zur Ergänzung der Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die organisatorischen Anforderungen an Wertpapierfirmen und die Bedingungen für die Ausübung ihrer Tätigkeit sowie in Bezug auf die Definition bestimmter Begriffe für die Zwecke der genannten Richtlinie, ABl. Nr. L 87 vom 31.03.2017 S. 1, zuletzt geändert durch die Delegierte Verordnung (EU) 2019/1011, ABl. Nr. L 165 vom 21.06.2019 S. 1, 2. des Titels II „Transparenz für Handelsplätze“, des Titels III „Transparenz für systematische Internalisierer und Wertpapierfirmen, die mit OTC handeln“ und des Titels IV „Meldung von Geschäften“ der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 über Märkte für Finanzinstrumente und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012, ABl. Nr. L 173 vom 12.06.2014 S. 84, geändert durch die Verordnung (EU) 2016/1033, ABl. Nr. L 175 vom 30.06.2016 S. 1, in der Fassung der Berichtigung ABl. Nr. L 278 vom 27.10.2017 S. 54 und 3.* des 3. Abschnitts über multilaterale Handelssysteme und des 4. Abschnittes über systematische Internalisierung des 1. Hauptstücks des BörseG 2018:
Feststellungen: Gesetzesreferenz
14.1.
--- --- ---
Prüfungshandlungen des Bankprüfers:
Prüfungsergebnis des Bankprüfers in Zusammenhang mit der Beachtung der Anforderungen gemäß Art. 49 Abs. 3 Buchstabe a Ziffer v der Verordnung (EU) Nr. 575/2013:
Feststellungen: Gesetzesreferenz
15.1.
--- --- ---
Prüfungshandlungen des Bankprüfers:
Prüfungsergebnis des Bankprüfers in Zusammenhang mit der Zulässigkeit und Richtigkeit von Nettingvereinbarungen sowie der Erfüllung der Voraussetzungen gemäß Art. 296 Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013:
Feststellungen: Gesetzesreferenz
16.1.
--- --- ---
Prüfungshandlungen des Bankprüfers:
Prüfungsergebnis des Bankprüfers in Zusammenhang mit der Beachtung der §§ 8 bis 35, 39 bis 45, 66 bis 92 sowie 128 bis 138 des Investmentfondsgesetzes 2011 (InvFG 2011), BGBl. I Nr. 77/2011:
Feststellungen: Gesetzesreferenz
17.1.
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Prüfungshandlungen des Bankprüfers:
Prüfungsergebnis des Bankprüfers in Zusammenhang mit der Beachtung der §§ 2 bis 9 sowie 21 bis 36 des Immobilien-Investmentfondsgesetzes (ImmoInvFG), BGBl. I Nr. 80/2003:
Feststellungen: Gesetzesreferenz
18.1.
--- --- ---
Prüfungshandlungen des Bankprüfers:
Prüfungsergebnis des Bankprüfers in Zusammenhang mit der Beachtung der §§ 18 bis 45a des Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetzes (BMSVG), BGBl. I Nr. 100/2002:
Feststellungen: Gesetzesreferenz
19.1.
--- --- ---
Prüfungshandlungen des Bankprüfers:
Prüfungsergebnis des Bankprüfers in Zusammenhang mit der Qualität der Zahlungsverpflichtungen gemäß § 7 Abs. 1 Z 13 des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes (ESAEG), BGBl. I Nr. 117/2015:
Feststellungen: Gesetzesreferenz
19a.1.

Teil III

Wahrnehmungen des Bankprüfers in Zusammenhang mit der Konzessionierung des Kreditinstitutes (z. B. Übereinstimmung der erteilten Konzession mit dem Geschäftsmodell): Gesetzesreferenz
20.1.
--- --- ---
Wahrnehmungen des Bankprüfers in Zusammenhang mit den gesetzlichen Eigentümerbestimmungen gemäß § 20, § 20a und § 20b BWG: Gesetzesreferenz
21.1.
--- --- ---
Wahrnehmungen des Bankprüfers in Zusammenhang mit Krediten, bei denen besondere Umstände hinsichtlich ihrer Höhe, der Art der Sicherstellung, der Bearbeitung oder einer Abweichung von den gewöhnlichen Geschäftsschwerpunkten des Kreditinstitutes vorliegen: Gesetzesreferenz
22.1.
--- --- ---
Wahrnehmungen des Bankprüfers in Zusammenhang mit der Beachtung des Sparkassengesetzes (SpG), BGBl. Nr. 64/1979: Gesetzesreferenz
23.1.
Wahrnehmungen des Bankprüfers in Zusammenhang mit der Beachtung des Bausparkassengesetzes (BSpG), BGBl. Nr. 532/1993: Gesetzesreferenz
23.2.
Wahrnehmungen des Bankprüfers in Zusammenhang mit der Beachtung des Depotgesetzes, BGBl. Nr. 424/1969: Gesetzesreferenz
23.3.
Wahrnehmungen des Bankprüfers in Zusammenhang mit der Beachtung des Gesetzes betreffend fundierte Bankschuldverschreibungen (FBSchVG), RGBl. Nr. 213/1905: Gesetzesreferenz
23.4.
Wahrnehmungen des Bankprüfers in Zusammenhang mit dem Pfandbriefgesetz (PfandbriefG), dRGBl. I S 492/1927: Gesetzesreferenz
23.5.
Wahrnehmungen des Bankprüfers in Zusammenhang mit dem Hypothekenbankgesetz (HypBG), dRGBl. S 375/1899: Gesetzesreferenz
23.6.
Wahrnehmungen des Bankprüfers in Zusammenhang mit demE-Geldgesetz 2010, BGBl. I Nr. 107/2010: Gesetzesreferenz
23.7.
Wahrnehmungen des Bankprüfers in Zusammenhang mit dem Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz (AIFMG), BGBl. I Nr. 135/2013: Gesetzesreferenz
23.8.
Wahrnehmungen des Bankprüfers in Zusammenhang mit der Verordnung (EU) 2015/2365 über die Transparenz von Wertpapierfinanzierungsgeschäften und der Weiterverwendung sowie zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012, ABl. Nr. L 337 vom 23.12.2015 S. 1, geändert durch die Delegierte Verordnung (EU) 2019/463, ABl. Nr. L 80 vom 22.03.2019 S. 16, in Verbindung mit dem SFT-Vollzugsgesetz, BGBl. I Nr. 73/2016: Gesetzesreferenz
23.9.
Wahrnehmungen des Bankprüfers in Zusammenhang mit der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte (PRIIP), ABl. Nr. L 352 vom 09.12.2014 S. 1, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2019/1156, ABl. Nr. L 188 vom 12.07.2019 S. 55, in Verbindung mit dem PRIIP-Vollzugsgesetz, BGBl. I Nr. 15/2018: Gesetzesreferenz
23.10.
Wahrnehmungen des Bankprüfers in Zusammenhang mit der Verordnung (EU) 2016/1011 über Indizes, die bei Finanzinstrumenten und Finanzkontrakten als Referenzwert oder zur Messung der Wertentwicklung eines Investmentfonds verwendet werden, und zur Änderung der Richtlinien 2008/48/EG und 2014/17/EU sowie der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, ABl. Nr. L 171 vom 29.06.2016 S. 1, in der Fassung der Berichtigung ABl. Nr. L 306 vom 15.11.2016 S. 43, in Verbindung mit dem Referenzwerte-Vollzugsgesetz, BGBl. I Nr. 93/2017: Gesetzesreferenz
23.11.
--- --- ---
Wahrnehmungen des Bankprüfers in Zusammenhang mit der Beachtung sonstiger Vorschriften des BWG, der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 und anderer für Kreditinstitute wesentlicher Rechtsvorschriften: Gesetzesreferenz
24.1.

Teil IV

Berichterstattung über besondere Vorfälle oder Tatsachen

1. Bestehen nicht börsennotierte Veranlagungen in Form von Kreditforderungen, Nachrangforderungen, Genussrechten, bedingtem oder wandelbarem Kapital (z. B. Besserungskapital) oder Eigenkapital gegenüber Stiftungen oder Zweckgesellschaften in „off-shore Finanzplätzen“ oder mit solchen abgeschlossenen außerbilanzmäßigen Geschäften?

Name/Obligo/Sicherheiten

2. Sind unterjährig wesentliche Verluste aus offenen Positionen aus Derivaten, für die keine Bewertungseinheiten gebildet wurden, eingetreten?

Angabe der Höhe des Verlustes

3. Sind zum Zwecke der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen in Bezug auf Ordnungsnormen Garantien, Besserungskapital etc. durch den Eigentümer oder durch mit diesem verbundene Unternehmen sowie durch Stiftungen bzw. diesen vergleichbare Rechtsinstitute oder generell durch Dritte abgegeben, erhalten oder in Anspruch genommen worden?

Angabe von Name und Höhe

Teil V

Eigenmittelberechnung auf konsolidierter Basis

Falls Frage 1b im Teil I dieser Anlage mit ja beantwortet wurde, sind für jede Kreditinstitutsgruppe, bei der eine übergeordnete Finanzholdinggesellschaft gemäß Art. 4 Abs. 1 Nr. 20 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 oder eine übergeordnete gemischte Finanzholdinggesellschaft gemäß Art. 4 Abs. 1 Nr. 21 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 vorliegt, jeweils folgende Angaben zu tätigen:

1. anrechenbare konsolidierte Eigenmittel gemäß Teil 2 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ………………………..
2. konsolidierte Eigenmittelanforderungen gemäß Art. 92 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ………………………..
3. Eigenmittelüberschuss ………………………..
4. Eigenmittelfehlbetrag ………………………..
5. konsolidierte Bilanzsumme ………………………..

Teil VI

Wesentliche Einmaleffekte im Berichtszeitraum

Art des Einmaleffektes Volumen in Tsd. Euro GuV – wirksam gebucht in Tsd. Euro generierte stille Lasten in Tsd. Euro
Abfrage Einzelabschluss (UGB)
Wertpapiere des Anlagevermögens
Änderungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Umwidmungen
Buchgewinne aus Verkauf von Wertpapieren im Anlagevermögen
Buchverluste aus Verkauf von Wertpapieren im Anlagevermögen
Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen
Buchgewinne aus Verkauf
Buchverluste aus Verkauf
Sonderausschüttungen
Außerplanmäßige Abschreibungen
Zuschreibungen
Grundstücke und Bauten des Anlagevermögens
Buchgewinne aus Verkauf
Buchverluste aus Verkauf
Außerplanmäßige Abschreibungen
Zuschreibungen
Sonstige Maßnahmen
(Gesellschafter-)Zuschüsse, die über die GuV geführt werden
Veränderungen Fonds für allgemeine Bankrisiken
Veränderung der Unterbewertung gemäß § 57 Abs. 1 BWG
sonstige Einmaleffekte (gewinnerhöhend)
sonstige Einmaleffekte (gewinnreduzierend)
Summe der Maßnahmen
Erläuterung der wesentlichen Einmaleffekte

Teil VII

Interne Kapitaladäquanz

Angabe, ob (i) nach „Going-Concern-“, (ii) „Gone-Concern-Perspektive“ oder nach (iii) normativer und ökonomischer Perspektive gesteuert wird; bei Going-Concern- und Gone-Concern-Perspektive ist auch das angewandte Konfidenzniveau anzugeben:

Erfolgt die Steuerung nach der Going-Concern-Perspektive, ist neben der Spalte „Risikokapital gone concern oder ökonomische Perspektive“ (B) auch die Spalte „Risikokapital going concern“ (C) zu befüllen. Im Falle der Steuerung nach der Gone-Concern-Perspektive sowie bei einer Steuerung nach normativer und ökonomischer Perspektive ist die alleinige Befüllung der Spalte (B) ausreichend.

Die Spalten „Haltedauerannahme“ (D) und „Qualitative Beschreibung“ (E) sind unter Berücksichtigung der Gone- Concern-Perspektive oder der normativen und ökonomischen Perspektive zu befüllen.

Risiko Säule I Säule II
A B C D E
Eigenmittelanforderung (Säule I) per 31.12.20XX Risikokapital gone concern oder ökonomische Perspektive (Säule II) –per 31.12.20XX Risikokapital going concern (Säule II) per 31.12.20XX Haltedauerannahme Qualitative Beschreibung
1.Kreditrisiko
1.1. Kreditrisiko im engeren Sinn
1.2. Kreditkonzentrationsrisiko
1.3. Beteiligungsrisiko
1.4. Verbriefungsrisiko aus Investorpositionen
1.5. Risiko aus der Vergabe von Fremdwährungskrediten, soweit nicht unter 1.1. erfasst
2. Konzentrationsrisiko
3. Risikoarten des Handelsbuchs
4. Warenpositionsrisiko und Fremdwährungskredit-Risiko
4.1. Fremdwährungskredit-Risiko aus Beteiligungen
5. Operationelles Risiko
6. CVA-Risiko
7. Abwicklungsrisiko
8.Verbriefungsrisiko aus Originatorposition
9. Zinsrisiko im Bankbuch
10. Restrisiko aus kreditrisikomindernden Techniken
11. Risiken, die aus dem makroökonomischen Umfeld erwachsen
12. Sonstige Risikoarten sofern in den vorgehenden Punkten noch nicht berücksichtigt
12.1. Credit spread-Risiko im Bankbuch
13. Abzug von Diversifikations–effekten

Bei Steuerung gemäß Going-Concern- oder Gone-Concern-Perspektive eine vergleichende Gegenüberstellung des Kapitals, bei Steuerung gemäß ökonomischer Perspektive eine beschreibende Darstellung, jeweils in Bezug auf:

– Höhe

– Zusammensetzung

– Verteilung, insbesondere in Bezug auf Geschäftsfelder, Tochtergesellschaften und Risikoarten

Erläuterungen der Methode zur Ermittlung des Gesamtrisikobetrages unter Berücksichtigung von Korrelationseffekten, insbesondere in Bezug auf Geschäftsfelder und Tochtergesellschaften:

Erläuterung, ob die gemäß § 39a BWG ermittelten Werte (Säule II) auf Grundlage der Kreditinstitutsgruppe gemäß § 30 BWG ermittelt wurden (Säule I) bzw. welche Einheiten der Kreditinstitutsgruppe im Rahmen der Ermittlung gemäß § 39a BWG nicht berücksichtigt wurden bzw. Angabe, welche Einheiten, die nicht zur Kreditinstitutsgruppe gehören, im Rahmen des § 39a BWG berücksichtigt wurden:

Erläuterung, ob die Konsolidierungskreise für die Berechnung des Risikokapitals und der Deckungsmassen übereinstimmen:

Höhe des Shortfalls (erwartete Verluste abzüglich Wertberichtigungen) für jenes Portfolio, auf welches sich das in obiger Tabelle für das Kreditrisiko im engeren Sinn angeführte Risikokapital bezieht, wenn es nur die unerwarteten Verluste enthält:

Erläuterung zur Veröffentlichung des für die Risikokapitalberechnung unterstellten Konfidenzniveaus (Medium, Zeitpunkt, etc.):

Abkürzung

AP-VO

Ist erstmals auf Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 30. Dezember 2021 enden (vgl. § 5 Abs. 16).

Anlage gemäß § 63 Abs. 5 und 7 BWG zum Prüfungsbericht (AzP)

Als Bankprüfer der (des) ………………………………………………………………………. (Firma des Kreditinstituts) ……………………………………………………………………….. übermittle(n) ich (wir) über das Geschäftsjahr des Kreditinstituts/der Zweigstelle eines Kreditinstituts gemäß § 9 BWG/der Zweigstelle eines CRR-Finanzinstituts gemäß § 11 Abs. 1 BWG/gemäß § 13 Abs. 1 BWG vom xx. xx. xxxx bis zum xx. xx. xxxx sowie über dessen Jahresabschluss/deren Angaben gemäß § 44 Abs. 4 BWG zum xx. xx. xxxx die nachstehende Anlage zum Prüfungsbericht.

Unterschrift:

(Datum)

(Bankprüfer)

Teil I

Name, Telefonnummer und E-Mail-Adresse des Sachbearbeiters:

Prüfungsdauer (in Personentagen):

(Zutreffendes ankreuzen) ja nein
1. Ist das Kreditinstitut Teil einer Kreditinstitutsgruppe gemäß § 30 BWG?
1a. Wenn ja, gilt das Kreditinstitut als übergeordnetes Kreditinstitut gemäß § 30 Abs. 5 BWG?
1b. Ist das Kreditinstitut einer Finanzholdinggesellschaft gemäß Art. 4 Abs. 1 Nr. 20 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012, ABl. Nr. L 176 vom 27.06.2013 S. 1, in der Fassung der Verordnung (EU) 2021/558, ABl. Nr. L 116 vom 06.04.2021 S. 25, oder einer gemischten Finanzholdinggesellschaft gemäß Art. 4 Abs. 1 Nr. 21 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 nachgeordnet?
1c. Wenn ja, gilt das Kreditinstitut als verantwortliches Unternehmen gemäß § 30 Abs. 6 BWG?
2. Ist das Kreditinstitut Teil eines Kreditinstitute-Verbundes gemäß § 30a BWG?
2a. Wenn ja, gilt das Kreditinstitut als Zentralorganisation gemäß § 30a Abs. 1 BWG?
3. Ist das Kreditinstitut Teil eines institutsbezogenen Sicherungssystems gemäß Art. 113 Abs. 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013?
3a. Wenn ja, ist das Kreditinstitut für die Erstellung einer konsolidierten oder aggregierten Bilanz gemäß Art. 113 Abs. 7 Buchstabe e der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 verantwortlich?
3b. Wenn 3a. ja, wurde eine konsolidierte Bilanz gemäß Art. 113 Abs. 7 Buchstabe e der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 erstellt?
4. Ist das Kreditinstitut Teil eines Liquiditätsverbundes gemäß § 27a BWG?
4a. Wenn ja, gilt das Kreditinstitut als Zentralinstitut gemäß § 27a BWG?
5. Übersteigt die Bilanzsumme des Kreditinstituts eine Milliarde Euro?
6. Hat das Kreditinstitut übertragbare Wertpapiere ausgegeben, die zum Handel an einem geregelten Markt gemäß § 1 Z 2 des Börsegesetzes 2018 (BörseG 2018), BGBl. I Nr. 107/2017 zugelassen sind?

Teil II

(Bei Feststellungen ist jedenfalls eine Gesetzesreferenz anzugeben)

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